Seit dem Jahresbeginn erheben die 177 Standesämter im Land ihre Gebühren nach einem eigenen ‘Brandenburg-Tarif’. Die im Rahmen einer Änderung der Gebührenordnung des Innenministeriums erfolgten Festsetzungen lösen die bisherigen bundeseinheitlichen Gebühren ab. Grundlage ist das zum 1. Januar 2009 in Kraft getretene neue Personenstandsgesetz des Bundes, das die Gebührenregelung den Ländern überlässt und damit deren Kompetenz stärkt.
Nach wie vor gebührenfrei ist in Brandenburg die wichtigste Aufgabe der Standesbeamten, nämlich die Führung der Personenstandsregister, in denen Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle beurkundet werden. Für die weitere Tätigkeit der Standesämter, insbesondere die Vorbereitung und Durchführung von Eheschließungen, werden Gebühren erhoben. Sie sind teilweise höher als bisher und entsprechen damit besser dem Aufwand der Verwaltungen, was zur notwendigen Entlastung der kommunalen Haushalte beiträgt. So gestaltet sich bei einer Eheschließung die sich aus mehreren Teilen zusammensetzende Gebühr jetzt wie folgt: 40 Euro kostet die Prüfung der Ehevoraussetzungen für ein deutsches Brautpaar, 80 Euro, wenn auch ausländisches Recht anzuwenden ist. Die bisherigen bundesweiten Gebühren betrugen 33 bzw. 55 Euro. 30 Euro beträgt künftig die Gebühr für die Eheschließung selbst, zusätzliche 20 Euro, wenn die Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten des Standesamtes erfolgt und weitere 30 Euro, wenn sie außerhalb der Amtsräume des Standesamtes stattfindet, z.B. in einem besonders stilvollen Trauzimmer eines Schlosses. Diese Gebührensätze fallen analog für die Begründung einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft an. Die Ausstellung einer Eheurkunde oder einer anderen Personenstandsurkunde kostet zehn Euro.
“Natürlich freut sich kein Bürger über höhere Gebühren. Sie sind aber in diesem Fall unumgänglich, damit der Verwaltungsaufwand der Standesämter stärker berücksichtigt wird.” erklärte Innenminister Jörg Schönbohm. Gleichzeitig seien angemessene Gebühren auch ein Zeichen dafür, dass die Arbeit der bei den Ämtern und amtsfreien Gemeinden angesiedelten Standesämter anerkannt und geschätzt wird. “Unsere Standesbeamtinnen und Standesbeamten arbeiten seit Jahren äußerst zuverlässig und geben sich gerade bei Eheschließungen und der Begründung von Lebenspartnerschaften sehr viel Mühe, damit der ‘Gang zum Standesamt’ für die Beteiligten ein schöner, unvergesslicher Festtag wird”, unterstrich Schönbohm. Deshalb würden beispielsweise auch viele Berlinerinnen und Berliner gerne in Brandenburg heiraten. “Ich denke, wer sich entschlossen hat, den Bund fürs Leben zu schließen, wird für die Ausgestaltung dieses festlichen Anlasses auch gern bereit sein, die jetzt angemessene Gebühr zu bezahlen.”
Die betreffende Änderung der Gebührenordnung findet man im Gesetz- und Verordnungsblatt Teil II Nr. 33 vom 30.12.2008, Seite 508
(bravors.lvnbb.de/sixcms/media.php).
Quelle: Ministerium des Innern
Seit dem Jahresbeginn erheben die 177 Standesämter im Land ihre Gebühren nach einem eigenen ‘Brandenburg-Tarif’. Die im Rahmen einer Änderung der Gebührenordnung des Innenministeriums erfolgten Festsetzungen lösen die bisherigen bundeseinheitlichen Gebühren ab. Grundlage ist das zum 1. Januar 2009 in Kraft getretene neue Personenstandsgesetz des Bundes, das die Gebührenregelung den Ländern überlässt und damit deren Kompetenz stärkt.
Nach wie vor gebührenfrei ist in Brandenburg die wichtigste Aufgabe der Standesbeamten, nämlich die Führung der Personenstandsregister, in denen Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle beurkundet werden. Für die weitere Tätigkeit der Standesämter, insbesondere die Vorbereitung und Durchführung von Eheschließungen, werden Gebühren erhoben. Sie sind teilweise höher als bisher und entsprechen damit besser dem Aufwand der Verwaltungen, was zur notwendigen Entlastung der kommunalen Haushalte beiträgt. So gestaltet sich bei einer Eheschließung die sich aus mehreren Teilen zusammensetzende Gebühr jetzt wie folgt: 40 Euro kostet die Prüfung der Ehevoraussetzungen für ein deutsches Brautpaar, 80 Euro, wenn auch ausländisches Recht anzuwenden ist. Die bisherigen bundesweiten Gebühren betrugen 33 bzw. 55 Euro. 30 Euro beträgt künftig die Gebühr für die Eheschließung selbst, zusätzliche 20 Euro, wenn die Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten des Standesamtes erfolgt und weitere 30 Euro, wenn sie außerhalb der Amtsräume des Standesamtes stattfindet, z.B. in einem besonders stilvollen Trauzimmer eines Schlosses. Diese Gebührensätze fallen analog für die Begründung einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft an. Die Ausstellung einer Eheurkunde oder einer anderen Personenstandsurkunde kostet zehn Euro.
“Natürlich freut sich kein Bürger über höhere Gebühren. Sie sind aber in diesem Fall unumgänglich, damit der Verwaltungsaufwand der Standesämter stärker berücksichtigt wird.” erklärte Innenminister Jörg Schönbohm. Gleichzeitig seien angemessene Gebühren auch ein Zeichen dafür, dass die Arbeit der bei den Ämtern und amtsfreien Gemeinden angesiedelten Standesämter anerkannt und geschätzt wird. “Unsere Standesbeamtinnen und Standesbeamten arbeiten seit Jahren äußerst zuverlässig und geben sich gerade bei Eheschließungen und der Begründung von Lebenspartnerschaften sehr viel Mühe, damit der ‘Gang zum Standesamt’ für die Beteiligten ein schöner, unvergesslicher Festtag wird”, unterstrich Schönbohm. Deshalb würden beispielsweise auch viele Berlinerinnen und Berliner gerne in Brandenburg heiraten. “Ich denke, wer sich entschlossen hat, den Bund fürs Leben zu schließen, wird für die Ausgestaltung dieses festlichen Anlasses auch gern bereit sein, die jetzt angemessene Gebühr zu bezahlen.”
Die betreffende Änderung der Gebührenordnung findet man im Gesetz- und Verordnungsblatt Teil II Nr. 33 vom 30.12.2008, Seite 508
(bravors.lvnbb.de/sixcms/media.php).
Quelle: Ministerium des Innern