Seit gut einem Jahr ist das neue Justizvollzugsgesetz in Brandenburg in Kraft. Brandenburg hatte mit dem Gesetz bundesweit neue Maßstäbe gesetzt und die Vollzugsgestaltung stärker am Ziel der Resozialisierung ausgerichtet. Straftäterinnen und Straftäter sollten befähigt werden, zukünftig ein Leben ohne Straftaten zu führen. Besonders umstritten war in der Debatte um dieses Gesetz der Wegfall der Arbeitspflicht für die Gefangenen.
Justizminister Dr. Helmuth Markov zog heute eine erste Bilanz: „Ich freue mich, dass erste Erkenntnisse aus der Umsetzung des Gesetzes belegen, dass der Weg richtig war. So hat z.B. die stark umstrittene Abschaffung der Arbeitspflicht nicht zu einem Rückgang der Beschäftigungsquote geführt.“
Derzeit gehen durchschnittlich 850 Gefangene einer Beschäftigung in den Justizvollzugsanstalten nach. Angeboten werden Tätigkeiten in der Schlosserei, Tischlerei, Druckerei, Gärtnerei, in einer KfZ- Werkstatt und in der Küche. Darüber hinaus gibt es vereinzelt auch Arbeitsangebote in sog. Bastelstuben und Versorgungsbereichen wie z.B. bei der Hausreinigung oder der Essensausgabe.
Markov erneuerte zugleich seine Forderung nach einer Renten- und Sozialversicherung für Gefangene. „Dass die von Gefangenen geleistete Arbeit derzeit nicht bei der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung berücksichtigt wird, hat verheerende Auswirkungen auf die Zeit nach der Haftentlassung. Die entstandenen Versicherungslücken führen zu sehr niedrigen Altersrenten, die selbst die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung als Rentner in Frage stellt. Denn Ansprüche auf Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung oder auch auf Erwerbsminderungsrente können nur bei Einhaltung bestimmter Vor- bzw. Mindestversicherungszeiten geltend gemacht werden. Die Bundesregierung, in deren Zuständigkeit das Sozialversicherungsrecht liegt, weigert sich jedoch beharrlich, die überfällige Änderung des Renten- und Sozialversicherungsrechts in Angriff zu nehmen. Das ist inakzeptabel!“
Quelle: Brandenburger Justizministerium