Die so genannte Dienstkraftfahrzeugrichtlinie wird geändert. Das teilten heute Ministerpräsident Matthias Platzeck und Finanzminister Helmuth Markov mit. Zukünftig soll es u.a. keine private Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen im Ausland mehr geben. Ferner ist vorgesehen, auch eine Regelung zu Probefahrten aufzunehmen. Diese sollen nur bei einem bevorstehenden Wechsel des Dienstwagens zulässig sein und auf maximal zwei Tage begrenzt werden. Auch sei dabei zu beachten, dass dafür nur Fahrzeuge ausgewählt werden dürfen, die hinsichtlich der Landesvorgaben auch tatsächlich beschafft werden können.
Quelle: Ministerium der Finanzen
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