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Suche nach Eigentümern und Erben von Bodenreformgrundstücken intensiviert

9:51 Uhr | 13. April 2011
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Finanzminister Dr. Helmuth Markov hat heute in Potsdam zum Fortschritt der Umsetzung der Konsequenzen aus dem sogenannten Bodenreformurteil des Bundesgerichtshofs vom 7. Dezember 2007 informiert. In diesem Zusammenhang teilte er mit, „dass bis Anfang April dieses Jahres bereits 6.644 Grundbuchberichtigungsanträge gestellt wurden. Damit liegen nun für einen Großteil der betroffenen Bodenreformgrundstücke bei den örtlichen Grundbuchämtern derartige Anträge vor, um für die Flächen in den Grundbüchern den alten Zustand wieder herzustellen. Mit Stand vom 27.10.2010 lagen erst 2.796 dieser Anträge vor. Die seither eingeleiteten Maßnahmen des Finanzministeriums haben also einen enormen Schub für eine zügigere Problemlösung mit sich gebracht.“ In insgesamt rund 7.400 Fällen hatte sich das Land Brandenburg zum gesetzlichen Vertreter von unbekannten Eigentümern ehemaligen Bodenreformlandes bestellen lassen und anschließend als Vertreter der Eigentümer die Auflassung der betroffenen Grundstücke an sich selbst erklärt sowie die Eigentumsumschreibung im Grundbuch veranlasst. Diese Vorgehensweise hatte der Bundesgerichtshof im Jahr 2007 für rechtswidrig erklärt.
Der brandenburgische Finanzminister informierte zugleich über die Initiativen seines Hauses, um unbekannte Eigentümer und Erben von Bodenreformgrundstücken ausfindig zu machen. Bereits im November des vergangenen Jahres hatte sein Ministerium in brandenburgischen Tageszeitungen und im Bundesanzeiger einen Aufruf veröffentlicht, der auch auf eine eigens eingerichtete Hotline und eine E-Mail-Adresse für potenzielle Eigentümer und Erben hinwies. Darüber hinaus fand ein Pilotverfahren statt, bei dem im Amtsblatt der Stadt Werder/Havel alle in der Stadt und ihren Ortsteilen gelegenen Bodenreformgrundstücke, soweit sie von dem Urteil des Bundesgerichtshofes betroffen sind, veröffentlicht wurden, um vor Ort nach deren Eigentümern und Erben zu suchen. Nach dieser Veröffentlichung mit 92 betroffenen Grundstücken in Werder hatten sich 56 mögliche Erben gemeldet, deren Berechtigung derzeit geprüft wird. „Nach den positiven Erfahrungen mit dem Pilotverfahren haben wir die Suche nach den Eigentümern und Erben intensiviert“, erläuterte der Finanzminister. Im Einzelnen seien folgende Maßnahmen ergriffen worden:
1. Derzeit werden Listen der betroffenen Bodenreformgrundstücke mit Flurstücksbezeichnungen und Namen der Bodenreformeigentümer erstellt. Aktuell umfassen die Listen bereits 6.320 Grundstücke in 80 Ämtern und Gemeinden.
2. Basierend auf diesen Listen sind im März und April dieses Jahres nach der Veröffentlichung des Eigentümer- und Erbenaufrufes im Amtsblatt der Stadt Werder/Havel in sieben weiteren brandenburgischen Ämtern und Gemeinden Aufrufe an Eigentümer und Erben unter Bekanntgabe der dort betroffenen Bodenreformliegenschaften in den jeweiligen Amtsblättern veröffentlicht worden. Dabei wurden besonders solche Ämter und Gemeinden ausgewählt, in denen sich viele Bodenreformgrundstücke mit unbekannten Eigentümern/ Erben befinden, auf die das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7. Dezember 2007 zutrifft (Gemeinde Kolkwitz, Gemeinde Löwenberger Land, Stadt Bad Freienwalde/ Oder, Amt Altdöbern, Amt Barnim (Oderbruch), Amt Lebus, Stadt Drebkau). Insgesamt sind damit rund 1.400 Liegenschaften in den acht Kommunen veröffentlicht worden.
3. Weitere Aufrufe mit Listen der dort befindlichen betroffenen Liegenschaften werden im Amtsblatt des Amtes Lieberose (Oberspreewald) Mitte April 2011 sowie in den Amtsblättern des Amtes Odervorland und der Gemeinde Groß Kreutz jeweils im Mai 2011 veröffentlicht.
4. Im Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen ist ein Team „Bodenreform“ gebildet worden, das über eine zentrale Hotline, Fax und E-Mail erreichbar ist.
Darüber hinaus teilte der Finanzminister mit, dass derzeit geprüft werde, die erstellten Listen der betroffenen Bodenreformgrundstücke mit Flurstücksbezeichnungen und Namen der Bodenreformeigentümer im elektronischen Bundesanzeiger im Internet zu veröffentlichen. Zur Klärung der in diesem Zusammenhang bestehenden datenschutzrechtlichen Belange sei daher Kontakt mit der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg aufgenommen worden.
Wohin sich betroffene Eigentümer und Erben wenden können:
· Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB), Heinrich-Mann-Allee 103, Haus 11, 14473 Potsdam;
· Telefonnummer (Hotline): 0331/581 81-381; Fax-Nummer: 0331/581 81-199;
· E-Mail: poststelle-zpdm[at]blb.brandenburg.de
Quelle: Ministerium der Finanzen

Finanzminister Dr. Helmuth Markov hat heute in Potsdam zum Fortschritt der Umsetzung der Konsequenzen aus dem sogenannten Bodenreformurteil des Bundesgerichtshofs vom 7. Dezember 2007 informiert. In diesem Zusammenhang teilte er mit, „dass bis Anfang April dieses Jahres bereits 6.644 Grundbuchberichtigungsanträge gestellt wurden. Damit liegen nun für einen Großteil der betroffenen Bodenreformgrundstücke bei den örtlichen Grundbuchämtern derartige Anträge vor, um für die Flächen in den Grundbüchern den alten Zustand wieder herzustellen. Mit Stand vom 27.10.2010 lagen erst 2.796 dieser Anträge vor. Die seither eingeleiteten Maßnahmen des Finanzministeriums haben also einen enormen Schub für eine zügigere Problemlösung mit sich gebracht.“ In insgesamt rund 7.400 Fällen hatte sich das Land Brandenburg zum gesetzlichen Vertreter von unbekannten Eigentümern ehemaligen Bodenreformlandes bestellen lassen und anschließend als Vertreter der Eigentümer die Auflassung der betroffenen Grundstücke an sich selbst erklärt sowie die Eigentumsumschreibung im Grundbuch veranlasst. Diese Vorgehensweise hatte der Bundesgerichtshof im Jahr 2007 für rechtswidrig erklärt.
Der brandenburgische Finanzminister informierte zugleich über die Initiativen seines Hauses, um unbekannte Eigentümer und Erben von Bodenreformgrundstücken ausfindig zu machen. Bereits im November des vergangenen Jahres hatte sein Ministerium in brandenburgischen Tageszeitungen und im Bundesanzeiger einen Aufruf veröffentlicht, der auch auf eine eigens eingerichtete Hotline und eine E-Mail-Adresse für potenzielle Eigentümer und Erben hinwies. Darüber hinaus fand ein Pilotverfahren statt, bei dem im Amtsblatt der Stadt Werder/Havel alle in der Stadt und ihren Ortsteilen gelegenen Bodenreformgrundstücke, soweit sie von dem Urteil des Bundesgerichtshofes betroffen sind, veröffentlicht wurden, um vor Ort nach deren Eigentümern und Erben zu suchen. Nach dieser Veröffentlichung mit 92 betroffenen Grundstücken in Werder hatten sich 56 mögliche Erben gemeldet, deren Berechtigung derzeit geprüft wird. „Nach den positiven Erfahrungen mit dem Pilotverfahren haben wir die Suche nach den Eigentümern und Erben intensiviert“, erläuterte der Finanzminister. Im Einzelnen seien folgende Maßnahmen ergriffen worden:
1. Derzeit werden Listen der betroffenen Bodenreformgrundstücke mit Flurstücksbezeichnungen und Namen der Bodenreformeigentümer erstellt. Aktuell umfassen die Listen bereits 6.320 Grundstücke in 80 Ämtern und Gemeinden.
2. Basierend auf diesen Listen sind im März und April dieses Jahres nach der Veröffentlichung des Eigentümer- und Erbenaufrufes im Amtsblatt der Stadt Werder/Havel in sieben weiteren brandenburgischen Ämtern und Gemeinden Aufrufe an Eigentümer und Erben unter Bekanntgabe der dort betroffenen Bodenreformliegenschaften in den jeweiligen Amtsblättern veröffentlicht worden. Dabei wurden besonders solche Ämter und Gemeinden ausgewählt, in denen sich viele Bodenreformgrundstücke mit unbekannten Eigentümern/ Erben befinden, auf die das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7. Dezember 2007 zutrifft (Gemeinde Kolkwitz, Gemeinde Löwenberger Land, Stadt Bad Freienwalde/ Oder, Amt Altdöbern, Amt Barnim (Oderbruch), Amt Lebus, Stadt Drebkau). Insgesamt sind damit rund 1.400 Liegenschaften in den acht Kommunen veröffentlicht worden.
3. Weitere Aufrufe mit Listen der dort befindlichen betroffenen Liegenschaften werden im Amtsblatt des Amtes Lieberose (Oberspreewald) Mitte April 2011 sowie in den Amtsblättern des Amtes Odervorland und der Gemeinde Groß Kreutz jeweils im Mai 2011 veröffentlicht.
4. Im Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen ist ein Team „Bodenreform“ gebildet worden, das über eine zentrale Hotline, Fax und E-Mail erreichbar ist.
Darüber hinaus teilte der Finanzminister mit, dass derzeit geprüft werde, die erstellten Listen der betroffenen Bodenreformgrundstücke mit Flurstücksbezeichnungen und Namen der Bodenreformeigentümer im elektronischen Bundesanzeiger im Internet zu veröffentlichen. Zur Klärung der in diesem Zusammenhang bestehenden datenschutzrechtlichen Belange sei daher Kontakt mit der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg aufgenommen worden.
Wohin sich betroffene Eigentümer und Erben wenden können:
· Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB), Heinrich-Mann-Allee 103, Haus 11, 14473 Potsdam;
· Telefonnummer (Hotline): 0331/581 81-381; Fax-Nummer: 0331/581 81-199;
· E-Mail: poststelle-zpdm[at]blb.brandenburg.de
Quelle: Ministerium der Finanzen

