Der Streit um die geplante Munitionszerlegungsanlage der Nammo Defence Germany GmbH bei Storkow (Mark) geht vor Gericht. Am Donnerstag, 26. November, soll sich das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) erneut mit der Klage des BUND Brandenburg gegen die Genehmigung befassen.
BUND klagt gegen Genehmigung des Landesamtes für Umwelt
Das Landesamt für Umwelt hatte die Genehmigung für die Munitionszerlegungsanlage im Juli 2021 erteilt. Der BUND Brandenburg sieht nach eigenen Angaben weiterhin wichtige Fragen zur Vereinbarkeit des Vorhabens mit den gesetzlichen Anforderungen und hat deshalb den Rechtsweg beschritten. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen VG 5 K 717/23, eine abschließende gerichtliche Entscheidung steht noch aus.
Das Vorhaben beschäftigt seit mehreren Jahren die Menschen in Storkow und den umliegenden Ortsteilen, insbesondere in Bugk. Gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern setzt sich der Umweltverband dafür ein, dass die Auswirkungen der Munitionszerlegungsanlage umfassend und unabhängig gerichtlich überprüft werden. Zur Vorbereitung der Verhandlung haben Vertreter des BUND, Rechtsanwalt Dr. Philipp Schulte und Vertreter der örtlichen Bürgerinitiative den weiteren Ablauf und die wesentlichen Fragen für die Erörterung besprochen.
Umweltverband sammelt Spenden für das Klageverfahren
Die Auswertung der umfangreichen Genehmigungsunterlagen, die juristische Vorbereitung und die anwaltliche Vertretung verursachen nach Angaben des BUND erhebliche Kosten. Der Verband bittet deshalb um Spenden, die über die Plattform Betterplace gesammelt werden. Mehr zum Verfahren um die Munitionszerlegungsanlage steht auf der Seite des BUND Brandenburg.
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