Der FC Energie Cottbus wurde vom DFB-Sportgericht wegen unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe von 8.750 Euro belegt. Beim Drittligaspiel 1. FC Saarbrücken gegen den FCE (2:1) wurden über 25 Rauchkörper im Gästeblock gezündet.
Bereits 62.050 Euro Strafen bezahlt
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FC Energie Cottbus mit einer Geldstrafe von 8.750 Euro belegt. Grund ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen durch Cottbuser Anhänger beim Auswärtsspiel gegen den 1. FC Saarbrücken am 8. März 2025 (Endstand 2:1, Niederlausitz aktuell berichtete). Die Entscheidung wurde am 9. Mai 2025 im schriftlichen Verfahren durch den stellvertretenden Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts, Georg Schierholz, getroffen.
In der 52. Spielminute im Fanblock der Gäste mindestens 25 Rauchkörper gezündet. Zwar wurde das Spielgeschehen dadurch nicht unterbrochen, dennoch stellt das Abbrennen solcher Gegenstände eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit im Stadion dar. Deshalb sind pyrotechnische Mittel gemäß den DFB-Regularien strikt untersagt. In der laufenden Saison musste der Verein bereits 62.050 Euro wegen Fehlverhalten der Fans an Strafen bezahlen, insgesamt wurden bisher neun Fälle geahndet. Der 1. FC Saarbrücken (213.145 €) führt die Strafentabelle vor Dynamo Dresden (212.370 €) an, Viktoria Köln, Stuttgart II und Hannover II mussten noch keine Strafen bezahlen.
Verein kann Teil der Strafe in Sicherheitsmaßnahmen investieren
Dem FC Energie Cottbus wurde gestattet, bis zu 2.900 Euro der verhängten Summe für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen zu verwenden. Der Verein muss entsprechende Ausgaben jedoch bis spätestens 31. Dezember 2025 nachweisen.
Die rechtliche Grundlage für die Sanktion bildet § 1 Nr. 4 in Verbindung mit § 9a Nr. 1 und 2 der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB. Darin ist geregelt, dass Vereine für das Verhalten ihrer Anhänger vor, während und nach dem Spiel haften. Diese Praxis entspricht laut DFB auch der Rechtsauffassung der UEFA sowie der bisherigen Rechtsprechung nationaler und internationaler Sportgerichte.
Die Strafhöhe wurde auf Basis eines standardisierten Leitfadens des DFB-Kontrollausschusses berechnet, der für jeden abgebrannten pyrotechnischen Gegenstand in der 3. Liga eine Strafe von 350 Euro vorsieht. Daraus ergab sich die Gesamtsumme von 8.750 Euro. Das Urteil ist rechtskräftig, der FC Energie Cottbus trägt zudem die Kosten des Verfahrens.
Das Sportgericht des DFB betonte erneut die Verantwortung der Vereine für ihre Anhänger. Ziel dieser Regelung ist es, Vereine zu verstärkten Sicherheitsmaßnahmen und präventivem Handeln zu motivieren. Die Maßnahme reiht sich ein in eine Reihe ähnlicher Urteile, bei denen der DFB konsequent gegen die Verwendung von Pyrotechnik vorgeht.
Die Reaktion des FC Energie Cottbus auf das Urteil ist bislang nicht öffentlich bekannt.
Cottbus zurück im Aufstiegsrennen
Am 10.05.2025 besiegte der FCE Hansa Rostock mit 3:1 und meldete sich so stark im Aufstiegsrennen zurück. Durch den Sieg sind sie auf den Relegationsplatz 3 vorgerückt, zwei Tore vor den punktgleichen Saarbrückern. Das “Finalspiel” findet am kommenden Samstag im ausverkauften LEAG Energie Stadion in Cottbus gegen den FC Ingolstadt statt. Auch beim Auswärtsspiel in Rostock zündeten Energiefans Pyrotechnik, ein Strafmaß steht noch nicht fest.
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NL-Red./[ba]