Das Modellprojekt „Begleitetes Fahren“ hat weiter Erfolg. Das teilte heute Infrastrukturminister Reinhold Dellmann mit. Seit Start des Modellprojektes im Februar 2006 sind landesweit rund 12.000 Prüfungsbescheinigungen von den Verkehrsämtern der Kreise und kreisfreien Städte erteilt worden. Verstöße gegen die Vorschriften und Unfälle gab es kaum.
Reinhold Dellmann: “Das Modellprojekt ist weiter ein Erfolg. Gerade im ersten Jahr nach der Führerscheinprüfung ist das Risiko am größten, einen Unfall zu verursachen. Die Zahl der Unfälle ist bei den Teilnehmern am Modellprojekt sehr gering. Jetzt kommt es darauf an, ob dies auch nach dem Ende der begleiteten Phase so bleibt. Dies werden wir jetzt beobachten und untersuchen. Der bundesweite Modellversuch läuft bis 2009.“
Bisher musste lediglich in 12 Fällen die Prüfungsbescheinigung zurückgezogen werden, meist wegen Fahrens ohne Begleitung. Bei 12.000 ausgehändigten Prüfungsbescheinigungen liegt der Anteil der Verstöße damit sehr niedrig bei einem Promille. Auch die Zahl der Unfälle blieb sehr gering. In 25 Fällen waren die Fahranfänger Verursacher eines Unfalls. 20 mal blieb es zum Glück beim Blechschaden, Verletzte gab es in fünf Fällen. Tödliche Unfälle gab es keine. Positiv auch: Die Teilnehmer beim Begleiteten Fahren bestehen die theoretische Führerscheinprüfung häufiger als die übrigen Prüflinge. So lag die Bestehensquote beim Begleiteten Fahren im Durchschnitt bei rund 65 Prozent gegenüber rund 60 Prozent Bestehensquote bei den regulären Prüflingen.
Die erste Prüfungsbescheinigung wurde in Brandenburg bereits Mitte Februar 2006 erteilt. Beim Modellprojekt des Ministeriums „Begleitetes Fahren ab 17“ können Brandenburger Jugendliche bereits vor dem 17. Geburtstag mit der Fahrschule beginnen, mit 17 Jahren den Führerschein erwerben und in Begleitung eines Erwachsenen bereits vor Vollendung des 18. Lebensjahres in ganz Deutschland Auto fahren.
Hintergrund sind die Erfahrungen anderer Länder wie Österreich, Schweden und Kanada, dass sich gerade bei jungen Menschen in der ersten Zeit die Fahrkompetenz erhöht und die Akzeptanz einer defensiven Fahrweise durchsetzt, wenn in Begleitung gefahren wird.
Die Begleitung muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis sein, sie darf maximal drei Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister haben und darf beim Begleiten nicht mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut haben oder unter der Wirkung anderer berauschender Mittel stehen. Aus den Erfahrungen der anderen Nationen ist bekannt, dass im weit überwiegenden Teil der Fälle die Eltern begleiten und auch das elterliche Auto benutzt wird.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung
Das Modellprojekt „Begleitetes Fahren“ hat weiter Erfolg. Das teilte heute Infrastrukturminister Reinhold Dellmann mit. Seit Start des Modellprojektes im Februar 2006 sind landesweit rund 12.000 Prüfungsbescheinigungen von den Verkehrsämtern der Kreise und kreisfreien Städte erteilt worden. Verstöße gegen die Vorschriften und Unfälle gab es kaum.
Reinhold Dellmann: “Das Modellprojekt ist weiter ein Erfolg. Gerade im ersten Jahr nach der Führerscheinprüfung ist das Risiko am größten, einen Unfall zu verursachen. Die Zahl der Unfälle ist bei den Teilnehmern am Modellprojekt sehr gering. Jetzt kommt es darauf an, ob dies auch nach dem Ende der begleiteten Phase so bleibt. Dies werden wir jetzt beobachten und untersuchen. Der bundesweite Modellversuch läuft bis 2009.“
Bisher musste lediglich in 12 Fällen die Prüfungsbescheinigung zurückgezogen werden, meist wegen Fahrens ohne Begleitung. Bei 12.000 ausgehändigten Prüfungsbescheinigungen liegt der Anteil der Verstöße damit sehr niedrig bei einem Promille. Auch die Zahl der Unfälle blieb sehr gering. In 25 Fällen waren die Fahranfänger Verursacher eines Unfalls. 20 mal blieb es zum Glück beim Blechschaden, Verletzte gab es in fünf Fällen. Tödliche Unfälle gab es keine. Positiv auch: Die Teilnehmer beim Begleiteten Fahren bestehen die theoretische Führerscheinprüfung häufiger als die übrigen Prüflinge. So lag die Bestehensquote beim Begleiteten Fahren im Durchschnitt bei rund 65 Prozent gegenüber rund 60 Prozent Bestehensquote bei den regulären Prüflingen.
Die erste Prüfungsbescheinigung wurde in Brandenburg bereits Mitte Februar 2006 erteilt. Beim Modellprojekt des Ministeriums „Begleitetes Fahren ab 17“ können Brandenburger Jugendliche bereits vor dem 17. Geburtstag mit der Fahrschule beginnen, mit 17 Jahren den Führerschein erwerben und in Begleitung eines Erwachsenen bereits vor Vollendung des 18. Lebensjahres in ganz Deutschland Auto fahren.
Hintergrund sind die Erfahrungen anderer Länder wie Österreich, Schweden und Kanada, dass sich gerade bei jungen Menschen in der ersten Zeit die Fahrkompetenz erhöht und die Akzeptanz einer defensiven Fahrweise durchsetzt, wenn in Begleitung gefahren wird.
Die Begleitung muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis sein, sie darf maximal drei Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister haben und darf beim Begleiten nicht mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut haben oder unter der Wirkung anderer berauschender Mittel stehen. Aus den Erfahrungen der anderen Nationen ist bekannt, dass im weit überwiegenden Teil der Fälle die Eltern begleiten und auch das elterliche Auto benutzt wird.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung
Das Modellprojekt „Begleitetes Fahren“ hat weiter Erfolg. Das teilte heute Infrastrukturminister Reinhold Dellmann mit. Seit Start des Modellprojektes im Februar 2006 sind landesweit rund 12.000 Prüfungsbescheinigungen von den Verkehrsämtern der Kreise und kreisfreien Städte erteilt worden. Verstöße gegen die Vorschriften und Unfälle gab es kaum.
Reinhold Dellmann: “Das Modellprojekt ist weiter ein Erfolg. Gerade im ersten Jahr nach der Führerscheinprüfung ist das Risiko am größten, einen Unfall zu verursachen. Die Zahl der Unfälle ist bei den Teilnehmern am Modellprojekt sehr gering. Jetzt kommt es darauf an, ob dies auch nach dem Ende der begleiteten Phase so bleibt. Dies werden wir jetzt beobachten und untersuchen. Der bundesweite Modellversuch läuft bis 2009.“
Bisher musste lediglich in 12 Fällen die Prüfungsbescheinigung zurückgezogen werden, meist wegen Fahrens ohne Begleitung. Bei 12.000 ausgehändigten Prüfungsbescheinigungen liegt der Anteil der Verstöße damit sehr niedrig bei einem Promille. Auch die Zahl der Unfälle blieb sehr gering. In 25 Fällen waren die Fahranfänger Verursacher eines Unfalls. 20 mal blieb es zum Glück beim Blechschaden, Verletzte gab es in fünf Fällen. Tödliche Unfälle gab es keine. Positiv auch: Die Teilnehmer beim Begleiteten Fahren bestehen die theoretische Führerscheinprüfung häufiger als die übrigen Prüflinge. So lag die Bestehensquote beim Begleiteten Fahren im Durchschnitt bei rund 65 Prozent gegenüber rund 60 Prozent Bestehensquote bei den regulären Prüflingen.
Die erste Prüfungsbescheinigung wurde in Brandenburg bereits Mitte Februar 2006 erteilt. Beim Modellprojekt des Ministeriums „Begleitetes Fahren ab 17“ können Brandenburger Jugendliche bereits vor dem 17. Geburtstag mit der Fahrschule beginnen, mit 17 Jahren den Führerschein erwerben und in Begleitung eines Erwachsenen bereits vor Vollendung des 18. Lebensjahres in ganz Deutschland Auto fahren.
Hintergrund sind die Erfahrungen anderer Länder wie Österreich, Schweden und Kanada, dass sich gerade bei jungen Menschen in der ersten Zeit die Fahrkompetenz erhöht und die Akzeptanz einer defensiven Fahrweise durchsetzt, wenn in Begleitung gefahren wird.
Die Begleitung muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis sein, sie darf maximal drei Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister haben und darf beim Begleiten nicht mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut haben oder unter der Wirkung anderer berauschender Mittel stehen. Aus den Erfahrungen der anderen Nationen ist bekannt, dass im weit überwiegenden Teil der Fälle die Eltern begleiten und auch das elterliche Auto benutzt wird.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung
Das Modellprojekt „Begleitetes Fahren“ hat weiter Erfolg. Das teilte heute Infrastrukturminister Reinhold Dellmann mit. Seit Start des Modellprojektes im Februar 2006 sind landesweit rund 12.000 Prüfungsbescheinigungen von den Verkehrsämtern der Kreise und kreisfreien Städte erteilt worden. Verstöße gegen die Vorschriften und Unfälle gab es kaum.
Reinhold Dellmann: “Das Modellprojekt ist weiter ein Erfolg. Gerade im ersten Jahr nach der Führerscheinprüfung ist das Risiko am größten, einen Unfall zu verursachen. Die Zahl der Unfälle ist bei den Teilnehmern am Modellprojekt sehr gering. Jetzt kommt es darauf an, ob dies auch nach dem Ende der begleiteten Phase so bleibt. Dies werden wir jetzt beobachten und untersuchen. Der bundesweite Modellversuch läuft bis 2009.“
Bisher musste lediglich in 12 Fällen die Prüfungsbescheinigung zurückgezogen werden, meist wegen Fahrens ohne Begleitung. Bei 12.000 ausgehändigten Prüfungsbescheinigungen liegt der Anteil der Verstöße damit sehr niedrig bei einem Promille. Auch die Zahl der Unfälle blieb sehr gering. In 25 Fällen waren die Fahranfänger Verursacher eines Unfalls. 20 mal blieb es zum Glück beim Blechschaden, Verletzte gab es in fünf Fällen. Tödliche Unfälle gab es keine. Positiv auch: Die Teilnehmer beim Begleiteten Fahren bestehen die theoretische Führerscheinprüfung häufiger als die übrigen Prüflinge. So lag die Bestehensquote beim Begleiteten Fahren im Durchschnitt bei rund 65 Prozent gegenüber rund 60 Prozent Bestehensquote bei den regulären Prüflingen.
Die erste Prüfungsbescheinigung wurde in Brandenburg bereits Mitte Februar 2006 erteilt. Beim Modellprojekt des Ministeriums „Begleitetes Fahren ab 17“ können Brandenburger Jugendliche bereits vor dem 17. Geburtstag mit der Fahrschule beginnen, mit 17 Jahren den Führerschein erwerben und in Begleitung eines Erwachsenen bereits vor Vollendung des 18. Lebensjahres in ganz Deutschland Auto fahren.
Hintergrund sind die Erfahrungen anderer Länder wie Österreich, Schweden und Kanada, dass sich gerade bei jungen Menschen in der ersten Zeit die Fahrkompetenz erhöht und die Akzeptanz einer defensiven Fahrweise durchsetzt, wenn in Begleitung gefahren wird.
Die Begleitung muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis sein, sie darf maximal drei Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister haben und darf beim Begleiten nicht mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut haben oder unter der Wirkung anderer berauschender Mittel stehen. Aus den Erfahrungen der anderen Nationen ist bekannt, dass im weit überwiegenden Teil der Fälle die Eltern begleiten und auch das elterliche Auto benutzt wird.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung