Bis zum Fristende am 5. August haben 15 Parteien und politische Vereinigungen ihre Landeslisten für die Wahl zum 8. Brandenburger Landtag eingereicht. Dazu zählen SPD, AfD, CDU, Grüne/B 90, Linke, BVB/Freie Wähler, FDP, Tierschutzpartei, Plus, BSW, III. Weg, DKP, DLW, PDR und WU. Der Landeswahlausschuss entscheidet am 9. August über die Zulassung der Listen, so das Brandenburger Innenministerium.
Das Brandenburger Innenministerium teilte dazu mit:
Bis zum Fristende am 5. August, 18 Uhr, reichten folgende 15 Parteien, politische Vereinigungen und Listenvereinigungen ihre Landeslisten für die Wahl zum 8. Brandenburger Landtag beim Landeswahlleiter ein. Sie sind, vorbehaltlich der Zulassung durch den Landeswahlausschuss, in der folgenden Reihenfolge auf dem Stimmzettel angegeben:
– Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD),
– Alternative für Deutschland (AfD),
– Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU),
– BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE/B 90),
– DIE LINKE (DIE LINKE),
– Brandenburger Vereinigte Bürgerbewegungen / Freie Wähler (BVB / FREIE WÄHLER),
– Freie Demokratische Partei (FDP),
– PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei),
– Plus Brandenburg (Listenvereinigung) (Plus),
– Bündnis Sahra Wagenknecht – Vernunft und Gerechtigkeit (BSW),
– DER DRITTE WEG (III. Weg),
– Deutsche Kommunistische Partei (DKP),
– Deutsch Land Wirtschaft (DLW),
– Partei der Rentner (PDR),
– WerteUnion (WU).
8 der 15 Parteien, politische Vereinigungen und Listenvereinigungen mussten mindestens 2.000 Unterstützungsunterschriften beibringen, da sie weder mit einer oder einem im Land gewählten Abgeordneten im Deutschen Bundestag oder im Landtag Brandenburg ununterbrochen vertreten sind. Weiterhin wurde für die Wahl zum 8. Landtag Brandenburg am 22. September 2024 keine Landesliste einer Partei, politischen Vereinigung oder Listenvereinigung der Sorben/Wenden eingereicht. Unter Leitung des Landeswahlleiters Josef Nußbaum wird der Landeswahlausschuss am kommenden Freitag, den 9. August 2024 im Ministerium des Innern und für Kommunales Brandenburg in einer öffentlichen Sitzung zusammenkommen. Dort wird über die Zulassung der Listen und der darauf aufgeführten Kandidierenden zur Landtagswahl entschieden. Bis zum 9. August werden ebenfalls die 44 Kreiswahlausschüsse über die Zulassung der jeweiligen Kreiswahlvorschläge (Wahlkreiskandidierende) befinden.
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Red. / Presseinformation