Der Landtagsabgeordnete Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann möchte, dass die
ungerechte Behandlung von Lehrerinnen und Lehrern beendet wird und
die Kosten für Schulfahrten als Dienstreisen anerkannt und erstattet
werden
Am 28. November 2012 hat der Landtagsabgeordnete Dr. Gerd-Rüdiger
Hoffmann eine parlamentarische Anfrage an die Landesregierung
eingereicht, in der er Auskunft verlangt, wie das Land Brandenburg
auf Gerichtsurteile zu reagieren gedenkt, die es als nicht rechtens
erklärt haben, wenn Lehrkräfte genötigt werden, auf
Reisekostenerstattung bei Schulfahrten zu verzichten, wenn die Fahrt
genehmigt werden soll. Dazu erklärt der Abgeordnete:
„Wie würde ein Beamter des Bildungsministeriums wohl reagieren, wenn
er in dienstlicher Angelegenheit von Potsdam in die Prignitz oder in
die Lausitz reisen müsste, zuvor aber per Unterschrift in einem
Formblatt auf jegliche Reisekostenerstattung zu verzichten hätte?
Unvorstellbar. Von Lehrerinnen und Lehrern des Landes Brandenburg
wird genau dieses in der Regel verlangt, wenn sie sich auf
Schulfahrt begeben wollen.
Auch in anderen Bundesländern gibt es diese Praxis. Allerdings haben
ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Nordrhein-Westfalen vom 14.
November 2012 und ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 16.
Oktober 2012 klargestellt, dass das gar nicht rechtens ist. Die
Frage ist also, wie das brandenburgische Bildungsministerium diese
seltsame und gegenüber den Lehrkräften ungerechte Verfahrensweise
korrigieren kann.
Schulfahrten sind dienstliche Angelegenheit, sind Bestandteil von
Rahmenlehrplänen und dienen ja in der Tat dem besseren gegenseitigen
Kennenlernen und sollen Formen des miteinander Lernens und Lebens
erweitern. Ich kenne Schulen, in denen im Durchschnitt pro Lehrkraft
und Schuljahr zwischen drei und sechs Euro für Schulfahrten zur
Verfügung stehen. Deshalb möchte ich in einer parlamentarischen
Anfrage mit vierzehn Unterfragen von der Landesregierung wissen, wie
sie diesen Zustand korrigieren wird. Ich hoffe sehr, trotz der
angespannten Haushaltslage, auf eine angemessene Lösung, auch als
Ausdruck der Wertschätzung von Lehrerinnen und Lehrern im Land
Brandenburg.“
Der Landtagsabgeordnete Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann möchte, dass die
ungerechte Behandlung von Lehrerinnen und Lehrern beendet wird und
die Kosten für Schulfahrten als Dienstreisen anerkannt und erstattet
werden
Am 28. November 2012 hat der Landtagsabgeordnete Dr. Gerd-Rüdiger
Hoffmann eine parlamentarische Anfrage an die Landesregierung
eingereicht, in der er Auskunft verlangt, wie das Land Brandenburg
auf Gerichtsurteile zu reagieren gedenkt, die es als nicht rechtens
erklärt haben, wenn Lehrkräfte genötigt werden, auf
Reisekostenerstattung bei Schulfahrten zu verzichten, wenn die Fahrt
genehmigt werden soll. Dazu erklärt der Abgeordnete:
„Wie würde ein Beamter des Bildungsministeriums wohl reagieren, wenn
er in dienstlicher Angelegenheit von Potsdam in die Prignitz oder in
die Lausitz reisen müsste, zuvor aber per Unterschrift in einem
Formblatt auf jegliche Reisekostenerstattung zu verzichten hätte?
Unvorstellbar. Von Lehrerinnen und Lehrern des Landes Brandenburg
wird genau dieses in der Regel verlangt, wenn sie sich auf
Schulfahrt begeben wollen.
Auch in anderen Bundesländern gibt es diese Praxis. Allerdings haben
ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Nordrhein-Westfalen vom 14.
November 2012 und ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 16.
Oktober 2012 klargestellt, dass das gar nicht rechtens ist. Die
Frage ist also, wie das brandenburgische Bildungsministerium diese
seltsame und gegenüber den Lehrkräften ungerechte Verfahrensweise
korrigieren kann.
Schulfahrten sind dienstliche Angelegenheit, sind Bestandteil von
Rahmenlehrplänen und dienen ja in der Tat dem besseren gegenseitigen
Kennenlernen und sollen Formen des miteinander Lernens und Lebens
erweitern. Ich kenne Schulen, in denen im Durchschnitt pro Lehrkraft
und Schuljahr zwischen drei und sechs Euro für Schulfahrten zur
Verfügung stehen. Deshalb möchte ich in einer parlamentarischen
Anfrage mit vierzehn Unterfragen von der Landesregierung wissen, wie
sie diesen Zustand korrigieren wird. Ich hoffe sehr, trotz der
angespannten Haushaltslage, auf eine angemessene Lösung, auch als
Ausdruck der Wertschätzung von Lehrerinnen und Lehrern im Land
Brandenburg.“
Der Landtagsabgeordnete Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann möchte, dass die
ungerechte Behandlung von Lehrerinnen und Lehrern beendet wird und
die Kosten für Schulfahrten als Dienstreisen anerkannt und erstattet
werden
Am 28. November 2012 hat der Landtagsabgeordnete Dr. Gerd-Rüdiger
Hoffmann eine parlamentarische Anfrage an die Landesregierung
eingereicht, in der er Auskunft verlangt, wie das Land Brandenburg
auf Gerichtsurteile zu reagieren gedenkt, die es als nicht rechtens
erklärt haben, wenn Lehrkräfte genötigt werden, auf
Reisekostenerstattung bei Schulfahrten zu verzichten, wenn die Fahrt
genehmigt werden soll. Dazu erklärt der Abgeordnete:
„Wie würde ein Beamter des Bildungsministeriums wohl reagieren, wenn
er in dienstlicher Angelegenheit von Potsdam in die Prignitz oder in
die Lausitz reisen müsste, zuvor aber per Unterschrift in einem
Formblatt auf jegliche Reisekostenerstattung zu verzichten hätte?
Unvorstellbar. Von Lehrerinnen und Lehrern des Landes Brandenburg
wird genau dieses in der Regel verlangt, wenn sie sich auf
Schulfahrt begeben wollen.
Auch in anderen Bundesländern gibt es diese Praxis. Allerdings haben
ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Nordrhein-Westfalen vom 14.
November 2012 und ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 16.
Oktober 2012 klargestellt, dass das gar nicht rechtens ist. Die
Frage ist also, wie das brandenburgische Bildungsministerium diese
seltsame und gegenüber den Lehrkräften ungerechte Verfahrensweise
korrigieren kann.
Schulfahrten sind dienstliche Angelegenheit, sind Bestandteil von
Rahmenlehrplänen und dienen ja in der Tat dem besseren gegenseitigen
Kennenlernen und sollen Formen des miteinander Lernens und Lebens
erweitern. Ich kenne Schulen, in denen im Durchschnitt pro Lehrkraft
und Schuljahr zwischen drei und sechs Euro für Schulfahrten zur
Verfügung stehen. Deshalb möchte ich in einer parlamentarischen
Anfrage mit vierzehn Unterfragen von der Landesregierung wissen, wie
sie diesen Zustand korrigieren wird. Ich hoffe sehr, trotz der
angespannten Haushaltslage, auf eine angemessene Lösung, auch als
Ausdruck der Wertschätzung von Lehrerinnen und Lehrern im Land
Brandenburg.“
Der Landtagsabgeordnete Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann möchte, dass die
ungerechte Behandlung von Lehrerinnen und Lehrern beendet wird und
die Kosten für Schulfahrten als Dienstreisen anerkannt und erstattet
werden
Am 28. November 2012 hat der Landtagsabgeordnete Dr. Gerd-Rüdiger
Hoffmann eine parlamentarische Anfrage an die Landesregierung
eingereicht, in der er Auskunft verlangt, wie das Land Brandenburg
auf Gerichtsurteile zu reagieren gedenkt, die es als nicht rechtens
erklärt haben, wenn Lehrkräfte genötigt werden, auf
Reisekostenerstattung bei Schulfahrten zu verzichten, wenn die Fahrt
genehmigt werden soll. Dazu erklärt der Abgeordnete:
„Wie würde ein Beamter des Bildungsministeriums wohl reagieren, wenn
er in dienstlicher Angelegenheit von Potsdam in die Prignitz oder in
die Lausitz reisen müsste, zuvor aber per Unterschrift in einem
Formblatt auf jegliche Reisekostenerstattung zu verzichten hätte?
Unvorstellbar. Von Lehrerinnen und Lehrern des Landes Brandenburg
wird genau dieses in der Regel verlangt, wenn sie sich auf
Schulfahrt begeben wollen.
Auch in anderen Bundesländern gibt es diese Praxis. Allerdings haben
ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Nordrhein-Westfalen vom 14.
November 2012 und ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 16.
Oktober 2012 klargestellt, dass das gar nicht rechtens ist. Die
Frage ist also, wie das brandenburgische Bildungsministerium diese
seltsame und gegenüber den Lehrkräften ungerechte Verfahrensweise
korrigieren kann.
Schulfahrten sind dienstliche Angelegenheit, sind Bestandteil von
Rahmenlehrplänen und dienen ja in der Tat dem besseren gegenseitigen
Kennenlernen und sollen Formen des miteinander Lernens und Lebens
erweitern. Ich kenne Schulen, in denen im Durchschnitt pro Lehrkraft
und Schuljahr zwischen drei und sechs Euro für Schulfahrten zur
Verfügung stehen. Deshalb möchte ich in einer parlamentarischen
Anfrage mit vierzehn Unterfragen von der Landesregierung wissen, wie
sie diesen Zustand korrigieren wird. Ich hoffe sehr, trotz der
angespannten Haushaltslage, auf eine angemessene Lösung, auch als
Ausdruck der Wertschätzung von Lehrerinnen und Lehrern im Land
Brandenburg.“
Der Landtagsabgeordnete Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann möchte, dass die
ungerechte Behandlung von Lehrerinnen und Lehrern beendet wird und
die Kosten für Schulfahrten als Dienstreisen anerkannt und erstattet
werden
Am 28. November 2012 hat der Landtagsabgeordnete Dr. Gerd-Rüdiger
Hoffmann eine parlamentarische Anfrage an die Landesregierung
eingereicht, in der er Auskunft verlangt, wie das Land Brandenburg
auf Gerichtsurteile zu reagieren gedenkt, die es als nicht rechtens
erklärt haben, wenn Lehrkräfte genötigt werden, auf
Reisekostenerstattung bei Schulfahrten zu verzichten, wenn die Fahrt
genehmigt werden soll. Dazu erklärt der Abgeordnete:
„Wie würde ein Beamter des Bildungsministeriums wohl reagieren, wenn
er in dienstlicher Angelegenheit von Potsdam in die Prignitz oder in
die Lausitz reisen müsste, zuvor aber per Unterschrift in einem
Formblatt auf jegliche Reisekostenerstattung zu verzichten hätte?
Unvorstellbar. Von Lehrerinnen und Lehrern des Landes Brandenburg
wird genau dieses in der Regel verlangt, wenn sie sich auf
Schulfahrt begeben wollen.
Auch in anderen Bundesländern gibt es diese Praxis. Allerdings haben
ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Nordrhein-Westfalen vom 14.
November 2012 und ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 16.
Oktober 2012 klargestellt, dass das gar nicht rechtens ist. Die
Frage ist also, wie das brandenburgische Bildungsministerium diese
seltsame und gegenüber den Lehrkräften ungerechte Verfahrensweise
korrigieren kann.
