Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen hat am Donnerstag die Vollstreckung rechtskräftiger Bußgeldbescheide ausgesetzt. Grund dafür sind Rechtsfehler im Bußgeldkatalog, die zur Nichtigkeit geführt haben. Nach der Entscheidung des Innenministers werden sofort alle Fahrverbote aufgehoben, die nach altem Bußgeldkatalog nicht verhängt worden wären. Bereits abgegebene Führerscheine müssten in diesem Fall unverzüglich zurückgesandt werden. Darüber hinaus müssen Bußgelder auch bei bereits rechtskräftigen Bescheiden vorerst nicht bezahlt werden.
Ringen um bundeseinheitliche gerechte Lösung
Innenminister Stübgen äußerte sein Bedauern über das große bundesweite Chaos um den Bußgeldkatalog. „Die Bürger haben vollkommen zu Recht den Anspruch an den Staat, dass er rechtlich einwandfrei handelt. Das gilt ganz besonders, wenn es um Sanktionen geht. Ich habe daher vollstes Verständnis für den Ärger der Menschen über das große Durcheinander, das uns mit der Änderung des Bußgeldes beschert wurde. Wir drehen jetzt alle Regeln zurück auf den Stand vor der Änderung. Mir ist es wichtig, dass es dabei fair zugeht. Alle Fahrverbote, die es ohne den neuen Katalog nicht gegeben hätte, fallen mit sofortiger Wirkung weg. Und bei den Bußgeldbescheiden, die bereits rechtskräftig sind, ringen wir weiter um eine gerechte bundeseinheitliche Lösung.“
Anwendung des Bußgeldkatalogs Anfang Juli ausgesetzt
Per Erlass hatte das Brandenburger Ministerium des Innern und für Kommunales am 2. Juli, in Abstimmung mit dem Brandenburger Verkehrsministerium, die Anwendung des geänderten Bußgeldkataloges ausgesetzt. Grund dafür waren Zweifel an der Rechtssicherheit der letzten Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO), über die das Bundesverkehrsministerium die Länder tags zuvor informiert hatte. Die StVO-Novelle war im Februar gegen die Stimme Brandenburgs mehrheitlich im Bundesrat beschlossen worden und zum 28. April in Kraft getreten. Brandenburgs Innenministerium hatte nach dem Erlass alle Bußgeldstellen des Landes angewiesen, wieder den alten Bußgeldkatalog anzuwenden.