Auf Einladung des Landesvorsitzenden des dbb brandenburg, Ralf Roggenbuck, trafen sich gestern die Landesvorsitzenden des Bundes Deutscher Kriminalbeamten (BDK), Wolfgang Bauch, und der Vorsitzende des Bundes der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands, Landesverband Brandenburg (BSBD), Willi Köbke.
Gegenstand des Gespräches war der Zustand der Polizei im Land Brandenburg, die von der Landesregierung beabsichtigte Anhebung der Regelaltersgrenze auf zukünftig 67 Jahren ohne Rücksicht auf besondere Regelungen und die niedrige Besoldung im Land Brandenburg. Die Beteiligten am Gespräch waren sich einig, dass die mit Abstand höchste Altersgrenze aller Bundesländer für Vollzugskräfte bei Polizei, Strafvollzug und Feuerwehr so nicht Gesetz werden darf.
Wolfgang Bauch meinte hierzu: „Für Polizei- und Strafvollzugsbeamte sowie Berufsfeuerwehren gibt es nicht ohne Grund bundesweit eine besondere Altersgrenze. Der BDK kann mit den Vorstellungen der Landesregierung nicht leben. Sie stellen eine unnötige und völlig überzogene Schlechterstellung der Brandenburger Kolleginnen und Kollegen gegenüber allen anderen Bundesländern dar. Ich erwarte, dass die Landesregierung einlenkt.“
Willi Köbke wies darauf hin, dass gerade im Strafvollzug eine Arbeitszeit bis 67 Jahre für die dort tätigen Vollzugskräfte sowohl eine unverantwortliche Zumutung für die Betroffenen als auch der dann noch weiter Tätigen ist. „Der durchgängige und sich über die gesamte Dienstschicht erstreckende Kontakt mit teilweise gefährlichen Straftätern erfodert eine permanente Anspannung der physischen und psychischen Kräfte. Zu jeder Zeit muss der Bedienstete bereit und in der Lage sein, auf Abweichungen von der Norm in der richtigen Weise und unverzüglich zu reagieren. Ein Nachlassen dieser Fähigkeiten, wie sie nun einmal altersbedingt auftreten, gefährden nicht nur den einzelnen Bediensteten und andere Kolleginnen und Kollegen, sie können auch zu erheblichen Störungen der Sicherheit führen. Diskutierbar wäre eine Variante der freiwilligen Weiterarbeit um maximal drei Jahre, wenn eine erneute amtsärztliche Überprüfung keine Einschränkungen der Dienstfähigkeit attestiert.“
Ralf Roggenbuck erklärte, es könne nicht sein, dass die Landesregierung entgegen des Rates aller Gewerkschaften Regelungen anstrebt, die zu Lasten der Brandenburger Kolleginnen und Kollegen und des Einsatzwertes von Polizei, Strafvollzug und Feuerwehr gehen.
Der BDK Brandenburg gehört keinem Dachverband an und arbeitet seit Jahren eng mit dem hiesigen dbb zusammen. Die Beteiligten waren sich einig im Gespräch zu bleiben und vereinbarten eine enge Kooperation bei der Durchsetzung gemeinsamer Ziele.
Quelle: Bund Deutscher Kriminalbeamten (BDK)
Auf Einladung des Landesvorsitzenden des dbb brandenburg, Ralf Roggenbuck, trafen sich gestern die Landesvorsitzenden des Bundes Deutscher Kriminalbeamten (BDK), Wolfgang Bauch, und der Vorsitzende des Bundes der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands, Landesverband Brandenburg (BSBD), Willi Köbke.
Gegenstand des Gespräches war der Zustand der Polizei im Land Brandenburg, die von der Landesregierung beabsichtigte Anhebung der Regelaltersgrenze auf zukünftig 67 Jahren ohne Rücksicht auf besondere Regelungen und die niedrige Besoldung im Land Brandenburg. Die Beteiligten am Gespräch waren sich einig, dass die mit Abstand höchste Altersgrenze aller Bundesländer für Vollzugskräfte bei Polizei, Strafvollzug und Feuerwehr so nicht Gesetz werden darf.
Wolfgang Bauch meinte hierzu: „Für Polizei- und Strafvollzugsbeamte sowie Berufsfeuerwehren gibt es nicht ohne Grund bundesweit eine besondere Altersgrenze. Der BDK kann mit den Vorstellungen der Landesregierung nicht leben. Sie stellen eine unnötige und völlig überzogene Schlechterstellung der Brandenburger Kolleginnen und Kollegen gegenüber allen anderen Bundesländern dar. Ich erwarte, dass die Landesregierung einlenkt.“
Willi Köbke wies darauf hin, dass gerade im Strafvollzug eine Arbeitszeit bis 67 Jahre für die dort tätigen Vollzugskräfte sowohl eine unverantwortliche Zumutung für die Betroffenen als auch der dann noch weiter Tätigen ist. „Der durchgängige und sich über die gesamte Dienstschicht erstreckende Kontakt mit teilweise gefährlichen Straftätern erfodert eine permanente Anspannung der physischen und psychischen Kräfte. Zu jeder Zeit muss der Bedienstete bereit und in der Lage sein, auf Abweichungen von der Norm in der richtigen Weise und unverzüglich zu reagieren. Ein Nachlassen dieser Fähigkeiten, wie sie nun einmal altersbedingt auftreten, gefährden nicht nur den einzelnen Bediensteten und andere Kolleginnen und Kollegen, sie können auch zu erheblichen Störungen der Sicherheit führen. Diskutierbar wäre eine Variante der freiwilligen Weiterarbeit um maximal drei Jahre, wenn eine erneute amtsärztliche Überprüfung keine Einschränkungen der Dienstfähigkeit attestiert.“
Ralf Roggenbuck erklärte, es könne nicht sein, dass die Landesregierung entgegen des Rates aller Gewerkschaften Regelungen anstrebt, die zu Lasten der Brandenburger Kolleginnen und Kollegen und des Einsatzwertes von Polizei, Strafvollzug und Feuerwehr gehen.
Der BDK Brandenburg gehört keinem Dachverband an und arbeitet seit Jahren eng mit dem hiesigen dbb zusammen. Die Beteiligten waren sich einig im Gespräch zu bleiben und vereinbarten eine enge Kooperation bei der Durchsetzung gemeinsamer Ziele.
Quelle: Bund Deutscher Kriminalbeamten (BDK)
Auf Einladung des Landesvorsitzenden des dbb brandenburg, Ralf Roggenbuck, trafen sich gestern die Landesvorsitzenden des Bundes Deutscher Kriminalbeamten (BDK), Wolfgang Bauch, und der Vorsitzende des Bundes der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands, Landesverband Brandenburg (BSBD), Willi Köbke.
Gegenstand des Gespräches war der Zustand der Polizei im Land Brandenburg, die von der Landesregierung beabsichtigte Anhebung der Regelaltersgrenze auf zukünftig 67 Jahren ohne Rücksicht auf besondere Regelungen und die niedrige Besoldung im Land Brandenburg. Die Beteiligten am Gespräch waren sich einig, dass die mit Abstand höchste Altersgrenze aller Bundesländer für Vollzugskräfte bei Polizei, Strafvollzug und Feuerwehr so nicht Gesetz werden darf.
Wolfgang Bauch meinte hierzu: „Für Polizei- und Strafvollzugsbeamte sowie Berufsfeuerwehren gibt es nicht ohne Grund bundesweit eine besondere Altersgrenze. Der BDK kann mit den Vorstellungen der Landesregierung nicht leben. Sie stellen eine unnötige und völlig überzogene Schlechterstellung der Brandenburger Kolleginnen und Kollegen gegenüber allen anderen Bundesländern dar. Ich erwarte, dass die Landesregierung einlenkt.“
Willi Köbke wies darauf hin, dass gerade im Strafvollzug eine Arbeitszeit bis 67 Jahre für die dort tätigen Vollzugskräfte sowohl eine unverantwortliche Zumutung für die Betroffenen als auch der dann noch weiter Tätigen ist. „Der durchgängige und sich über die gesamte Dienstschicht erstreckende Kontakt mit teilweise gefährlichen Straftätern erfodert eine permanente Anspannung der physischen und psychischen Kräfte. Zu jeder Zeit muss der Bedienstete bereit und in der Lage sein, auf Abweichungen von der Norm in der richtigen Weise und unverzüglich zu reagieren. Ein Nachlassen dieser Fähigkeiten, wie sie nun einmal altersbedingt auftreten, gefährden nicht nur den einzelnen Bediensteten und andere Kolleginnen und Kollegen, sie können auch zu erheblichen Störungen der Sicherheit führen. Diskutierbar wäre eine Variante der freiwilligen Weiterarbeit um maximal drei Jahre, wenn eine erneute amtsärztliche Überprüfung keine Einschränkungen der Dienstfähigkeit attestiert.“
Ralf Roggenbuck erklärte, es könne nicht sein, dass die Landesregierung entgegen des Rates aller Gewerkschaften Regelungen anstrebt, die zu Lasten der Brandenburger Kolleginnen und Kollegen und des Einsatzwertes von Polizei, Strafvollzug und Feuerwehr gehen.
Der BDK Brandenburg gehört keinem Dachverband an und arbeitet seit Jahren eng mit dem hiesigen dbb zusammen. Die Beteiligten waren sich einig im Gespräch zu bleiben und vereinbarten eine enge Kooperation bei der Durchsetzung gemeinsamer Ziele.
Quelle: Bund Deutscher Kriminalbeamten (BDK)
Auf Einladung des Landesvorsitzenden des dbb brandenburg, Ralf Roggenbuck, trafen sich gestern die Landesvorsitzenden des Bundes Deutscher Kriminalbeamten (BDK), Wolfgang Bauch, und der Vorsitzende des Bundes der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands, Landesverband Brandenburg (BSBD), Willi Köbke.
Gegenstand des Gespräches war der Zustand der Polizei im Land Brandenburg, die von der Landesregierung beabsichtigte Anhebung der Regelaltersgrenze auf zukünftig 67 Jahren ohne Rücksicht auf besondere Regelungen und die niedrige Besoldung im Land Brandenburg. Die Beteiligten am Gespräch waren sich einig, dass die mit Abstand höchste Altersgrenze aller Bundesländer für Vollzugskräfte bei Polizei, Strafvollzug und Feuerwehr so nicht Gesetz werden darf.
Wolfgang Bauch meinte hierzu: „Für Polizei- und Strafvollzugsbeamte sowie Berufsfeuerwehren gibt es nicht ohne Grund bundesweit eine besondere Altersgrenze. Der BDK kann mit den Vorstellungen der Landesregierung nicht leben. Sie stellen eine unnötige und völlig überzogene Schlechterstellung der Brandenburger Kolleginnen und Kollegen gegenüber allen anderen Bundesländern dar. Ich erwarte, dass die Landesregierung einlenkt.“
Willi Köbke wies darauf hin, dass gerade im Strafvollzug eine Arbeitszeit bis 67 Jahre für die dort tätigen Vollzugskräfte sowohl eine unverantwortliche Zumutung für die Betroffenen als auch der dann noch weiter Tätigen ist. „Der durchgängige und sich über die gesamte Dienstschicht erstreckende Kontakt mit teilweise gefährlichen Straftätern erfodert eine permanente Anspannung der physischen und psychischen Kräfte. Zu jeder Zeit muss der Bedienstete bereit und in der Lage sein, auf Abweichungen von der Norm in der richtigen Weise und unverzüglich zu reagieren. Ein Nachlassen dieser Fähigkeiten, wie sie nun einmal altersbedingt auftreten, gefährden nicht nur den einzelnen Bediensteten und andere Kolleginnen und Kollegen, sie können auch zu erheblichen Störungen der Sicherheit führen. Diskutierbar wäre eine Variante der freiwilligen Weiterarbeit um maximal drei Jahre, wenn eine erneute amtsärztliche Überprüfung keine Einschränkungen der Dienstfähigkeit attestiert.“
Ralf Roggenbuck erklärte, es könne nicht sein, dass die Landesregierung entgegen des Rates aller Gewerkschaften Regelungen anstrebt, die zu Lasten der Brandenburger Kolleginnen und Kollegen und des Einsatzwertes von Polizei, Strafvollzug und Feuerwehr gehen.
Der BDK Brandenburg gehört keinem Dachverband an und arbeitet seit Jahren eng mit dem hiesigen dbb zusammen. Die Beteiligten waren sich einig im Gespräch zu bleiben und vereinbarten eine enge Kooperation bei der Durchsetzung gemeinsamer Ziele.
Quelle: Bund Deutscher Kriminalbeamten (BDK)
Auf Einladung des Landesvorsitzenden des dbb brandenburg, Ralf Roggenbuck, trafen sich gestern die Landesvorsitzenden des Bundes Deutscher Kriminalbeamten (BDK), Wolfgang Bauch, und der Vorsitzende des Bundes der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands, Landesverband Brandenburg (BSBD), Willi Köbke.
Gegenstand des Gespräches war der Zustand der Polizei im Land Brandenburg, die von der Landesregierung beabsichtigte Anhebung der Regelaltersgrenze auf zukünftig 67 Jahren ohne Rücksicht auf besondere Regelungen und die niedrige Besoldung im Land Brandenburg. Die Beteiligten am Gespräch waren sich einig, dass die mit Abstand höchste Altersgrenze aller Bundesländer für Vollzugskräfte bei Polizei, Strafvollzug und Feuerwehr so nicht Gesetz werden darf.
Wolfgang Bauch meinte hierzu: „Für Polizei- und Strafvollzugsbeamte sowie Berufsfeuerwehren gibt es nicht ohne Grund bundesweit eine besondere Altersgrenze. Der BDK kann mit den Vorstellungen der Landesregierung nicht leben. Sie stellen eine unnötige und völlig überzogene Schlechterstellung der Brandenburger Kolleginnen und Kollegen gegenüber allen anderen Bundesländern dar. Ich erwarte, dass die Landesregierung einlenkt.“
Willi Köbke wies darauf hin, dass gerade im Strafvollzug eine Arbeitszeit bis 67 Jahre für die dort tätigen Vollzugskräfte sowohl eine unverantwortliche Zumutung für die Betroffenen als auch der dann noch weiter Tätigen ist. „Der durchgängige und sich über die gesamte Dienstschicht erstreckende Kontakt mit teilweise gefährlichen Straftätern erfodert eine permanente Anspannung der physischen und psychischen Kräfte. Zu jeder Zeit muss der Bedienstete bereit und in der Lage sein, auf Abweichungen von der Norm in der richtigen Weise und unverzüglich zu reagieren. Ein Nachlassen dieser Fähigkeiten, wie sie nun einmal altersbedingt auftreten, gefährden nicht nur den einzelnen Bediensteten und andere Kolleginnen und Kollegen, sie können auch zu erheblichen Störungen der Sicherheit führen. Diskutierbar wäre eine Variante der freiwilligen Weiterarbeit um maximal drei Jahre, wenn eine erneute amtsärztliche Überprüfung keine Einschränkungen der Dienstfähigkeit attestiert.“
Ralf Roggenbuck erklärte, es könne nicht sein, dass die Landesregierung entgegen des Rates aller Gewerkschaften Regelungen anstrebt, die zu Lasten der Brandenburger Kolleginnen und Kollegen und des Einsatzwertes von Polizei, Strafvollzug und Feuerwehr gehen.
Der BDK Brandenburg gehört keinem Dachverband an und arbeitet seit Jahren eng mit dem hiesigen dbb zusammen. Die Beteiligten waren sich einig im Gespräch zu bleiben und vereinbarten eine enge Kooperation bei der Durchsetzung gemeinsamer Ziele.
Quelle: Bund Deutscher Kriminalbeamten (BDK)
Auf Einladung des Landesvorsitzenden des dbb brandenburg, Ralf Roggenbuck, trafen sich gestern die Landesvorsitzenden des Bundes Deutscher Kriminalbeamten (BDK), Wolfgang Bauch, und der Vorsitzende des Bundes der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands, Landesverband Brandenburg (BSBD), Willi Köbke.
Gegenstand des Gespräches war der Zustand der Polizei im Land Brandenburg, die von der Landesregierung beabsichtigte Anhebung der Regelaltersgrenze auf zukünftig 67 Jahren ohne Rücksicht auf besondere Regelungen und die niedrige Besoldung im Land Brandenburg. Die Beteiligten am Gespräch waren sich einig, dass die mit Abstand höchste Altersgrenze aller Bundesländer für Vollzugskräfte bei Polizei, Strafvollzug und Feuerwehr so nicht Gesetz werden darf.
