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NIEDERLAUSITZ aktuell

Bildungsminister Rupprecht präsentiert ZVA 6-Ergebnisse und Ablauf des Probeunterrichts

11:04 Uhr | 5. März 2008
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Brandenburgs Bildungsminister Holger Rupprecht hat heute in Potsdam die Ergebnisse der Zentralen Vergleichsarbeiten in der Jahrgangsstufe 6 (ZVA 6) und ihre Auswirkungen auf das Halbjahreszeugnis der Sechstklässler präsentiert sowie den Ablauf des Probeunterrichts erläutert.
„Die Ergebnisse der Zentralen Vergleicharbeiten zeigen, dass die Vorbereitung, Umsetzung und Auswertung der Vergleichsarbeiten gut gelaufen sind und die Befürchtungen vor einer Überforderung der Schülerinnen und Schüler unbegründet waren”, betonte Minister Rupprecht. „Von mehr als 14.000 Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 6, die an den Zentralen Vergleichsarbeiten teilgenommen haben, haben sich nur 372 so verschlechtert, dass sie die für einenÜbergang zum Gymnasium erforderliche Notensumme 7 nicht erreichten. Diese und diejenigen, die nicht die Bildungsgangsempfehlung ‘allgemeine Hochschulreife’ erhalten haben, haben dennoch eine Chance für den Wechsel auf das Gymnasium: Sie können ihre Leistungsfähigkeit durch den Probeunterricht unter Beweis stellen.”
ZVA 6:
Die mehr als 14.000 teilnehmenden Sechstklässler erreichten bei den Zentralen Vergleichsarbeiten im Fach Deutsch eine Durchschnittsnote von 2,6 und im Fach Mathematik eine Durchschnittsnote von 3,3 und verschlechterten sich damit leicht im Vergleich zu ihren Vornoten. In Deutsch betrug der Mittelwert der Vornoten 2,4 und in Mathematik 2,7. Eine Auswirkung auf die Halbjahresnoten hatten dieZVA 6-Ergebnisse nur bei einer Verschlechterung oder Verbesserung um mindestens zwei Noten.
Im Fach Deutsch konnten 13.830 Schülerinnen und Schüler bei den Zentralen Vergleichsarbeiten ihre Vornote halten oder wichen nur um eine Note nach oben oder unten ab, 278 verschlechterten sich um zwei oder mehr Noten und 143 verbesserten sich um zwei oder mehr Noten.
Im Fach Mathematik konnten 12.238 Schülerinnen und Schüler bei den Zentralen Vergleichsarbeiten ihre Vornote halten oder wichen nur um eine Note nach oben oder unten ab, 1984 verschlechterten sich um zwei oder mehr Noten und 49 verbesserten sich um zwei oder mehr Noten.
Bei 372 Schülerinnen und Schülern war das schlechte Abschneiden bei den Vergleichsarbeiten der Grund dafür, dass sie die erforderliche Notensumme 7 nicht erhielten. Insgesamt 12 Schülerinnen und Schüler konnten sich durch die ZVA 6 sogar so verbessern, dass sie die erforderliche Notensumme 7 im Halbjahreszeugnis doch noch erreichten.
Probeunterricht:
Die Eltern haben am 29. Februar 2008 die Grundschulempfehlung erhalten und haben bis zum 10. März 2008 Zeit, die Anmeldungen für ihre Kinder bei den Grundschullehrern abzugeben. Danach ermitteln die Staatlichen Schulämter, wer in den zweitägigen Probeunterricht an eines der 29 Gymnasien muss, weil er die Voraussetzungen für die Aufnahme in ein Gymnasium nicht erfüllt. Diese Regelung gilt für alle Schülerinnen und Schüler, die eine Schule in öffentlicher oder in freier Trägerschaft besuchen. Die Eignungsprüfungen finden in zwei Durchläufen entweder 4. und 5. April oder am 11. und 12. April 2008 statt. Das offizielle Aufnahmeverfahren beginnt am 25. April und endet am 27. Juni 2008 – also nach dem Ende und nach der Auswertung des Probeunterrichts.
Für den Probeunterricht an den ausgewählten Gymnasien wurden insgesamt 37 Teams mit jeweils drei Lehrkräften (je ein Mathe- und ein Deutschlehrer vom Gymnasium sowie ein Lehrer von der Grundschule) fortgebildet. Der Probeunterricht findet an zwei Tagen statt. Nach einer kindgerechten Einführungs- und Kennenlernphase, erfolgt Unterricht in den Fächern Mathematik und Deutsch, der sich inhaltlich an den Rahmenlehrplänen der Grundschule orientiert. Der jeweils fünfstündige Unterricht wird von der Grundschullehrkraft und den zwei Gymnasiallehrkräften abwechselnd durchgeführt. Während des gesamten Unterrichts sind jeweils zwei Lehrkräfte mit der Beobachtung betraut. Diese ist neben den Ergebnissen der Arbeit der Schülerinnen und Schüler in den vorgegebenen Arbeitsheften wesentlicher Bestandteil der abschließenden Beurteilung. Bei erfolgreicher Teilnahme am Probeunterricht nehmen die Schülerinnen und Schüler am Auswahlverfahren des gewünschten Gymnasiums teil.
Hintergrund:
In der zum 01. August 2007 in Kraft getretenen Schulgesetznovelle wird geregelt, dass in die Halbjahresnote der Jahrgangsstufe 6 in den Fächern Deutsch und Mathematik die Note einer zentralen Vergleichsarbeit mit hoher Gewichtung einfließt. Aus diesem Grund werden seit diesem Schuljahr 2007/2008 im 1.Halbjahr der Jahrgangsstufe 6 verbindliche Vergleichsarbeiten in den Fächern Deutsch und Mathematik geschrieben. Ziel ist es, alle Schülerinnen und Schüler nach einem vergleichbaren Maßstab zu bewerten. Deshalb werden die Aufgaben für diese Vergleichsarbeiten zentral für das jeweilige Fach erarbeitet und an allen Schulen des Landes Brandenburg in der Jahrgangsstufe 6 geschrieben. Die Korrektur dieser Arbeiten erfolgt durch die unterrichtenden Lehrkräfte der jeweiligen Schule.
Die ZVA 6 sind ein Teil der neuen Regelungen für den Übergang auf die weiterführenden Schulen. Die Schülerinnen und Schüler, die nach der Jahrgangsstufe 6 auf ein Gymnasium wechseln wollen, dürfen auf ihrem Halbjahreszeugnis in den drei Fächern Deutsch, Mathematik und 1. Fremdsprache maximal die Notensumme 7 haben und müssen eine Bildungsgangempfehlung zum Erwerb des Ab-schlusses „allgemeine Hochschulreife” aufweisen. Wer eines von beiden oder beide Kriterien nicht erfüllt, aber dennoch das Gymnasium besuchen möchte, kann im zweiten Halbjahr an einem zweitägigen Probeunterricht teilnehmen, um dort seine Eignung nachzuweisen.
Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Brandenburgs Bildungsminister Holger Rupprecht hat heute in Potsdam die Ergebnisse der Zentralen Vergleichsarbeiten in der Jahrgangsstufe 6 (ZVA 6) und ihre Auswirkungen auf das Halbjahreszeugnis der Sechstklässler präsentiert sowie den Ablauf des Probeunterrichts erläutert.
„Die Ergebnisse der Zentralen Vergleicharbeiten zeigen, dass die Vorbereitung, Umsetzung und Auswertung der Vergleichsarbeiten gut gelaufen sind und die Befürchtungen vor einer Überforderung der Schülerinnen und Schüler unbegründet waren”, betonte Minister Rupprecht. „Von mehr als 14.000 Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 6, die an den Zentralen Vergleichsarbeiten teilgenommen haben, haben sich nur 372 so verschlechtert, dass sie die für einenÜbergang zum Gymnasium erforderliche Notensumme 7 nicht erreichten. Diese und diejenigen, die nicht die Bildungsgangsempfehlung ‘allgemeine Hochschulreife’ erhalten haben, haben dennoch eine Chance für den Wechsel auf das Gymnasium: Sie können ihre Leistungsfähigkeit durch den Probeunterricht unter Beweis stellen.”
ZVA 6:
Die mehr als 14.000 teilnehmenden Sechstklässler erreichten bei den Zentralen Vergleichsarbeiten im Fach Deutsch eine Durchschnittsnote von 2,6 und im Fach Mathematik eine Durchschnittsnote von 3,3 und verschlechterten sich damit leicht im Vergleich zu ihren Vornoten. In Deutsch betrug der Mittelwert der Vornoten 2,4 und in Mathematik 2,7. Eine Auswirkung auf die Halbjahresnoten hatten dieZVA 6-Ergebnisse nur bei einer Verschlechterung oder Verbesserung um mindestens zwei Noten.
Im Fach Deutsch konnten 13.830 Schülerinnen und Schüler bei den Zentralen Vergleichsarbeiten ihre Vornote halten oder wichen nur um eine Note nach oben oder unten ab, 278 verschlechterten sich um zwei oder mehr Noten und 143 verbesserten sich um zwei oder mehr Noten.
Im Fach Mathematik konnten 12.238 Schülerinnen und Schüler bei den Zentralen Vergleichsarbeiten ihre Vornote halten oder wichen nur um eine Note nach oben oder unten ab, 1984 verschlechterten sich um zwei oder mehr Noten und 49 verbesserten sich um zwei oder mehr Noten.
Bei 372 Schülerinnen und Schülern war das schlechte Abschneiden bei den Vergleichsarbeiten der Grund dafür, dass sie die erforderliche Notensumme 7 nicht erhielten. Insgesamt 12 Schülerinnen und Schüler konnten sich durch die ZVA 6 sogar so verbessern, dass sie die erforderliche Notensumme 7 im Halbjahreszeugnis doch noch erreichten.
Probeunterricht:
Die Eltern haben am 29. Februar 2008 die Grundschulempfehlung erhalten und haben bis zum 10. März 2008 Zeit, die Anmeldungen für ihre Kinder bei den Grundschullehrern abzugeben. Danach ermitteln die Staatlichen Schulämter, wer in den zweitägigen Probeunterricht an eines der 29 Gymnasien muss, weil er die Voraussetzungen für die Aufnahme in ein Gymnasium nicht erfüllt. Diese Regelung gilt für alle Schülerinnen und Schüler, die eine Schule in öffentlicher oder in freier Trägerschaft besuchen. Die Eignungsprüfungen finden in zwei Durchläufen entweder 4. und 5. April oder am 11. und 12. April 2008 statt. Das offizielle Aufnahmeverfahren beginnt am 25. April und endet am 27. Juni 2008 – also nach dem Ende und nach der Auswertung des Probeunterrichts.
Für den Probeunterricht an den ausgewählten Gymnasien wurden insgesamt 37 Teams mit jeweils drei Lehrkräften (je ein Mathe- und ein Deutschlehrer vom Gymnasium sowie ein Lehrer von der Grundschule) fortgebildet. Der Probeunterricht findet an zwei Tagen statt. Nach einer kindgerechten Einführungs- und Kennenlernphase, erfolgt Unterricht in den Fächern Mathematik und Deutsch, der sich inhaltlich an den Rahmenlehrplänen der Grundschule orientiert. Der jeweils fünfstündige Unterricht wird von der Grundschullehrkraft und den zwei Gymnasiallehrkräften abwechselnd durchgeführt. Während des gesamten Unterrichts sind jeweils zwei Lehrkräfte mit der Beobachtung betraut. Diese ist neben den Ergebnissen der Arbeit der Schülerinnen und Schüler in den vorgegebenen Arbeitsheften wesentlicher Bestandteil der abschließenden Beurteilung. Bei erfolgreicher Teilnahme am Probeunterricht nehmen die Schülerinnen und Schüler am Auswahlverfahren des gewünschten Gymnasiums teil.
Hintergrund:
In der zum 01. August 2007 in Kraft getretenen Schulgesetznovelle wird geregelt, dass in die Halbjahresnote der Jahrgangsstufe 6 in den Fächern Deutsch und Mathematik die Note einer zentralen Vergleichsarbeit mit hoher Gewichtung einfließt. Aus diesem Grund werden seit diesem Schuljahr 2007/2008 im 1.Halbjahr der Jahrgangsstufe 6 verbindliche Vergleichsarbeiten in den Fächern Deutsch und Mathematik geschrieben. Ziel ist es, alle Schülerinnen und Schüler nach einem vergleichbaren Maßstab zu bewerten. Deshalb werden die Aufgaben für diese Vergleichsarbeiten zentral für das jeweilige Fach erarbeitet und an allen Schulen des Landes Brandenburg in der Jahrgangsstufe 6 geschrieben. Die Korrektur dieser Arbeiten erfolgt durch die unterrichtenden Lehrkräfte der jeweiligen Schule.
Die ZVA 6 sind ein Teil der neuen Regelungen für den Übergang auf die weiterführenden Schulen. Die Schülerinnen und Schüler, die nach der Jahrgangsstufe 6 auf ein Gymnasium wechseln wollen, dürfen auf ihrem Halbjahreszeugnis in den drei Fächern Deutsch, Mathematik und 1. Fremdsprache maximal die Notensumme 7 haben und müssen eine Bildungsgangempfehlung zum Erwerb des Ab-schlusses „allgemeine Hochschulreife” aufweisen. Wer eines von beiden oder beide Kriterien nicht erfüllt, aber dennoch das Gymnasium besuchen möchte, kann im zweiten Halbjahr an einem zweitägigen Probeunterricht teilnehmen, um dort seine Eignung nachzuweisen.
Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Brandenburgs Bildungsminister Holger Rupprecht hat heute in Potsdam die Ergebnisse der Zentralen Vergleichsarbeiten in der Jahrgangsstufe 6 (ZVA 6) und ihre Auswirkungen auf das Halbjahreszeugnis der Sechstklässler präsentiert sowie den Ablauf des Probeunterrichts erläutert.
„Die Ergebnisse der Zentralen Vergleicharbeiten zeigen, dass die Vorbereitung, Umsetzung und Auswertung der Vergleichsarbeiten gut gelaufen sind und die Befürchtungen vor einer Überforderung der Schülerinnen und Schüler unbegründet waren”, betonte Minister Rupprecht. „Von mehr als 14.000 Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 6, die an den Zentralen Vergleichsarbeiten teilgenommen haben, haben sich nur 372 so verschlechtert, dass sie die für einenÜbergang zum Gymnasium erforderliche Notensumme 7 nicht erreichten. Diese und diejenigen, die nicht die Bildungsgangsempfehlung ‘allgemeine Hochschulreife’ erhalten haben, haben dennoch eine Chance für den Wechsel auf das Gymnasium: Sie können ihre Leistungsfähigkeit durch den Probeunterricht unter Beweis stellen.”
ZVA 6:
Die mehr als 14.000 teilnehmenden Sechstklässler erreichten bei den Zentralen Vergleichsarbeiten im Fach Deutsch eine Durchschnittsnote von 2,6 und im Fach Mathematik eine Durchschnittsnote von 3,3 und verschlechterten sich damit leicht im Vergleich zu ihren Vornoten. In Deutsch betrug der Mittelwert der Vornoten 2,4 und in Mathematik 2,7. Eine Auswirkung auf die Halbjahresnoten hatten dieZVA 6-Ergebnisse nur bei einer Verschlechterung oder Verbesserung um mindestens zwei Noten.
