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Bundesprüfstelle folgt Anregung des LKA zum Verbot weiterer rechtsextremistischer Tonträger

10:29 Uhr | 8. November 2011
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Brandenburgs Polizei wird weiterhin konsequent gegen den Missbrauch von Musik durch Extremisten vorgehen. Das hat Innenminister Dietmar Woidke mit Blick auf ein weiteres Verbreitungsverbot einschlägiger Tonträger bekräftigt. Mit der entsprechenden Indizierung von neun Musik-CDs rechtsextremistischer Gruppen folgte die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) einer erneuten Anregung des Brandenburger LKA. Die für alle aus dem Verkehr gezogenen Tonträger signalisieren mit Titeln wie „Judenhass“, „Großberliner Hitlerverehrer“ oder „Rachezeit“ bereits ihren rechtsextremistischen und Gewalt verherrlichenden Inhalt. Sie wurden im Rahmen der Polizeiarbeit sichergestellt und durch Brandenburgs Polizeidienststellen der LKA-Fachdirektion im Polizeipräsidium zur Prüfung übergeben. Eine weitere geprüfte CD darf nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen gelangen.
Woidke warnte vor den Versuchen der rechtsextremistischen Szene, über die Musik an Kinder und Jugendliche heranzukommen. „Wir beobachten schon seit längerem, dass man im musikalischen Mantel mit Nazi-Parolen, Gewaltverherrlichung und Fremdenhass daherkommt und junge Menschen für diese menschenverachtenden Botschaften ködern will. Für diese skrupellose Hetze darf nirgendwo Platz sein. Es ist gut, dass unsere Polizei in dieser Frage hochsensibel und konsequent arbeitet. Sie wird es gegen diese musikalischen Verführer auch künftig tun“, versicherte Woidke.
In diesem Jahr wurden durch das LKA schon insgesamt 58 Tonträger bei der BPjM zur Indizierung angeregt. Davon sind bisher 38 in das Indizierungsverzeichnis aufgenommen worden, acht in den Listenteil A und 30 in den Teil B. Die in der Liste A aufgeführten Tonträger dürfen Kindern und Jugendlichen nicht angeboten, überlassen oder zugänglich gemacht werden. Darunter fallen auch das Verbot für den Verkauf im Versandhandel oder am Kiosk, Verteilaktionen sowie ein generelles Verbot der Bewerbung. Im Teil B werden alle Trägermedien aufgeführt, die nach Einschätzung der BPjM sowohl jugendgefährdend sind, als auch einen strafrechtlich relevanten Inhalt haben. Trägermedien der Liste B unterliegen daher einem allgemeinen, für alle geltenden Verbreitungsverbot.
Seit der Änderung des Jugendschutzgesetzes im Frühjahr 2003 kann das LKA die Indizierungsanregungen direkt an die Bundesprüfstelle leiten. Das LKA machte davon seither mehr als 450 Mal Gebrauch. Schwerpunkt der Indizierungen blieben auch in diesem Jahr Musik-CDs rechtsextremistischer Gruppen.
Quelle: Ministerium des Innern

Brandenburgs Polizei wird weiterhin konsequent gegen den Missbrauch von Musik durch Extremisten vorgehen. Das hat Innenminister Dietmar Woidke mit Blick auf ein weiteres Verbreitungsverbot einschlägiger Tonträger bekräftigt. Mit der entsprechenden Indizierung von neun Musik-CDs rechtsextremistischer Gruppen folgte die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) einer erneuten Anregung des Brandenburger LKA. Die für alle aus dem Verkehr gezogenen Tonträger signalisieren mit Titeln wie „Judenhass“, „Großberliner Hitlerverehrer“ oder „Rachezeit“ bereits ihren rechtsextremistischen und Gewalt verherrlichenden Inhalt. Sie wurden im Rahmen der Polizeiarbeit sichergestellt und durch Brandenburgs Polizeidienststellen der LKA-Fachdirektion im Polizeipräsidium zur Prüfung übergeben. Eine weitere geprüfte CD darf nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen gelangen.
Woidke warnte vor den Versuchen der rechtsextremistischen Szene, über die Musik an Kinder und Jugendliche heranzukommen. „Wir beobachten schon seit längerem, dass man im musikalischen Mantel mit Nazi-Parolen, Gewaltverherrlichung und Fremdenhass daherkommt und junge Menschen für diese menschenverachtenden Botschaften ködern will. Für diese skrupellose Hetze darf nirgendwo Platz sein. Es ist gut, dass unsere Polizei in dieser Frage hochsensibel und konsequent arbeitet. Sie wird es gegen diese musikalischen Verführer auch künftig tun“, versicherte Woidke.
In diesem Jahr wurden durch das LKA schon insgesamt 58 Tonträger bei der BPjM zur Indizierung angeregt. Davon sind bisher 38 in das Indizierungsverzeichnis aufgenommen worden, acht in den Listenteil A und 30 in den Teil B. Die in der Liste A aufgeführten Tonträger dürfen Kindern und Jugendlichen nicht angeboten, überlassen oder zugänglich gemacht werden. Darunter fallen auch das Verbot für den Verkauf im Versandhandel oder am Kiosk, Verteilaktionen sowie ein generelles Verbot der Bewerbung. Im Teil B werden alle Trägermedien aufgeführt, die nach Einschätzung der BPjM sowohl jugendgefährdend sind, als auch einen strafrechtlich relevanten Inhalt haben. Trägermedien der Liste B unterliegen daher einem allgemeinen, für alle geltenden Verbreitungsverbot.
Seit der Änderung des Jugendschutzgesetzes im Frühjahr 2003 kann das LKA die Indizierungsanregungen direkt an die Bundesprüfstelle leiten. Das LKA machte davon seither mehr als 450 Mal Gebrauch. Schwerpunkt der Indizierungen blieben auch in diesem Jahr Musik-CDs rechtsextremistischer Gruppen.
Quelle: Ministerium des Innern

Brandenburgs Polizei wird weiterhin konsequent gegen den Missbrauch von Musik durch Extremisten vorgehen. Das hat Innenminister Dietmar Woidke mit Blick auf ein weiteres Verbreitungsverbot einschlägiger Tonträger bekräftigt. Mit der entsprechenden Indizierung von neun Musik-CDs rechtsextremistischer Gruppen folgte die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) einer erneuten Anregung des Brandenburger LKA. Die für alle aus dem Verkehr gezogenen Tonträger signalisieren mit Titeln wie „Judenhass“, „Großberliner Hitlerverehrer“ oder „Rachezeit“ bereits ihren rechtsextremistischen und Gewalt verherrlichenden Inhalt. Sie wurden im Rahmen der Polizeiarbeit sichergestellt und durch Brandenburgs Polizeidienststellen der LKA-Fachdirektion im Polizeipräsidium zur Prüfung übergeben. Eine weitere geprüfte CD darf nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen gelangen.
Woidke warnte vor den Versuchen der rechtsextremistischen Szene, über die Musik an Kinder und Jugendliche heranzukommen. „Wir beobachten schon seit längerem, dass man im musikalischen Mantel mit Nazi-Parolen, Gewaltverherrlichung und Fremdenhass daherkommt und junge Menschen für diese menschenverachtenden Botschaften ködern will. Für diese skrupellose Hetze darf nirgendwo Platz sein. Es ist gut, dass unsere Polizei in dieser Frage hochsensibel und konsequent arbeitet. Sie wird es gegen diese musikalischen Verführer auch künftig tun“, versicherte Woidke.
In diesem Jahr wurden durch das LKA schon insgesamt 58 Tonträger bei der BPjM zur Indizierung angeregt. Davon sind bisher 38 in das Indizierungsverzeichnis aufgenommen worden, acht in den Listenteil A und 30 in den Teil B. Die in der Liste A aufgeführten Tonträger dürfen Kindern und Jugendlichen nicht angeboten, überlassen oder zugänglich gemacht werden. Darunter fallen auch das Verbot für den Verkauf im Versandhandel oder am Kiosk, Verteilaktionen sowie ein generelles Verbot der Bewerbung. Im Teil B werden alle Trägermedien aufgeführt, die nach Einschätzung der BPjM sowohl jugendgefährdend sind, als auch einen strafrechtlich relevanten Inhalt haben. Trägermedien der Liste B unterliegen daher einem allgemeinen, für alle geltenden Verbreitungsverbot.
Seit der Änderung des Jugendschutzgesetzes im Frühjahr 2003 kann das LKA die Indizierungsanregungen direkt an die Bundesprüfstelle leiten. Das LKA machte davon seither mehr als 450 Mal Gebrauch. Schwerpunkt der Indizierungen blieben auch in diesem Jahr Musik-CDs rechtsextremistischer Gruppen.
Quelle: Ministerium des Innern

Brandenburgs Polizei wird weiterhin konsequent gegen den Missbrauch von Musik durch Extremisten vorgehen. Das hat Innenminister Dietmar Woidke mit Blick auf ein weiteres Verbreitungsverbot einschlägiger Tonträger bekräftigt. Mit der entsprechenden Indizierung von neun Musik-CDs rechtsextremistischer Gruppen folgte die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) einer erneuten Anregung des Brandenburger LKA. Die für alle aus dem Verkehr gezogenen Tonträger signalisieren mit Titeln wie „Judenhass“, „Großberliner Hitlerverehrer“ oder „Rachezeit“ bereits ihren rechtsextremistischen und Gewalt verherrlichenden Inhalt. Sie wurden im Rahmen der Polizeiarbeit sichergestellt und durch Brandenburgs Polizeidienststellen der LKA-Fachdirektion im Polizeipräsidium zur Prüfung übergeben. Eine weitere geprüfte CD darf nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen gelangen.
Woidke warnte vor den Versuchen der rechtsextremistischen Szene, über die Musik an Kinder und Jugendliche heranzukommen. „Wir beobachten schon seit längerem, dass man im musikalischen Mantel mit Nazi-Parolen, Gewaltverherrlichung und Fremdenhass daherkommt und junge Menschen für diese menschenverachtenden Botschaften ködern will. Für diese skrupellose Hetze darf nirgendwo Platz sein. Es ist gut, dass unsere Polizei in dieser Frage hochsensibel und konsequent arbeitet. Sie wird es gegen diese musikalischen Verführer auch künftig tun“, versicherte Woidke.
In diesem Jahr wurden durch das LKA schon insgesamt 58 Tonträger bei der BPjM zur Indizierung angeregt. Davon sind bisher 38 in das Indizierungsverzeichnis aufgenommen worden, acht in den Listenteil A und 30 in den Teil B. Die in der Liste A aufgeführten Tonträger dürfen Kindern und Jugendlichen nicht angeboten, überlassen oder zugänglich gemacht werden. Darunter fallen auch das Verbot für den Verkauf im Versandhandel oder am Kiosk, Verteilaktionen sowie ein generelles Verbot der Bewerbung. Im Teil B werden alle Trägermedien aufgeführt, die nach Einschätzung der BPjM sowohl jugendgefährdend sind, als auch einen strafrechtlich relevanten Inhalt haben. Trägermedien der Liste B unterliegen daher einem allgemeinen, für alle geltenden Verbreitungsverbot.
Seit der Änderung des Jugendschutzgesetzes im Frühjahr 2003 kann das LKA die Indizierungsanregungen direkt an die Bundesprüfstelle leiten. Das LKA machte davon seither mehr als 450 Mal Gebrauch. Schwerpunkt der Indizierungen blieben auch in diesem Jahr Musik-CDs rechtsextremistischer Gruppen.
Quelle: Ministerium des Innern

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