Das brandenburgische Sozialministerium hat der Berlin-Brandenburgischen Stiftung “Hilfe für Opfer der NS-Willkürherrschaft” in diesem Jahr wieder 568.800 Euro bewilligt. “Viele der überlebenden Opfer des Naziregimes leben heute in sehr bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen und sind auf Unterstützung angewiesen. Die finanziellen Leistungen der Stiftung sind ein bescheidener Beitrag an moralischer Anerkennung und Respekt gegenüber den Menschen, die unter der Nazidiktatur unermessliches Leid erfahren mussten”, sagte Ministerin Ziegler.
Bislang hat die Stiftung 1008 Brandenburgerinnen und Brandenburger, die unter der NS-Willkürherrschaft gelitten haben, als Berechtigte anerkannt. Das Land hat der Stiftung bisher Mittel von insgesamt 5,4 Mio. Euro bereit gestellt. Derzeit erhalten 268 Menschen in Brandenburg von der Stiftung eine monatliche Beihilfe von durchschnittlich 100 Euro.
Auch heute erreichen die Stiftung noch Anträge von NS-Opfern. Diese kommen in den letzten Jahren zumeist aus den Kreisen der jüdischen Zuwanderer aus den Ländern der früheren Sowjetunion, wo sie als Juden in der Zeit der Besetzung durch die deutsche Wehrmacht ebenso der Verfolgung ausgesetzt waren.
Die Stiftung wurde 1987 vom Land Berlin gemeinsam mit dem Bund der Verfolgten des Naziregimes, der Evangelischen Hilfsstelle für ehemals Rasseverfolgte und der Jüdischen Gemeinde zu Berlin ins Leben gerufen. Sie bietet Menschen, die verfolgt wurden und heute in wirtschaftlich schwierigen Verhältnissen leben, finanzielle Unterstützung in Form von einmaligen oder laufenden Zuwendungen. 1995 schloss sich Brandenburg der Berliner Stiftung an.
Anträge auf Unterstützung können von betroffenen Brandenburgerinnen und Brandenburgern bei der
Stiftung “Hilfe für Opfer der NS-Willkürherrschaft”
Königin-Luise-Str. 94
14195 Berlin
gestellt werden.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie
Das brandenburgische Sozialministerium hat der Berlin-Brandenburgischen Stiftung “Hilfe für Opfer der NS-Willkürherrschaft” in diesem Jahr wieder 568.800 Euro bewilligt. “Viele der überlebenden Opfer des Naziregimes leben heute in sehr bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen und sind auf Unterstützung angewiesen. Die finanziellen Leistungen der Stiftung sind ein bescheidener Beitrag an moralischer Anerkennung und Respekt gegenüber den Menschen, die unter der Nazidiktatur unermessliches Leid erfahren mussten”, sagte Ministerin Ziegler.
Bislang hat die Stiftung 1008 Brandenburgerinnen und Brandenburger, die unter der NS-Willkürherrschaft gelitten haben, als Berechtigte anerkannt. Das Land hat der Stiftung bisher Mittel von insgesamt 5,4 Mio. Euro bereit gestellt. Derzeit erhalten 268 Menschen in Brandenburg von der Stiftung eine monatliche Beihilfe von durchschnittlich 100 Euro.
Auch heute erreichen die Stiftung noch Anträge von NS-Opfern. Diese kommen in den letzten Jahren zumeist aus den Kreisen der jüdischen Zuwanderer aus den Ländern der früheren Sowjetunion, wo sie als Juden in der Zeit der Besetzung durch die deutsche Wehrmacht ebenso der Verfolgung ausgesetzt waren.
Die Stiftung wurde 1987 vom Land Berlin gemeinsam mit dem Bund der Verfolgten des Naziregimes, der Evangelischen Hilfsstelle für ehemals Rasseverfolgte und der Jüdischen Gemeinde zu Berlin ins Leben gerufen. Sie bietet Menschen, die verfolgt wurden und heute in wirtschaftlich schwierigen Verhältnissen leben, finanzielle Unterstützung in Form von einmaligen oder laufenden Zuwendungen. 1995 schloss sich Brandenburg der Berliner Stiftung an.
