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NIEDERLAUSITZ aktuell

Schiedsleute gesucht

8:21 Uhr | 29. Januar 2009
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Die Amtsperiode der amtierenden Schiedsleute der Schiedsstellen Forst Nord und Forst Süd läuft am 29. April 2009 aus.
Die Stadt Forst (Lausitz) sucht für die neue Amtsperiode 2009 bis 2014 Interessente, die sich bereit erklären, als Schiedsfrau / Schiedsmann in der Stadt Forst (Lausitz) tätig zu sein.
Bürgerinnen und Bürger, die sich für dieses Ehrenamt interessieren und zusätzliche Informationen hierzu wünschen, werden gebeten, sich bis zum 10. Februar 2009 im Rathaus, Fachbereich Bürgerservice, Promenade 9, bei Frau Liebig, Telefon (03562) 989-163 zu melden.
Allgemeines:
Zur Durchführung des Schlichtungsverfahrens über streitige Rechtsangelegenheiten muss jede Gemeinde eine oder mehrere Schiedsstellen einrichten. Für die Stadt Forst (Lausitz) sind zwei Schiedsstellen bestimmt, die in einen nördlichen und südlichen Bereich eingeteilt sind. In jedem Bereich sind zwei Schiedspersonen, ein Vorsitzender und ein Stellvertreter tätig. Die berufenen Schiedsleute sollten im jeweiligen Bereich der Stadt wohnen und das 25. Lebensjahr vollendet haben.
Die Schiedsleute werden von der Stadtverordnetenversammlung für die Dauer von 5 Jahren gewählt und vom Direktor des zuständigen Amtsgerichtes bestätigt. Bewerber für dieses Ehrenamt sind verpflichtet, ihre Aufgaben unparteiisch zu erfüllen. Sie sollten über Rechtsverständnis verfügen und bereit sein, sich Wissen auf dem Gebiet des Rechtswesens anzueignen. Hierzu werden entsprechende Schulungsmaßnahmen durch den Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen und die Bezirksvereinigung Cottbus durchgeführt.
Quelle: Stadt Forst
Foto © Peng (wikipedia.org)

Die Amtsperiode der amtierenden Schiedsleute der Schiedsstellen Forst Nord und Forst Süd läuft am 29. April 2009 aus.
Die Stadt Forst (Lausitz) sucht für die neue Amtsperiode 2009 bis 2014 Interessente, die sich bereit erklären, als Schiedsfrau / Schiedsmann in der Stadt Forst (Lausitz) tätig zu sein.
Bürgerinnen und Bürger, die sich für dieses Ehrenamt interessieren und zusätzliche Informationen hierzu wünschen, werden gebeten, sich bis zum 10. Februar 2009 im Rathaus, Fachbereich Bürgerservice, Promenade 9, bei Frau Liebig, Telefon (03562) 989-163 zu melden.
Allgemeines:
Zur Durchführung des Schlichtungsverfahrens über streitige Rechtsangelegenheiten muss jede Gemeinde eine oder mehrere Schiedsstellen einrichten. Für die Stadt Forst (Lausitz) sind zwei Schiedsstellen bestimmt, die in einen nördlichen und südlichen Bereich eingeteilt sind. In jedem Bereich sind zwei Schiedspersonen, ein Vorsitzender und ein Stellvertreter tätig. Die berufenen Schiedsleute sollten im jeweiligen Bereich der Stadt wohnen und das 25. Lebensjahr vollendet haben.
Die Schiedsleute werden von der Stadtverordnetenversammlung für die Dauer von 5 Jahren gewählt und vom Direktor des zuständigen Amtsgerichtes bestätigt. Bewerber für dieses Ehrenamt sind verpflichtet, ihre Aufgaben unparteiisch zu erfüllen. Sie sollten über Rechtsverständnis verfügen und bereit sein, sich Wissen auf dem Gebiet des Rechtswesens anzueignen. Hierzu werden entsprechende Schulungsmaßnahmen durch den Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen und die Bezirksvereinigung Cottbus durchgeführt.
Quelle: Stadt Forst
Foto © Peng (wikipedia.org)

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Die Stadt Forst (Lausitz) sucht für die neue Amtsperiode 2009 bis 2014 Interessente, die sich bereit erklären, als Schiedsfrau / Schiedsmann in der Stadt Forst (Lausitz) tätig zu sein.
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Quelle: Stadt Forst
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Die Stadt Forst (Lausitz) sucht für die neue Amtsperiode 2009 bis 2014 Interessente, die sich bereit erklären, als Schiedsfrau / Schiedsmann in der Stadt Forst (Lausitz) tätig zu sein.
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Allgemeines:
Zur Durchführung des Schlichtungsverfahrens über streitige Rechtsangelegenheiten muss jede Gemeinde eine oder mehrere Schiedsstellen einrichten. Für die Stadt Forst (Lausitz) sind zwei Schiedsstellen bestimmt, die in einen nördlichen und südlichen Bereich eingeteilt sind. In jedem Bereich sind zwei Schiedspersonen, ein Vorsitzender und ein Stellvertreter tätig. Die berufenen Schiedsleute sollten im jeweiligen Bereich der Stadt wohnen und das 25. Lebensjahr vollendet haben.
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Quelle: Stadt Forst
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Allgemeines:
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Quelle: Stadt Forst
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Allgemeines:
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Quelle: Stadt Forst
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Allgemeines:
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Quelle: Stadt Forst
Foto © Peng (wikipedia.org)

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Quelle: Stadt Forst
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