Der Landkreis Spree-Neiße teilte dazu mit:
Die anhaltende Trockenheit in Verbindung mit hohen Temperaturen hat die Niedrigwassersituation weiter verschärft. Aufgrund ausbleibender Niederschläge hat die Untere Wasserbehörde des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa eine Allgemeinverfügung zum ganztägigen Verbot des Eigentümer- und Anliegergebrauchs von oberirdischen Gewässern im Einzugsgebiet der Spree erlassen.
Diese untersagt den Eigentümern bzw. Nutzungsberechtigten der an die Gewässer grenzenden Grundstücke vorübergehend die ganztägige Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern der Spree mittels Pumpvorrichtung, sofern keine wasserrechtliche Erlaubnis besteht. Die Einschränkung betrifft die Städte Spremberg/Grodk und Drebkau/Drjowk, die Gemeinden Kolkwitz/Gołkojce und Neuhausen/Spree, die Gemeinden Wiesengrund/Łukojce und Felixsee des Amtes Döbern-Land sowie alle Gemeinden der Ämter Peitz/Picnjo und Burg (Spreewald)/Bórkowy (Błota).
Hintergrund ist, dass der maßgebliche Abflusswert in der Spree am Pegel Leibsch infolge anhaltend geringer Niederschläge und hoher Temperaturen seit dem 19. Juni 2025 dauerhaft unterschritten wird. Zur Stabilisierung des Mindestabflusses wurden bereits die Wasserabgaben aus den verfügbaren sächsischen Speichern sowie der Talsperre Spremberg erhöht. Eine weitere Erhöhung ist jedoch nicht möglich, ohne die Speicherstände kritisch zu senken. Zusätzlich wurden die Ausleitungen entlang der Spree sowie an den Nebengewässern weiter reduziert.
Um einem weiteren Rückgang der Wasserführung und der Verschlechterung der Wasserqualität entgegenzuwirken und um die Erhaltung der gewässerökologischen Funktionen abzusichern, ist die Einschränkung durch ein ganztägiges Wasserentnahmeverbot per Allgemeinverfügung erforderlich. Die Allgemeinverfügung gilt bis auf Widerruf und ist online unter amtsblatt.lkspn.de sowie im Amtsblatt Nr. 23 einsehbar. Die bisher gültige Allgemeinverfügung zur Einschränkung des Eigentümer- und Anliegergebrauchs vom 17. Juni 2025 (Amtsblatt 21/2025) wird aufgehoben und durch die neue (veröffentlicht im Amtsblatt 23/2025) ersetzt.
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Red. / Presseinformation