Wolfgang Bauch meinte hierzu: „Für Polizei- und Strafvollzugsbeamte sowie Berufsfeuerwehren gibt es nicht ohne Grund bundesweit eine besondere Altersgrenze. Der BDK kann mit den Vorstellungen der Landesregierung nicht leben. Sie stellen eine unnötige und völlig überzogene Schlechterstellung der Brandenburger Kolleginnen und Kollegen gegenüber allen anderen Bundesländern dar. Ich erwarte, dass die Landesregierung einlenkt.“
Willi Köbke wies darauf hin, dass gerade im Strafvollzug eine Arbeitszeit bis 67 Jahre für die dort tätigen Vollzugskräfte sowohl eine unverantwortliche Zumutung für die Betroffenen als auch der dann noch weiter Tätigen ist. „Der durchgängige und sich über die gesamte Dienstschicht erstreckende Kontakt mit teilweise gefährlichen Straftätern erfodert eine permanente Anspannung der physischen und psychischen Kräfte. Zu jeder Zeit muss der Bedienstete bereit und in der Lage sein, auf Abweichungen von der Norm in der richtigen Weise und unverzüglich zu reagieren. Ein Nachlassen dieser Fähigkeiten, wie sie nun einmal altersbedingt auftreten, gefährden nicht nur den einzelnen Bediensteten und andere Kolleginnen und Kollegen, sie können auch zu erheblichen Störungen der Sicherheit führen. Diskutierbar wäre eine Variante der freiwilligen Weiterarbeit um maximal drei Jahre, wenn eine erneute amtsärztliche Überprüfung keine Einschränkungen der Dienstfähigkeit attestiert.“
Ralf Roggenbuck erklärte, es könne nicht sein, dass die Landesregierung entgegen des Rates aller Gewerkschaften Regelungen anstrebt, die zu Lasten der Brandenburger Kolleginnen und Kollegen und des Einsatzwertes von Polizei, Strafvollzug und Feuerwehr gehen.
Der BDK Brandenburg gehört keinem Dachverband an und arbeitet seit Jahren eng mit dem hiesigen dbb zusammen. Die Beteiligten waren sich einig im Gespräch zu bleiben und vereinbarten eine enge Kooperation bei der Durchsetzung gemeinsamer Ziele.
Quelle: Bund Deutscher Kriminalbeamten (BDK)
Auf Einladung des Landesvorsitzenden des dbb brandenburg, Ralf Roggenbuck, trafen sich gestern die Landesvorsitzenden des Bundes Deutscher Kriminalbeamten (BDK), Wolfgang Bauch, und der Vorsitzende des Bundes der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands, Landesverband Brandenburg (BSBD), Willi Köbke.
Gegenstand des Gespräches war der Zustand der Polizei im Land Brandenburg, die von der Landesregierung beabsichtigte Anhebung der Regelaltersgrenze auf zukünftig 67 Jahren ohne Rücksicht auf besondere Regelungen und die niedrige Besoldung im Land Brandenburg. Die Beteiligten am Gespräch waren sich einig, dass die mit Abstand höchste Altersgrenze aller Bundesländer für Vollzugskräfte bei Polizei, Strafvollzug und Feuerwehr so nicht Gesetz werden darf.
Wolfgang Bauch meinte hierzu: „Für Polizei- und Strafvollzugsbeamte sowie Berufsfeuerwehren gibt es nicht ohne Grund bundesweit eine besondere Altersgrenze. Der BDK kann mit den Vorstellungen der Landesregierung nicht leben. Sie stellen eine unnötige und völlig überzogene Schlechterstellung der Brandenburger Kolleginnen und Kollegen gegenüber allen anderen Bundesländern dar. Ich erwarte, dass die Landesregierung einlenkt.“
Willi Köbke wies darauf hin, dass gerade im Strafvollzug eine Arbeitszeit bis 67 Jahre für die dort tätigen Vollzugskräfte sowohl eine unverantwortliche Zumutung für die Betroffenen als auch der dann noch weiter Tätigen ist. „Der durchgängige und sich über die gesamte Dienstschicht erstreckende Kontakt mit teilweise gefährlichen Straftätern erfodert eine permanente Anspannung der physischen und psychischen Kräfte. Zu jeder Zeit muss der Bedienstete bereit und in der Lage sein, auf Abweichungen von der Norm in der richtigen Weise und unverzüglich zu reagieren. Ein Nachlassen dieser Fähigkeiten, wie sie nun einmal altersbedingt auftreten, gefährden nicht nur den einzelnen Bediensteten und andere Kolleginnen und Kollegen, sie können auch zu erheblichen Störungen der Sicherheit führen. Diskutierbar wäre eine Variante der freiwilligen Weiterarbeit um maximal drei Jahre, wenn eine erneute amtsärztliche Überprüfung keine Einschränkungen der Dienstfähigkeit attestiert.“
Ralf Roggenbuck erklärte, es könne nicht sein, dass die Landesregierung entgegen des Rates aller Gewerkschaften Regelungen anstrebt, die zu Lasten der Brandenburger Kolleginnen und Kollegen und des Einsatzwertes von Polizei, Strafvollzug und Feuerwehr gehen.
