Bildungsstaatssekretär Thomas Drescher informiert über Möglichkeiten, an Schulen zu unterrichten
An manchen Schulen müssen Musik- oder Kunststunden ausfallen, da beispielsweise bei Erkrankung kurzfristig kein fachgerechter Ersatz gefunden wird. Das Bildungsministerium will jetzt in Abstimmung mit dem Kulturministerium gegensteuern und Honorarkräften der öffentlichen und privaten Musik- und Kunstschulen die Möglichkeit geben, zeitweise an staatlichen Schulen als Lehrkräfte zu arbeiten. Bildungsstaatssekretär Thomas Drescher hat das Konzept dazu heute in Potsdam Musik- und Kunstwissenschaftlern sowie Vertretern der Musik- und Kunstschulen und des Verbandes der Musik- und Kunstschulen Brandenburg e.V. (VdMK) vorgestellt.
Drescher: „Die guten Lehrkräfte an den Musik- und Kunstschulen wären eine willkommene Ergänzung an unseren öffentlichen Schulen. Überall dort, wo Musik- oder Kunstunterricht nicht fachgerecht erteilt werden kann und ein schneller Ersatz durch ausgebildete Lehrkräfte nicht möglich ist, können die Musik- und Kunstpädagogen einspringen. Ihr Vorteil: Sie bringen bereits fachliche und pädagogische Fähigkeiten und Erfahrungen mit. Zudem können durch diesen Einsatz Kooperationen zwischen öffentlichen Schulen und Musik- und Kunstschulen weiter vertieft werden und neue Schülerinnen und Schüler dafür gewonnen werden, ein Instrument zu lernen oder Kunstprojekte umzusetzen.“
Kulturstaatssekretär Martin Gorholt unterstützt das Konzept: „Es ist das gemeinsame Interesse von Kultur- und Bildungsministerium, den Kunst- und Musikschulunterricht an den Brandenburgischen Schulen abzusichern. Wir unterstützen es, wenn die Lehrkräfte an den Musik- und Kunstschulen dazu beitragen können. Dabei könnten sich deren Beschäftigungsmöglichkeiten, insbesondere wenn es sich um Honorarkräfte handelt, erhöhen. Verbunden sein muss dies aber mit pädagogischen Fortbildungsmöglichkeiten für die Lehrkräfte.“
Die Honorarkräfte an den Musik- und Kunstschulen können bei Unterrichtsausfall im Rahmen des Vertretungsbudgets an den staatlichen Schulen eingesetzt werden. Das Budget umfasst jährlich 5 Millionen Euro und steht den Schulen seit Anfang des Jahres zur Verfügung. Damit können sie – neben ihren sonstigen Instrumenten zur Vermeidung von Unterrichtsausfall – schnell, selbstständig und gezielt kurz- und mittelfristigen Unterrichtsausfall angehen. Die Schulen werden dabei von den Regionalstellen des Landesschulamtes unterstützt.
Die Schulen können sich einen Pool mit geeigneten Personen aufbauen. Für eine fachlich qualifizierte Vertretung kommen sowohl voll ausgebildete Lehrkräfte und pensionierte Lehrkräfte infrage als auch Lehramtsstudierende oder Referendarinnen und Referendare – oder auch Lehrkräfte an den Musik- und Kunstschulen. Die Vertretungskräfte werden mit befristeten, sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverträgen eingestellt und nach den geltenden Eingruppierungsvorschriften bezahlt.
Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport