Zur Vertretung der Belange von Naturschutz und Landschaftspflege und zur wissenschaftlichen und fachlichen Beratung wurde erstmals im Jahre 1999 – gemäß brandenburgischem Naturschutzgesetz – bei der Unteren Naturschutzbehörde ein Naturschutzbeirat gebildet. Dieser soll die Behörde durch Vorschläge und Anregungen fachlich unterstützen, Fehlentwicklungen in Natur und Landschaft entgegenwirken und der Öffentlichkeit die Ziele und Absichten des Naturschutzes und der Landschaftspflege vermitteln.
Der Beirat wird für die Dauer von fünf Jahren berufen und ist in die Vorbereitung aller wichtigen Entscheidungen und Maßnahmen der Naturschutzbehörde einzubeziehen. In ihn sind Bürgerinnen und Bürger zu berufen, die im Naturschutz und in der Landschaftspflege besonders fachkundig und erfahren sind. Fachkundig ist, wer über besondere Kenntnisse auf dem Gebiet der Botanik, der Zoologie, der Ökologie, der Landschaftspflege, der Landschaftsplanung oder auf verwandten Gebieten verfügt.
Die Mitglieder des Naturschutzbeirates sind ehrenamtlich tätig. Es können auch Bürgerinnen und Bürger berufen werden, die ihren Wohnsitz nicht im Gebiet der kreisfreien Stadt Cottbus haben. Bedienstete der Stadt Cottbus dürfen dem Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde nicht angehören.
Bürgerinnen und Bürger, die sich für eine Mitarbeit im Naturschutzbeirat interessieren, können sich bei der Unteren Naturschutzbehörde im Fachbereich Umwelt und Natur der Stadtverwaltung Cottbus im Neumarkt 5 oder telefonisch unter der Nummer 0355/ 612-2779 oder -2884 melden.
Quelle: Stadt Cottbus
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