Zum sechsten Mal wird der Anerkennungspreis 2021 “Stark durch Teilhabe” für Kita- und Schulfördervereine im Land Brandenburg vergeben. Damit sollen Kitas und Schulen gewürdigt werden, die sich mit Benachteiligungen von Kindern und Jugendlichen beschäftigen. Ausgeschrieben wird der Preis von der Stiftung „Großes Waisenhaus zu Potsdam“ und dem Landesverband der Kita- und Schulfördervereine Berlin-Brandenburg e.V.. Bis zum 22. Januar 2021 können Bewerbungen mit Ideen und Projektvorschlägen eingereicht werden. Wichtig ist hierbei vor allem, benachteiligte Kinder und Jugendliche in Planung und Durchführung mit einzubeziehen. Insgesamt stehen 5.000 € zur Verfügung, die dann auf die prämierten Projekte aufgeteilt werden.
Die Stiftung „Großes Waisenhaus zu Potsdam“ teilte dazu mit:
Zum sechsten Mal schreibt die Stiftung „Großes Waisenhaus zu Potsdam“ gemeinsam mit dem Landesverband der Kita- und Schulfördervereine Berlin-Brandenburg e.V. (lsfb) einen Preis für Kita- und Schulfördervereine im Land Brandenburg aus. Der Anerkennungspreis 2021 „Stark durch Teilhabe“ würdigt Kitas und Schulen, die sich im Bereich Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, insbesondere von solchen mit Benachteiligungen, engagieren. Dafür stellt die Stiftung insgesamt 5.000 € bereit. Bewerben können sich Kita- und Schulfördervereine aus dem Land Brandenburg. Schirmherrin des Anerkennungspreises 2021 ist die Brandenburgische Bildungsministerin Britta Ernst.
Unter Teilhabe, auch Partizipation genannt, wird eine regelmäßige und vor allem aktive Beteiligung und Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen in Entscheidungsprozesse der Kita oder der Schule, bei der Planung und Umsetzung von Projekten und Vorhaben etc. verstanden. Auf die Einbeziehung von jungen Menschen aus benachteiligten Familien oder Gruppen legt der Preis ein besonderes Augenmerk, wobei Benachteiligung in einem weiten Verständnis unter anderem Migrant*innen, Minderheiten, Kinder und Jugendliche mit körperlichen, kognitiven oder sozialen Einschränkungen oder solche, die nicht in ihrem Elternhaus aufwachsen können, meint.
Prämiert werden überzeugende Projekte und Initiativen, die einen Beitrag dazu leisten, die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen zu unterstützen. Die besonderen Bedingungen an Förderschulen werden bei der Auswahl berücksichtigt.
Ihre Idee
Wir freuen uns über kreative, unkonventionelle, aber auch ganz einfache Ideen. Bereits laufende oder abgeschlossene Projekte, die gut gelungen sind, können eingereicht werden. Wichtig ist der partizipative Charakter Ihres Projektes, d.h. die aktive Einbeziehung von benachteiligten Kindern und Jugendlichen in Planung und Durchführung. Handlungsfelder könnten beispielsweise sein: Umgestaltung des Umfeldes von Kita oder Schule, Spielplatzplanung, Natur- und Umweltschutz, Präventions-, Sport- oder Gesundheitsprojekte, Kulturarbeit, soziale Projekte …
Mit dem Preis wird nicht das Projekt selbst gefördert, sondern er ist eine Anerkennung für besonders gelungene Projekte, die den Kindern und Jugendlichen einer Kita oder Schule eine aktive Teilhabe ermöglichen. Darüber hinaus möchten Stiftung und lsfb Sie bei der Weiterverbreitung Ihrer Ideen unterstützen.
Wer kann sich wie bis wann bewerben?
Bis zum 22. Januar 2021 können sich Kita- und Schulfördervereine im Land Brandenburg bewerben. Ihre Bewerbung sollte mindestens folgende Angaben enthalten:
- Name, Anschrift und Kontaktangaben der Kita/Schule und des Fördervereins;
- Ziel des Projektes;
- Projektbeschreibung;
- Projektablauf;
- Zahl der beteiligten und erreichten Kinder / Jugendlichen;
- Alter der Kinder / Jugendlichen;
- Beschreiben Sie die Zusammenarbeit mit Partner*innen in- oder außerhalb der Einrichtung;
- Projektzeitraum
- Versicherung, dass Sie die Datenschutzbestimmungen des lsfb auf der Homepage des lsfb gelesen haben: lsfb.de
Hier gelangen Sie zur Online-Bewerbung. Bitte schicken Sie separat einen aktuellen Gemeinnützigkeitsnachweis Ihres Fördervereines, ausgestellt vom zuständigen Finanzamt, sowie Fotos und ggfs. sonstige Dokumente an [email protected].
Sollte (noch) kein Förderverein an Ihrer Einrichtung vorhanden sein, berät und unterstützt Sie der lsfb unkompliziert und schnell bei der Gründung, so dass Ihrer Bewerbung nichts im Wege steht. Melden Sie sich in diesem Fall ebenfalls unter [email protected] beim lsfb.
Nominierung und Verleihung
Die Stiftung „Großes Waisenhaus zu Potsdam“, der Landesverband der Kita- und Schulfördervereine Berlin-Brandenburg e.V. (lsfb) und der Landesschülerrat Brandenburg nominieren aus den Einsendungen ein oder mehrere Projekte. Insgesamt stehen 5.000 € zur Verfügung, die auf die prämierten Projekte aufgeteilt werden.
Die Preisverleihung findet am 6. März 2021 im Rahmen des lsfb-Seminartages im Friedenssaal der Stiftung „Großes Waisenhaus zu Potsdam“ statt, sofern die dann geltenden Corona-Bestimmungen eine Präsenzveranstaltung zulassen. Andernfalls werden die Gewinnerinnen und Gewinner in einer digitalen Veranstaltung gekürt. Eine feierliche Preisverleihung wird dann im Sommer im Freien stattfinden.
Für Rückfragen wenden Sie sich an
oder Beate Krenz, Geschäftsstelle des lsfb
Tel. 030-3034 1910
Weitere Informationen:
www.stiftungwaisenhaus.de
Red. / Presseinfo
Bild: Stiftung Großes Waisenhaus zu Potsdam