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NIEDERLAUSITZ aktuell

10. Brandenburgischer Energietag 2008 in Cottbus

8:25 Uhr | 10. September 2008
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Der Klimawandel ist eines der gravierenden Probleme in Gegenwart und Zukunft. Das bestätigt der vorige Woche vom Umweltbundesamt in Zusammenarbeit mit dem Max-Plack-Institut herausgegebenen Sachstandbericht für Deutschland. Das Ausmaß des Klimawandels wird nach heutigem Stand der Kenntnis die noch tolerierbaren Grenzen schon ab 2050 überschreiten, wenn nicht rasch wirksame Maßnahmen ergriffen werden. Ein ungebremster Klimawandel und seine Folgen würden auch in Brandenburg die seit Jahrzehnten gewohnten Nutzungsbedingungen von Böden und Gewässern unter Umständen dramatisch verändern.
Nur eine abgestimmte Energie- und Klimaschutzpolitik kann diese negative Entwicklung immer noch auf ein erträgliches Maß begrenzen. Der Landtag hat diesbezüglich vor der Sommerpause den „landespolitischen Maßnahmenkatalog zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ verabschiedet. Anlässlich des heutigen 10. Energietages des Landes Brandenburg in Cottbus wird der Maßnahmenkatalog als Broschüre der Öffentlichkeit präsentiert.
Der Maßnahmenkatalog geht auf den Landtagsbeschluss von Juni 2007 zurück. Im Vorfeld dessen hat die Landesregierung bereits 2004/2005 ein integriertes Klimaschutzmanagement aufgebaut und in 2006 die „Daten zum integrierten Klimaschutzmanagement im Land Brandenburg“ in Form eines Fachberichtes des Landesumweltamtes Brandenburg und darauf aufbauend in 2007 den „Bericht an den Landtag zum integrierten Klimaschutzmanagement“ vom Brandenburger Agrar- und Umweltministerium vorgelegt.
Der neue Maßnahmenkatalog gliedert sich in die Teile Klimaschutz und Anpassung. Für beide Handlungskomplexe sind zu den einzelnen Themenschwerpunkten wie Energiepolitik oder Hochwasserschutz kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen dargestellt. Neu ist, dass zu jeder Maßnahme das verantwortliche Ressort beziehungsweise die mitwirkenden Ressorts benannt sind. Somit entsteht eine neue Qualität im Umsetzungsprozess. Art und Umfang der Maßnahmenumsetzung obliegt den jeweils verantwortlichen Ressorts.
Letztendlich soll der landespolitische Katalog auch dazu geeignet sein, zusammen mit den bundespolitischen Maßnahmen die internationalen Klimaschutzverpflichtungen Deutschlands zu erfüllen. Brandenburg möchte seinen Beitrag leisten. Aktuelle internationale Forschungsarbeiten zeigen, dass sich die globalen Klimagasemissionen stärker entwickelt haben, als es durch den Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC, zwischenstaatlicher Ausschuss für Klimaänderungen) angenommen. Die Gefahr, dass wir das globale 2-Grad-Ziel nicht erreichen, steigt.
Klimaschutz ist nicht Selbstzweck. Es ist eine notwendige Voraussetzung für unsere Volkswirtschaft. Deshalb ist die enge Ankopplung des Maßnahmenkataloges an die Umsetzung der Energiestrategie 2020 des Landes Brandenburg und die Aktivitäten der Bundesregierung wichtig.
Hierbei sind vor allem der Ausbau des Anteils Erneuerbarer Energien auf 20 Prozent des Primärenergieverbrauchs bis 2020 und eine Reduzierung der energiebedingten Kohlendioxid-Emissionen um 40 Prozent bis zum Jahr 2020 und um weitere 35 Prozent bis zum Jahr 2030 jeweils bezogen auf das Jahr 1990 zu nennen. Die weitere Etablierung der Wind- und Solarenergien erfordert neben anderen Anstrengungen auch die Nutzung dafür geeigneter und bisher noch nicht in Anspruch genommener Flächen. Die Ereichung der ambitionierten Ziele für 2030 ist verknüpft mit der Hoffnung, dass rechtzeitig die CCS-Technik (Carbon Capture and Storage, Kohlendioxid-Abscheidung und Kohlendioxid-Speicherung) zur Verfügung steht. Anderenfalls verfolgt die Landesregierung das Ziel, dass keine neuen Kohlekraftwerke im Land errichtet werden.
Weitere Informationen
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Foto 2: Kraftwerk Schwarze Pumpe, © Andreas Brettin

Der Klimawandel ist eines der gravierenden Probleme in Gegenwart und Zukunft. Das bestätigt der vorige Woche vom Umweltbundesamt in Zusammenarbeit mit dem Max-Plack-Institut herausgegebenen Sachstandbericht für Deutschland. Das Ausmaß des Klimawandels wird nach heutigem Stand der Kenntnis die noch tolerierbaren Grenzen schon ab 2050 überschreiten, wenn nicht rasch wirksame Maßnahmen ergriffen werden. Ein ungebremster Klimawandel und seine Folgen würden auch in Brandenburg die seit Jahrzehnten gewohnten Nutzungsbedingungen von Böden und Gewässern unter Umständen dramatisch verändern.
Nur eine abgestimmte Energie- und Klimaschutzpolitik kann diese negative Entwicklung immer noch auf ein erträgliches Maß begrenzen. Der Landtag hat diesbezüglich vor der Sommerpause den „landespolitischen Maßnahmenkatalog zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ verabschiedet. Anlässlich des heutigen 10. Energietages des Landes Brandenburg in Cottbus wird der Maßnahmenkatalog als Broschüre der Öffentlichkeit präsentiert.
Der Maßnahmenkatalog geht auf den Landtagsbeschluss von Juni 2007 zurück. Im Vorfeld dessen hat die Landesregierung bereits 2004/2005 ein integriertes Klimaschutzmanagement aufgebaut und in 2006 die „Daten zum integrierten Klimaschutzmanagement im Land Brandenburg“ in Form eines Fachberichtes des Landesumweltamtes Brandenburg und darauf aufbauend in 2007 den „Bericht an den Landtag zum integrierten Klimaschutzmanagement“ vom Brandenburger Agrar- und Umweltministerium vorgelegt.
Der neue Maßnahmenkatalog gliedert sich in die Teile Klimaschutz und Anpassung. Für beide Handlungskomplexe sind zu den einzelnen Themenschwerpunkten wie Energiepolitik oder Hochwasserschutz kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen dargestellt. Neu ist, dass zu jeder Maßnahme das verantwortliche Ressort beziehungsweise die mitwirkenden Ressorts benannt sind. Somit entsteht eine neue Qualität im Umsetzungsprozess. Art und Umfang der Maßnahmenumsetzung obliegt den jeweils verantwortlichen Ressorts.
Letztendlich soll der landespolitische Katalog auch dazu geeignet sein, zusammen mit den bundespolitischen Maßnahmen die internationalen Klimaschutzverpflichtungen Deutschlands zu erfüllen. Brandenburg möchte seinen Beitrag leisten. Aktuelle internationale Forschungsarbeiten zeigen, dass sich die globalen Klimagasemissionen stärker entwickelt haben, als es durch den Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC, zwischenstaatlicher Ausschuss für Klimaänderungen) angenommen. Die Gefahr, dass wir das globale 2-Grad-Ziel nicht erreichen, steigt.
Klimaschutz ist nicht Selbstzweck. Es ist eine notwendige Voraussetzung für unsere Volkswirtschaft. Deshalb ist die enge Ankopplung des Maßnahmenkataloges an die Umsetzung der Energiestrategie 2020 des Landes Brandenburg und die Aktivitäten der Bundesregierung wichtig.
Hierbei sind vor allem der Ausbau des Anteils Erneuerbarer Energien auf 20 Prozent des Primärenergieverbrauchs bis 2020 und eine Reduzierung der energiebedingten Kohlendioxid-Emissionen um 40 Prozent bis zum Jahr 2020 und um weitere 35 Prozent bis zum Jahr 2030 jeweils bezogen auf das Jahr 1990 zu nennen. Die weitere Etablierung der Wind- und Solarenergien erfordert neben anderen Anstrengungen auch die Nutzung dafür geeigneter und bisher noch nicht in Anspruch genommener Flächen. Die Ereichung der ambitionierten Ziele für 2030 ist verknüpft mit der Hoffnung, dass rechtzeitig die CCS-Technik (Carbon Capture and Storage, Kohlendioxid-Abscheidung und Kohlendioxid-Speicherung) zur Verfügung steht. Anderenfalls verfolgt die Landesregierung das Ziel, dass keine neuen Kohlekraftwerke im Land errichtet werden.
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Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Foto 2: Kraftwerk Schwarze Pumpe, © Andreas Brettin

Der Klimawandel ist eines der gravierenden Probleme in Gegenwart und Zukunft. Das bestätigt der vorige Woche vom Umweltbundesamt in Zusammenarbeit mit dem Max-Plack-Institut herausgegebenen Sachstandbericht für Deutschland. Das Ausmaß des Klimawandels wird nach heutigem Stand der Kenntnis die noch tolerierbaren Grenzen schon ab 2050 überschreiten, wenn nicht rasch wirksame Maßnahmen ergriffen werden. Ein ungebremster Klimawandel und seine Folgen würden auch in Brandenburg die seit Jahrzehnten gewohnten Nutzungsbedingungen von Böden und Gewässern unter Umständen dramatisch verändern.
Nur eine abgestimmte Energie- und Klimaschutzpolitik kann diese negative Entwicklung immer noch auf ein erträgliches Maß begrenzen. Der Landtag hat diesbezüglich vor der Sommerpause den „landespolitischen Maßnahmenkatalog zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ verabschiedet. Anlässlich des heutigen 10. Energietages des Landes Brandenburg in Cottbus wird der Maßnahmenkatalog als Broschüre der Öffentlichkeit präsentiert.
Der Maßnahmenkatalog geht auf den Landtagsbeschluss von Juni 2007 zurück. Im Vorfeld dessen hat die Landesregierung bereits 2004/2005 ein integriertes Klimaschutzmanagement aufgebaut und in 2006 die „Daten zum integrierten Klimaschutzmanagement im Land Brandenburg“ in Form eines Fachberichtes des Landesumweltamtes Brandenburg und darauf aufbauend in 2007 den „Bericht an den Landtag zum integrierten Klimaschutzmanagement“ vom Brandenburger Agrar- und Umweltministerium vorgelegt.
Der neue Maßnahmenkatalog gliedert sich in die Teile Klimaschutz und Anpassung. Für beide Handlungskomplexe sind zu den einzelnen Themenschwerpunkten wie Energiepolitik oder Hochwasserschutz kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen dargestellt. Neu ist, dass zu jeder Maßnahme das verantwortliche Ressort beziehungsweise die mitwirkenden Ressorts benannt sind. Somit entsteht eine neue Qualität im Umsetzungsprozess. Art und Umfang der Maßnahmenumsetzung obliegt den jeweils verantwortlichen Ressorts.
Letztendlich soll der landespolitische Katalog auch dazu geeignet sein, zusammen mit den bundespolitischen Maßnahmen die internationalen Klimaschutzverpflichtungen Deutschlands zu erfüllen. Brandenburg möchte seinen Beitrag leisten. Aktuelle internationale Forschungsarbeiten zeigen, dass sich die globalen Klimagasemissionen stärker entwickelt haben, als es durch den Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC, zwischenstaatlicher Ausschuss für Klimaänderungen) angenommen. Die Gefahr, dass wir das globale 2-Grad-Ziel nicht erreichen, steigt.
Klimaschutz ist nicht Selbstzweck. Es ist eine notwendige Voraussetzung für unsere Volkswirtschaft. Deshalb ist die enge Ankopplung des Maßnahmenkataloges an die Umsetzung der Energiestrategie 2020 des Landes Brandenburg und die Aktivitäten der Bundesregierung wichtig.
Hierbei sind vor allem der Ausbau des Anteils Erneuerbarer Energien auf 20 Prozent des Primärenergieverbrauchs bis 2020 und eine Reduzierung der energiebedingten Kohlendioxid-Emissionen um 40 Prozent bis zum Jahr 2020 und um weitere 35 Prozent bis zum Jahr 2030 jeweils bezogen auf das Jahr 1990 zu nennen. Die weitere Etablierung der Wind- und Solarenergien erfordert neben anderen Anstrengungen auch die Nutzung dafür geeigneter und bisher noch nicht in Anspruch genommener Flächen. Die Ereichung der ambitionierten Ziele für 2030 ist verknüpft mit der Hoffnung, dass rechtzeitig die CCS-Technik (Carbon Capture and Storage, Kohlendioxid-Abscheidung und Kohlendioxid-Speicherung) zur Verfügung steht. Anderenfalls verfolgt die Landesregierung das Ziel, dass keine neuen Kohlekraftwerke im Land errichtet werden.
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Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Foto 2: Kraftwerk Schwarze Pumpe, © Andreas Brettin

Der Klimawandel ist eines der gravierenden Probleme in Gegenwart und Zukunft. Das bestätigt der vorige Woche vom Umweltbundesamt in Zusammenarbeit mit dem Max-Plack-Institut herausgegebenen Sachstandbericht für Deutschland. Das Ausmaß des Klimawandels wird nach heutigem Stand der Kenntnis die noch tolerierbaren Grenzen schon ab 2050 überschreiten, wenn nicht rasch wirksame Maßnahmen ergriffen werden. Ein ungebremster Klimawandel und seine Folgen würden auch in Brandenburg die seit Jahrzehnten gewohnten Nutzungsbedingungen von Böden und Gewässern unter Umständen dramatisch verändern.
Nur eine abgestimmte Energie- und Klimaschutzpolitik kann diese negative Entwicklung immer noch auf ein erträgliches Maß begrenzen. Der Landtag hat diesbezüglich vor der Sommerpause den „landespolitischen Maßnahmenkatalog zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ verabschiedet. Anlässlich des heutigen 10. Energietages des Landes Brandenburg in Cottbus wird der Maßnahmenkatalog als Broschüre der Öffentlichkeit präsentiert.
Der Maßnahmenkatalog geht auf den Landtagsbeschluss von Juni 2007 zurück. Im Vorfeld dessen hat die Landesregierung bereits 2004/2005 ein integriertes Klimaschutzmanagement aufgebaut und in 2006 die „Daten zum integrierten Klimaschutzmanagement im Land Brandenburg“ in Form eines Fachberichtes des Landesumweltamtes Brandenburg und darauf aufbauend in 2007 den „Bericht an den Landtag zum integrierten Klimaschutzmanagement“ vom Brandenburger Agrar- und Umweltministerium vorgelegt.
Der neue Maßnahmenkatalog gliedert sich in die Teile Klimaschutz und Anpassung. Für beide Handlungskomplexe sind zu den einzelnen Themenschwerpunkten wie Energiepolitik oder Hochwasserschutz kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen dargestellt. Neu ist, dass zu jeder Maßnahme das verantwortliche Ressort beziehungsweise die mitwirkenden Ressorts benannt sind. Somit entsteht eine neue Qualität im Umsetzungsprozess. Art und Umfang der Maßnahmenumsetzung obliegt den jeweils verantwortlichen Ressorts.
Letztendlich soll der landespolitische Katalog auch dazu geeignet sein, zusammen mit den bundespolitischen Maßnahmen die internationalen Klimaschutzverpflichtungen Deutschlands zu erfüllen. Brandenburg möchte seinen Beitrag leisten. Aktuelle internationale Forschungsarbeiten zeigen, dass sich die globalen Klimagasemissionen stärker entwickelt haben, als es durch den Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC, zwischenstaatlicher Ausschuss für Klimaänderungen) angenommen. Die Gefahr, dass wir das globale 2-Grad-Ziel nicht erreichen, steigt.
Klimaschutz ist nicht Selbstzweck. Es ist eine notwendige Voraussetzung für unsere Volkswirtschaft. Deshalb ist die enge Ankopplung des Maßnahmenkataloges an die Umsetzung der Energiestrategie 2020 des Landes Brandenburg und die Aktivitäten der Bundesregierung wichtig.
Hierbei sind vor allem der Ausbau des Anteils Erneuerbarer Energien auf 20 Prozent des Primärenergieverbrauchs bis 2020 und eine Reduzierung der energiebedingten Kohlendioxid-Emissionen um 40 Prozent bis zum Jahr 2020 und um weitere 35 Prozent bis zum Jahr 2030 jeweils bezogen auf das Jahr 1990 zu nennen. Die weitere Etablierung der Wind- und Solarenergien erfordert neben anderen Anstrengungen auch die Nutzung dafür geeigneter und bisher noch nicht in Anspruch genommener Flächen. Die Ereichung der ambitionierten Ziele für 2030 ist verknüpft mit der Hoffnung, dass rechtzeitig die CCS-Technik (Carbon Capture and Storage, Kohlendioxid-Abscheidung und Kohlendioxid-Speicherung) zur Verfügung steht. Anderenfalls verfolgt die Landesregierung das Ziel, dass keine neuen Kohlekraftwerke im Land errichtet werden.
Weitere Informationen
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Foto 2: Kraftwerk Schwarze Pumpe, © Andreas Brettin

Der Klimawandel ist eines der gravierenden Probleme in Gegenwart und Zukunft. Das bestätigt der vorige Woche vom Umweltbundesamt in Zusammenarbeit mit dem Max-Plack-Institut herausgegebenen Sachstandbericht für Deutschland. Das Ausmaß des Klimawandels wird nach heutigem Stand der Kenntnis die noch tolerierbaren Grenzen schon ab 2050 überschreiten, wenn nicht rasch wirksame Maßnahmen ergriffen werden. Ein ungebremster Klimawandel und seine Folgen würden auch in Brandenburg die seit Jahrzehnten gewohnten Nutzungsbedingungen von Böden und Gewässern unter Umständen dramatisch verändern.
Nur eine abgestimmte Energie- und Klimaschutzpolitik kann diese negative Entwicklung immer noch auf ein erträgliches Maß begrenzen. Der Landtag hat diesbezüglich vor der Sommerpause den „landespolitischen Maßnahmenkatalog zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ verabschiedet. Anlässlich des heutigen 10. Energietages des Landes Brandenburg in Cottbus wird der Maßnahmenkatalog als Broschüre der Öffentlichkeit präsentiert.
Der Maßnahmenkatalog geht auf den Landtagsbeschluss von Juni 2007 zurück. Im Vorfeld dessen hat die Landesregierung bereits 2004/2005 ein integriertes Klimaschutzmanagement aufgebaut und in 2006 die „Daten zum integrierten Klimaschutzmanagement im Land Brandenburg“ in Form eines Fachberichtes des Landesumweltamtes Brandenburg und darauf aufbauend in 2007 den „Bericht an den Landtag zum integrierten Klimaschutzmanagement“ vom Brandenburger Agrar- und Umweltministerium vorgelegt.
Der neue Maßnahmenkatalog gliedert sich in die Teile Klimaschutz und Anpassung. Für beide Handlungskomplexe sind zu den einzelnen Themenschwerpunkten wie Energiepolitik oder Hochwasserschutz kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen dargestellt. Neu ist, dass zu jeder Maßnahme das verantwortliche Ressort beziehungsweise die mitwirkenden Ressorts benannt sind. Somit entsteht eine neue Qualität im Umsetzungsprozess. Art und Umfang der Maßnahmenumsetzung obliegt den jeweils verantwortlichen Ressorts.
Letztendlich soll der landespolitische Katalog auch dazu geeignet sein, zusammen mit den bundespolitischen Maßnahmen die internationalen Klimaschutzverpflichtungen Deutschlands zu erfüllen. Brandenburg möchte seinen Beitrag leisten. Aktuelle internationale Forschungsarbeiten zeigen, dass sich die globalen Klimagasemissionen stärker entwickelt haben, als es durch den Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC, zwischenstaatlicher Ausschuss für Klimaänderungen) angenommen. Die Gefahr, dass wir das globale 2-Grad-Ziel nicht erreichen, steigt.
Klimaschutz ist nicht Selbstzweck. Es ist eine notwendige Voraussetzung für unsere Volkswirtschaft. Deshalb ist die enge Ankopplung des Maßnahmenkataloges an die Umsetzung der Energiestrategie 2020 des Landes Brandenburg und die Aktivitäten der Bundesregierung wichtig.
Hierbei sind vor allem der Ausbau des Anteils Erneuerbarer Energien auf 20 Prozent des Primärenergieverbrauchs bis 2020 und eine Reduzierung der energiebedingten Kohlendioxid-Emissionen um 40 Prozent bis zum Jahr 2020 und um weitere 35 Prozent bis zum Jahr 2030 jeweils bezogen auf das Jahr 1990 zu nennen. Die weitere Etablierung der Wind- und Solarenergien erfordert neben anderen Anstrengungen auch die Nutzung dafür geeigneter und bisher noch nicht in Anspruch genommener Flächen. Die Ereichung der ambitionierten Ziele für 2030 ist verknüpft mit der Hoffnung, dass rechtzeitig die CCS-Technik (Carbon Capture and Storage, Kohlendioxid-Abscheidung und Kohlendioxid-Speicherung) zur Verfügung steht. Anderenfalls verfolgt die Landesregierung das Ziel, dass keine neuen Kohlekraftwerke im Land errichtet werden.
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Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Foto 2: Kraftwerk Schwarze Pumpe, © Andreas Brettin

Der Klimawandel ist eines der gravierenden Probleme in Gegenwart und Zukunft. Das bestätigt der vorige Woche vom Umweltbundesamt in Zusammenarbeit mit dem Max-Plack-Institut herausgegebenen Sachstandbericht für Deutschland. Das Ausmaß des Klimawandels wird nach heutigem Stand der Kenntnis die noch tolerierbaren Grenzen schon ab 2050 überschreiten, wenn nicht rasch wirksame Maßnahmen ergriffen werden. Ein ungebremster Klimawandel und seine Folgen würden auch in Brandenburg die seit Jahrzehnten gewohnten Nutzungsbedingungen von Böden und Gewässern unter Umständen dramatisch verändern.
Nur eine abgestimmte Energie- und Klimaschutzpolitik kann diese negative Entwicklung immer noch auf ein erträgliches Maß begrenzen. Der Landtag hat diesbezüglich vor der Sommerpause den „landespolitischen Maßnahmenkatalog zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ verabschiedet. Anlässlich des heutigen 10. Energietages des Landes Brandenburg in Cottbus wird der Maßnahmenkatalog als Broschüre der Öffentlichkeit präsentiert.
Der Maßnahmenkatalog geht auf den Landtagsbeschluss von Juni 2007 zurück. Im Vorfeld dessen hat die Landesregierung bereits 2004/2005 ein integriertes Klimaschutzmanagement aufgebaut und in 2006 die „Daten zum integrierten Klimaschutzmanagement im Land Brandenburg“ in Form eines Fachberichtes des Landesumweltamtes Brandenburg und darauf aufbauend in 2007 den „Bericht an den Landtag zum integrierten Klimaschutzmanagement“ vom Brandenburger Agrar- und Umweltministerium vorgelegt.
Der neue Maßnahmenkatalog gliedert sich in die Teile Klimaschutz und Anpassung. Für beide Handlungskomplexe sind zu den einzelnen Themenschwerpunkten wie Energiepolitik oder Hochwasserschutz kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen dargestellt. Neu ist, dass zu jeder Maßnahme das verantwortliche Ressort beziehungsweise die mitwirkenden Ressorts benannt sind. Somit entsteht eine neue Qualität im Umsetzungsprozess. Art und Umfang der Maßnahmenumsetzung obliegt den jeweils verantwortlichen Ressorts.
Letztendlich soll der landespolitische Katalog auch dazu geeignet sein, zusammen mit den bundespolitischen Maßnahmen die internationalen Klimaschutzverpflichtungen Deutschlands zu erfüllen. Brandenburg möchte seinen Beitrag leisten. Aktuelle internationale Forschungsarbeiten zeigen, dass sich die globalen Klimagasemissionen stärker entwickelt haben, als es durch den Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC, zwischenstaatlicher Ausschuss für Klimaänderungen) angenommen. Die Gefahr, dass wir das globale 2-Grad-Ziel nicht erreichen, steigt.
Klimaschutz ist nicht Selbstzweck. Es ist eine notwendige Voraussetzung für unsere Volkswirtschaft. Deshalb ist die enge Ankopplung des Maßnahmenkataloges an die Umsetzung der Energiestrategie 2020 des Landes Brandenburg und die Aktivitäten der Bundesregierung wichtig.
Hierbei sind vor allem der Ausbau des Anteils Erneuerbarer Energien auf 20 Prozent des Primärenergieverbrauchs bis 2020 und eine Reduzierung der energiebedingten Kohlendioxid-Emissionen um 40 Prozent bis zum Jahr 2020 und um weitere 35 Prozent bis zum Jahr 2030 jeweils bezogen auf das Jahr 1990 zu nennen. Die weitere Etablierung der Wind- und Solarenergien erfordert neben anderen Anstrengungen auch die Nutzung dafür geeigneter und bisher noch nicht in Anspruch genommener Flächen. Die Ereichung der ambitionierten Ziele für 2030 ist verknüpft mit der Hoffnung, dass rechtzeitig die CCS-Technik (Carbon Capture and Storage, Kohlendioxid-Abscheidung und Kohlendioxid-Speicherung) zur Verfügung steht. Anderenfalls verfolgt die Landesregierung das Ziel, dass keine neuen Kohlekraftwerke im Land errichtet werden.
Weitere Informationen
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Foto 2: Kraftwerk Schwarze Pumpe, © Andreas Brettin

Der Klimawandel ist eines der gravierenden Probleme in Gegenwart und Zukunft. Das bestätigt der vorige Woche vom Umweltbundesamt in Zusammenarbeit mit dem Max-Plack-Institut herausgegebenen Sachstandbericht für Deutschland. Das Ausmaß des Klimawandels wird nach heutigem Stand der Kenntnis die noch tolerierbaren Grenzen schon ab 2050 überschreiten, wenn nicht rasch wirksame Maßnahmen ergriffen werden. Ein ungebremster Klimawandel und seine Folgen würden auch in Brandenburg die seit Jahrzehnten gewohnten Nutzungsbedingungen von Böden und Gewässern unter Umständen dramatisch verändern.
Nur eine abgestimmte Energie- und Klimaschutzpolitik kann diese negative Entwicklung immer noch auf ein erträgliches Maß begrenzen. Der Landtag hat diesbezüglich vor der Sommerpause den „landespolitischen Maßnahmenkatalog zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ verabschiedet. Anlässlich des heutigen 10. Energietages des Landes Brandenburg in Cottbus wird der Maßnahmenkatalog als Broschüre der Öffentlichkeit präsentiert.
Der Maßnahmenkatalog geht auf den Landtagsbeschluss von Juni 2007 zurück. Im Vorfeld dessen hat die Landesregierung bereits 2004/2005 ein integriertes Klimaschutzmanagement aufgebaut und in 2006 die „Daten zum integrierten Klimaschutzmanagement im Land Brandenburg“ in Form eines Fachberichtes des Landesumweltamtes Brandenburg und darauf aufbauend in 2007 den „Bericht an den Landtag zum integrierten Klimaschutzmanagement“ vom Brandenburger Agrar- und Umweltministerium vorgelegt.
Der neue Maßnahmenkatalog gliedert sich in die Teile Klimaschutz und Anpassung. Für beide Handlungskomplexe sind zu den einzelnen Themenschwerpunkten wie Energiepolitik oder Hochwasserschutz kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen dargestellt. Neu ist, dass zu jeder Maßnahme das verantwortliche Ressort beziehungsweise die mitwirkenden Ressorts benannt sind. Somit entsteht eine neue Qualität im Umsetzungsprozess. Art und Umfang der Maßnahmenumsetzung obliegt den jeweils verantwortlichen Ressorts.
Letztendlich soll der landespolitische Katalog auch dazu geeignet sein, zusammen mit den bundespolitischen Maßnahmen die internationalen Klimaschutzverpflichtungen Deutschlands zu erfüllen. Brandenburg möchte seinen Beitrag leisten. Aktuelle internationale Forschungsarbeiten zeigen, dass sich die globalen Klimagasemissionen stärker entwickelt haben, als es durch den Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC, zwischenstaatlicher Ausschuss für Klimaänderungen) angenommen. Die Gefahr, dass wir das globale 2-Grad-Ziel nicht erreichen, steigt.
Klimaschutz ist nicht Selbstzweck. Es ist eine notwendige Voraussetzung für unsere Volkswirtschaft. Deshalb ist die enge Ankopplung des Maßnahmenkataloges an die Umsetzung der Energiestrategie 2020 des Landes Brandenburg und die Aktivitäten der Bundesregierung wichtig.
Hierbei sind vor allem der Ausbau des Anteils Erneuerbarer Energien auf 20 Prozent des Primärenergieverbrauchs bis 2020 und eine Reduzierung der energiebedingten Kohlendioxid-Emissionen um 40 Prozent bis zum Jahr 2020 und um weitere 35 Prozent bis zum Jahr 2030 jeweils bezogen auf das Jahr 1990 zu nennen. Die weitere Etablierung der Wind- und Solarenergien erfordert neben anderen Anstrengungen auch die Nutzung dafür geeigneter und bisher noch nicht in Anspruch genommener Flächen. Die Ereichung der ambitionierten Ziele für 2030 ist verknüpft mit der Hoffnung, dass rechtzeitig die CCS-Technik (Carbon Capture and Storage, Kohlendioxid-Abscheidung und Kohlendioxid-Speicherung) zur Verfügung steht. Anderenfalls verfolgt die Landesregierung das Ziel, dass keine neuen Kohlekraftwerke im Land errichtet werden.
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Foto 2: Kraftwerk Schwarze Pumpe, © Andreas Brettin

Der Klimawandel ist eines der gravierenden Probleme in Gegenwart und Zukunft. Das bestätigt der vorige Woche vom Umweltbundesamt in Zusammenarbeit mit dem Max-Plack-Institut herausgegebenen Sachstandbericht für Deutschland. Das Ausmaß des Klimawandels wird nach heutigem Stand der Kenntnis die noch tolerierbaren Grenzen schon ab 2050 überschreiten, wenn nicht rasch wirksame Maßnahmen ergriffen werden. Ein ungebremster Klimawandel und seine Folgen würden auch in Brandenburg die seit Jahrzehnten gewohnten Nutzungsbedingungen von Böden und Gewässern unter Umständen dramatisch verändern.
Nur eine abgestimmte Energie- und Klimaschutzpolitik kann diese negative Entwicklung immer noch auf ein erträgliches Maß begrenzen. Der Landtag hat diesbezüglich vor der Sommerpause den „landespolitischen Maßnahmenkatalog zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ verabschiedet. Anlässlich des heutigen 10. Energietages des Landes Brandenburg in Cottbus wird der Maßnahmenkatalog als Broschüre der Öffentlichkeit präsentiert.
Der Maßnahmenkatalog geht auf den Landtagsbeschluss von Juni 2007 zurück. Im Vorfeld dessen hat die Landesregierung bereits 2004/2005 ein integriertes Klimaschutzmanagement aufgebaut und in 2006 die „Daten zum integrierten Klimaschutzmanagement im Land Brandenburg“ in Form eines Fachberichtes des Landesumweltamtes Brandenburg und darauf aufbauend in 2007 den „Bericht an den Landtag zum integrierten Klimaschutzmanagement“ vom Brandenburger Agrar- und Umweltministerium vorgelegt.
Der neue Maßnahmenkatalog gliedert sich in die Teile Klimaschutz und Anpassung. Für beide Handlungskomplexe sind zu den einzelnen Themenschwerpunkten wie Energiepolitik oder Hochwasserschutz kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen dargestellt. Neu ist, dass zu jeder Maßnahme das verantwortliche Ressort beziehungsweise die mitwirkenden Ressorts benannt sind. Somit entsteht eine neue Qualität im Umsetzungsprozess. Art und Umfang der Maßnahmenumsetzung obliegt den jeweils verantwortlichen Ressorts.
Letztendlich soll der landespolitische Katalog auch dazu geeignet sein, zusammen mit den bundespolitischen Maßnahmen die internationalen Klimaschutzverpflichtungen Deutschlands zu erfüllen. Brandenburg möchte seinen Beitrag leisten. Aktuelle internationale Forschungsarbeiten zeigen, dass sich die globalen Klimagasemissionen stärker entwickelt haben, als es durch den Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC, zwischenstaatlicher Ausschuss für Klimaänderungen) angenommen. Die Gefahr, dass wir das globale 2-Grad-Ziel nicht erreichen, steigt.
Klimaschutz ist nicht Selbstzweck. Es ist eine notwendige Voraussetzung für unsere Volkswirtschaft. Deshalb ist die enge Ankopplung des Maßnahmenkataloges an die Umsetzung der Energiestrategie 2020 des Landes Brandenburg und die Aktivitäten der Bundesregierung wichtig.
Hierbei sind vor allem der Ausbau des Anteils Erneuerbarer Energien auf 20 Prozent des Primärenergieverbrauchs bis 2020 und eine Reduzierung der energiebedingten Kohlendioxid-Emissionen um 40 Prozent bis zum Jahr 2020 und um weitere 35 Prozent bis zum Jahr 2030 jeweils bezogen auf das Jahr 1990 zu nennen. Die weitere Etablierung der Wind- und Solarenergien erfordert neben anderen Anstrengungen auch die Nutzung dafür geeigneter und bisher noch nicht in Anspruch genommener Flächen. Die Ereichung der ambitionierten Ziele für 2030 ist verknüpft mit der Hoffnung, dass rechtzeitig die CCS-Technik (Carbon Capture and Storage, Kohlendioxid-Abscheidung und Kohlendioxid-Speicherung) zur Verfügung steht. Anderenfalls verfolgt die Landesregierung das Ziel, dass keine neuen Kohlekraftwerke im Land errichtet werden.
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