Der Landkreis Spree-Neiße verhängt ab dem heutigen Mittwoch eine neue Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Geflügelpest, inklusive der Einrichtung einer Sperrzone, bestehend aus einer Schutzzone von mindestens drei Kilometern und einer Überwachungszone von mindestens zehn Kilometern Radius um einen betroffenen Betrieb im Cottbuser Stadtteil Ströbitz. Die Maßnahme folgt auf den Nachweis des hochpathogenen H5N1-Erregers der aviären Influenza im Landeslabor Berlin Brandenburg und dessen Bestätigung durch das Friedrich-Löffler-Institut am 19. Januar 2024 (->> wie berichtet), nachdem mehrere Hühner in einem lokalen Geflügelbetrieb verendet waren.
Der Landkreis Spree-Neiße teilte dazu mit:
Der Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa erlässt mit Wirkung zum 24. Januar 2024 eine neue Tierseuchenallgemeinverfügung mit Einrichtung einer Sperrzone. Diese Sperrzone umfasst eine „Schutzzone“ mit einem Mindestradius von drei Kilometern um den betroffenen Betrieb sowie eine „Überwachungszone“ mit einem Mindestradius von zehn Kilometern um den betroffenen Betrieb. Die Überwachungszone grenzt dabei die Schutzzone nach außen hin ab.
Nachdem in einer Geflügelhaltung in Cottbus/Chóśebuz im Stadtteil Ströbitz/Strobice in kurzer Zeit mehrere Hühner verendeten, wurden amtliche Proben des betroffenen Geflügelbestandes genommen und zur Untersuchung in das Landeslabor Berlin Brandenburg eingesandt. Im Labor wurde das Virus der Geflügelpest nachgewiesen. Dass es sich um den Erreger der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI, Geflügelpest) vom Stamm H5N1 handelt, wurde am 19. Januar 2024 durch das nationale Referenzlabor (das Friedrich-Löffler-Institut) bestätigt. Infolgedessen wurde der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt.
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Red. / Presseinformation