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NIEDERLAUSITZ aktuell

Schulfahrten sind Bestandteil des Unterrichts

9:52 Uhr | 30. November 2012
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Der Landtagsabgeordnete Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann möchte, dass die
ungerechte Behandlung von Lehrerinnen und Lehrern beendet wird und
die Kosten für Schulfahrten als Dienstreisen anerkannt und erstattet
werden
Am 28. November 2012 hat der Landtagsabgeordnete Dr. Gerd-Rüdiger
Hoffmann eine parlamentarische Anfrage an die Landesregierung
eingereicht, in der er Auskunft verlangt, wie das Land Brandenburg
auf Gerichtsurteile zu reagieren gedenkt, die es als nicht rechtens
erklärt haben, wenn Lehrkräfte genötigt werden, auf
Reisekostenerstattung bei Schulfahrten zu verzichten, wenn die Fahrt
genehmigt werden soll. Dazu erklärt der Abgeordnete:
„Wie würde ein Beamter des Bildungsministeriums wohl reagieren, wenn
er in dienstlicher Angelegenheit von Potsdam in die Prignitz oder in
die Lausitz reisen müsste, zuvor aber per Unterschrift in einem
Formblatt auf jegliche Reisekostenerstattung zu verzichten hätte?
Unvorstellbar. Von Lehrerinnen und Lehrern des Landes Brandenburg
wird genau dieses in der Regel verlangt, wenn sie sich auf
Schulfahrt begeben wollen.
Auch in anderen Bundesländern gibt es diese Praxis. Allerdings haben
ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Nordrhein-Westfalen vom 14.
November 2012 und ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 16.
Oktober 2012 klargestellt, dass das gar nicht rechtens ist. Die
Frage ist also, wie das brandenburgische Bildungsministerium diese
seltsame und gegenüber den Lehrkräften ungerechte Verfahrensweise
korrigieren kann.
Schulfahrten sind dienstliche Angelegenheit, sind Bestandteil von
Rahmenlehrplänen und dienen ja in der Tat dem besseren gegenseitigen
Kennenlernen und sollen Formen des miteinander Lernens und Lebens
erweitern. Ich kenne Schulen, in denen im Durchschnitt pro Lehrkraft
und Schuljahr zwischen drei und sechs Euro für Schulfahrten zur
Verfügung stehen. Deshalb möchte ich in einer parlamentarischen
Anfrage mit vierzehn Unterfragen von der Landesregierung wissen, wie
sie diesen Zustand korrigieren wird. Ich hoffe sehr, trotz der
angespannten Haushaltslage, auf eine angemessene Lösung, auch als
Ausdruck der Wertschätzung von Lehrerinnen und Lehrern im Land
Brandenburg.“

Der Landtagsabgeordnete Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann möchte, dass die
ungerechte Behandlung von Lehrerinnen und Lehrern beendet wird und
die Kosten für Schulfahrten als Dienstreisen anerkannt und erstattet
werden
Am 28. November 2012 hat der Landtagsabgeordnete Dr. Gerd-Rüdiger
Hoffmann eine parlamentarische Anfrage an die Landesregierung
eingereicht, in der er Auskunft verlangt, wie das Land Brandenburg
auf Gerichtsurteile zu reagieren gedenkt, die es als nicht rechtens
erklärt haben, wenn Lehrkräfte genötigt werden, auf
Reisekostenerstattung bei Schulfahrten zu verzichten, wenn die Fahrt
genehmigt werden soll. Dazu erklärt der Abgeordnete:
„Wie würde ein Beamter des Bildungsministeriums wohl reagieren, wenn
er in dienstlicher Angelegenheit von Potsdam in die Prignitz oder in
die Lausitz reisen müsste, zuvor aber per Unterschrift in einem
Formblatt auf jegliche Reisekostenerstattung zu verzichten hätte?
Unvorstellbar. Von Lehrerinnen und Lehrern des Landes Brandenburg
wird genau dieses in der Regel verlangt, wenn sie sich auf
Schulfahrt begeben wollen.
Auch in anderen Bundesländern gibt es diese Praxis. Allerdings haben
ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Nordrhein-Westfalen vom 14.
November 2012 und ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 16.
Oktober 2012 klargestellt, dass das gar nicht rechtens ist. Die
Frage ist also, wie das brandenburgische Bildungsministerium diese
seltsame und gegenüber den Lehrkräften ungerechte Verfahrensweise
korrigieren kann.
Schulfahrten sind dienstliche Angelegenheit, sind Bestandteil von
Rahmenlehrplänen und dienen ja in der Tat dem besseren gegenseitigen
Kennenlernen und sollen Formen des miteinander Lernens und Lebens
erweitern. Ich kenne Schulen, in denen im Durchschnitt pro Lehrkraft
und Schuljahr zwischen drei und sechs Euro für Schulfahrten zur
Verfügung stehen. Deshalb möchte ich in einer parlamentarischen
Anfrage mit vierzehn Unterfragen von der Landesregierung wissen, wie
sie diesen Zustand korrigieren wird. Ich hoffe sehr, trotz der
angespannten Haushaltslage, auf eine angemessene Lösung, auch als
Ausdruck der Wertschätzung von Lehrerinnen und Lehrern im Land
Brandenburg.“

Der Landtagsabgeordnete Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann möchte, dass die
ungerechte Behandlung von Lehrerinnen und Lehrern beendet wird und
die Kosten für Schulfahrten als Dienstreisen anerkannt und erstattet
werden
Am 28. November 2012 hat der Landtagsabgeordnete Dr. Gerd-Rüdiger
Hoffmann eine parlamentarische Anfrage an die Landesregierung
eingereicht, in der er Auskunft verlangt, wie das Land Brandenburg
auf Gerichtsurteile zu reagieren gedenkt, die es als nicht rechtens
erklärt haben, wenn Lehrkräfte genötigt werden, auf
Reisekostenerstattung bei Schulfahrten zu verzichten, wenn die Fahrt
genehmigt werden soll. Dazu erklärt der Abgeordnete:
„Wie würde ein Beamter des Bildungsministeriums wohl reagieren, wenn
er in dienstlicher Angelegenheit von Potsdam in die Prignitz oder in
die Lausitz reisen müsste, zuvor aber per Unterschrift in einem
Formblatt auf jegliche Reisekostenerstattung zu verzichten hätte?
Unvorstellbar. Von Lehrerinnen und Lehrern des Landes Brandenburg
wird genau dieses in der Regel verlangt, wenn sie sich auf
Schulfahrt begeben wollen.
Auch in anderen Bundesländern gibt es diese Praxis. Allerdings haben
ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Nordrhein-Westfalen vom 14.
November 2012 und ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 16.
Oktober 2012 klargestellt, dass das gar nicht rechtens ist. Die
Frage ist also, wie das brandenburgische Bildungsministerium diese
seltsame und gegenüber den Lehrkräften ungerechte Verfahrensweise
korrigieren kann.
Schulfahrten sind dienstliche Angelegenheit, sind Bestandteil von
Rahmenlehrplänen und dienen ja in der Tat dem besseren gegenseitigen
Kennenlernen und sollen Formen des miteinander Lernens und Lebens
erweitern. Ich kenne Schulen, in denen im Durchschnitt pro Lehrkraft
und Schuljahr zwischen drei und sechs Euro für Schulfahrten zur
Verfügung stehen. Deshalb möchte ich in einer parlamentarischen
Anfrage mit vierzehn Unterfragen von der Landesregierung wissen, wie
sie diesen Zustand korrigieren wird. Ich hoffe sehr, trotz der
angespannten Haushaltslage, auf eine angemessene Lösung, auch als
Ausdruck der Wertschätzung von Lehrerinnen und Lehrern im Land
Brandenburg.“