Anträge auf Unterstützung können von betroffenen Brandenburgerinnen und Brandenburgern bei der
Stiftung “Hilfe für Opfer der NS-Willkürherrschaft”
Königin-Luise-Str. 94
14195 Berlin
gestellt werden.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie
Das brandenburgische Sozialministerium hat der Berlin-Brandenburgischen Stiftung “Hilfe für Opfer der NS-Willkürherrschaft” in diesem Jahr wieder 568.800 Euro bewilligt. “Viele der überlebenden Opfer des Naziregimes leben heute in sehr bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen und sind auf Unterstützung angewiesen. Die finanziellen Leistungen der Stiftung sind ein bescheidener Beitrag an moralischer Anerkennung und Respekt gegenüber den Menschen, die unter der Nazidiktatur unermessliches Leid erfahren mussten”, sagte Ministerin Ziegler.
Bislang hat die Stiftung 1008 Brandenburgerinnen und Brandenburger, die unter der NS-Willkürherrschaft gelitten haben, als Berechtigte anerkannt. Das Land hat der Stiftung bisher Mittel von insgesamt 5,4 Mio. Euro bereit gestellt. Derzeit erhalten 268 Menschen in Brandenburg von der Stiftung eine monatliche Beihilfe von durchschnittlich 100 Euro.
Auch heute erreichen die Stiftung noch Anträge von NS-Opfern. Diese kommen in den letzten Jahren zumeist aus den Kreisen der jüdischen Zuwanderer aus den Ländern der früheren Sowjetunion, wo sie als Juden in der Zeit der Besetzung durch die deutsche Wehrmacht ebenso der Verfolgung ausgesetzt waren.
Die Stiftung wurde 1987 vom Land Berlin gemeinsam mit dem Bund der Verfolgten des Naziregimes, der Evangelischen Hilfsstelle für ehemals Rasseverfolgte und der Jüdischen Gemeinde zu Berlin ins Leben gerufen. Sie bietet Menschen, die verfolgt wurden und heute in wirtschaftlich schwierigen Verhältnissen leben, finanzielle Unterstützung in Form von einmaligen oder laufenden Zuwendungen. 1995 schloss sich Brandenburg der Berliner Stiftung an.
Anträge auf Unterstützung können von betroffenen Brandenburgerinnen und Brandenburgern bei der
Stiftung “Hilfe für Opfer der NS-Willkürherrschaft”
Königin-Luise-Str. 94
14195 Berlin
gestellt werden.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie
Das brandenburgische Sozialministerium hat der Berlin-Brandenburgischen Stiftung “Hilfe für Opfer der NS-Willkürherrschaft” in diesem Jahr wieder 568.800 Euro bewilligt. “Viele der überlebenden Opfer des Naziregimes leben heute in sehr bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen und sind auf Unterstützung angewiesen. Die finanziellen Leistungen der Stiftung sind ein bescheidener Beitrag an moralischer Anerkennung und Respekt gegenüber den Menschen, die unter der Nazidiktatur unermessliches Leid erfahren mussten”, sagte Ministerin Ziegler.
Bislang hat die Stiftung 1008 Brandenburgerinnen und Brandenburger, die unter der NS-Willkürherrschaft gelitten haben, als Berechtigte anerkannt. Das Land hat der Stiftung bisher Mittel von insgesamt 5,4 Mio. Euro bereit gestellt. Derzeit erhalten 268 Menschen in Brandenburg von der Stiftung eine monatliche Beihilfe von durchschnittlich 100 Euro.
Auch heute erreichen die Stiftung noch Anträge von NS-Opfern. Diese kommen in den letzten Jahren zumeist aus den Kreisen der jüdischen Zuwanderer aus den Ländern der früheren Sowjetunion, wo sie als Juden in der Zeit der Besetzung durch die deutsche Wehrmacht ebenso der Verfolgung ausgesetzt waren.
Die Stiftung wurde 1987 vom Land Berlin gemeinsam mit dem Bund der Verfolgten des Naziregimes, der Evangelischen Hilfsstelle für ehemals Rasseverfolgte und der Jüdischen Gemeinde zu Berlin ins Leben gerufen. Sie bietet Menschen, die verfolgt wurden und heute in wirtschaftlich schwierigen Verhältnissen leben, finanzielle Unterstützung in Form von einmaligen oder laufenden Zuwendungen. 1995 schloss sich Brandenburg der Berliner Stiftung an.
