Die Stadt Cottbus teilte dazu mit:
Mit Stand Mittwoch, dem 18.03.2020, 12:00 Uhr, gibt es in der Stadt Cottbus/Chóśebuz 18 Personen, die sich mit dem Corona-Virus infiziert haben. 130 Personen befinden sich derzeit in häuslicher Quarantäne. Der Verdacht bei Oberbürgermeister Holger Kelch hat sich nicht bestätigt; das Testergebnis fiel negativ aus.
Zur Eindämmung der Corona-Pandemie hat das Land Brandenburg eine Rechtsverordnung erlassen, womit auch umfassende Einschränkungen für die Stadt Cottbus/Chóśebuz greifen. So bleiben bereits ab Mittwoch, dem 18.03.2020, Verkaufsstellen des Einzelhandels geschlossen. Betroffen von der angeordneten Schließung sind auch die Cottbuser Kinos, Theater und Museen sowie Freizeiteinrichtungen, darunter auch der Cottbuser Tierpark. Einrichtungen der Grundversorgung, wie Lebensmittelläden, Bäckereien Wochenmärkte, Drogerien, Apotheken und Poststellen bleiben geöffnet und müssen auch in den großen Einkaufszentren in der Stadt Cottbus/Chóśebuz offen gehalten werden. Handwerksbetriebe, handwerksähnliche Gewerbe und Dienstleister dürfen ebenfalls ihrem regulären Betrieb nachgehen. Einzelheiten dazu regeln die Paragrafen 2 und 3 der Eindämmungsverordnung. Die Einhaltung der genannten Maßnahmen wird stichpunktartig durch das Ordnungsamt gemeinsam mit der Polizei kontrolliert.
Ebenfalls wurde die Personenanzahl sowohl bei öffentlichen als auch bei nicht öffentlichen Veranstaltungen auf 50 Teilnehmende begrenzt. Bei Zusammenkünften mit weniger Personen sind vom Veranstalter Anwesenheitslisten zu führen und aufzubewahren, um eventuelle Ansteckungswege nachvollziehen zu können. Weitere Details zur Rechtsverordnung sind nachzulesen auf der Internetseite des Landes Brandenburg unter www.brandenburg.de . Die getroffenen Regelungen sind bis zum 19.04.2020 in Kraft gesetzt.
Unterdessen ist auch die Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen in Cottbus/Chóśebuz angelaufen. Derzeit ist für ca. 150 Kinder die Betreuung genehmigt worden, deren beide Elternteile in so genannten kritischen Berufen tätig sind.
Osterfeuer abgesagt, Frühjahrsputz wird Herbstputz
Im Kampf gegen die steigende Ansteckung von Menschen mit dem CoronaVirus gilt es, Lücken in möglichen Infektionsketten zu schaffen. Dies gelingt nur, indem persönliche Kontakte so weit wie möglich reduziert werden. Aus diesem Grund und unter Bezugnahme auf die Allgemeinverfügung der Stadt Cottbus/Chóśebuz vom 13. März 2020 sieht die Stadtverwaltung sich gezwungen, in diesem Jahr keine Genehmigung für Osterfeuer in der Stadt Cottbus/Chóśebuz zu erteilen. Der Verwaltungsstab der Stadt und das Gesundheitsamt appellieren auch weiterhin eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, auf nicht notwendige Sozialkontakte zu verzichten. Die Entscheidung darüber liegt bei jedem selbst – jede und jeder ist jedoch aufgerufen, sich selbst und seine Mitmenschen zu schützen, um somit die Ausbreitung und Übertragung des Virus zumindest zu verlangsamen oder einzudämmen. Dies beinhaltet, dass der Fachbereich Ordnung und Sicherheit der Stadt Cottbus/Chóśebuz allen Osterfeuern im Stadtgebiet eine Absage erteilen muss, damit den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt und ihren Besuchern durch Veranstaltungen dieser Art keine Anreize für Sozialkontakte geschaffen werden. Vor dem Hintergrund eines absehbar dynamischen Anstiegs der Zahl infizierter Personen ist keine andere Entscheidung möglich. Es muss alles unternommen werden, um Kontakte und Ansteckungen so weit wie möglich einzuschränken und die Ansteckungskette möglichst zu verlangsamen.
Bezüglich der bereits gestellten Anträge auf Genehmigung zum Abbrennen eines Osterfeuers, wird der Fachbereich Ordnung und Sicherheit mit den jeweiligen Antragstellern separat Kontakt aufnehmen.
Zugleich wird der für Anfang April geplante jährliche Frühjahrsputz für Cottbus/Chóśebuz abgesagt. Vorgesehen ist jetzt, die Cottbuserinnen und Cottbuser zu einem Herbstputz aufzurufen.
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Red. / Presseinfo