Im Fach Deutsch konnten 13.830 Schülerinnen und Schüler bei den Zentralen Vergleichsarbeiten ihre Vornote halten oder wichen nur um eine Note nach oben oder unten ab, 278 verschlechterten sich um zwei oder mehr Noten und 143 verbesserten sich um zwei oder mehr Noten.
Im Fach Mathematik konnten 12.238 Schülerinnen und Schüler bei den Zentralen Vergleichsarbeiten ihre Vornote halten oder wichen nur um eine Note nach oben oder unten ab, 1984 verschlechterten sich um zwei oder mehr Noten und 49 verbesserten sich um zwei oder mehr Noten.
Bei 372 Schülerinnen und Schülern war das schlechte Abschneiden bei den Vergleichsarbeiten der Grund dafür, dass sie die erforderliche Notensumme 7 nicht erhielten. Insgesamt 12 Schülerinnen und Schüler konnten sich durch die ZVA 6 sogar so verbessern, dass sie die erforderliche Notensumme 7 im Halbjahreszeugnis doch noch erreichten.
Probeunterricht:
Die Eltern haben am 29. Februar 2008 die Grundschulempfehlung erhalten und haben bis zum 10. März 2008 Zeit, die Anmeldungen für ihre Kinder bei den Grundschullehrern abzugeben. Danach ermitteln die Staatlichen Schulämter, wer in den zweitägigen Probeunterricht an eines der 29 Gymnasien muss, weil er die Voraussetzungen für die Aufnahme in ein Gymnasium nicht erfüllt. Diese Regelung gilt für alle Schülerinnen und Schüler, die eine Schule in öffentlicher oder in freier Trägerschaft besuchen. Die Eignungsprüfungen finden in zwei Durchläufen entweder 4. und 5. April oder am 11. und 12. April 2008 statt. Das offizielle Aufnahmeverfahren beginnt am 25. April und endet am 27. Juni 2008 – also nach dem Ende und nach der Auswertung des Probeunterrichts.
Für den Probeunterricht an den ausgewählten Gymnasien wurden insgesamt 37 Teams mit jeweils drei Lehrkräften (je ein Mathe- und ein Deutschlehrer vom Gymnasium sowie ein Lehrer von der Grundschule) fortgebildet. Der Probeunterricht findet an zwei Tagen statt. Nach einer kindgerechten Einführungs- und Kennenlernphase, erfolgt Unterricht in den Fächern Mathematik und Deutsch, der sich inhaltlich an den Rahmenlehrplänen der Grundschule orientiert. Der jeweils fünfstündige Unterricht wird von der Grundschullehrkraft und den zwei Gymnasiallehrkräften abwechselnd durchgeführt. Während des gesamten Unterrichts sind jeweils zwei Lehrkräfte mit der Beobachtung betraut. Diese ist neben den Ergebnissen der Arbeit der Schülerinnen und Schüler in den vorgegebenen Arbeitsheften wesentlicher Bestandteil der abschließenden Beurteilung. Bei erfolgreicher Teilnahme am Probeunterricht nehmen die Schülerinnen und Schüler am Auswahlverfahren des gewünschten Gymnasiums teil.
Hintergrund:
In der zum 01. August 2007 in Kraft getretenen Schulgesetznovelle wird geregelt, dass in die Halbjahresnote der Jahrgangsstufe 6 in den Fächern Deutsch und Mathematik die Note einer zentralen Vergleichsarbeit mit hoher Gewichtung einfließt. Aus diesem Grund werden seit diesem Schuljahr 2007/2008 im 1.Halbjahr der Jahrgangsstufe 6 verbindliche Vergleichsarbeiten in den Fächern Deutsch und Mathematik geschrieben. Ziel ist es, alle Schülerinnen und Schüler nach einem vergleichbaren Maßstab zu bewerten. Deshalb werden die Aufgaben für diese Vergleichsarbeiten zentral für das jeweilige Fach erarbeitet und an allen Schulen des Landes Brandenburg in der Jahrgangsstufe 6 geschrieben. Die Korrektur dieser Arbeiten erfolgt durch die unterrichtenden Lehrkräfte der jeweiligen Schule.
Die ZVA 6 sind ein Teil der neuen Regelungen für den Übergang auf die weiterführenden Schulen. Die Schülerinnen und Schüler, die nach der Jahrgangsstufe 6 auf ein Gymnasium wechseln wollen, dürfen auf ihrem Halbjahreszeugnis in den drei Fächern Deutsch, Mathematik und 1. Fremdsprache maximal die Notensumme 7 haben und müssen eine Bildungsgangempfehlung zum Erwerb des Ab-schlusses „allgemeine Hochschulreife” aufweisen. Wer eines von beiden oder beide Kriterien nicht erfüllt, aber dennoch das Gymnasium besuchen möchte, kann im zweiten Halbjahr an einem zweitägigen Probeunterricht teilnehmen, um dort seine Eignung nachzuweisen.
Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Brandenburgs Bildungsminister Holger Rupprecht hat heute in Potsdam die Ergebnisse der Zentralen Vergleichsarbeiten in der Jahrgangsstufe 6 (ZVA 6) und ihre Auswirkungen auf das Halbjahreszeugnis der Sechstklässler präsentiert sowie den Ablauf des Probeunterrichts erläutert.
„Die Ergebnisse der Zentralen Vergleicharbeiten zeigen, dass die Vorbereitung, Umsetzung und Auswertung der Vergleichsarbeiten gut gelaufen sind und die Befürchtungen vor einer Überforderung der Schülerinnen und Schüler unbegründet waren”, betonte Minister Rupprecht. „Von mehr als 14.000 Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 6, die an den Zentralen Vergleichsarbeiten teilgenommen haben, haben sich nur 372 so verschlechtert, dass sie die für einenÜbergang zum Gymnasium erforderliche Notensumme 7 nicht erreichten. Diese und diejenigen, die nicht die Bildungsgangsempfehlung ‘allgemeine Hochschulreife’ erhalten haben, haben dennoch eine Chance für den Wechsel auf das Gymnasium: Sie können ihre Leistungsfähigkeit durch den Probeunterricht unter Beweis stellen.”
ZVA 6:
Die mehr als 14.000 teilnehmenden Sechstklässler erreichten bei den Zentralen Vergleichsarbeiten im Fach Deutsch eine Durchschnittsnote von 2,6 und im Fach Mathematik eine Durchschnittsnote von 3,3 und verschlechterten sich damit leicht im Vergleich zu ihren Vornoten. In Deutsch betrug der Mittelwert der Vornoten 2,4 und in Mathematik 2,7. Eine Auswirkung auf die Halbjahresnoten hatten dieZVA 6-Ergebnisse nur bei einer Verschlechterung oder Verbesserung um mindestens zwei Noten.
Im Fach Deutsch konnten 13.830 Schülerinnen und Schüler bei den Zentralen Vergleichsarbeiten ihre Vornote halten oder wichen nur um eine Note nach oben oder unten ab, 278 verschlechterten sich um zwei oder mehr Noten und 143 verbesserten sich um zwei oder mehr Noten.
Im Fach Mathematik konnten 12.238 Schülerinnen und Schüler bei den Zentralen Vergleichsarbeiten ihre Vornote halten oder wichen nur um eine Note nach oben oder unten ab, 1984 verschlechterten sich um zwei oder mehr Noten und 49 verbesserten sich um zwei oder mehr Noten.
Bei 372 Schülerinnen und Schülern war das schlechte Abschneiden bei den Vergleichsarbeiten der Grund dafür, dass sie die erforderliche Notensumme 7 nicht erhielten. Insgesamt 12 Schülerinnen und Schüler konnten sich durch die ZVA 6 sogar so verbessern, dass sie die erforderliche Notensumme 7 im Halbjahreszeugnis doch noch erreichten.
Probeunterricht:
Die Eltern haben am 29. Februar 2008 die Grundschulempfehlung erhalten und haben bis zum 10. März 2008 Zeit, die Anmeldungen für ihre Kinder bei den Grundschullehrern abzugeben. Danach ermitteln die Staatlichen Schulämter, wer in den zweitägigen Probeunterricht an eines der 29 Gymnasien muss, weil er die Voraussetzungen für die Aufnahme in ein Gymnasium nicht erfüllt. Diese Regelung gilt für alle Schülerinnen und Schüler, die eine Schule in öffentlicher oder in freier Trägerschaft besuchen. Die Eignungsprüfungen finden in zwei Durchläufen entweder 4. und 5. April oder am 11. und 12. April 2008 statt. Das offizielle Aufnahmeverfahren beginnt am 25. April und endet am 27. Juni 2008 – also nach dem Ende und nach der Auswertung des Probeunterrichts.
Für den Probeunterricht an den ausgewählten Gymnasien wurden insgesamt 37 Teams mit jeweils drei Lehrkräften (je ein Mathe- und ein Deutschlehrer vom Gymnasium sowie ein Lehrer von der Grundschule) fortgebildet. Der Probeunterricht findet an zwei Tagen statt. Nach einer kindgerechten Einführungs- und Kennenlernphase, erfolgt Unterricht in den Fächern Mathematik und Deutsch, der sich inhaltlich an den Rahmenlehrplänen der Grundschule orientiert. Der jeweils fünfstündige Unterricht wird von der Grundschullehrkraft und den zwei Gymnasiallehrkräften abwechselnd durchgeführt. Während des gesamten Unterrichts sind jeweils zwei Lehrkräfte mit der Beobachtung betraut. Diese ist neben den Ergebnissen der Arbeit der Schülerinnen und Schüler in den vorgegebenen Arbeitsheften wesentlicher Bestandteil der abschließenden Beurteilung. Bei erfolgreicher Teilnahme am Probeunterricht nehmen die Schülerinnen und Schüler am Auswahlverfahren des gewünschten Gymnasiums teil.
Hintergrund:
In der zum 01. August 2007 in Kraft getretenen Schulgesetznovelle wird geregelt, dass in die Halbjahresnote der Jahrgangsstufe 6 in den Fächern Deutsch und Mathematik die Note einer zentralen Vergleichsarbeit mit hoher Gewichtung einfließt. Aus diesem Grund werden seit diesem Schuljahr 2007/2008 im 1.Halbjahr der Jahrgangsstufe 6 verbindliche Vergleichsarbeiten in den Fächern Deutsch und Mathematik geschrieben. Ziel ist es, alle Schülerinnen und Schüler nach einem vergleichbaren Maßstab zu bewerten. Deshalb werden die Aufgaben für diese Vergleichsarbeiten zentral für das jeweilige Fach erarbeitet und an allen Schulen des Landes Brandenburg in der Jahrgangsstufe 6 geschrieben. Die Korrektur dieser Arbeiten erfolgt durch die unterrichtenden Lehrkräfte der jeweiligen Schule.
Die ZVA 6 sind ein Teil der neuen Regelungen für den Übergang auf die weiterführenden Schulen. Die Schülerinnen und Schüler, die nach der Jahrgangsstufe 6 auf ein Gymnasium wechseln wollen, dürfen auf ihrem Halbjahreszeugnis in den drei Fächern Deutsch, Mathematik und 1. Fremdsprache maximal die Notensumme 7 haben und müssen eine Bildungsgangempfehlung zum Erwerb des Ab-schlusses „allgemeine Hochschulreife” aufweisen. Wer eines von beiden oder beide Kriterien nicht erfüllt, aber dennoch das Gymnasium besuchen möchte, kann im zweiten Halbjahr an einem zweitägigen Probeunterricht teilnehmen, um dort seine Eignung nachzuweisen.
Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

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