Fast drei Jahre nach dem verheerenden Brand (->> zum Artikel vom Oktober 2023) steht die Ruine an der Dresdner Straße in Cottbus noch immer – nun hat die Stadt einen aktuellen Sachstand zum weiteren Vorgehen mitgeteilt. Demnach liegt inzwischen eine sachverständige Bewertung vor, wonach von dem Gebäude eine „relevante Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung“ ausgeht. Die voraussichtlichen Gesamtkosten für die notwendigen Maßnahmen – darunter Abriss, Entsorgung und ingenieurtechnische Begleitung – werden derzeit auf rund 500.000 Euro geschätzt.
Jahrelanges Behörden-Pingpong
Der Gebäudebrand mit Personenschaden hatte sich am 27. Oktober 2023 ereignet. In dem leerstehenden Haus, das in der Vergangenheit auch von Obdachlosen als Unterkunft genutzt worden war, war nach dem stundenlangen Feuerwehreinsatz ein toter Mann gefunden worden. Seither prägt die Brandruine das Bild an der viel befahrenen Dresdner Straße.
Dass sich seither so wenig getan hat, liegt auch an einem langwierigen Zuständigkeitswechsel. Bereits im ersten Quartal 2024 hatte es aus dem Stadtparlament Anfragen zum weiteren Vorgehen gegeben. Diese wurden zunächst an das Landesamt für Umwelt (LfU) weitergeleitet, das als damals zuständige Behörde ein Verwaltungsverfahren gegen den Grundstückseigentümer führte.
Mit einem Erlass des Umweltministeriums vom Juli 2025 wurde die Zuständigkeit für die Beseitigung von Brandabfällen dann auf die Landkreise und kreisfreien Städte übertragen. Nach Abstimmungen zwischen dem LfU und der unteren Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde der Stadt wurden die Verfahrensakten schließlich im Dezember 2025 an Cottbus übergeben. Seitdem ist die Stadt die verfahrensführende Behörde. Sie hörte den Grundstückseigentümer zur Beräumung an und beauftragte einen Sachverständigen mit der Bewertung des Schadensbildes.
Abschluss 2026 nicht zu erwarten
Ein schnelles Ende ist trotz der neuen Klarheit nicht in Sicht. Das Verwaltungsverfahren ist weiterhin nicht abgeschlossen, wie die Stadt betont. Wegen der einzuhaltenden gesetzlichen Fristen und der Möglichkeit, dass der Eigentümer gegen behördliche Entscheidungen Rechtsmittel einlegt, kann sich das Verfahren weiter verlängern. Mit einem Abschluss im Jahr 2026 rechnet die Stadt daher nicht. Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, könnten derzeit keine weiteren Einzelheiten mitgeteilt werden; die Stadt kündigte an, über den Fortgang zu informieren, sobald dies rechtlich möglich sei.
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Red.









