Hilfsmaßnahmen für polnische Berufspendler
Finanzministerin Katrin Lange und Wirtschaftsminister Jörg Steinbach haben sich auf Hilfsmaßnahmen für polnische Berufspendler verständigt, die im Land Brandenburg tätig sind und von den neuen polnischen Quarantäne-Regelungen betroffen sind, die morgen in Kraft treten sollen. „Bleiben Sie hier! Wir werden Sie unterstützen“, erneuerte Lange heute ihren Appell an die polnischen Kolleginnen und Kollegen.
Polnische Berufspendler sollen nach den heute abgestimmten Regelungen ab morgen eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 65 Euro pro Tag erhalten. Hinzu kommen 20 Euro täglich für jedes sich im Land Brandenburg aufhaltende Familienmitglied der Beschäftigten. Damit soll der durch den Aufenthalt entstehende Mehraufwand zum Beispiel für Unterbringung in Hotels oder Pensionen, Verpflegung oder sonstige Mehrkosten pauschal ausgeglichen werden. Berufspendler unterliegen ab morgen einer 14-tägigen Quarantäne in Polen. Sie könnten dann nicht mehr in Brandenburg arbeiten.
Wirtschaftsminister Jörg Steinbach erklärte, es gehe bei den Unterstützungsmaßnahmen darum, „einen wirksamen Beitrag zur Aufrechterhaltung des Wirtschaftslebens in Brandenburg zu leisten. Das ist von ganz entscheidender Bedeutung!“ Begünstigt von den Zahlungen sind alle polnischen Berufspendler, die in Brandenburg tätig sind. „Wir verzichten hier auf feinsinnige Differenzierungen, die in der Praxis nicht administrierbar sind und nur neue Fragen aufwerfen würden. Wir sagen daher allen polnischen Pendlern in Brandenburg: Bleiben Sie bei uns, setzen Sie bitte Ihre Arbeit fort“, sagte Lange.
Die Unterstützung soll mindestens so lange gezahlt werden, wie die Maßnahmen der polnischen Seite in Kraft bleiben, längstens aber für drei Monate. Brandenburg lehnt sich mit diesen Regelungen an Sachsen an, geht aber aus praktischen und sachlichen Gründen darüber hinaus. Zu den konkreten Modalitäten der Auszahlung werden kurzfristig in Abstimmung mit den Wirtschaftsverbänden und Landkreisen Regelungen getroffen werden. „Sie können sich darauf verlassen: Das Geld kommt“, sicherte die Finanzministerin den polnischen Pendlern zu.
Die jetzt vorgestellten Regelungen treten in Kraft, wenn sich nicht doch noch auf politischem Wege bis morgen eine Lösung die die Berufspendler finden lässt, die diese von der polnischen Quarantäneregelung ausnimmt. Bislang zeichnet sich dies aber nicht ab.
Übernachtungsliste der IHKs
Die IHK Cottbus hat kurzfristig freie Übernachtungskapazitäten in Südbrandenburg gesucht. "Überzeugen Sie Ihre polnischen Mitarbeiter, hier in Deutschland zu bleiben und ihre Heimreise nicht anzutreten!" sagt Jens Krause, von der IHK Cottbus. Eine sich ständig aktualisierende Übersicht über freie Übernachtungsmöglichkeiten finden Sie hier. Die IHK rät: "Nehmen Sie bitte zur Regelung der Übernachtung für Ihre Mitarbeiter direkt mit den Hotel- bzw. Pensionsanbietern Kontakt auf!"
Die IHK Ostbrandenburg hat ebenfalls reagiert und unter Unternehmen, die ihre polnischen Mitarbeiter unterbringen möchten unter http://ihk-obb.de/pendlerbett Beherbergungsmöglichkeiten in Ostbrandenburg zusammengestellt. Gastgeber melden sich bei IHK-Tourismusexpertin Manuela Neumann unter 03362 88879-12 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Notwendig sind die Informationen zu Ansprechpartner, Telefonnummer und Ort.