Schulfahrten sind dienstliche Angelegenheit, sind Bestandteil von
Rahmenlehrplänen und dienen ja in der Tat dem besseren gegenseitigen
Kennenlernen und sollen Formen des miteinander Lernens und Lebens
erweitern. Ich kenne Schulen, in denen im Durchschnitt pro Lehrkraft
und Schuljahr zwischen drei und sechs Euro für Schulfahrten zur
Verfügung stehen. Deshalb möchte ich in einer parlamentarischen
Anfrage mit vierzehn Unterfragen von der Landesregierung wissen, wie
sie diesen Zustand korrigieren wird. Ich hoffe sehr, trotz der
angespannten Haushaltslage, auf eine angemessene Lösung, auch als
Ausdruck der Wertschätzung von Lehrerinnen und Lehrern im Land
Brandenburg.“
Der Landtagsabgeordnete Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann möchte, dass die
ungerechte Behandlung von Lehrerinnen und Lehrern beendet wird und
die Kosten für Schulfahrten als Dienstreisen anerkannt und erstattet
werden
Am 28. November 2012 hat der Landtagsabgeordnete Dr. Gerd-Rüdiger
Hoffmann eine parlamentarische Anfrage an die Landesregierung
eingereicht, in der er Auskunft verlangt, wie das Land Brandenburg
auf Gerichtsurteile zu reagieren gedenkt, die es als nicht rechtens
erklärt haben, wenn Lehrkräfte genötigt werden, auf
Reisekostenerstattung bei Schulfahrten zu verzichten, wenn die Fahrt
genehmigt werden soll. Dazu erklärt der Abgeordnete:
„Wie würde ein Beamter des Bildungsministeriums wohl reagieren, wenn
er in dienstlicher Angelegenheit von Potsdam in die Prignitz oder in
die Lausitz reisen müsste, zuvor aber per Unterschrift in einem
Formblatt auf jegliche Reisekostenerstattung zu verzichten hätte?
Unvorstellbar. Von Lehrerinnen und Lehrern des Landes Brandenburg
wird genau dieses in der Regel verlangt, wenn sie sich auf
Schulfahrt begeben wollen.
Auch in anderen Bundesländern gibt es diese Praxis. Allerdings haben
ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Nordrhein-Westfalen vom 14.
November 2012 und ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 16.
Oktober 2012 klargestellt, dass das gar nicht rechtens ist. Die
Frage ist also, wie das brandenburgische Bildungsministerium diese
seltsame und gegenüber den Lehrkräften ungerechte Verfahrensweise
korrigieren kann.
Schulfahrten sind dienstliche Angelegenheit, sind Bestandteil von
Rahmenlehrplänen und dienen ja in der Tat dem besseren gegenseitigen
Kennenlernen und sollen Formen des miteinander Lernens und Lebens
erweitern. Ich kenne Schulen, in denen im Durchschnitt pro Lehrkraft
und Schuljahr zwischen drei und sechs Euro für Schulfahrten zur
Verfügung stehen. Deshalb möchte ich in einer parlamentarischen
Anfrage mit vierzehn Unterfragen von der Landesregierung wissen, wie
sie diesen Zustand korrigieren wird. Ich hoffe sehr, trotz der
angespannten Haushaltslage, auf eine angemessene Lösung, auch als
Ausdruck der Wertschätzung von Lehrerinnen und Lehrern im Land
Brandenburg.“
Der Landtagsabgeordnete Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann möchte, dass die
ungerechte Behandlung von Lehrerinnen und Lehrern beendet wird und
die Kosten für Schulfahrten als Dienstreisen anerkannt und erstattet
werden
Am 28. November 2012 hat der Landtagsabgeordnete Dr. Gerd-Rüdiger
Hoffmann eine parlamentarische Anfrage an die Landesregierung
eingereicht, in der er Auskunft verlangt, wie das Land Brandenburg
auf Gerichtsurteile zu reagieren gedenkt, die es als nicht rechtens
erklärt haben, wenn Lehrkräfte genötigt werden, auf
Reisekostenerstattung bei Schulfahrten zu verzichten, wenn die Fahrt
genehmigt werden soll. Dazu erklärt der Abgeordnete:
„Wie würde ein Beamter des Bildungsministeriums wohl reagieren, wenn
er in dienstlicher Angelegenheit von Potsdam in die Prignitz oder in
die Lausitz reisen müsste, zuvor aber per Unterschrift in einem
Formblatt auf jegliche Reisekostenerstattung zu verzichten hätte?
Unvorstellbar. Von Lehrerinnen und Lehrern des Landes Brandenburg
wird genau dieses in der Regel verlangt, wenn sie sich auf
Schulfahrt begeben wollen.
Auch in anderen Bundesländern gibt es diese Praxis. Allerdings haben
ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Nordrhein-Westfalen vom 14.
November 2012 und ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 16.
Oktober 2012 klargestellt, dass das gar nicht rechtens ist. Die
Frage ist also, wie das brandenburgische Bildungsministerium diese
seltsame und gegenüber den Lehrkräften ungerechte Verfahrensweise
korrigieren kann.
Schulfahrten sind dienstliche Angelegenheit, sind Bestandteil von
Rahmenlehrplänen und dienen ja in der Tat dem besseren gegenseitigen
Kennenlernen und sollen Formen des miteinander Lernens und Lebens
erweitern. Ich kenne Schulen, in denen im Durchschnitt pro Lehrkraft
und Schuljahr zwischen drei und sechs Euro für Schulfahrten zur
Verfügung stehen. Deshalb möchte ich in einer parlamentarischen
Anfrage mit vierzehn Unterfragen von der Landesregierung wissen, wie
sie diesen Zustand korrigieren wird. Ich hoffe sehr, trotz der
angespannten Haushaltslage, auf eine angemessene Lösung, auch als
Ausdruck der Wertschätzung von Lehrerinnen und Lehrern im Land
Brandenburg.“
Der Landtagsabgeordnete Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann möchte, dass die
ungerechte Behandlung von Lehrerinnen und Lehrern beendet wird und
die Kosten für Schulfahrten als Dienstreisen anerkannt und erstattet
werden
Am 28. November 2012 hat der Landtagsabgeordnete Dr. Gerd-Rüdiger
Hoffmann eine parlamentarische Anfrage an die Landesregierung
eingereicht, in der er Auskunft verlangt, wie das Land Brandenburg
auf Gerichtsurteile zu reagieren gedenkt, die es als nicht rechtens
erklärt haben, wenn Lehrkräfte genötigt werden, auf
Reisekostenerstattung bei Schulfahrten zu verzichten, wenn die Fahrt
genehmigt werden soll. Dazu erklärt der Abgeordnete:
„Wie würde ein Beamter des Bildungsministeriums wohl reagieren, wenn
er in dienstlicher Angelegenheit von Potsdam in die Prignitz oder in
die Lausitz reisen müsste, zuvor aber per Unterschrift in einem
Formblatt auf jegliche Reisekostenerstattung zu verzichten hätte?
Unvorstellbar. Von Lehrerinnen und Lehrern des Landes Brandenburg
wird genau dieses in der Regel verlangt, wenn sie sich auf
Schulfahrt begeben wollen.
Auch in anderen Bundesländern gibt es diese Praxis. Allerdings haben
ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Nordrhein-Westfalen vom 14.
November 2012 und ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 16.
Oktober 2012 klargestellt, dass das gar nicht rechtens ist. Die
Frage ist also, wie das brandenburgische Bildungsministerium diese
seltsame und gegenüber den Lehrkräften ungerechte Verfahrensweise
korrigieren kann.
Schulfahrten sind dienstliche Angelegenheit, sind Bestandteil von
Rahmenlehrplänen und dienen ja in der Tat dem besseren gegenseitigen
Kennenlernen und sollen Formen des miteinander Lernens und Lebens
erweitern. Ich kenne Schulen, in denen im Durchschnitt pro Lehrkraft
und Schuljahr zwischen drei und sechs Euro für Schulfahrten zur
Verfügung stehen. Deshalb möchte ich in einer parlamentarischen
Anfrage mit vierzehn Unterfragen von der Landesregierung wissen, wie
sie diesen Zustand korrigieren wird. Ich hoffe sehr, trotz der
angespannten Haushaltslage, auf eine angemessene Lösung, auch als
Ausdruck der Wertschätzung von Lehrerinnen und Lehrern im Land
Brandenburg.“