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Schönbohm bittet Abwasserverbände um Zurückhaltung – Neue Verjährungsfrist soll Zeit für sachgerechte Lösung schaffen

16:30 Uhr | 29. Mai 2008
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In der Diskussion um Abwasserbeiträge hat Innenminister Jörg Schönbohm Kommunen und Zweckverbände um Zurückhaltung gebeten.
In einem heute veröffentlichten Rundschreiben appellierte Schönbohm an die Aufgabenträger, angesichts einer beabsichtigten Datenerhebung und möglicherweise folgender gesetzgeberischer Schritte, besonnen und zurückhaltend bei der Beitragserhebung und -vollstreckung vorzugehen.
Beitragsforderungen sollten bis zu einer endgültigen Lösung ausgesetzt werden.
Wo dies nicht möglich sei, solle vermehrt zu den Instrumenten von Stundung und Ratenzahlung gegriffen werden. S
chönbohm verwies im Landtag allerdings auch darauf, dass eine zwingende Weisung an die Aufgabenträger, auf das Verschicken von Beitragsbescheiden zu verzichten, aus rechtlichen Gründen nicht möglich sei.
Der Innenminister kündigte zugleich eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes an, mit der die Verjährungsfrist für die Ansprüche der Kommunen und Zweckverbände auf Anschlussbeiträge bis zum Ende des Jahres 2011 verlängert wird.
Damit werde Zeit gewonnen, um eine sachgerechte Lösung des Problems herbeizuführen, ohne dass dies zu nachteiligen Folgen für die Aufgabenträger führen könne.
In den nächsten Monaten wolle sich die Landesregierung einen umfassenden Überblick über die Gesamtsituation verschaffen. Ein entsprechender Erhebungsbogen sei gemeinsam von Umwelt- und Innenministerium entwickelt worden und werde in Kürze an die Kommunalaufsichten und Aufgabenträger versandt.
Schönbohm betonte, dass es bei der Altanschließerproblematik nicht um eine doppelte Heranziehung zu Anschlussbeiträgen gehe.
Es verstieße aber gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn Altanschließer von Beiträgen für Investitionen freigestellt würden, die sich auf die Herstellung der Gesamtanlage bezögen.
Die Neuinvestitionen dürften nicht einseitig jenen angelastet werden, die nach 1990 an die entsprechenden Ver- und Entsorgungsnetze angeschlossen worden seien, sagte der Minister unter Hinweis auf die Entscheidungen des Ober-verwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg vom Dezember vergangenen Jahres.
Quelle: Ministerium des Innern
Foto © Georg Slickers, wikipedia.org

In der Diskussion um Abwasserbeiträge hat Innenminister Jörg Schönbohm Kommunen und Zweckverbände um Zurückhaltung gebeten.
In einem heute veröffentlichten Rundschreiben appellierte Schönbohm an die Aufgabenträger, angesichts einer beabsichtigten Datenerhebung und möglicherweise folgender gesetzgeberischer Schritte, besonnen und zurückhaltend bei der Beitragserhebung und -vollstreckung vorzugehen.
Beitragsforderungen sollten bis zu einer endgültigen Lösung ausgesetzt werden.
Wo dies nicht möglich sei, solle vermehrt zu den Instrumenten von Stundung und Ratenzahlung gegriffen werden. S
chönbohm verwies im Landtag allerdings auch darauf, dass eine zwingende Weisung an die Aufgabenträger, auf das Verschicken von Beitragsbescheiden zu verzichten, aus rechtlichen Gründen nicht möglich sei.
Der Innenminister kündigte zugleich eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes an, mit der die Verjährungsfrist für die Ansprüche der Kommunen und Zweckverbände auf Anschlussbeiträge bis zum Ende des Jahres 2011 verlängert wird.
Damit werde Zeit gewonnen, um eine sachgerechte Lösung des Problems herbeizuführen, ohne dass dies zu nachteiligen Folgen für die Aufgabenträger führen könne.
In den nächsten Monaten wolle sich die Landesregierung einen umfassenden Überblick über die Gesamtsituation verschaffen. Ein entsprechender Erhebungsbogen sei gemeinsam von Umwelt- und Innenministerium entwickelt worden und werde in Kürze an die Kommunalaufsichten und Aufgabenträger versandt.
Schönbohm betonte, dass es bei der Altanschließerproblematik nicht um eine doppelte Heranziehung zu Anschlussbeiträgen gehe.
Es verstieße aber gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn Altanschließer von Beiträgen für Investitionen freigestellt würden, die sich auf die Herstellung der Gesamtanlage bezögen.
Die Neuinvestitionen dürften nicht einseitig jenen angelastet werden, die nach 1990 an die entsprechenden Ver- und Entsorgungsnetze angeschlossen worden seien, sagte der Minister unter Hinweis auf die Entscheidungen des Ober-verwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg vom Dezember vergangenen Jahres.
Quelle: Ministerium des Innern
Foto © Georg Slickers, wikipedia.org

