Der brandenburgische Verfassungsschutz hat den Landesverband der AfD bereits am 14. April als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Das bestätigte Innenministerin Katrin Lange (SPD) am Mittwoch im Innenausschuss des Landtages. Nach eigenen Angaben sei sie über die Entscheidung allerdings erst am 5. Mai informiert worden. Dies führte gestern dazu, dass Verfassungsschutzchef, Jörg Müller, seinen Posten räumen musste (wie berichtet). Applaus für diesen Schritt erhält Lange dabei von der Brandenburger AfD, die Müllers Weggang begrüßt und sich gegen die Einstufung wehrt. Die CDU kritisiert Langes Vorgehen und befürchtet Stärkung der etremen Ränder.
Neue Einstufung bereits seit April
Katrin Lange erklärte, sie habe den Vermerk mit der Bewertung zum Wochenstart erhalten. Die Information hätte ihr jedoch unverzüglich vorgelegt werden müssen. Auch das Parlament und die Öffentlichkeit hätten in diesem Fall umgehend in Kenntnis gesetzt werden müssen. Als Konsequenz wurde der Leiter der Verfassungsschutzabteilung, Jörg Müller, am Dienstag mit sofortiger Wirkung von seinen Aufgaben entbunden. Laut Lange habe es sich nicht um eine inhaltliche Entscheidung zur Bewertung der AfD gehandelt, sondern um einen Vertrauensverlust aufgrund unzureichender Kommunikation innerhalb der Behörde. Die Einstufung selbst bleibe bestehen. Die Ministerin kündigte an, den Vorgang in den kommenden Tagen weiter auszuwerten, da sie es seit Montag noch nicht geschafft habe, die Unterlagen ausführlich zu lesen.
Lange ändert Dienstanweisung, Kritik aus CDU
Kritik kam aus den Reihen der CDU. Innenpolitiker Rainer Genilke stellte infrage, wie die Ministerin über mehrere Wochen hinweg keine Kenntnis von einer derart grundlegenden Entscheidung ihrer eigenen Abteilung haben konnte. Hinweise auf eine geplante Hochstufung habe es bereits im Dezember 2024 gegeben, zudem seien laut Medienberichten andere Landesbehörden früher informiert worden. Zudem hat die Innenministerin eine Dienstanweisung erlassen, die die durchgängige Fachaufsicht durch das Ministerium wiederherstellt. Damit sollen Informationswege klarer und Entscheidungsprozesse enger geführt werden. Das Innenministerium teilte dazu mit: “Der entsprechende Einstufungsvermerk zu der erfolgten Höherstufung wurde der Hausleitung des Innenministeriums am 5. Mai 2025 vorgelegt; einen Tag vor der Sitzung der Parlamentarischen Kontrollkommission (PKK). Nach einer Dienstanweisung des Verfassungsschutzes aus dem Jahr 2023 entscheidet über die Einstufung entgegen der vorherigen Praxis die Abteilungsleitung selbst. Das für Inneres zuständige Mitglied der Landesregierung und die PKK seien lediglich noch in Fällen von besonderer Bedeutung zu „unterrichten“. Diese Dienstanweisung wurde jetzt außer Kraft gesetzt. Bis auf Weiteres gilt wieder die Dienstanweisung aus dem Jahr 2017, in der die Einstufungsentscheidungen bei Beobachtungsobjekten, die von „besonderer, insbesondere politischer Bedeutung“ sind, von dem für Inneres zuständigen Mitglied der Landesregierung selbst getroffen werden. Die jetzt getroffenen Maßnahmen dienen der Stärkung der Fachaufsicht. Im Verfassungsschutzgesetz Brandenburg ist dazu bestimmt: „Verfassungsschutzbehörde ist das Ministerium des Innern.“ Doch genau das sorgt ebenfalls für neue Kritik. Genilke warnt, eine zu starke Einbindung des Ministeriums könne den Eindruck erwecken, der Verfassungsschutz sei nicht mehr unabhängig. Das sei gefährlich, weil es extremen Rändern, sowohl rechts als auch links, in die Argumentation spiele.
AfD begrüßt Müllers Entlassung
Die AfD Brandenburg selbst begrüßte die Entlassung Müllers und warf dem bisherigen Leiter parteipolitisch motiviertes Handeln vor. Die Partei forderte eine Entpolitisierung der Sicherheitsbehörden. Zudem kündigte sie an, auch gegen die Einstufung durch den Brandenburger Verfassungsschutz juristisch vorgehen zu wollen. Am Freitag der Vorwoche hatte bereits das Bundesamt für Verfassungsschutz den AfD-Bundesverband als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Die Partei hat dagegen Klage eingereicht. In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gelten die jeweiligen Landesverbände der AfD ebenfalls als gesichert rechtsextremistisch. Ein Verbotsverfahren gegen die AfD lehnt Ministerin Lange ab und plädiert stattdessen für eine stärkere inhaltliche Auseinandersetzung.
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Red.