Kahl: „Ausreiseverpflichtungen müssen konsequent durchgesetzt werden“ – Länder Berlin, Brandenburg und Hamburg an gemeinsamer Aktion beteiligt
Mit einem Sammeltransport sind heute 165 abgelehnte Asylbewerber vom Flughafen Schönefeld (Landkreis Dahme-Spreewald) aus in ihre Herkunftsländer in Südosteuropa zurückgeführt worden. Das teilte das Innenministerium heute in Potsdam mit. 83 Asylbewerber stammten aus dem Land Brandenburg, 55 kamen aus Berlin und 27 aus Hamburg. Alle betreffenden Personen sind vollziehbar ausreisepflichtig; ihr Asylbegehren hatte in Deutschland keinen Erfolg. Der Charterflug startete in Schönefeld gegen 15.20 Uhr in Richtung Balkan und wird die Flughäfen Sarajevo (Bosnien-Herzegowina), Belgrad (Serbien) und Tirana (Albanien) anfliegen. Die Sammelrückführung hatten die drei Bundesländer Berlin, Brandenburg und Hamburg gemeinsam koordiniert.
Asylbegehren aus Balkanstaaten in aller Regel aussichtslos
Innenstaatssekretär Matthias Kahl: „Zur Wiederherstellung geordneter Verhältnisse in der Flüchtlingskrise gehört auch, dass Menschen, die kein Bleiberecht in Deutschland erhalten können, unser Land wieder verlassen. Hinsichtlich der Balkanstaaten geht die Anerkennungsquote regelmäßig gegen Null. Dort herrscht weder politische Verfolgung noch Bürgerkrieg. Asylbegehren von Staatsangehörigen dieser Länder sind daher in aller Regel aussichtslos. Das Asylverfahren muss in diesen Fällen entweder mit der freiwilligen Rückkehr oder notfalls der Abschiebung in das Herkunftsland enden.“
Kahl erklärte weiter: „Selbstverständlich bevorzugen alle Beteiligten – auch die Ausländerbehörden und das Innenministerium – die freiwillige Ausreise. Wo sich abgelehnte Asylbewerber aber weigern, rechtsstaatlichen Entscheidungen deutscher Behörden Folge zu leisten, muss die Ausreise der Betreffenden dennoch konsequent durchgesetzt werden. Es kann nicht sein, dass am Ende die Ehrlichen die Dummen, und die mit dem größten Beharrungsvermögen die Gewinner sind. Würden Ausreiseverpflichtungen nicht konsequent durchgesetzt, hätte dies schwerwiegende Folgen für die Akzeptanz der Flüchtlingspolitik in Deutschland insgesamt.“
Bei den 83 aus dem Land Brandenburg zurückgeführten Personen handelt es sich um sechs serbische und 77 albanische Staatsangehörige. Etwa 30 von diesen nutzen den Transport, um freiwillig in ihr Herkunftsland zurückzukehren. An der Rückführung beteiligten sich aus dem Land Brandenburg die Landkreise Prignitz, Oberspreewald-Lausitz, Oberhavel, Uckermark, Oder-Spree, Elbe-Elster und Spree-Neiße sowie die kreisfreien Städte Frankfurt (Oder) und Cottbus.
Einsatz seit den frühen Morgenstunden – keine Zwischenfälle bekannt
Die Maßnahmen zur Rückführung der ablehnten Asylbewerber waren landesweit in den frühen Morgenstunden angelaufen; über insgesamt drei Bustransferrouten wurden die Personen über teils mehrere Zwischenstationen nach Schönefeld gebracht. Die Polizei Brandenburg leistete den zuständigen Ausländerbehörden mit rund 130 Beamten Amtshilfe zur geordneten Durchführung der Sammelrückführung. Zwischenfälle wurden nicht bekannt. Staatssekretär Kahl hatte sich am Morgen im Führungsstab der Polizei über die laufende Umsetzung der Maßnahmen informiert.
Bis Ende November 2015 waren aus Brandenburg 418 Personen abgeschoben worden (gesamtes Jahr 2014: 112 Personen), die vollziehbar ausreisepflichtig gewesen sind. Ebenfalls bis Ende November 2015 verließen darüber hinaus 1.380 Personen freiwillig das Land wieder (gesamtes Jahr 2014: 412 Personen), wobei sie Förderung aus dem bundesweiten REAG/GARP-Programm zur Unterstützung freiwilliger Rückkehrer in Anspruch nahmen (z.B. Reisebeihilfe, Starthilfe). Darüber hinaus sind weitere freiwillige Ausreisen von Asylbewerbern bekannt, über deren genauen Umfang allerdings keine validen landesweiten Zahlen vorliegen, da die Betreffenden Brandenburg auf eigene Faust ohne Inanspruchnahme von Unterstützung wieder verlassen.
Quelle: Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg