Der Entwurf für den neuen Bundesverkehrswegeplan (BVWP 2030) sind die vom Land Brandenburg angemeldeten Straßenbauprojekte mit einem Volumen von 3,6 Milliarden Euro aufgenommen worden. Davon im vordringlichen Bedarf etwa 1 Milliarde Euro für laufende Vorhaben und etwa 1 Milliarde Euro für neue Projekte. Das ist Ergebnis einer ersten Durchsicht des Entwurfs, den das Bundesverkehrsministerium heute vorgelegt hat. Angemeldet hatte das Land Brandenburg 92 Projekte -76 im Bereich Straßen, 10 für die Schiene und 6 Vorhaben an Wasserwegen. Damit sind die Straßenbauprojekte, die das Land angemeldet hatte, im Wesentlichen aufgenommen worden.
„Wir freuen uns, dass Projekte im Straßenbau wie die A 14 die Verbindung B 101/169 (LeiLa-Süd), der Ausbau der B 96 oder die Ortsumfahrungen entlang der B 167 im Bundesverkehrswegeplan als vordringlich eingestuft worden sind. Auch beim Ausbau der Wasserwege kommen wir voran, hier ist beispielsweise der Ausbau der Oder-Havel Wasserstraße aufgenommen worden. Bei den Bahnstrecken gibt es allerdings noch Klärungsbedarf, den wir jetzt prüfen“, sagte Infrastrukturministerin Kathrin Schneider heute.
Der Entwurf des BVWP 2030 enthält bei den Straßenbauprojekten folgende Vorhaben:
Fest disponiert ist die Ortsumgehung der B168 um Cottbus, der erste Bauabschnitt ist bereits realisiert. Weiterhin ist die B183 um Bad Liebenwerda im Plan sowie die B112 von Brieskow-Finkenheerd nach Wiesenau.
Vordringlicher Bedarf wurde bei der B112 in der Ortsumgehung Forst (Lausitz), bei der B169 an der Anschlussstelle der A15 im Bereich Cottbus-West und beim Neubau der B169 Ortsumgehungen ausgehend von Elsterwerda, Plessa, Schwarzheide-Ost, Allmosen, Lindchen, Neupetershain-Nord, Klein Oßnig und Annahof / Klein Gaglow festgestellt. Darüber hinaus die B87, Ortsumfahrung Duben, die B101, Orstumfahrung Elsterwerda sowie die B112 für die Orstumfahrung Neuzelle und Eisenhüttenstadt. Die 167 für die Ortsumfahrung Herzberg wurde ebenfalls thematisiert
Diese Projekte haben mit der ersten Bewertung des Bundesverkehrsministeriums schon eine sehr große Hürde genommen. Die Bewertung „Vordringlicher Bedarf“ heißt, dass diese nach fachlicher Bewertung verkehrspolitisch sehr wichtig sind und in der Laufzeit des Bundesverkehrswegeplans bis 2030 umgesetzt oder mindestens begonnen werden sollen.
Weiterer Bedarf wurde bei der B97 in der Ortsumgehung Groß Oßnig und bei der Ortsumgehung Cottbus (3. Verkehrsabschnitt) sowie der Ortsumfahrung Lübben (B87) und der B112 bei Eisenhüttenstadt festgestellt.
Klaus-Peter Schulze dazu: “Auch diese Projekte haben mit der Bewertung des Bundesverkehrsministeriums schon eine erste Hürde genommen. „Weiterer Bedarf“ heißt, dass es sich aus fachlicher Sicht zumindest um ein verkehrspolitisch sinnvolles Projekt handelt und es daher in den BVWP aufgenommen werden soll. Klar ist aber auch, dass die finanziellen Mittel begrenzt sind und nicht jeder Wunsch sofort erfüllt werden kann. Bis 2030 müssen zunächst vorrangigere Projekte umgesetzt werden. Hier sollten die neuen Möglichkeiten zur Bürgerbeteiligung im Internet genutzt werden. In den nächsten sechs Wochen kann jeder Bürger zur Bewertung der Projekte Stellung nehmen. Natürlich wird damit keine einfache Abstimmung für oder gegen ein Projekt vorgenommen. Es soll aber sichergestellt werden, dass die Auswirkungen vor Ort auf die gesamte Planung des Verkehrsnetzes richtig eingeschätzt wurden. Wenn hier dem Bürger etwas auffällt, sollte er das dem Bundesverkehrsministerium mitteilen.”
Bei den Schienenprojekten sind folgende Vorhaben aufgeführt und gegliedert worden:
Ein laufendes und fest disponiertes Projekt ist der zweigleisige Ausbau der Bahnstrecke Cottbus – Lübbenau.
Die Elektrifizierung der Bahnstrecke Cottbus – Görlitz wurde als Vorhaben des potenziellen Bedarfs kategorisiert. Dieses Projekt wird noch zusätzlich im Nachgang auf seine Wirtschaftlichkeit untersucht und kann möglicherweise noch im späteren Verfahren im Deutschen Bundestag berücksichtigt werden.
Klaus-Peter Schulze: “Damit sind aus meiner Sicht wichtige Projekte der Verkehrsinfrastrukturerneuerung in der Lausitz im BVWP 2030 aufgenommen worden. Mich freut, dass der Bund so die Weichen gestellt hat für die regionale Verkehrsanbindung der Zukunft. Dort wo noch im parlamentarischen Verfahren Änderungen erreichbar sind, werde ich mich entsprechend einsetzen. Das erfordert jedoch auch, dass alle beteiligten Akteure aus Wirtschaft, Kommunen bis hin zum Land und Bund, gemeinsam an einem Strang ziehen. Sobald der BVWP beschlossen ist gilt es, mit einem zügigen und konsequenten Planen zu beginnen, wofür das Land die Verantwortung trägt.”
In der Zeit vom 21. März bis 2. Mai 2016 findet eine Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der strategischen Umweltprüfungen statt. Bürgerinnen und Bürger, Landkreise, Kommunen und Verbände haben in der angegebenen Frist die Möglichkeit, den Plan im Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung einzusehen und gegenüber dem Bundesverkehrsministerium Stellung zu nehmen. Dazu ist eine Anmeldung erforderlich: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung, Henning-von-Tresckow-Str. 2-8, 14467 Potsdam. Anmeldung unter 0331 866-8105