Die Zahl der geprüften Fälle von Kindeswohlgefährdung ist in Brandenburg stark gestiegen. Die Jugendämter im Land führten 2025 bei 10.857 Kindern und Jugendlichen ein Verfahren zur Gefährdungseinschätzung durch – 2.356 Verfahren oder 27,7 Prozent mehr als im Vorjahr. Das teilt das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg mit. Der Anstieg wirft Fragen auf, die weit über die reine Statistik hinausreichen.
Was die Zahlen bedeuten – und was nicht
Ein Verfahren nach Paragraf 8a des Achten Sozialgesetzbuchs bedeutet zunächst, dass die Jugendämter Hinweisen auf eine mögliche Gefährdung nachgehen und einschätzen, ob ein Kind Schutz braucht. Nicht jeder Fall bestätigt sich als akute Gefährdung. Fachleute führen den Anstieg solcher Verfahren bundesweit auch auf eine gestiegene Aufmerksamkeit zurück: Schulen, Kitas, Ärztinnen und Nachbarn melden Verdachtsmomente heute häufiger und früher. Ein Zuwachs der Verfahren ist deshalb nicht allein ein Zeichen für mehr Gewalt, sondern auch für ein wacheres Hinsehen – gleichwohl bleibt jeder einzelne Fall ein Alarmsignal.
Hilfe und Ansprechpartner in der Region
Für Familien in belastenden Situationen gibt es in Südbrandenburg Anlaufstellen: Die Jugendämter der Landkreise und der Stadt Cottbus beraten vertraulich, ebenso freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe. Wer eine Gefährdung vermutet, kann sich an das zuständige Jugendamt wenden – rund um die Uhr hilft zudem das bundesweite Hilfetelefon „Nummer gegen Kummer“ für Kinder und Jugendliche (116 111) sowie für Eltern (0800 111 0 550). Im Notfall ist die Polizei unter 110 erreichbar.
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Symbolfoto: Archiv
Red.



