In den Marathonverhandlungen zur Novellierung der Sozialgesetzbücher II (Hartz IV) und XII wurden im Ergebnis des Vermittlungsausschusses insbesondere auch Leistungen für Bildung und Teilhabe beschlossen. Details zur Umsetzung des so genannten Bildungs- und Teilhabepaketes befinden sich gegenwärtig noch in der Diskussion.
Ziel des Bildungs- und Teilhabepaketes ist es, dass Kindern und Jugendlichen mit entsprechenden Voraussetzungen der Zugang zu Bildung, Sport und Kultur erleichtert wird.
Einen Leistungsanspruch haben Familien, die Arbeitslosengeld II, Wohngeld, Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII oder einen Kinderzuschlag erhalten. Gewährt werden Zuschüsse für Aufwendungen für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten, Schulbedarf in Höhe von jährlich 100 Euro, Schülerbeförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur nächsten Schule, Kosten für das gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule oder der Kita, Teilnahme an Sport- und Kulturangeboten in Höhe von monatlich 10 Euro (z.B. für Beiträge von Sportvereinen, Musikunterricht oder Museumsbesuche) sowie Nachhilfeunterricht mit Bescheinigung der Schule, dass die Förderung zum Erreichen des Klassenziels erforderlich ist.
Da die eigentliche Umsetzung des Gesetzes erst nach der Verkündung möglich ist, kann die Bewilligung erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Das Bildungs- und Teilhabepaket wird aber rückwirkend zum 1. Januar 2011 gewährt, so dass betroffene Familien keine Nachteile befürchten müssen.
Bis dem Landkreis OSL endgültige Regelungen zum Bildungs- und Teilhabepaket vorliegen, können sich Empfänger von Arbeitslosengeld II an das Jobcenter OSL wenden. Für alle anderen Anspruchsberechtigten nimmt die Kreisverwaltung Anträge entgegen. Antragsformulare werden im Bürgerbüro des Landkreises im Dubinaweg 1 in Senftenberg ausgegeben. Formlose Anträge sind ebenfalls möglich. Fragen können über das Bürgerbüro Tel: 03573/870-1351 und 1352 beantwortet werden.
Die gleichzeitig vom Bundestag und Bundesrat beschlossene Erhöhung der Hartz IV-Sätze um fünf Euro pro Monat wird für Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII im Landkreis Oberspreewald-Lausitz ab 1. Mai rückwirkend zum 1. Januar ausgezahlt. Die aufgrund der Gesetzesänderung erforderliche technische Umstellung ist nicht eher gewährleistet. Nicht davon betroffen sind Empfänger von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II), da die Auszahlung zentral über die Bundesagentur für Arbeit sichergestellt ist.
Quelle: Landkreis Oberspreewald-Lausitz
In den Marathonverhandlungen zur Novellierung der Sozialgesetzbücher II (Hartz IV) und XII wurden im Ergebnis des Vermittlungsausschusses insbesondere auch Leistungen für Bildung und Teilhabe beschlossen. Details zur Umsetzung des so genannten Bildungs- und Teilhabepaketes befinden sich gegenwärtig noch in der Diskussion.
Ziel des Bildungs- und Teilhabepaketes ist es, dass Kindern und Jugendlichen mit entsprechenden Voraussetzungen der Zugang zu Bildung, Sport und Kultur erleichtert wird.
Einen Leistungsanspruch haben Familien, die Arbeitslosengeld II, Wohngeld, Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII oder einen Kinderzuschlag erhalten. Gewährt werden Zuschüsse für Aufwendungen für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten, Schulbedarf in Höhe von jährlich 100 Euro, Schülerbeförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur nächsten Schule, Kosten für das gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule oder der Kita, Teilnahme an Sport- und Kulturangeboten in Höhe von monatlich 10 Euro (z.B. für Beiträge von Sportvereinen, Musikunterricht oder Museumsbesuche) sowie Nachhilfeunterricht mit Bescheinigung der Schule, dass die Förderung zum Erreichen des Klassenziels erforderlich ist.
Da die eigentliche Umsetzung des Gesetzes erst nach der Verkündung möglich ist, kann die Bewilligung erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Das Bildungs- und Teilhabepaket wird aber rückwirkend zum 1. Januar 2011 gewährt, so dass betroffene Familien keine Nachteile befürchten müssen.
Bis dem Landkreis OSL endgültige Regelungen zum Bildungs- und Teilhabepaket vorliegen, können sich Empfänger von Arbeitslosengeld II an das Jobcenter OSL wenden. Für alle anderen Anspruchsberechtigten nimmt die Kreisverwaltung Anträge entgegen. Antragsformulare werden im Bürgerbüro des Landkreises im Dubinaweg 1 in Senftenberg ausgegeben. Formlose Anträge sind ebenfalls möglich. Fragen können über das Bürgerbüro Tel: 03573/870-1351 und 1352 beantwortet werden.
Die gleichzeitig vom Bundestag und Bundesrat beschlossene Erhöhung der Hartz IV-Sätze um fünf Euro pro Monat wird für Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII im Landkreis Oberspreewald-Lausitz ab 1. Mai rückwirkend zum 1. Januar ausgezahlt. Die aufgrund der Gesetzesänderung erforderliche technische Umstellung ist nicht eher gewährleistet. Nicht davon betroffen sind Empfänger von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II), da die Auszahlung zentral über die Bundesagentur für Arbeit sichergestellt ist.
Quelle: Landkreis Oberspreewald-Lausitz