Finanzminister Dr. Helmuth Markov hat heute in Potsdam zum Fortschritt der Umsetzung der Konsequenzen aus dem sogenannten Bodenreformurteil des Bundesgerichtshofs vom 7. Dezember 2007 informiert. In diesem Zusammenhang teilte er mit, „dass bis Anfang April dieses Jahres bereits 6.644 Grundbuchberichtigungsanträge gestellt wurden. Damit liegen nun für einen Großteil der betroffenen Bodenreformgrundstücke bei den örtlichen Grundbuchämtern derartige Anträge vor, um für die Flächen in den Grundbüchern den alten Zustand wieder herzustellen. Mit Stand vom 27.10.2010 lagen erst 2.796 dieser Anträge vor. Die seither eingeleiteten Maßnahmen des Finanzministeriums haben also einen enormen Schub für eine zügigere Problemlösung mit sich gebracht.“ In insgesamt rund 7.400 Fällen hatte sich das Land Brandenburg zum gesetzlichen Vertreter von unbekannten Eigentümern ehemaligen Bodenreformlandes bestellen lassen und anschließend als Vertreter der Eigentümer die Auflassung der betroffenen Grundstücke an sich selbst erklärt sowie die Eigentumsumschreibung im Grundbuch veranlasst. Diese Vorgehensweise hatte der Bundesgerichtshof im Jahr 2007 für rechtswidrig erklärt.
Der brandenburgische Finanzminister informierte zugleich über die Initiativen seines Hauses, um unbekannte Eigentümer und Erben von Bodenreformgrundstücken ausfindig zu machen. Bereits im November des vergangenen Jahres hatte sein Ministerium in brandenburgischen Tageszeitungen und im Bundesanzeiger einen Aufruf veröffentlicht, der auch auf eine eigens eingerichtete Hotline und eine E-Mail-Adresse für potenzielle Eigentümer und Erben hinwies. Darüber hinaus fand ein Pilotverfahren statt, bei dem im Amtsblatt der Stadt Werder/Havel alle in der Stadt und ihren Ortsteilen gelegenen Bodenreformgrundstücke, soweit sie von dem Urteil des Bundesgerichtshofes betroffen sind, veröffentlicht wurden, um vor Ort nach deren Eigentümern und Erben zu suchen. Nach dieser Veröffentlichung mit 92 betroffenen Grundstücken in Werder hatten sich 56 mögliche Erben gemeldet, deren Berechtigung derzeit geprüft wird. „Nach den positiven Erfahrungen mit dem Pilotverfahren haben wir die Suche nach den Eigentümern und Erben intensiviert“, erläuterte der Finanzminister. Im Einzelnen seien folgende Maßnahmen ergriffen worden:
1. Derzeit werden Listen der betroffenen Bodenreformgrundstücke mit Flurstücksbezeichnungen und Namen der Bodenreformeigentümer erstellt. Aktuell umfassen die Listen bereits 6.320 Grundstücke in 80 Ämtern und Gemeinden.
2. Basierend auf diesen Listen sind im März und April dieses Jahres nach der Veröffentlichung des Eigentümer- und Erbenaufrufes im Amtsblatt der Stadt Werder/Havel in sieben weiteren brandenburgischen Ämtern und Gemeinden Aufrufe an Eigentümer und Erben unter Bekanntgabe der dort betroffenen Bodenreformliegenschaften in den jeweiligen Amtsblättern veröffentlicht worden. Dabei wurden besonders solche Ämter und Gemeinden ausgewählt, in denen sich viele Bodenreformgrundstücke mit unbekannten Eigentümern/ Erben befinden, auf die das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7. Dezember 2007 zutrifft (Gemeinde Kolkwitz, Gemeinde Löwenberger Land, Stadt Bad Freienwalde/ Oder, Amt Altdöbern, Amt Barnim (Oderbruch), Amt Lebus, Stadt Drebkau). Insgesamt sind damit rund 1.400 Liegenschaften in den acht Kommunen veröffentlicht worden.
3. Weitere Aufrufe mit Listen der dort befindlichen betroffenen Liegenschaften werden im Amtsblatt des Amtes Lieberose (Oberspreewald) Mitte April 2011 sowie in den Amtsblättern des Amtes Odervorland und der Gemeinde Groß Kreutz jeweils im Mai 2011 veröffentlicht.
4. Im Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen ist ein Team „Bodenreform“ gebildet worden, das über eine zentrale Hotline, Fax und E-Mail erreichbar ist.
Darüber hinaus teilte der Finanzminister mit, dass derzeit geprüft werde, die erstellten Listen der betroffenen Bodenreformgrundstücke mit Flurstücksbezeichnungen und Namen der Bodenreformeigentümer im elektronischen Bundesanzeiger im Internet zu veröffentlichen. Zur Klärung der in diesem Zusammenhang bestehenden datenschutzrechtlichen Belange sei daher Kontakt mit der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg aufgenommen worden.
Wohin sich betroffene Eigentümer und Erben wenden können:
· Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB), Heinrich-Mann-Allee 103, Haus 11, 14473 Potsdam;
· Telefonnummer (Hotline): 0331/581 81-381; Fax-Nummer: 0331/581 81-199;
· E-Mail: poststelle-zpdm[at]blb.brandenburg.de
Quelle: Ministerium der Finanzen

Finanzminister Dr. Helmuth Markov hat heute in Potsdam zum Fortschritt der Umsetzung der Konsequenzen aus dem sogenannten Bodenreformurteil des Bundesgerichtshofs vom 7. Dezember 2007 informiert. In diesem Zusammenhang teilte er mit, „dass bis Anfang April dieses Jahres bereits 6.644 Grundbuchberichtigungsanträge gestellt wurden. Damit liegen nun für einen Großteil der betroffenen Bodenreformgrundstücke bei den örtlichen Grundbuchämtern derartige Anträge vor, um für die Flächen in den Grundbüchern den alten Zustand wieder herzustellen. Mit Stand vom 27.10.2010 lagen erst 2.796 dieser Anträge vor. Die seither eingeleiteten Maßnahmen des Finanzministeriums haben also einen enormen Schub für eine zügigere Problemlösung mit sich gebracht.“ In insgesamt rund 7.400 Fällen hatte sich das Land Brandenburg zum gesetzlichen Vertreter von unbekannten Eigentümern ehemaligen Bodenreformlandes bestellen lassen und anschließend als Vertreter der Eigentümer die Auflassung der betroffenen Grundstücke an sich selbst erklärt sowie die Eigentumsumschreibung im Grundbuch veranlasst. Diese Vorgehensweise hatte der Bundesgerichtshof im Jahr 2007 für rechtswidrig erklärt.
Der brandenburgische Finanzminister informierte zugleich über die Initiativen seines Hauses, um unbekannte Eigentümer und Erben von Bodenreformgrundstücken ausfindig zu machen. Bereits im November des vergangenen Jahres hatte sein Ministerium in brandenburgischen Tageszeitungen und im Bundesanzeiger einen Aufruf veröffentlicht, der auch auf eine eigens eingerichtete Hotline und eine E-Mail-Adresse für potenzielle Eigentümer und Erben hinwies. Darüber hinaus fand ein Pilotverfahren statt, bei dem im Amtsblatt der Stadt Werder/Havel alle in der Stadt und ihren Ortsteilen gelegenen Bodenreformgrundstücke, soweit sie von dem Urteil des Bundesgerichtshofes betroffen sind, veröffentlicht wurden, um vor Ort nach deren Eigentümern und Erben zu suchen. Nach dieser Veröffentlichung mit 92 betroffenen Grundstücken in Werder hatten sich 56 mögliche Erben gemeldet, deren Berechtigung derzeit geprüft wird. „Nach den positiven Erfahrungen mit dem Pilotverfahren haben wir die Suche nach den Eigentümern und Erben intensiviert“, erläuterte der Finanzminister. Im Einzelnen seien folgende Maßnahmen ergriffen worden:
1. Derzeit werden Listen der betroffenen Bodenreformgrundstücke mit Flurstücksbezeichnungen und Namen der Bodenreformeigentümer erstellt. Aktuell umfassen die Listen bereits 6.320 Grundstücke in 80 Ämtern und Gemeinden.
2. Basierend auf diesen Listen sind im März und April dieses Jahres nach der Veröffentlichung des Eigentümer- und Erbenaufrufes im Amtsblatt der Stadt Werder/Havel in sieben weiteren brandenburgischen Ämtern und Gemeinden Aufrufe an Eigentümer und Erben unter Bekanntgabe der dort betroffenen Bodenreformliegenschaften in den jeweiligen Amtsblättern veröffentlicht worden. Dabei wurden besonders solche Ämter und Gemeinden ausgewählt, in denen sich viele Bodenreformgrundstücke mit unbekannten Eigentümern/ Erben befinden, auf die das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7. Dezember 2007 zutrifft (Gemeinde Kolkwitz, Gemeinde Löwenberger Land, Stadt Bad Freienwalde/ Oder, Amt Altdöbern, Amt Barnim (Oderbruch), Amt Lebus, Stadt Drebkau). Insgesamt sind damit rund 1.400 Liegenschaften in den acht Kommunen veröffentlicht worden.
3. Weitere Aufrufe mit Listen der dort befindlichen betroffenen Liegenschaften werden im Amtsblatt des Amtes Lieberose (Oberspreewald) Mitte April 2011 sowie in den Amtsblättern des Amtes Odervorland und der Gemeinde Groß Kreutz jeweils im Mai 2011 veröffentlicht.
4. Im Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen ist ein Team „Bodenreform“ gebildet worden, das über eine zentrale Hotline, Fax und E-Mail erreichbar ist.
Darüber hinaus teilte der Finanzminister mit, dass derzeit geprüft werde, die erstellten Listen der betroffenen Bodenreformgrundstücke mit Flurstücksbezeichnungen und Namen der Bodenreformeigentümer im elektronischen Bundesanzeiger im Internet zu veröffentlichen. Zur Klärung der in diesem Zusammenhang bestehenden datenschutzrechtlichen Belange sei daher Kontakt mit der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg aufgenommen worden.
Wohin sich betroffene Eigentümer und Erben wenden können:
· Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB), Heinrich-Mann-Allee 103, Haus 11, 14473 Potsdam;
· Telefonnummer (Hotline): 0331/581 81-381; Fax-Nummer: 0331/581 81-199;
· E-Mail: poststelle-zpdm[at]blb.brandenburg.de
Quelle: Ministerium der Finanzen