In der Diskussion um Abwasserbeiträge hat Innenminister Jörg Schönbohm Kommunen und Zweckverbände um Zurückhaltung gebeten.
In einem heute veröffentlichten Rundschreiben appellierte Schönbohm an die Aufgabenträger, angesichts einer beabsichtigten Datenerhebung und möglicherweise folgender gesetzgeberischer Schritte, besonnen und zurückhaltend bei der Beitragserhebung und -vollstreckung vorzugehen.
Beitragsforderungen sollten bis zu einer endgültigen Lösung ausgesetzt werden.
Wo dies nicht möglich sei, solle vermehrt zu den Instrumenten von Stundung und Ratenzahlung gegriffen werden. S
chönbohm verwies im Landtag allerdings auch darauf, dass eine zwingende Weisung an die Aufgabenträger, auf das Verschicken von Beitragsbescheiden zu verzichten, aus rechtlichen Gründen nicht möglich sei.
Der Innenminister kündigte zugleich eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes an, mit der die Verjährungsfrist für die Ansprüche der Kommunen und Zweckverbände auf Anschlussbeiträge bis zum Ende des Jahres 2011 verlängert wird.
Damit werde Zeit gewonnen, um eine sachgerechte Lösung des Problems herbeizuführen, ohne dass dies zu nachteiligen Folgen für die Aufgabenträger führen könne.
In den nächsten Monaten wolle sich die Landesregierung einen umfassenden Überblick über die Gesamtsituation verschaffen. Ein entsprechender Erhebungsbogen sei gemeinsam von Umwelt- und Innenministerium entwickelt worden und werde in Kürze an die Kommunalaufsichten und Aufgabenträger versandt.
Schönbohm betonte, dass es bei der Altanschließerproblematik nicht um eine doppelte Heranziehung zu Anschlussbeiträgen gehe.
Es verstieße aber gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn Altanschließer von Beiträgen für Investitionen freigestellt würden, die sich auf die Herstellung der Gesamtanlage bezögen.
Die Neuinvestitionen dürften nicht einseitig jenen angelastet werden, die nach 1990 an die entsprechenden Ver- und Entsorgungsnetze angeschlossen worden seien, sagte der Minister unter Hinweis auf die Entscheidungen des Ober-verwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg vom Dezember vergangenen Jahres.
Quelle: Ministerium des Innern
Foto © Georg Slickers, wikipedia.org

In der Diskussion um Abwasserbeiträge hat Innenminister Jörg Schönbohm Kommunen und Zweckverbände um Zurückhaltung gebeten.
In einem heute veröffentlichten Rundschreiben appellierte Schönbohm an die Aufgabenträger, angesichts einer beabsichtigten Datenerhebung und möglicherweise folgender gesetzgeberischer Schritte, besonnen und zurückhaltend bei der Beitragserhebung und -vollstreckung vorzugehen.
Beitragsforderungen sollten bis zu einer endgültigen Lösung ausgesetzt werden.
Wo dies nicht möglich sei, solle vermehrt zu den Instrumenten von Stundung und Ratenzahlung gegriffen werden. S
chönbohm verwies im Landtag allerdings auch darauf, dass eine zwingende Weisung an die Aufgabenträger, auf das Verschicken von Beitragsbescheiden zu verzichten, aus rechtlichen Gründen nicht möglich sei.
Der Innenminister kündigte zugleich eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes an, mit der die Verjährungsfrist für die Ansprüche der Kommunen und Zweckverbände auf Anschlussbeiträge bis zum Ende des Jahres 2011 verlängert wird.
Damit werde Zeit gewonnen, um eine sachgerechte Lösung des Problems herbeizuführen, ohne dass dies zu nachteiligen Folgen für die Aufgabenträger führen könne.
In den nächsten Monaten wolle sich die Landesregierung einen umfassenden Überblick über die Gesamtsituation verschaffen. Ein entsprechender Erhebungsbogen sei gemeinsam von Umwelt- und Innenministerium entwickelt worden und werde in Kürze an die Kommunalaufsichten und Aufgabenträger versandt.
Schönbohm betonte, dass es bei der Altanschließerproblematik nicht um eine doppelte Heranziehung zu Anschlussbeiträgen gehe.
Es verstieße aber gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn Altanschließer von Beiträgen für Investitionen freigestellt würden, die sich auf die Herstellung der Gesamtanlage bezögen.
Die Neuinvestitionen dürften nicht einseitig jenen angelastet werden, die nach 1990 an die entsprechenden Ver- und Entsorgungsnetze angeschlossen worden seien, sagte der Minister unter Hinweis auf die Entscheidungen des Ober-verwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg vom Dezember vergangenen Jahres.
Quelle: Ministerium des Innern
Foto © Georg Slickers, wikipedia.org

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