Anträge auf Unterstützung können von betroffenen Brandenburgerinnen und Brandenburgern bei der
Stiftung “Hilfe für Opfer der NS-Willkürherrschaft”
Königin-Luise-Str. 94
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Das brandenburgische Sozialministerium hat der Berlin-Brandenburgischen Stiftung “Hilfe für Opfer der NS-Willkürherrschaft” in diesem Jahr wieder 568.800 Euro bewilligt. “Viele der überlebenden Opfer des Naziregimes leben heute in sehr bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen und sind auf Unterstützung angewiesen. Die finanziellen Leistungen der Stiftung sind ein bescheidener Beitrag an moralischer Anerkennung und Respekt gegenüber den Menschen, die unter der Nazidiktatur unermessliches Leid erfahren mussten”, sagte Ministerin Ziegler.
Bislang hat die Stiftung 1008 Brandenburgerinnen und Brandenburger, die unter der NS-Willkürherrschaft gelitten haben, als Berechtigte anerkannt. Das Land hat der Stiftung bisher Mittel von insgesamt 5,4 Mio. Euro bereit gestellt. Derzeit erhalten 268 Menschen in Brandenburg von der Stiftung eine monatliche Beihilfe von durchschnittlich 100 Euro.
Auch heute erreichen die Stiftung noch Anträge von NS-Opfern. Diese kommen in den letzten Jahren zumeist aus den Kreisen der jüdischen Zuwanderer aus den Ländern der früheren Sowjetunion, wo sie als Juden in der Zeit der Besetzung durch die deutsche Wehrmacht ebenso der Verfolgung ausgesetzt waren.
Die Stiftung wurde 1987 vom Land Berlin gemeinsam mit dem Bund der Verfolgten des Naziregimes, der Evangelischen Hilfsstelle für ehemals Rasseverfolgte und der Jüdischen Gemeinde zu Berlin ins Leben gerufen. Sie bietet Menschen, die verfolgt wurden und heute in wirtschaftlich schwierigen Verhältnissen leben, finanzielle Unterstützung in Form von einmaligen oder laufenden Zuwendungen. 1995 schloss sich Brandenburg der Berliner Stiftung an.
Anträge auf Unterstützung können von betroffenen Brandenburgerinnen und Brandenburgern bei der
Stiftung “Hilfe für Opfer der NS-Willkürherrschaft”
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gestellt werden.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie
Das brandenburgische Sozialministerium hat der Berlin-Brandenburgischen Stiftung “Hilfe für Opfer der NS-Willkürherrschaft” in diesem Jahr wieder 568.800 Euro bewilligt. “Viele der überlebenden Opfer des Naziregimes leben heute in sehr bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen und sind auf Unterstützung angewiesen. Die finanziellen Leistungen der Stiftung sind ein bescheidener Beitrag an moralischer Anerkennung und Respekt gegenüber den Menschen, die unter der Nazidiktatur unermessliches Leid erfahren mussten”, sagte Ministerin Ziegler.
Bislang hat die Stiftung 1008 Brandenburgerinnen und Brandenburger, die unter der NS-Willkürherrschaft gelitten haben, als Berechtigte anerkannt. Das Land hat der Stiftung bisher Mittel von insgesamt 5,4 Mio. Euro bereit gestellt. Derzeit erhalten 268 Menschen in Brandenburg von der Stiftung eine monatliche Beihilfe von durchschnittlich 100 Euro.
Auch heute erreichen die Stiftung noch Anträge von NS-Opfern. Diese kommen in den letzten Jahren zumeist aus den Kreisen der jüdischen Zuwanderer aus den Ländern der früheren Sowjetunion, wo sie als Juden in der Zeit der Besetzung durch die deutsche Wehrmacht ebenso der Verfolgung ausgesetzt waren.
Die Stiftung wurde 1987 vom Land Berlin gemeinsam mit dem Bund der Verfolgten des Naziregimes, der Evangelischen Hilfsstelle für ehemals Rasseverfolgte und der Jüdischen Gemeinde zu Berlin ins Leben gerufen. Sie bietet Menschen, die verfolgt wurden und heute in wirtschaftlich schwierigen Verhältnissen leben, finanzielle Unterstützung in Form von einmaligen oder laufenden Zuwendungen. 1995 schloss sich Brandenburg der Berliner Stiftung an.
Anträge auf Unterstützung können von betroffenen Brandenburgerinnen und Brandenburgern bei der
Stiftung “Hilfe für Opfer der NS-Willkürherrschaft”
Königin-Luise-Str. 94
14195 Berlin
gestellt werden.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie
Das brandenburgische Sozialministerium hat der Berlin-Brandenburgischen Stiftung “Hilfe für Opfer der NS-Willkürherrschaft” in diesem Jahr wieder 568.800 Euro bewilligt. “Viele der überlebenden Opfer des Naziregimes leben heute in sehr bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen und sind auf Unterstützung angewiesen. Die finanziellen Leistungen der Stiftung sind ein bescheidener Beitrag an moralischer Anerkennung und Respekt gegenüber den Menschen, die unter der Nazidiktatur unermessliches Leid erfahren mussten”, sagte Ministerin Ziegler.
Bislang hat die Stiftung 1008 Brandenburgerinnen und Brandenburger, die unter der NS-Willkürherrschaft gelitten haben, als Berechtigte anerkannt. Das Land hat der Stiftung bisher Mittel von insgesamt 5,4 Mio. Euro bereit gestellt. Derzeit erhalten 268 Menschen in Brandenburg von der Stiftung eine monatliche Beihilfe von durchschnittlich 100 Euro.
Auch heute erreichen die Stiftung noch Anträge von NS-Opfern. Diese kommen in den letzten Jahren zumeist aus den Kreisen der jüdischen Zuwanderer aus den Ländern der früheren Sowjetunion, wo sie als Juden in der Zeit der Besetzung durch die deutsche Wehrmacht ebenso der Verfolgung ausgesetzt waren.
Die Stiftung wurde 1987 vom Land Berlin gemeinsam mit dem Bund der Verfolgten des Naziregimes, der Evangelischen Hilfsstelle für ehemals Rasseverfolgte und der Jüdischen Gemeinde zu Berlin ins Leben gerufen. Sie bietet Menschen, die verfolgt wurden und heute in wirtschaftlich schwierigen Verhältnissen leben, finanzielle Unterstützung in Form von einmaligen oder laufenden Zuwendungen. 1995 schloss sich Brandenburg der Berliner Stiftung an.
Anträge auf Unterstützung können von betroffenen Brandenburgerinnen und Brandenburgern bei der
Stiftung “Hilfe für Opfer der NS-Willkürherrschaft”
Königin-Luise-Str. 94
14195 Berlin
gestellt werden.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie
Das brandenburgische Sozialministerium hat der Berlin-Brandenburgischen Stiftung “Hilfe für Opfer der NS-Willkürherrschaft” in diesem Jahr wieder 568.800 Euro bewilligt. “Viele der überlebenden Opfer des Naziregimes leben heute in sehr bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen und sind auf Unterstützung angewiesen. Die finanziellen Leistungen der Stiftung sind ein bescheidener Beitrag an moralischer Anerkennung und Respekt gegenüber den Menschen, die unter der Nazidiktatur unermessliches Leid erfahren mussten”, sagte Ministerin Ziegler.
Bislang hat die Stiftung 1008 Brandenburgerinnen und Brandenburger, die unter der NS-Willkürherrschaft gelitten haben, als Berechtigte anerkannt. Das Land hat der Stiftung bisher Mittel von insgesamt 5,4 Mio. Euro bereit gestellt. Derzeit erhalten 268 Menschen in Brandenburg von der Stiftung eine monatliche Beihilfe von durchschnittlich 100 Euro.
Auch heute erreichen die Stiftung noch Anträge von NS-Opfern. Diese kommen in den letzten Jahren zumeist aus den Kreisen der jüdischen Zuwanderer aus den Ländern der früheren Sowjetunion, wo sie als Juden in der Zeit der Besetzung durch die deutsche Wehrmacht ebenso der Verfolgung ausgesetzt waren.
Die Stiftung wurde 1987 vom Land Berlin gemeinsam mit dem Bund der Verfolgten des Naziregimes, der Evangelischen Hilfsstelle für ehemals Rasseverfolgte und der Jüdischen Gemeinde zu Berlin ins Leben gerufen. Sie bietet Menschen, die verfolgt wurden und heute in wirtschaftlich schwierigen Verhältnissen leben, finanzielle Unterstützung in Form von einmaligen oder laufenden Zuwendungen. 1995 schloss sich Brandenburg der Berliner Stiftung an.
Anträge auf Unterstützung können von betroffenen Brandenburgerinnen und Brandenburgern bei der
Stiftung “Hilfe für Opfer der NS-Willkürherrschaft”
Königin-Luise-Str. 94
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gestellt werden.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie