Die Verbraucheranfragen zum Energiedienstleister Care Energy nehmen bei der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) drastisch zu. Viele Verbraucher erhalten Mitteilungen, dass Care Energy vorübergehend keinen Strom liefern kann, andere bekommen Post vom Grundversorger und werden darüber informiert, dass sie sich nun in der Ersatzversorgung befinden. Wieder andere Verbraucher berichten über Probleme mit Jahres- oder Schlussabrechnungen. Die Verbraucherzentrale Brandenburg erklärt, was Verbraucher tun können.
Was sollten Verbraucher tun, die von Care Energy die Mitteilung erhalten, dass sie derzeit von Care Energy nicht beliefert werden können?
Wenn Verbraucher von ihrem gewählten Energielieferanten nicht beliefert werden können, fallen sie automatisch in die sogenannte Ersatzversorgung. Diese wird durch den örtlichen Grundversorger gewährleistet. Da der Grundversorgungstarif meist deutlich teurer ist als individuell abgeschlossene Verträge, sollten Verbraucher aus der Grundversorgung schnellstmöglich in einen anderen Tarif wechseln.
Was können Verbraucher tun, die von ihrem Grundversorger informiert werden, dass sie nun durch ihn und nicht mehr durch Care Energy beliefert werden?
Auch in diesem Fall können Verbraucher den Musterbrief der Verbraucherzentrale nutzen. Damit setzen sie Care Energy eine Frist, innerhalb welcher der Anbieter erklären kann, dass er die Verbraucher im Rahmen des laufenden Energievertrages auch weiterhin zuverlässig versorgen wird. Tut der Anbieter dies nicht, gilt die vorsorglich ausgesprochene Kündigung.
Dann kann sich der Verbraucher nach einem neuen Stromvertrag umsehen. Wichtig ist, dass auch der Grundversorgungstarif eine Kündigungsfrist von zwei Wochen hat. Die fällige Kündigung kann durch den neuen Anbieter vorgenommen werden.
Was können Verbraucher tun, die keine nachvollziehbare Abrechnung von Care Energy erhalten?
Das Energiewirtschaftsgesetz sieht vor, dass der Energieanbieter Jahres- und Schlussrechnungen erstellen muss, die dem Verbraucher innerhalb von sechs Wochen nach Ende des Abrechnungszeitraumes bzw. nach Vertragsende übersandt worden sein müssen. Auf diesen müssen die Vorauszahlungen sowie der Verbrauch vermerkt und gegeneinander aufgerechnet werden. So kommt es je nach Fall zu einer Gutschrift oder einer Nachzahlung.
In allen der Verbraucherzentrale Brandenburg bekannten Fällen konnte die Höhe der von Care Energy geforderten Nachzahlungen und auch der mitgeteilten Gutschriften nicht nachvollzogen werden. Teilweise wurden geleistete Vorauszahlungen nicht berücksichtigt. Überwiegend wurde nur ein Endbetrag ohne Berechnung mitgeteilt. Viele der Verbraucher haben über Jahre hinweg keine Jahresabrechnungen von Care Energy erhalten, so dass sie nun keinen Überblick über mögliche Überzahlungen oder ggf. Nachforderungen haben.
Die Verbraucherzentrale rät daher, keinesfalls unklare Rechnungen zu bezahlen. Nur wenn eine nachvollziehbare Abrechnung vorliegt, sollten geforderte Nachzahlungen geleistet werden.
Die Verbraucherzentrale rät in allen Fällen, den aktuellen Zählerstand abzulesen und die Daten dem Netzbetreiber, dem örtlichen Grundversorger und Care-Energy mitzuteilen, um zu gewährleisten, dass korrekt abgerechnet wird.
Was können Verbraucher tun, deren Guthaben von Care Energy nicht ausgezahlt wird?
Der Verbraucherzentrale liegen Fälle vor, in denen es während des Vertragsverhältnisses zu hohen Überzahlungen gekommen ist. In einem Fall kam es gar zu einer Überzahlung eines Verbrauchers von rund 3.000 Euro. Und selbst in Fällen, in denen Care Energy seinen Vertragspartnern schon vor Monaten ein Guthaben mitgeteilt hat, ist es in den vorliegenden Fällen nicht ausgezahlt worden.
Betroffene Kunden sollten Care Energy eine Frist von zehn Kalendertagen setzen, die ausstehende Auszahlung fordern und ihre Kontonummer angeben. Sind sich Verbraucher über ihr aktuelles Vertragsverhältnis im Unklaren, können sie sich individuell beraten lassen:
– in den Verbraucherberatungsstellen, Terminvereinbarung unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.vzb.de/termine,
– am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr, 1 €/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend) sowie
– per E-Mailberatung auf www.vzb.de/emailberatung
pm/red
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