Auf das Inkrafttreten des neuen Verbraucherinformationsgesetzes am 1. Mai weist Brandenburg Verbraucherschutzminister Dietmar Woidke hin: „Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt zu mehr Transparenz im gesundheitlichen Verbraucherschutz. Jetzt kommt es darauf an, dass die Regelungen bürgerfreundlich und unbürokratisch, zugleich aber unter Wahrung der berechtigten Belange von Unternehmen und Privatpersonen umgesetzt werden.“
Das Verbraucherinformationsgesetz regelt den Anspruch der Bürgerinnen und Bürger auf Informationen, die bei Behörden über Lebensmittel und Bedarfsgegenstände – darunter fallen Spielzeug, Kosmetika und Textilien – vorhanden sind. Sofern die Informationen nicht ohnehin im Internet verfügbar sind, werden sie auf schriftlichen Antrag erteilt. In Brandenburg wird hierfür das Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung zuständig. Informationen über lokale Überwachungsergebnisse werden durch die zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte erteilt. Der Antrag ist in der Regel innerhalb einer Frist von einem Monat zu bescheiden.
Für Auskünfte, die auf Antrag erteilt werden, ist die Erhebung von Gebühren vorgesehen. Deren Höhe soll sich nach der Bearbeitungsdauer, das heißt dem konkreten Verwaltungsaufwand, richten. Mündliche und einfache schriftliche Auskünfte sowie Auskünfte über Verstöße gegen Verbraucherschutzvorschriften sind kostenfrei.
Woidke bittet um Verständnis, falls es bei der Anwendung der neuen Informationszugangsregelungen zu Übergangsschwierigkeiten kommt. Zurückzuführen ist dies auf die Unklarheit einiger Regelungen im Verbraucherinformationsgesetz sowie auf die verfahrensrechtlichen Vorgaben. Minister Woidke: „Leider ist der Bund auf einige Forderungen der Länder nicht eingegangen. Vor allem Forderungen nach Präzisierungen der Regelungen zum Schutz vor Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und zur Abgrenzung zwischen Bund und Ländern bei Informationen, die bei mehreren Behörden gleichermaßen vorliegen, ist der Bund bislang nicht nachgekommen und verweist hier auf die Vollzugszuständigkeit der Länder. Das ist zu kurz gegriffen und nicht im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher.“
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Auf das Inkrafttreten des neuen Verbraucherinformationsgesetzes am 1. Mai weist Brandenburg Verbraucherschutzminister Dietmar Woidke hin: „Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt zu mehr Transparenz im gesundheitlichen Verbraucherschutz. Jetzt kommt es darauf an, dass die Regelungen bürgerfreundlich und unbürokratisch, zugleich aber unter Wahrung der berechtigten Belange von Unternehmen und Privatpersonen umgesetzt werden.“
Das Verbraucherinformationsgesetz regelt den Anspruch der Bürgerinnen und Bürger auf Informationen, die bei Behörden über Lebensmittel und Bedarfsgegenstände – darunter fallen Spielzeug, Kosmetika und Textilien – vorhanden sind. Sofern die Informationen nicht ohnehin im Internet verfügbar sind, werden sie auf schriftlichen Antrag erteilt. In Brandenburg wird hierfür das Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung zuständig. Informationen über lokale Überwachungsergebnisse werden durch die zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte erteilt. Der Antrag ist in der Regel innerhalb einer Frist von einem Monat zu bescheiden.
Für Auskünfte, die auf Antrag erteilt werden, ist die Erhebung von Gebühren vorgesehen. Deren Höhe soll sich nach der Bearbeitungsdauer, das heißt dem konkreten Verwaltungsaufwand, richten. Mündliche und einfache schriftliche Auskünfte sowie Auskünfte über Verstöße gegen Verbraucherschutzvorschriften sind kostenfrei.
Woidke bittet um Verständnis, falls es bei der Anwendung der neuen Informationszugangsregelungen zu Übergangsschwierigkeiten kommt. Zurückzuführen ist dies auf die Unklarheit einiger Regelungen im Verbraucherinformationsgesetz sowie auf die verfahrensrechtlichen Vorgaben. Minister Woidke: „Leider ist der Bund auf einige Forderungen der Länder nicht eingegangen. Vor allem Forderungen nach Präzisierungen der Regelungen zum Schutz vor Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und zur Abgrenzung zwischen Bund und Ländern bei Informationen, die bei mehreren Behörden gleichermaßen vorliegen, ist der Bund bislang nicht nachgekommen und verweist hier auf die Vollzugszuständigkeit der Länder. Das ist zu kurz gegriffen und nicht im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher.“
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz