In Cottbus und der Lausitz beginnt morgen der Verkauf von Feuerwerkskörpern für die anstehende Silvesternacht. Traditionell machen die Polizei und Behörden wieder auf die richtige Nutzung von Raketen und Böllern aufmerksam und warnen vor den Gefahren.
Von abgetrennten Fingern über Hörschäden bis Verbrennungen. Die Anwendung von verbotenem Feuerwerk oder der falsche Umgang mit Raketen und Böllern können gefährlich ausgehen. Auch wenn Polizei, Feuerwehren und Notärzte in der Silvesternacht in hoher Alarmbereitschaft sind, können Schäden von vornherein verhindert werden. Wie das Land Brandenburg mitteilte, werden Mitarbeiter des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit in diesem Jahr landesweit umfangreich beim Verkauf von Pyrotechnik kontrollieren. Festgestellte Verstöße im Zusammenhang mit dem Verkauf von Pyrotechnik, wie der Verkauf von illegalem Feuerwerk, die Überschreitung von Lagermengen oder der Verkauf an Jugendliche unter 18 Jahren werden als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat verfolgt.
Wir haben auf Facebook eine Umfrage zum Gebrauch von Feuerwerk gestartet. Teilnahme ist erwünscht.
Die Stadt Cottbus teilte mit:
Der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie 2 an Privatpersonen ist 2018 nur am 28.12., 29.12. und 31.12. statthaft. Der Kategorie 2 sind beispielsweise Chinaböller, Kanonenschläge oder Feuerwerksraketen zuzuordnen. Alle pyrotechnischen Artikel werden durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) begutachtet und mit einer entsprechenden Kennzeichnung (z. B. BAM-PII-0001, BAM-F2-0001, CE 0589, 0589-F2-0001) versehen. Der Import herkömmlicher Feuerwerkskörper wie auch anderer Pyrotechnik (außer Marginalien wie Zündhölzern) ist auch aus EU-Staaten verboten. Der Import durch Privatpersonen ist seit 2005 eine Straftat. Es wird aus Sicherheitsgründen davor gewarnt, pyrotechnische Erzeugnisse ohne Kennzeichnung zu verwenden.
Feuerwerk nur am 31. Dezember und am 01. Januar
Im Interesse der Sicherheit wird an alle Bürgerinnen und Bürger appelliert, Feuerwerkskörper ausschließlich entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, der Gebrauchsanweisung und nur in der zulässigen Zeit, das heißt am 31. Dezember und am 01. Januar zu verwenden. Dabei ist zu beachten, dass pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 auch an diesen Tagen nicht von Personen unter 18 Jahren abgebrannt werden dürfen. Die Kategorien 3 und 4 dürfen nur von Pyrotechnikern nach dem Gesetz gezündet und verwendet werden. Erwerb und Verwendung von pyrotechnischen Artikeln dieser Kategorien sind verboten. Verstöße gegen die Bestimmungen des Sprengstoffgesetzes können als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße geahndet werden.
Rücksichtnahme und Müll
Die Bürgerinnen und Bürger sind zudem aufgerufen, im Umfeld von medizinischen Einrichtungen sowie Seniorenheimen besondere Rücksicht zu nehmen. Im Sinne einer sauberen Stadt bittet die Stadtverwaltung darum, die Reste des Silvesterfeuerwerks vor den eigenen Haustüren unabhängig vom laufenden Reinigungsplan der Alba GmbH zu beseitigen.
Auch die Tierschützer aus dem Tierheim Cottbus bitten um Rücksichtnahme in Gegenwart von Tieren – im Interview mit Lutz Linke:
Cottbusverkehr mit Silvesterfahrplan, Fahrkartenautomaten außer Betrieb
An Silvester, 31. Dezember 2018, fahren alle Straßenbahnen und Omnibusse nach dem Fahrplan „Samstag“. Zum Jahreswechsel von Montag, 31. Dezember 2018, zu Dienstag, 1. Januar 2019, wird ein durchgehender Nachtverkehr auf der Straßenbahnlinie 4 sowie den Buslinien 3N und 5N im 30-Minuten-Takt angeboten. Die Nachtlinie 4N ist nicht im Einsatz, wodurch der Bereich Groß Gaglow/Lausitz Park in der Silvesternacht nicht bedient wird. Dafür wird zwischen Stadthalle und Schmellwitz, Anger ein zusätzlicher Pendelverkehr mit einem Kleinbus im Zuge der Linie 1 eingerichtet. Von Montag, 31. Dezember 2018, 23:30 Uhr bis Dienstag, 1. Januar 2019, 00:30 Uhr wird auf allen Linien eine Pause eingelegt. Somit erfolgt der letzte Sammelanschluss am 31. Dezember 2018 an der Haltestelle „Stadthalle“ um 23:17 Uhr bzw. 23:21 Uhr und beginnt dort am 1. Januar 2019 wieder um 00:47 Uhr bzw. 00:51 Uhr.
Cottbusverkehr bittet um Verständnis dafür, dass die Fahrausweisautomaten an den Haltestellen zur Abwendung von Vandalismusschäden vom 28. Dezember 2018 bis 2. Januar 2019 außer Betrieb genommen werden. Fahrausweise können bis Freitag, 28. Dezember 2018 im Kundenzentrum in der Stadtpromenade, je nach Öffnungszeiten bei den verschiedenen Verkaufsagenturen (Eine Übersicht zu den Verkaufsagenturen findet sich auf www.cottbusverkehr.de) sowie jederzeit an den mobilen Automaten in den Straßenbahnen und Bussen erworben werden. Bitte beachten Sie auch die Sonderfahrpläne an den Haltestellen sowie unter www.cottbusverkehr.de.
Weitere Hinweise vom Brandenburger Innenministerium
Wer Feuerwerkskörper kauft, muss auch für die sichere Lagerung sorgen. Niemals den gesamten Vorrat an Feuerwerkskörpern in einem Behälter aufbewahren und auf keinen Fall Anzündmittel und Feuerwerkskörper zusammen lagern. Besonders vor Kindern muss das Feuerwerk sicher sein.
• Rechtzeitig sämtliche Fenster, Dachluken, Balkontüren und Garagentore schließen.
• Brennbare Gegenstände vom Balkon oder vom Haus entfernen.
• Nur geprüfte Feuerwerkskörper der Kategorien F1 und F2 verwenden.
• Vor dem Abbrennen des Feuerwerks die Gebrauchsanweisung lesen und beachten.
• Feuerwerk nicht in der Nähe von Tankstellen, Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altenheimen, Fachwerkhäusern und Gebäuden zünden, die mit Reet gedeckt sind.
• Für den Notfall Löschmittel bereithalten (Eimer mit Wasser, besser Feuer-löscher).
• Feuerwerk (mit Ausnahme von Tischfeuerwerk) nur im Freien zünden, niemals innerhalb geschlossener Räume.
• Beim Abbrennen von Tischfeuerwerk bedenken, dass Silvesterdekoration in der Regel brennbar ist.
• Feuerwerkskörper nicht in der Hand behalten, sondern auf den Boden legen und dann zünden.
• Raketen senkrecht in Getränkekästen mit leeren Glasflaschen oder Ähnlichem stellen und so ausrichten, dass sie nicht auf benachbarte Gebäude, Menschen oder Tiere zielen.
• Niemals versuchen, „Fehlzünder“ ein zweites Mal anzuzünden.
• Niemals eigene Böller basteln, Feuerwerkskörper manipulieren oder illegale Böller verwenden.
• Schützen Sie sich insbesondere auf öffentlichen Plätzen gegen schädliche Lärmeinwirkungen (Knalltraumata) durch Ohrstöpsel.
red/pm