Der Landtagsabgeordnete Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann möchte, dass die
ungerechte Behandlung von Lehrerinnen und Lehrern beendet wird und
die Kosten für Schulfahrten als Dienstreisen anerkannt und erstattet
werden
Am 28. November 2012 hat der Landtagsabgeordnete Dr. Gerd-Rüdiger
Hoffmann eine parlamentarische Anfrage an die Landesregierung
eingereicht, in der er Auskunft verlangt, wie das Land Brandenburg
auf Gerichtsurteile zu reagieren gedenkt, die es als nicht rechtens
erklärt haben, wenn Lehrkräfte genötigt werden, auf
Reisekostenerstattung bei Schulfahrten zu verzichten, wenn die Fahrt
genehmigt werden soll. Dazu erklärt der Abgeordnete:
„Wie würde ein Beamter des Bildungsministeriums wohl reagieren, wenn
er in dienstlicher Angelegenheit von Potsdam in die Prignitz oder in
die Lausitz reisen müsste, zuvor aber per Unterschrift in einem
Formblatt auf jegliche Reisekostenerstattung zu verzichten hätte?
Unvorstellbar. Von Lehrerinnen und Lehrern des Landes Brandenburg
wird genau dieses in der Regel verlangt, wenn sie sich auf
Schulfahrt begeben wollen.
Auch in anderen Bundesländern gibt es diese Praxis. Allerdings haben
ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Nordrhein-Westfalen vom 14.
November 2012 und ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 16.
Oktober 2012 klargestellt, dass das gar nicht rechtens ist. Die
Frage ist also, wie das brandenburgische Bildungsministerium diese
seltsame und gegenüber den Lehrkräften ungerechte Verfahrensweise
korrigieren kann.
Schulfahrten sind dienstliche Angelegenheit, sind Bestandteil von
Rahmenlehrplänen und dienen ja in der Tat dem besseren gegenseitigen
Kennenlernen und sollen Formen des miteinander Lernens und Lebens
erweitern. Ich kenne Schulen, in denen im Durchschnitt pro Lehrkraft
und Schuljahr zwischen drei und sechs Euro für Schulfahrten zur
Verfügung stehen. Deshalb möchte ich in einer parlamentarischen
Anfrage mit vierzehn Unterfragen von der Landesregierung wissen, wie
sie diesen Zustand korrigieren wird. Ich hoffe sehr, trotz der
angespannten Haushaltslage, auf eine angemessene Lösung, auch als
Ausdruck der Wertschätzung von Lehrerinnen und Lehrern im Land
Brandenburg.“

Der Landtagsabgeordnete Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann möchte, dass die
ungerechte Behandlung von Lehrerinnen und Lehrern beendet wird und
die Kosten für Schulfahrten als Dienstreisen anerkannt und erstattet
werden
Am 28. November 2012 hat der Landtagsabgeordnete Dr. Gerd-Rüdiger
Hoffmann eine parlamentarische Anfrage an die Landesregierung
eingereicht, in der er Auskunft verlangt, wie das Land Brandenburg
auf Gerichtsurteile zu reagieren gedenkt, die es als nicht rechtens
erklärt haben, wenn Lehrkräfte genötigt werden, auf
Reisekostenerstattung bei Schulfahrten zu verzichten, wenn die Fahrt
genehmigt werden soll. Dazu erklärt der Abgeordnete:
„Wie würde ein Beamter des Bildungsministeriums wohl reagieren, wenn
er in dienstlicher Angelegenheit von Potsdam in die Prignitz oder in
die Lausitz reisen müsste, zuvor aber per Unterschrift in einem
Formblatt auf jegliche Reisekostenerstattung zu verzichten hätte?
Unvorstellbar. Von Lehrerinnen und Lehrern des Landes Brandenburg
wird genau dieses in der Regel verlangt, wenn sie sich auf
Schulfahrt begeben wollen.
Auch in anderen Bundesländern gibt es diese Praxis. Allerdings haben
ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Nordrhein-Westfalen vom 14.
November 2012 und ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 16.
Oktober 2012 klargestellt, dass das gar nicht rechtens ist. Die
Frage ist also, wie das brandenburgische Bildungsministerium diese
seltsame und gegenüber den Lehrkräften ungerechte Verfahrensweise
korrigieren kann.
Schulfahrten sind dienstliche Angelegenheit, sind Bestandteil von
Rahmenlehrplänen und dienen ja in der Tat dem besseren gegenseitigen
Kennenlernen und sollen Formen des miteinander Lernens und Lebens
erweitern. Ich kenne Schulen, in denen im Durchschnitt pro Lehrkraft
und Schuljahr zwischen drei und sechs Euro für Schulfahrten zur
Verfügung stehen. Deshalb möchte ich in einer parlamentarischen
Anfrage mit vierzehn Unterfragen von der Landesregierung wissen, wie
sie diesen Zustand korrigieren wird. Ich hoffe sehr, trotz der
angespannten Haushaltslage, auf eine angemessene Lösung, auch als
Ausdruck der Wertschätzung von Lehrerinnen und Lehrern im Land
Brandenburg.“

Der Landtagsabgeordnete Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann möchte, dass die
ungerechte Behandlung von Lehrerinnen und Lehrern beendet wird und
die Kosten für Schulfahrten als Dienstreisen anerkannt und erstattet
werden
Am 28. November 2012 hat der Landtagsabgeordnete Dr. Gerd-Rüdiger
Hoffmann eine parlamentarische Anfrage an die Landesregierung
eingereicht, in der er Auskunft verlangt, wie das Land Brandenburg
auf Gerichtsurteile zu reagieren gedenkt, die es als nicht rechtens
erklärt haben, wenn Lehrkräfte genötigt werden, auf
Reisekostenerstattung bei Schulfahrten zu verzichten, wenn die Fahrt
genehmigt werden soll. Dazu erklärt der Abgeordnete:
„Wie würde ein Beamter des Bildungsministeriums wohl reagieren, wenn
er in dienstlicher Angelegenheit von Potsdam in die Prignitz oder in
die Lausitz reisen müsste, zuvor aber per Unterschrift in einem
Formblatt auf jegliche Reisekostenerstattung zu verzichten hätte?
Unvorstellbar. Von Lehrerinnen und Lehrern des Landes Brandenburg
wird genau dieses in der Regel verlangt, wenn sie sich auf
Schulfahrt begeben wollen.
Auch in anderen Bundesländern gibt es diese Praxis. Allerdings haben
ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Nordrhein-Westfalen vom 14.
November 2012 und ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 16.
Oktober 2012 klargestellt, dass das gar nicht rechtens ist. Die
Frage ist also, wie das brandenburgische Bildungsministerium diese
seltsame und gegenüber den Lehrkräften ungerechte Verfahrensweise
korrigieren kann.
Schulfahrten sind dienstliche Angelegenheit, sind Bestandteil von
Rahmenlehrplänen und dienen ja in der Tat dem besseren gegenseitigen
Kennenlernen und sollen Formen des miteinander Lernens und Lebens
erweitern. Ich kenne Schulen, in denen im Durchschnitt pro Lehrkraft
und Schuljahr zwischen drei und sechs Euro für Schulfahrten zur
Verfügung stehen. Deshalb möchte ich in einer parlamentarischen
Anfrage mit vierzehn Unterfragen von der Landesregierung wissen, wie
sie diesen Zustand korrigieren wird. Ich hoffe sehr, trotz der
angespannten Haushaltslage, auf eine angemessene Lösung, auch als
Ausdruck der Wertschätzung von Lehrerinnen und Lehrern im Land
Brandenburg.“

Der Landtagsabgeordnete Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann möchte, dass die
ungerechte Behandlung von Lehrerinnen und Lehrern beendet wird und
die Kosten für Schulfahrten als Dienstreisen anerkannt und erstattet
werden
Am 28. November 2012 hat der Landtagsabgeordnete Dr. Gerd-Rüdiger
Hoffmann eine parlamentarische Anfrage an die Landesregierung
eingereicht, in der er Auskunft verlangt, wie das Land Brandenburg
auf Gerichtsurteile zu reagieren gedenkt, die es als nicht rechtens
erklärt haben, wenn Lehrkräfte genötigt werden, auf
Reisekostenerstattung bei Schulfahrten zu verzichten, wenn die Fahrt
genehmigt werden soll. Dazu erklärt der Abgeordnete:
„Wie würde ein Beamter des Bildungsministeriums wohl reagieren, wenn
er in dienstlicher Angelegenheit von Potsdam in die Prignitz oder in
die Lausitz reisen müsste, zuvor aber per Unterschrift in einem
Formblatt auf jegliche Reisekostenerstattung zu verzichten hätte?
Unvorstellbar. Von Lehrerinnen und Lehrern des Landes Brandenburg
wird genau dieses in der Regel verlangt, wenn sie sich auf
Schulfahrt begeben wollen.
Auch in anderen Bundesländern gibt es diese Praxis. Allerdings haben
ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Nordrhein-Westfalen vom 14.
November 2012 und ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 16.
Oktober 2012 klargestellt, dass das gar nicht rechtens ist. Die
Frage ist also, wie das brandenburgische Bildungsministerium diese
seltsame und gegenüber den Lehrkräften ungerechte Verfahrensweise
korrigieren kann.
Schulfahrten sind dienstliche Angelegenheit, sind Bestandteil von
Rahmenlehrplänen und dienen ja in der Tat dem besseren gegenseitigen
Kennenlernen und sollen Formen des miteinander Lernens und Lebens
erweitern. Ich kenne Schulen, in denen im Durchschnitt pro Lehrkraft
und Schuljahr zwischen drei und sechs Euro für Schulfahrten zur
Verfügung stehen. Deshalb möchte ich in einer parlamentarischen
Anfrage mit vierzehn Unterfragen von der Landesregierung wissen, wie
sie diesen Zustand korrigieren wird. Ich hoffe sehr, trotz der
angespannten Haushaltslage, auf eine angemessene Lösung, auch als
Ausdruck der Wertschätzung von Lehrerinnen und Lehrern im Land
Brandenburg.“

Der Landtagsabgeordnete Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann möchte, dass die
ungerechte Behandlung von Lehrerinnen und Lehrern beendet wird und
die Kosten für Schulfahrten als Dienstreisen anerkannt und erstattet
werden
Am 28. November 2012 hat der Landtagsabgeordnete Dr. Gerd-Rüdiger
Hoffmann eine parlamentarische Anfrage an die Landesregierung
eingereicht, in der er Auskunft verlangt, wie das Land Brandenburg
auf Gerichtsurteile zu reagieren gedenkt, die es als nicht rechtens
erklärt haben, wenn Lehrkräfte genötigt werden, auf
Reisekostenerstattung bei Schulfahrten zu verzichten, wenn die Fahrt
genehmigt werden soll. Dazu erklärt der Abgeordnete:
„Wie würde ein Beamter des Bildungsministeriums wohl reagieren, wenn
er in dienstlicher Angelegenheit von Potsdam in die Prignitz oder in
die Lausitz reisen müsste, zuvor aber per Unterschrift in einem
Formblatt auf jegliche Reisekostenerstattung zu verzichten hätte?
Unvorstellbar. Von Lehrerinnen und Lehrern des Landes Brandenburg
wird genau dieses in der Regel verlangt, wenn sie sich auf
Schulfahrt begeben wollen.
Auch in anderen Bundesländern gibt es diese Praxis. Allerdings haben
ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Nordrhein-Westfalen vom 14.
November 2012 und ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 16.
Oktober 2012 klargestellt, dass das gar nicht rechtens ist. Die
Frage ist also, wie das brandenburgische Bildungsministerium diese
seltsame und gegenüber den Lehrkräften ungerechte Verfahrensweise
korrigieren kann.
Schulfahrten sind dienstliche Angelegenheit, sind Bestandteil von
Rahmenlehrplänen und dienen ja in der Tat dem besseren gegenseitigen
Kennenlernen und sollen Formen des miteinander Lernens und Lebens
erweitern. Ich kenne Schulen, in denen im Durchschnitt pro Lehrkraft
und Schuljahr zwischen drei und sechs Euro für Schulfahrten zur
Verfügung stehen. Deshalb möchte ich in einer parlamentarischen
Anfrage mit vierzehn Unterfragen von der Landesregierung wissen, wie
sie diesen Zustand korrigieren wird. Ich hoffe sehr, trotz der
angespannten Haushaltslage, auf eine angemessene Lösung, auch als
Ausdruck der Wertschätzung von Lehrerinnen und Lehrern im Land
Brandenburg.“

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04.Juni 2025 | 8.8k Leser

Rohrbruch in Cottbus: Vollsperrung & Störung der Wasserversorgung

02.Juni 2025 | 7.7k Leser

Pkw landet im Gleisbett bei Lauchhammer – Bahnstrecke gesperrt

01.Juni 2025 | 7.6k Leser

VideoNews

Sport-Update #25 | Cottbus erstmals Austragungsort für Deutsche Geocaching-Meisterschaft & Verlosung
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Sport frei! In unserem Sport-Update Cottbus #25 dreht sich alles um die 19. Deutsche Geocaching-Meisterschaft, die erstmals in Cottbus ausgetragen wird – und zwar am 14. Juni! Im Videotalk stellen ...wir euch das Team „Mystery Master Lausitz“ vor, das als Titelverteidiger die Meisterschaft in die Lausitz geholt hat. Über 11 kreative Stationen verteilt sich der Wettkampf durch die ganze Stadt – mit dabei sind 19 Teams aus dem gesamten deutschsprachigen Raum.

VERLOSUNG 🍀🍀🍀
Wir verlosen 3 Freistarts für das Run & Bike bei den Cottbuser OstseeSportspielen vom 13. bis 15. Juni! Teilnahme bei Facebook & Instagram.

💪 Gemeinsam mit dem Stadtsportbund und der Sparkasse Spree-Neiße liefern wir euch regelmäßig Updates aus der Cottbuser Sportfamilie und verlosen mit jeder Folge auch einige coole Überraschungen an Euch!

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Lübbenau | Erfolgreiche Sprengung von Weltkriegsgranate am 04.06.2025
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Entwarnung in Lübbenau! Die deutsche Sprenggranate aus dem Zweiten Weltkrieg ist erfolgreich entschärft worden. Das KMBD-Team um Sprengmeister Enrico Schnick konnte das Kampfmittel sicher sprengen. Die Sperrungen rund um das ...Baufeld Südkopf sind somit aufgehoben. Der Bahnverkehr rollt wieder an.

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Cottbus | Seniorenaktionstag am Stadthallenvorplatz, Mitmachstationen mit Rollator-Parcours & Gewinn
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Unter dem Motto „Sicher & Mobil – Für mehr Bewegung, gute Pflege und Lebensfreude“ lädt ein breites Netzwerk aus dem Sanitätshaus Zimmermann, dem Pflegestützpunkt Cottbus und weiteren Partnern morgen zum ...Aktionstag auf den Stadthallenvorplatz ein. Wie die Stadt heute mitteilte, können ältere Menschen aus Cottbus und Umgebung in der Zeit von 9 bis 13 Uhr an Mitmachstationen und Infoständen rund um Gesundheit und Mobilität aktiv werden. Angeboten werden beispielsweise Rollator-Parcours, Seh- und Hörtests bis hin zu Gedächtnisübungen und Sofortgewinnen am Glücksrad. Die Veranstaltung ist Teil der Cottbuser Präventionswoche und soll sich insbesondere auch an mobilitätseingeschränkte Menschen richten.

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