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02.Juli 2025 | 7.6k Leser

FC Energie Cottbus trennt sich von Tobias Hasse und Filip Kusić

30.Juni 2025 | 6.6k Leser

Cottbus kündigt Kontrollen zur Anzeigepflicht für Hunde an

01.Juli 2025 | 3.9k Leser

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FC Energie Cottbus | Jannis Boziaris über Ankunft beim FCE
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FC Energie Cottbus | Henry Rorig über Saisonvorbereitung
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FC Energie Cottbus | Pele Wollitz nach 4:2 Sieg im Test gegen Altglienicke
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Der FC Energie Cottbus hat sein viertes Testspiel der Sommervorbereitung gewonnen. Gegen den Regionalligisten VSG Altglienicke erzielte die Mannschaft von Trainer Claus-Dieter Wollitz einen 4:2 (1:1)-Sieg in Dissenchen. Nach dem ...1:1 zur Pause – Erik Tallig traf in der 35. Minute zum Ausgleich – legte Energie im zweiten Durchgang deutlich zu: Justin Butler (52.), Theo Ogbidi (55.) und Erik Engelhardt (58.) sorgten innerhalb von wenigen Minuten für klare Verhältnisse. Den Schlusspunkt setzt die VSG in der 79. Minute nach einem Patzer von Cottbus-Keeper Elias Bethke.

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