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Gemeinsames Positionspapier zur Grünen Gentechnik in Brandenburg

13:43 Uhr | 18. März 2008
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In der Vorstandssitzung des Landesbauernverbandes Brandenburg e.V. (LBV) gestern haben sich Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke (SPD) und der Vorstand des LBV auf gemeinsame Positionen zum Umgang mit der Grünen Gentechnik verständigt.
Der Präsident des Landesbauernverbandes, Udo Folgart, mahnte, dass die Landwirte klare Regelungen für den Anbau von Bt-Mais in Brandenburg bräuchten und forderte in der öffentlichen Diskussion einen sachlichen Umgang mit dem Thema Gentechnik ein: „Landwirte, die gentechnisch verändertes Saatgut nutzen, dürfen nicht kriminalisiert werden.“
Minister Woidke begrüßte die gemeinsame Zielsetzung, für Brandenburg klarere Rahmenbedingungen zu definieren: „Auch wenn der Anbau transgener Maissorten erlaubt und gesetzlich geregelt ist, führt dies an manchen Orten zu Konflikten. Um diese auf ein Minimum zu reduzieren, haben wir uns zu gemeinsamen Positionen verständigt“.
Diese werden in sieben Punkten zusammenfasst:
Konsumenten wie Produzenten haben grundsätzlich ein Anrecht darauf, zu entscheiden, ob sie Produkte der Gentechnik konsumieren bzw. produzieren wollen.
Die Forschung im Bereich der Grünen Gentechnik muss zur Erlangung weiterer wissenschaftlicher Erkenntnisse vorangetrieben werden.
Das Gentechnikrecht definiert den rechtlichen Rahmen für den zulässigen Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen und stellt die Grundlage für ein Nebeneinander von Landwirtschaftsbetrieben mit und ohne Anbau dieser Pflanzen auch in Brandenburg dar.
Die Einrichtung gentechnikfreier Regionen auf der Grundlage freiwilliger Verpflichtungen von Landwirten bietet eine Möglichkeit, Konflikte zu begrenzen, ohne die gesellschaftlich notwendige Diskussion auszuschließen.
MLUV und LBV halten es für erforderlich, die gesetzlichen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass die Lösung des Haftungsproblems von gentechnisch veränderten Pflanzen im Ackerbau nicht auf dem Rücken der Landwirte ausgetragen wird und dass die Haftungsrisiken für mögliche Folgen aus der Anwendung von GVO-Saatgut auf den Saatgutproduzenten bzw. -handel übergehen.
Aus Gründen der Rechtssicherheit muss der GVO-Saatgut verwendende Landwirt so frühzeitig wie möglich in die Lage versetzt werden, eine mögliche Betroffenheit naturschutzrechtlicher Belange festzustellen, um seine Anbauplanung hieran ausrichten zu können. MLUV und LBV empfehlen daher in jedem Einzelfall eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde.
Das MLUV wird hierzu gesonderte Hinweise zur Vereinfachung von Verfahren erlassen.
Aufgrund des den Landwirt einseitig belastenden Haftungsregimes kann eine allgemeine Anbauempfehlung für gentechnisch veränderte Pflanzen derzeit nicht gegeben werden.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Foto © Matthias geigk

In der Vorstandssitzung des Landesbauernverbandes Brandenburg e.V. (LBV) gestern haben sich Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke (SPD) und der Vorstand des LBV auf gemeinsame Positionen zum Umgang mit der Grünen Gentechnik verständigt.
Der Präsident des Landesbauernverbandes, Udo Folgart, mahnte, dass die Landwirte klare Regelungen für den Anbau von Bt-Mais in Brandenburg bräuchten und forderte in der öffentlichen Diskussion einen sachlichen Umgang mit dem Thema Gentechnik ein: „Landwirte, die gentechnisch verändertes Saatgut nutzen, dürfen nicht kriminalisiert werden.“
Minister Woidke begrüßte die gemeinsame Zielsetzung, für Brandenburg klarere Rahmenbedingungen zu definieren: „Auch wenn der Anbau transgener Maissorten erlaubt und gesetzlich geregelt ist, führt dies an manchen Orten zu Konflikten. Um diese auf ein Minimum zu reduzieren, haben wir uns zu gemeinsamen Positionen verständigt“.
Diese werden in sieben Punkten zusammenfasst:
Konsumenten wie Produzenten haben grundsätzlich ein Anrecht darauf, zu entscheiden, ob sie Produkte der Gentechnik konsumieren bzw. produzieren wollen.
Die Forschung im Bereich der Grünen Gentechnik muss zur Erlangung weiterer wissenschaftlicher Erkenntnisse vorangetrieben werden.
Das Gentechnikrecht definiert den rechtlichen Rahmen für den zulässigen Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen und stellt die Grundlage für ein Nebeneinander von Landwirtschaftsbetrieben mit und ohne Anbau dieser Pflanzen auch in Brandenburg dar.
Die Einrichtung gentechnikfreier Regionen auf der Grundlage freiwilliger Verpflichtungen von Landwirten bietet eine Möglichkeit, Konflikte zu begrenzen, ohne die gesellschaftlich notwendige Diskussion auszuschließen.
MLUV und LBV halten es für erforderlich, die gesetzlichen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass die Lösung des Haftungsproblems von gentechnisch veränderten Pflanzen im Ackerbau nicht auf dem Rücken der Landwirte ausgetragen wird und dass die Haftungsrisiken für mögliche Folgen aus der Anwendung von GVO-Saatgut auf den Saatgutproduzenten bzw. -handel übergehen.
Aus Gründen der Rechtssicherheit muss der GVO-Saatgut verwendende Landwirt so frühzeitig wie möglich in die Lage versetzt werden, eine mögliche Betroffenheit naturschutzrechtlicher Belange festzustellen, um seine Anbauplanung hieran ausrichten zu können. MLUV und LBV empfehlen daher in jedem Einzelfall eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde.
Das MLUV wird hierzu gesonderte Hinweise zur Vereinfachung von Verfahren erlassen.
Aufgrund des den Landwirt einseitig belastenden Haftungsregimes kann eine allgemeine Anbauempfehlung für gentechnisch veränderte Pflanzen derzeit nicht gegeben werden.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Foto © Matthias geigk

In der Vorstandssitzung des Landesbauernverbandes Brandenburg e.V. (LBV) gestern haben sich Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke (SPD) und der Vorstand des LBV auf gemeinsame Positionen zum Umgang mit der Grünen Gentechnik verständigt.
Der Präsident des Landesbauernverbandes, Udo Folgart, mahnte, dass die Landwirte klare Regelungen für den Anbau von Bt-Mais in Brandenburg bräuchten und forderte in der öffentlichen Diskussion einen sachlichen Umgang mit dem Thema Gentechnik ein: „Landwirte, die gentechnisch verändertes Saatgut nutzen, dürfen nicht kriminalisiert werden.“
Minister Woidke begrüßte die gemeinsame Zielsetzung, für Brandenburg klarere Rahmenbedingungen zu definieren: „Auch wenn der Anbau transgener Maissorten erlaubt und gesetzlich geregelt ist, führt dies an manchen Orten zu Konflikten. Um diese auf ein Minimum zu reduzieren, haben wir uns zu gemeinsamen Positionen verständigt“.
Diese werden in sieben Punkten zusammenfasst:
Konsumenten wie Produzenten haben grundsätzlich ein Anrecht darauf, zu entscheiden, ob sie Produkte der Gentechnik konsumieren bzw. produzieren wollen.
Die Forschung im Bereich der Grünen Gentechnik muss zur Erlangung weiterer wissenschaftlicher Erkenntnisse vorangetrieben werden.
Das Gentechnikrecht definiert den rechtlichen Rahmen für den zulässigen Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen und stellt die Grundlage für ein Nebeneinander von Landwirtschaftsbetrieben mit und ohne Anbau dieser Pflanzen auch in Brandenburg dar.
Die Einrichtung gentechnikfreier Regionen auf der Grundlage freiwilliger Verpflichtungen von Landwirten bietet eine Möglichkeit, Konflikte zu begrenzen, ohne die gesellschaftlich notwendige Diskussion auszuschließen.
MLUV und LBV halten es für erforderlich, die gesetzlichen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass die Lösung des Haftungsproblems von gentechnisch veränderten Pflanzen im Ackerbau nicht auf dem Rücken der Landwirte ausgetragen wird und dass die Haftungsrisiken für mögliche Folgen aus der Anwendung von GVO-Saatgut auf den Saatgutproduzenten bzw. -handel übergehen.
Aus Gründen der Rechtssicherheit muss der GVO-Saatgut verwendende Landwirt so frühzeitig wie möglich in die Lage versetzt werden, eine mögliche Betroffenheit naturschutzrechtlicher Belange festzustellen, um seine Anbauplanung hieran ausrichten zu können. MLUV und LBV empfehlen daher in jedem Einzelfall eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde.
Das MLUV wird hierzu gesonderte Hinweise zur Vereinfachung von Verfahren erlassen.
Aufgrund des den Landwirt einseitig belastenden Haftungsregimes kann eine allgemeine Anbauempfehlung für gentechnisch veränderte Pflanzen derzeit nicht gegeben werden.
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