Der Landtag Brandenburg hat heute mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen eine Anhebung des Mindestlohns nach dem Vergabegesetz beschlossen.
Dazu erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Helmut Barthel: „Mit dem Beschluss löst der Landtag Zusagen an Unternehmen und Beschäftigte ein. Erstens erfolgt eine Anpassung an gültiges EU- und Bundesrecht bei gleichzeitiger Verschlankung und Vereinfachung des Verfahrens. Zweitens heben wir den Brandenburgischen Mindestlohn auf neun Euro pro Stunde an und stellen klar, dass das Mindestentgelt dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschüssen entsprechen muss. Tricksereien mit Abzügen und Verrechnungen wird so ein Riegel vorgeschoben. Besonders bemerkenswert ist die Gegenstimme der AfD, die sich so gerne als ,Partei der kleinen Leute‘ inszeniert. Als Sozialdemokrat sage ich: die 20 Euro, die eine Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer bei neun Euro Mindestlohn am Ende des Monats mehr im Portmonee hat, ist viel Geld für sogenannte kleine Leute. Angesichts einer außerordentlich guten wirtschaftlichen Entwicklung in Brandenburg mit einer Wachstumsrate von zuletzt 2,9 Prozent haben wir als Land eine besondere moralische Verpflichtung bei der Vergabe von Steuermitteln und darauf zu achten, dass bei öffentlichen Aufträgen fair und auskömmlich entlohnt wird.“
Brandenburg geht damit über den bundesweit geltenden Mindestlohn hinaus, der derzeit bei 8,50 Euro liegt und im kommenden Jahr auf 8,84 Euro steigen soll.
pm/red
Foto: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt, www.pixelio.de
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