Der BDK Brandenburg gehört keinem Dachverband an und arbeitet seit Jahren eng mit dem hiesigen dbb zusammen. Die Beteiligten waren sich einig im Gespräch zu bleiben und vereinbarten eine enge Kooperation bei der Durchsetzung gemeinsamer Ziele.
Quelle: Bund Deutscher Kriminalbeamten (BDK)
Auf Einladung des Landesvorsitzenden des dbb brandenburg, Ralf Roggenbuck, trafen sich gestern die Landesvorsitzenden des Bundes Deutscher Kriminalbeamten (BDK), Wolfgang Bauch, und der Vorsitzende des Bundes der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands, Landesverband Brandenburg (BSBD), Willi Köbke.
Gegenstand des Gespräches war der Zustand der Polizei im Land Brandenburg, die von der Landesregierung beabsichtigte Anhebung der Regelaltersgrenze auf zukünftig 67 Jahren ohne Rücksicht auf besondere Regelungen und die niedrige Besoldung im Land Brandenburg. Die Beteiligten am Gespräch waren sich einig, dass die mit Abstand höchste Altersgrenze aller Bundesländer für Vollzugskräfte bei Polizei, Strafvollzug und Feuerwehr so nicht Gesetz werden darf.
Wolfgang Bauch meinte hierzu: „Für Polizei- und Strafvollzugsbeamte sowie Berufsfeuerwehren gibt es nicht ohne Grund bundesweit eine besondere Altersgrenze. Der BDK kann mit den Vorstellungen der Landesregierung nicht leben. Sie stellen eine unnötige und völlig überzogene Schlechterstellung der Brandenburger Kolleginnen und Kollegen gegenüber allen anderen Bundesländern dar. Ich erwarte, dass die Landesregierung einlenkt.“
Willi Köbke wies darauf hin, dass gerade im Strafvollzug eine Arbeitszeit bis 67 Jahre für die dort tätigen Vollzugskräfte sowohl eine unverantwortliche Zumutung für die Betroffenen als auch der dann noch weiter Tätigen ist. „Der durchgängige und sich über die gesamte Dienstschicht erstreckende Kontakt mit teilweise gefährlichen Straftätern erfodert eine permanente Anspannung der physischen und psychischen Kräfte. Zu jeder Zeit muss der Bedienstete bereit und in der Lage sein, auf Abweichungen von der Norm in der richtigen Weise und unverzüglich zu reagieren. Ein Nachlassen dieser Fähigkeiten, wie sie nun einmal altersbedingt auftreten, gefährden nicht nur den einzelnen Bediensteten und andere Kolleginnen und Kollegen, sie können auch zu erheblichen Störungen der Sicherheit führen. Diskutierbar wäre eine Variante der freiwilligen Weiterarbeit um maximal drei Jahre, wenn eine erneute amtsärztliche Überprüfung keine Einschränkungen der Dienstfähigkeit attestiert.“
Ralf Roggenbuck erklärte, es könne nicht sein, dass die Landesregierung entgegen des Rates aller Gewerkschaften Regelungen anstrebt, die zu Lasten der Brandenburger Kolleginnen und Kollegen und des Einsatzwertes von Polizei, Strafvollzug und Feuerwehr gehen.
Der BDK Brandenburg gehört keinem Dachverband an und arbeitet seit Jahren eng mit dem hiesigen dbb zusammen. Die Beteiligten waren sich einig im Gespräch zu bleiben und vereinbarten eine enge Kooperation bei der Durchsetzung gemeinsamer Ziele.
Quelle: Bund Deutscher Kriminalbeamten (BDK)