Die Republik Polen hat der Bundesrepublik Deutschland jetzt den Entwurf eines Kernenergieprogramms für den Einstieg in die eigenständige Kernenergienutzung Polens offiziell zur Kenntnis gegeben. Die Unterlagen sind ab heute auch in grenznahen Behörden Brandenburgs sowie im Internet einsehbar. Damit bestehen Informations- und Beteiligungsmöglichkeiten im Rahmen einer grenzüberschreitenden Strategischen Umweltprüfung (SUP) zum polnischen Entwurf für ein Kernenergieprogramm.
Die Strategische Umweltprüfung ist ein europarechtlich vorgesehenes Verfahren, das der Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der von Plänen und Programmen ausgehenden Umweltauswirkungen dient, und zwar unter Beteiligung von Behörden – und auch der Öffentlichkeit. Zu dieser Strategischen Umweltprüfung hat die Generaldirektion Umwelt in Warschau nun Deutschland – entsprechend internationalem und europäischem Recht – die grenzüberschreitende Beteiligung angeboten. Das für dieses Verfahren federführende Bundesumweltministerium hat die Teilnahme Deutschlands an dem grenzüberschreitenden Umweltprüfungsverfahren erklärt.
Das Kernenergieprogramm Polens verweist auf zugrunde liegende Beschlüsse des polnischen Ministerrats aus dem Jahr 2009 über die polnische Energiepolitik. Damals wurden die energiepolitischen Grundlagen für die erwarteten erheblichen Energieverbrauchszuwächse bis zum Jahr 2030 gelegt. Die im Kernenergieprogramm enthaltenen 28 potentiellen Standorte für Atomkraftwerke sind in drei verschiedene Kategorien eingeteilt: Empfohlene Standorte, Reserve- und sonstige Vorschläge. Zu den vier empfohlenen Standorten gehören Kopan, Zarnowiec, Nowe Miasto und Warta-Klempicz. Die polnischen Behörden verweisen gleichzeitig darauf, dass das Kernenergieprogramm keine Baugenehmigung für einen Kraftwerksstandort darstelle.
Die von der Republik Polen übermittelten Unterlagen zum Kernenergieprogrammentwurf und der Umweltbericht (Dokument zu den Umweltauswirkungen des Programmentwurfs) sowie die von Seiten des Bundesumweltministeriums veranlasste deutsche Übersetzung des Kernenergieprogrammentwurfs werden – neben dem Bundesumweltministerium und anderen Ländern – auch auf der Internetseite des Brandenburgischen Umweltministeriums zugänglich gemacht.
Darüber hinaus werden in Papierfassung vom 5. Oktober 2011 bis 4. Januar 2012 die deutsche Übersetzung des Kernenergieprogrammentwurfs sowie die Kurzfassung des Umweltberichts im Land Brandenburg in den an die Republik Polen angrenzenden Landkreisen und Kreisfreien Städten ausliegen. Auch in den Regionalabteilungen Ost (Frankfurt/O. und Schwedt) und Süd (Cottbus) des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz sowie im Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz in Potsdam sind die Unterlagen einsehbar. Um telefonische Anmeldung wird gebeten.
Behörden und Bürger können ihre Stellungnahmen bzw. Eingaben in deutscher Sprache bis zum 4. Januar 2012 an die Generaldirektion Umwelt in Warschau sowie an das Wirtschaftsministerium in Warschau richten.
Orte der öffentlichen Auslegung im Land Brandenburg
(um telefonische Anmeldung wird gebeten)
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Heinrich-Mann-Allee 103
14473 Potsdam
Haus 15 – Raum 048
(Bibliothek)
Telefon 0331/866-7078
Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Regionalabteilung Ost
Müllroser Chaussee 50
15236 Frankfurt/Oder
Haus 6, Raum 115 (Anmeldung Raum 103)
Telefon 0335/ 560 -3137
Dammweg 11
16303 Schwedt
Raum 2.04 (Anmeldung Raum 2.29)
Telefon 03332/441744
Regionalabteilung Süd
Von-Schön-Straße 7
03050 Cottbus
Raum 116
Telefon 0355/4991-1300
Landkreis Barnim
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Raum A 121
Telefon 03334/214-1888
Stadt Cottbus
Stadtverwaltung
Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung
Karl-Marx-Straße 67
03044 Cottbus
Technisches Rathaus, Raum 4061
Telefon 0355/612-2856
Stadt Frankfurt / Oder
Dezernat Stadtentwicklung, Bauen, Umweltschutz und Kultur – Bauamt
Goepelstraße 38
15234 Frankfurt/Oder
Haus 1, 1. Etage – Raum 1.421
Telefon 0335/552-6107
Landkreis Märkisch-Oderland
Wirtschaftsamt
Puschkinplatz 12
15306 Seelow
Raum A-105
Telefon 03346/850-7612
Landkreis Oder-Spree
Bürgerservice/Empfang
Rathenaustraße 13
15848 Beeskow
Haus B
Telefon 03366-351 501
Landkreis Spree-Neiße
Bauplanungsamt
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)
Raum A 3.15
Telefon 03562/986-16114
Landkreis Uckermark
Amt für Kreisentwicklung, Wirtschaftliche Infrastruktur und Tourismus
Karl-Marx-Straße 1
17291 Prenzlau
Haus 1, Raum 344
Telefon 03984/701180
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Die Republik Polen hat der Bundesrepublik Deutschland jetzt den Entwurf eines Kernenergieprogramms für den Einstieg in die eigenständige Kernenergienutzung Polens offiziell zur Kenntnis gegeben. Die Unterlagen sind ab heute auch in grenznahen Behörden Brandenburgs sowie im Internet einsehbar. Damit bestehen Informations- und Beteiligungsmöglichkeiten im Rahmen einer grenzüberschreitenden Strategischen Umweltprüfung (SUP) zum polnischen Entwurf für ein Kernenergieprogramm.
Die Strategische Umweltprüfung ist ein europarechtlich vorgesehenes Verfahren, das der Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der von Plänen und Programmen ausgehenden Umweltauswirkungen dient, und zwar unter Beteiligung von Behörden – und auch der Öffentlichkeit. Zu dieser Strategischen Umweltprüfung hat die Generaldirektion Umwelt in Warschau nun Deutschland – entsprechend internationalem und europäischem Recht – die grenzüberschreitende Beteiligung angeboten. Das für dieses Verfahren federführende Bundesumweltministerium hat die Teilnahme Deutschlands an dem grenzüberschreitenden Umweltprüfungsverfahren erklärt.
Das Kernenergieprogramm Polens verweist auf zugrunde liegende Beschlüsse des polnischen Ministerrats aus dem Jahr 2009 über die polnische Energiepolitik. Damals wurden die energiepolitischen Grundlagen für die erwarteten erheblichen Energieverbrauchszuwächse bis zum Jahr 2030 gelegt. Die im Kernenergieprogramm enthaltenen 28 potentiellen Standorte für Atomkraftwerke sind in drei verschiedene Kategorien eingeteilt: Empfohlene Standorte, Reserve- und sonstige Vorschläge. Zu den vier empfohlenen Standorten gehören Kopan, Zarnowiec, Nowe Miasto und Warta-Klempicz. Die polnischen Behörden verweisen gleichzeitig darauf, dass das Kernenergieprogramm keine Baugenehmigung für einen Kraftwerksstandort darstelle.
Die von der Republik Polen übermittelten Unterlagen zum Kernenergieprogrammentwurf und der Umweltbericht (Dokument zu den Umweltauswirkungen des Programmentwurfs) sowie die von Seiten des Bundesumweltministeriums veranlasste deutsche Übersetzung des Kernenergieprogrammentwurfs werden – neben dem Bundesumweltministerium und anderen Ländern – auch auf der Internetseite des Brandenburgischen Umweltministeriums zugänglich gemacht.
Darüber hinaus werden in Papierfassung vom 5. Oktober 2011 bis 4. Januar 2012 die deutsche Übersetzung des Kernenergieprogrammentwurfs sowie die Kurzfassung des Umweltberichts im Land Brandenburg in den an die Republik Polen angrenzenden Landkreisen und Kreisfreien Städten ausliegen. Auch in den Regionalabteilungen Ost (Frankfurt/O. und Schwedt) und Süd (Cottbus) des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz sowie im Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz in Potsdam sind die Unterlagen einsehbar. Um telefonische Anmeldung wird gebeten.
Behörden und Bürger können ihre Stellungnahmen bzw. Eingaben in deutscher Sprache bis zum 4. Januar 2012 an die Generaldirektion Umwelt in Warschau sowie an das Wirtschaftsministerium in Warschau richten.
Orte der öffentlichen Auslegung im Land Brandenburg
(um telefonische Anmeldung wird gebeten)
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Heinrich-Mann-Allee 103
14473 Potsdam
Haus 15 – Raum 048
(Bibliothek)
Telefon 0331/866-7078
Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Regionalabteilung Ost
Müllroser Chaussee 50
15236 Frankfurt/Oder
Haus 6, Raum 115 (Anmeldung Raum 103)
Telefon 0335/ 560 -3137
Dammweg 11
16303 Schwedt
Raum 2.04 (Anmeldung Raum 2.29)
Telefon 03332/441744
Regionalabteilung Süd
Von-Schön-Straße 7
03050 Cottbus
Raum 116
Telefon 0355/4991-1300
Landkreis Barnim
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Raum A 121
Telefon 03334/214-1888
Stadt Cottbus
Stadtverwaltung
Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung
Karl-Marx-Straße 67
03044 Cottbus
Technisches Rathaus, Raum 4061
Telefon 0355/612-2856
Stadt Frankfurt / Oder
Dezernat Stadtentwicklung, Bauen, Umweltschutz und Kultur – Bauamt
Goepelstraße 38
15234 Frankfurt/Oder
Haus 1, 1. Etage – Raum 1.421
Telefon 0335/552-6107
Landkreis Märkisch-Oderland
Wirtschaftsamt
Puschkinplatz 12
15306 Seelow
Raum A-105
Telefon 03346/850-7612
Landkreis Oder-Spree
Bürgerservice/Empfang
Rathenaustraße 13
15848 Beeskow
Haus B
Telefon 03366-351 501
Landkreis Spree-Neiße
Bauplanungsamt
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)
Raum A 3.15
Telefon 03562/986-16114
Landkreis Uckermark
Amt für Kreisentwicklung, Wirtschaftliche Infrastruktur und Tourismus
Karl-Marx-Straße 1
17291 Prenzlau
Haus 1, Raum 344
Telefon 03984/701180
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz