Infrastrukturminister Reinhold Dellmann hat heute vor dem Braunkohlenausschuss des Landes transparente Verfahren für neue Tagebaue zugesichert. Der Energiekonzern Vattenfall will in der Lausitz weitere Tagebaue erschließen. Für den Abbau von Braunkohle im Teilabschnitt II des bereits genehmigten Tagebaus Welzow Süd läuft das Planverfahren seit 2007. Für den neuen Tagebau Jänschwalde Nord startet es jetzt. Der Minister ernannte auf der Sitzung zudem acht neue Mitglieder der Kammern und Verbände.
„Die Energiestrategie des Landes setzt auf einen Mix aus erneuerbaren Energien, deren Anteil steigen wird. Auf die Braunkohle können wir dennoch nicht verzichten, denn wir brauchen sie auch in Zukunft zur Energieversorgung. Wir dürfen ebenfalls nicht vergessen, dass von der Braunkohle tausende Arbeitsplätze in der Lausitz abhängen und über 30 Millionen Euro Gewerbesteuer in die Kommunen fließen. Die beiden neuen Braunkohlenplanverfahren werden transparent ablaufen, das kann ich zusichern. Die Auswirkungen neuer Tagebaue werden von allen Seiten beleuchtet. Die Betroffenen werden dabei mitgenommen. Ich wünsche mir eine rege Beteiligung der Menschen in der Lausitz an diesen Verfahren”, sagte Infrastrukturminister Reinhold Dellmann.
Die Planverfahren für Welzow Süd und Jänschwalde Nord werden voraussichtlich 5 bis 7 Jahre dauern. Sie sehen umfangreiche Beteiligungsmöglichkeiten für Betroffene, die Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange sowie umfangreiche Umweltverträglichkeitsprüfungen vor. Zur Mitwirkung an der Planung und der regionalen Willensbildung wird der Braunkohlenausschuss des Landes Brandenburg in das Verfahren einbezogen. Am Ende steht ein Braunkohlenplan, der vom Kabinett beschlossen wird und als Rechtsverordnung Geltung erlangt. Damit ist aber noch keine Genehmigung für den Abbau erteilt.
Erst in einem weiteren Schritt – dem bergrechtlichen Betriebsplanverfahren – wird im Detail über eine Genehmigung des Abbaus und erforderliche Ausgleichsmaßnahmen entschieden. Zuständig hierfür ist das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe als nachgeordnete Behörde des Wirtschaftsministeriums.
Ziel eines Braunkohlenplanes ist, eine langfristig sichere Energieversorgung zu ermöglichen, die zugleich umwelt- und sozialverträglich ist.
Folgende Inhalte sind darzustellen:
– Gegenwärtiger Zustand von Siedlung und Landschaft, Bau- und Bodendenkmale
– Minimierung des Eingriffs während und nach dem Abbau
– Grenzen und Sicherheitslinien des Abbaus, Haldenflächen und deren Sicherheitslinien
– unvermeidbare Umsiedlungen und Flächen für die Wiederansiedlung
– Räume für Verkehrswege und Leitungen und
– Gestaltung der Bergbaufolgelandschaft
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung
Fotos: Archivbilder
360 Grad Panorama vom Tagebau Jänschwalde
Infrastrukturminister Reinhold Dellmann hat heute vor dem Braunkohlenausschuss des Landes transparente Verfahren für neue Tagebaue zugesichert. Der Energiekonzern Vattenfall will in der Lausitz weitere Tagebaue erschließen. Für den Abbau von Braunkohle im Teilabschnitt II des bereits genehmigten Tagebaus Welzow Süd läuft das Planverfahren seit 2007. Für den neuen Tagebau Jänschwalde Nord startet es jetzt. Der Minister ernannte auf der Sitzung zudem acht neue Mitglieder der Kammern und Verbände.
„Die Energiestrategie des Landes setzt auf einen Mix aus erneuerbaren Energien, deren Anteil steigen wird. Auf die Braunkohle können wir dennoch nicht verzichten, denn wir brauchen sie auch in Zukunft zur Energieversorgung. Wir dürfen ebenfalls nicht vergessen, dass von der Braunkohle tausende Arbeitsplätze in der Lausitz abhängen und über 30 Millionen Euro Gewerbesteuer in die Kommunen fließen. Die beiden neuen Braunkohlenplanverfahren werden transparent ablaufen, das kann ich zusichern. Die Auswirkungen neuer Tagebaue werden von allen Seiten beleuchtet. Die Betroffenen werden dabei mitgenommen. Ich wünsche mir eine rege Beteiligung der Menschen in der Lausitz an diesen Verfahren”, sagte Infrastrukturminister Reinhold Dellmann.
Die Planverfahren für Welzow Süd und Jänschwalde Nord werden voraussichtlich 5 bis 7 Jahre dauern. Sie sehen umfangreiche Beteiligungsmöglichkeiten für Betroffene, die Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange sowie umfangreiche Umweltverträglichkeitsprüfungen vor. Zur Mitwirkung an der Planung und der regionalen Willensbildung wird der Braunkohlenausschuss des Landes Brandenburg in das Verfahren einbezogen. Am Ende steht ein Braunkohlenplan, der vom Kabinett beschlossen wird und als Rechtsverordnung Geltung erlangt. Damit ist aber noch keine Genehmigung für den Abbau erteilt.
Erst in einem weiteren Schritt – dem bergrechtlichen Betriebsplanverfahren – wird im Detail über eine Genehmigung des Abbaus und erforderliche Ausgleichsmaßnahmen entschieden. Zuständig hierfür ist das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe als nachgeordnete Behörde des Wirtschaftsministeriums.
Ziel eines Braunkohlenplanes ist, eine langfristig sichere Energieversorgung zu ermöglichen, die zugleich umwelt- und sozialverträglich ist.
Folgende Inhalte sind darzustellen:
– Gegenwärtiger Zustand von Siedlung und Landschaft, Bau- und Bodendenkmale
– Minimierung des Eingriffs während und nach dem Abbau
– Grenzen und Sicherheitslinien des Abbaus, Haldenflächen und deren Sicherheitslinien
– unvermeidbare Umsiedlungen und Flächen für die Wiederansiedlung
– Räume für Verkehrswege und Leitungen und
– Gestaltung der Bergbaufolgelandschaft
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung
Fotos: Archivbilder
360 Grad Panorama vom Tagebau Jänschwalde