Der Deutsche Bundestag hat heute mit großer Mehrheit das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz zur Reform des Asylrechts beschlossen. Damit reagiert der Bund im Konsens mit den Ländern auf die aktuelle Flüchtlingskrise in unserem Land.
Neben der Erweiterung des Kreises der sicheren Herkunftsstaaten um drei weitere Balkanstaaten haben wir Maßnahmen getroffen, mit denen Fehlanreize vermieden, Verfahren beschleunigt und Unterbringung und Versorgung verbessert werden können.
Gleichzeitig öffnen wir Asylbewerbern mit guten Bleibeperspektiven den Weg zu einer gelungenen Integration in die deutsche Gesellschaft und den Arbeitsmarkt und entlasten die Länder und Kommunen bei den Kosten für Asylbewerber, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und bei der Kinderbetreuung. Zudem stockt der Deutsche Bundestag die Mittel zur Bekämpfung der Fluchtursachen in Entwicklungsländern deutlich auf.
Die Flüchtlingsunterbringung und auch das Thema Zuwanderung und Integration sind nur in einer gemeinsamen Kraftanstrengung zu schaffen. Zeit für politische Spielchen bleibt nicht.
Daher hoffe ich, dass sich auch das Land Brandenburg in der morgigen Abstimmung im Bundesrat klar zu diesem Gesetzespaket bekennt, zumal der Ministerpräsident an dessen Erarbeitung maßgeblich beteiligt war.
Und ich erwarte von der rot-roten Landesregierung, dass sie das Gesetz entsprechend umsetzt und die vom Bund bereitgestellten zusätzlichen Mittel – insgesamt etwa 227 Mio. Euro durch das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz und die Erhöhung der Kompensationsmittel für den sozialen Wohnungsbau – auch bei den Kommunen und damit bei den Flüchtlingen ankommen.
Foto: Wiki CC 3.0 Laurence Chaperon
Quelle: Dr. Klaus-Peter Schulze MdB