Zu der heute von der Landesregierung vorgestellten Übernahme des sogenannten Seenpaketes erklärt die Bundestagsabgeordnete Cornelia Behm (Bündnis 90/Die Grünen):
“Von einer Paketlösung erwartet man eigentlich, dass dann auch alles im Paket enthalten ist. Doch das ist es in diesem Falle nicht. Einerseits wurde nur über die Seen mit einer Größe von mehr als fünf Hektar verhandelt und andererseits sollen 36 Seen direkt an Kommunen, Fischereipächter, den Naturschutzbund, den Landesanglerverband, den Landesbetrieb Forst oder Landkreise veräußert werden. Hier wird also weiter privatisiert. Auch dass über die kleineren oder die in Mischeigentum befindlichen Seen erst später verhandelt wird, ist unbefriedigend. Die Größe allein sagt nicht unbedingt etwas darüber, welche Bedeutung ein See für die Gesellschaft hat. Ich bin allerdings sehr zufrieden damit, dass die 17 Seen aus dem sogenannten Preußenvermögen unentgeltlich an das Land übertragen werden.”
Brandenburg ist, wie alle anderen Bundesländer auch, in der Verantwortung, die Europäische Wasserrahmenrichtlinie umzusetzen. Das heißt, dass bis 2015 die Gewässer – und eben auch unsere Seen – in einen guten ökologischen und chemischen Zustand versetzt werden müssen. Da stehen auch für etliche Seen Sanierungsmaßnahmen an. “Es muss deshalb sichergestellt sein, dass der künftige Träger bzw. Eigentümer in der Lage ist, die damit verbundenen Verpflichtungen zu erfüllen und die Kosten zu tragen,” betont Behm. Aus ihrer Sicht ist es schon deshalb am sinnvollsten, wenn das Gros der Gewässer im Eigentum des Landes bliebe.
“Zudem muss der Bund erklären, was aus den Gewässern wird, die neben der BVVG weitere Eigentümer haben.” Eine entsprechende parlamentarische Frage hat Cornelia Behm dazu bereits eingereicht. “Ich bedauere, dass noch immer nicht alle Fragen im Zusammenhang mit der Seenübertragung geklärt werden konnten. Schließlich befassen sich Bund und Länder seit 2009 auch auf Grund des öffentlichen Druckes besonders intensiv mit dieser Thematik. Die grüne Fraktion im Bundestag hatte sogar einen Gesetzentwurf zur unentgeltlichen Übertragung der Seen an die Länder eingebracht. Der wurde leider von der schwarz-gelben Bundestagsmehrheit abgelehnt. Die SPD hatte sich enthalten.”
Quelle: BürgerInnenbüro Cornelia Behm MdB
Zu der heute von der Landesregierung vorgestellten Übernahme des sogenannten Seenpaketes erklärt die Bundestagsabgeordnete Cornelia Behm (Bündnis 90/Die Grünen):
“Von einer Paketlösung erwartet man eigentlich, dass dann auch alles im Paket enthalten ist. Doch das ist es in diesem Falle nicht. Einerseits wurde nur über die Seen mit einer Größe von mehr als fünf Hektar verhandelt und andererseits sollen 36 Seen direkt an Kommunen, Fischereipächter, den Naturschutzbund, den Landesanglerverband, den Landesbetrieb Forst oder Landkreise veräußert werden. Hier wird also weiter privatisiert. Auch dass über die kleineren oder die in Mischeigentum befindlichen Seen erst später verhandelt wird, ist unbefriedigend. Die Größe allein sagt nicht unbedingt etwas darüber, welche Bedeutung ein See für die Gesellschaft hat. Ich bin allerdings sehr zufrieden damit, dass die 17 Seen aus dem sogenannten Preußenvermögen unentgeltlich an das Land übertragen werden.”
Brandenburg ist, wie alle anderen Bundesländer auch, in der Verantwortung, die Europäische Wasserrahmenrichtlinie umzusetzen. Das heißt, dass bis 2015 die Gewässer – und eben auch unsere Seen – in einen guten ökologischen und chemischen Zustand versetzt werden müssen. Da stehen auch für etliche Seen Sanierungsmaßnahmen an. “Es muss deshalb sichergestellt sein, dass der künftige Träger bzw. Eigentümer in der Lage ist, die damit verbundenen Verpflichtungen zu erfüllen und die Kosten zu tragen,” betont Behm. Aus ihrer Sicht ist es schon deshalb am sinnvollsten, wenn das Gros der Gewässer im Eigentum des Landes bliebe.
“Zudem muss der Bund erklären, was aus den Gewässern wird, die neben der BVVG weitere Eigentümer haben.” Eine entsprechende parlamentarische Frage hat Cornelia Behm dazu bereits eingereicht. “Ich bedauere, dass noch immer nicht alle Fragen im Zusammenhang mit der Seenübertragung geklärt werden konnten. Schließlich befassen sich Bund und Länder seit 2009 auch auf Grund des öffentlichen Druckes besonders intensiv mit dieser Thematik. Die grüne Fraktion im Bundestag hatte sogar einen Gesetzentwurf zur unentgeltlichen Übertragung der Seen an die Länder eingebracht. Der wurde leider von der schwarz-gelben Bundestagsmehrheit abgelehnt. Die SPD hatte sich enthalten.”
Quelle: BürgerInnenbüro Cornelia Behm MdB
Zu der heute von der Landesregierung vorgestellten Übernahme des sogenannten Seenpaketes erklärt die Bundestagsabgeordnete Cornelia Behm (Bündnis 90/Die Grünen):
“Von einer Paketlösung erwartet man eigentlich, dass dann auch alles im Paket enthalten ist. Doch das ist es in diesem Falle nicht. Einerseits wurde nur über die Seen mit einer Größe von mehr als fünf Hektar verhandelt und andererseits sollen 36 Seen direkt an Kommunen, Fischereipächter, den Naturschutzbund, den Landesanglerverband, den Landesbetrieb Forst oder Landkreise veräußert werden. Hier wird also weiter privatisiert. Auch dass über die kleineren oder die in Mischeigentum befindlichen Seen erst später verhandelt wird, ist unbefriedigend. Die Größe allein sagt nicht unbedingt etwas darüber, welche Bedeutung ein See für die Gesellschaft hat. Ich bin allerdings sehr zufrieden damit, dass die 17 Seen aus dem sogenannten Preußenvermögen unentgeltlich an das Land übertragen werden.”
Brandenburg ist, wie alle anderen Bundesländer auch, in der Verantwortung, die Europäische Wasserrahmenrichtlinie umzusetzen. Das heißt, dass bis 2015 die Gewässer – und eben auch unsere Seen – in einen guten ökologischen und chemischen Zustand versetzt werden müssen. Da stehen auch für etliche Seen Sanierungsmaßnahmen an. “Es muss deshalb sichergestellt sein, dass der künftige Träger bzw. Eigentümer in der Lage ist, die damit verbundenen Verpflichtungen zu erfüllen und die Kosten zu tragen,” betont Behm. Aus ihrer Sicht ist es schon deshalb am sinnvollsten, wenn das Gros der Gewässer im Eigentum des Landes bliebe.
“Zudem muss der Bund erklären, was aus den Gewässern wird, die neben der BVVG weitere Eigentümer haben.” Eine entsprechende parlamentarische Frage hat Cornelia Behm dazu bereits eingereicht. “Ich bedauere, dass noch immer nicht alle Fragen im Zusammenhang mit der Seenübertragung geklärt werden konnten. Schließlich befassen sich Bund und Länder seit 2009 auch auf Grund des öffentlichen Druckes besonders intensiv mit dieser Thematik. Die grüne Fraktion im Bundestag hatte sogar einen Gesetzentwurf zur unentgeltlichen Übertragung der Seen an die Länder eingebracht. Der wurde leider von der schwarz-gelben Bundestagsmehrheit abgelehnt. Die SPD hatte sich enthalten.”
Quelle: BürgerInnenbüro Cornelia Behm MdB
Zu der heute von der Landesregierung vorgestellten Übernahme des sogenannten Seenpaketes erklärt die Bundestagsabgeordnete Cornelia Behm (Bündnis 90/Die Grünen):
“Von einer Paketlösung erwartet man eigentlich, dass dann auch alles im Paket enthalten ist. Doch das ist es in diesem Falle nicht. Einerseits wurde nur über die Seen mit einer Größe von mehr als fünf Hektar verhandelt und andererseits sollen 36 Seen direkt an Kommunen, Fischereipächter, den Naturschutzbund, den Landesanglerverband, den Landesbetrieb Forst oder Landkreise veräußert werden. Hier wird also weiter privatisiert. Auch dass über die kleineren oder die in Mischeigentum befindlichen Seen erst später verhandelt wird, ist unbefriedigend. Die Größe allein sagt nicht unbedingt etwas darüber, welche Bedeutung ein See für die Gesellschaft hat. Ich bin allerdings sehr zufrieden damit, dass die 17 Seen aus dem sogenannten Preußenvermögen unentgeltlich an das Land übertragen werden.”
Brandenburg ist, wie alle anderen Bundesländer auch, in der Verantwortung, die Europäische Wasserrahmenrichtlinie umzusetzen. Das heißt, dass bis 2015 die Gewässer – und eben auch unsere Seen – in einen guten ökologischen und chemischen Zustand versetzt werden müssen. Da stehen auch für etliche Seen Sanierungsmaßnahmen an. “Es muss deshalb sichergestellt sein, dass der künftige Träger bzw. Eigentümer in der Lage ist, die damit verbundenen Verpflichtungen zu erfüllen und die Kosten zu tragen,” betont Behm. Aus ihrer Sicht ist es schon deshalb am sinnvollsten, wenn das Gros der Gewässer im Eigentum des Landes bliebe.
“Zudem muss der Bund erklären, was aus den Gewässern wird, die neben der BVVG weitere Eigentümer haben.” Eine entsprechende parlamentarische Frage hat Cornelia Behm dazu bereits eingereicht. “Ich bedauere, dass noch immer nicht alle Fragen im Zusammenhang mit der Seenübertragung geklärt werden konnten. Schließlich befassen sich Bund und Länder seit 2009 auch auf Grund des öffentlichen Druckes besonders intensiv mit dieser Thematik. Die grüne Fraktion im Bundestag hatte sogar einen Gesetzentwurf zur unentgeltlichen Übertragung der Seen an die Länder eingebracht. Der wurde leider von der schwarz-gelben Bundestagsmehrheit abgelehnt. Die SPD hatte sich enthalten.”
Quelle: BürgerInnenbüro Cornelia Behm MdB
Zu der heute von der Landesregierung vorgestellten Übernahme des sogenannten Seenpaketes erklärt die Bundestagsabgeordnete Cornelia Behm (Bündnis 90/Die Grünen):
“Von einer Paketlösung erwartet man eigentlich, dass dann auch alles im Paket enthalten ist. Doch das ist es in diesem Falle nicht. Einerseits wurde nur über die Seen mit einer Größe von mehr als fünf Hektar verhandelt und andererseits sollen 36 Seen direkt an Kommunen, Fischereipächter, den Naturschutzbund, den Landesanglerverband, den Landesbetrieb Forst oder Landkreise veräußert werden. Hier wird also weiter privatisiert. Auch dass über die kleineren oder die in Mischeigentum befindlichen Seen erst später verhandelt wird, ist unbefriedigend. Die Größe allein sagt nicht unbedingt etwas darüber, welche Bedeutung ein See für die Gesellschaft hat. Ich bin allerdings sehr zufrieden damit, dass die 17 Seen aus dem sogenannten Preußenvermögen unentgeltlich an das Land übertragen werden.”
Brandenburg ist, wie alle anderen Bundesländer auch, in der Verantwortung, die Europäische Wasserrahmenrichtlinie umzusetzen. Das heißt, dass bis 2015 die Gewässer – und eben auch unsere Seen – in einen guten ökologischen und chemischen Zustand versetzt werden müssen. Da stehen auch für etliche Seen Sanierungsmaßnahmen an. “Es muss deshalb sichergestellt sein, dass der künftige Träger bzw. Eigentümer in der Lage ist, die damit verbundenen Verpflichtungen zu erfüllen und die Kosten zu tragen,” betont Behm. Aus ihrer Sicht ist es schon deshalb am sinnvollsten, wenn das Gros der Gewässer im Eigentum des Landes bliebe.
“Zudem muss der Bund erklären, was aus den Gewässern wird, die neben der BVVG weitere Eigentümer haben.” Eine entsprechende parlamentarische Frage hat Cornelia Behm dazu bereits eingereicht. “Ich bedauere, dass noch immer nicht alle Fragen im Zusammenhang mit der Seenübertragung geklärt werden konnten. Schließlich befassen sich Bund und Länder seit 2009 auch auf Grund des öffentlichen Druckes besonders intensiv mit dieser Thematik. Die grüne Fraktion im Bundestag hatte sogar einen Gesetzentwurf zur unentgeltlichen Übertragung der Seen an die Länder eingebracht. Der wurde leider von der schwarz-gelben Bundestagsmehrheit abgelehnt. Die SPD hatte sich enthalten.”
Quelle: BürgerInnenbüro Cornelia Behm MdB
Zu der heute von der Landesregierung vorgestellten Übernahme des sogenannten Seenpaketes erklärt die Bundestagsabgeordnete Cornelia Behm (Bündnis 90/Die Grünen):
“Von einer Paketlösung erwartet man eigentlich, dass dann auch alles im Paket enthalten ist. Doch das ist es in diesem Falle nicht. Einerseits wurde nur über die Seen mit einer Größe von mehr als fünf Hektar verhandelt und andererseits sollen 36 Seen direkt an Kommunen, Fischereipächter, den Naturschutzbund, den Landesanglerverband, den Landesbetrieb Forst oder Landkreise veräußert werden. Hier wird also weiter privatisiert. Auch dass über die kleineren oder die in Mischeigentum befindlichen Seen erst später verhandelt wird, ist unbefriedigend. Die Größe allein sagt nicht unbedingt etwas darüber, welche Bedeutung ein See für die Gesellschaft hat. Ich bin allerdings sehr zufrieden damit, dass die 17 Seen aus dem sogenannten Preußenvermögen unentgeltlich an das Land übertragen werden.”
Brandenburg ist, wie alle anderen Bundesländer auch, in der Verantwortung, die Europäische Wasserrahmenrichtlinie umzusetzen. Das heißt, dass bis 2015 die Gewässer – und eben auch unsere Seen – in einen guten ökologischen und chemischen Zustand versetzt werden müssen. Da stehen auch für etliche Seen Sanierungsmaßnahmen an. “Es muss deshalb sichergestellt sein, dass der künftige Träger bzw. Eigentümer in der Lage ist, die damit verbundenen Verpflichtungen zu erfüllen und die Kosten zu tragen,” betont Behm. Aus ihrer Sicht ist es schon deshalb am sinnvollsten, wenn das Gros der Gewässer im Eigentum des Landes bliebe.
“Zudem muss der Bund erklären, was aus den Gewässern wird, die neben der BVVG weitere Eigentümer haben.” Eine entsprechende parlamentarische Frage hat Cornelia Behm dazu bereits eingereicht. “Ich bedauere, dass noch immer nicht alle Fragen im Zusammenhang mit der Seenübertragung geklärt werden konnten. Schließlich befassen sich Bund und Länder seit 2009 auch auf Grund des öffentlichen Druckes besonders intensiv mit dieser Thematik. Die grüne Fraktion im Bundestag hatte sogar einen Gesetzentwurf zur unentgeltlichen Übertragung der Seen an die Länder eingebracht. Der wurde leider von der schwarz-gelben Bundestagsmehrheit abgelehnt. Die SPD hatte sich enthalten.”
Quelle: BürgerInnenbüro Cornelia Behm MdB
Zu der heute von der Landesregierung vorgestellten Übernahme des sogenannten Seenpaketes erklärt die Bundestagsabgeordnete Cornelia Behm (Bündnis 90/Die Grünen):
“Von einer Paketlösung erwartet man eigentlich, dass dann auch alles im Paket enthalten ist. Doch das ist es in diesem Falle nicht. Einerseits wurde nur über die Seen mit einer Größe von mehr als fünf Hektar verhandelt und andererseits sollen 36 Seen direkt an Kommunen, Fischereipächter, den Naturschutzbund, den Landesanglerverband, den Landesbetrieb Forst oder Landkreise veräußert werden. Hier wird also weiter privatisiert. Auch dass über die kleineren oder die in Mischeigentum befindlichen Seen erst später verhandelt wird, ist unbefriedigend. Die Größe allein sagt nicht unbedingt etwas darüber, welche Bedeutung ein See für die Gesellschaft hat. Ich bin allerdings sehr zufrieden damit, dass die 17 Seen aus dem sogenannten Preußenvermögen unentgeltlich an das Land übertragen werden.”
Brandenburg ist, wie alle anderen Bundesländer auch, in der Verantwortung, die Europäische Wasserrahmenrichtlinie umzusetzen. Das heißt, dass bis 2015 die Gewässer – und eben auch unsere Seen – in einen guten ökologischen und chemischen Zustand versetzt werden müssen. Da stehen auch für etliche Seen Sanierungsmaßnahmen an. “Es muss deshalb sichergestellt sein, dass der künftige Träger bzw. Eigentümer in der Lage ist, die damit verbundenen Verpflichtungen zu erfüllen und die Kosten zu tragen,” betont Behm. Aus ihrer Sicht ist es schon deshalb am sinnvollsten, wenn das Gros der Gewässer im Eigentum des Landes bliebe.
“Zudem muss der Bund erklären, was aus den Gewässern wird, die neben der BVVG weitere Eigentümer haben.” Eine entsprechende parlamentarische Frage hat Cornelia Behm dazu bereits eingereicht. “Ich bedauere, dass noch immer nicht alle Fragen im Zusammenhang mit der Seenübertragung geklärt werden konnten. Schließlich befassen sich Bund und Länder seit 2009 auch auf Grund des öffentlichen Druckes besonders intensiv mit dieser Thematik. Die grüne Fraktion im Bundestag hatte sogar einen Gesetzentwurf zur unentgeltlichen Übertragung der Seen an die Länder eingebracht. Der wurde leider von der schwarz-gelben Bundestagsmehrheit abgelehnt. Die SPD hatte sich enthalten.”
Quelle: BürgerInnenbüro Cornelia Behm MdB
Zu der heute von der Landesregierung vorgestellten Übernahme des sogenannten Seenpaketes erklärt die Bundestagsabgeordnete Cornelia Behm (Bündnis 90/Die Grünen):
“Von einer Paketlösung erwartet man eigentlich, dass dann auch alles im Paket enthalten ist. Doch das ist es in diesem Falle nicht. Einerseits wurde nur über die Seen mit einer Größe von mehr als fünf Hektar verhandelt und andererseits sollen 36 Seen direkt an Kommunen, Fischereipächter, den Naturschutzbund, den Landesanglerverband, den Landesbetrieb Forst oder Landkreise veräußert werden. Hier wird also weiter privatisiert. Auch dass über die kleineren oder die in Mischeigentum befindlichen Seen erst später verhandelt wird, ist unbefriedigend. Die Größe allein sagt nicht unbedingt etwas darüber, welche Bedeutung ein See für die Gesellschaft hat. Ich bin allerdings sehr zufrieden damit, dass die 17 Seen aus dem sogenannten Preußenvermögen unentgeltlich an das Land übertragen werden.”
Brandenburg ist, wie alle anderen Bundesländer auch, in der Verantwortung, die Europäische Wasserrahmenrichtlinie umzusetzen. Das heißt, dass bis 2015 die Gewässer – und eben auch unsere Seen – in einen guten ökologischen und chemischen Zustand versetzt werden müssen. Da stehen auch für etliche Seen Sanierungsmaßnahmen an. “Es muss deshalb sichergestellt sein, dass der künftige Träger bzw. Eigentümer in der Lage ist, die damit verbundenen Verpflichtungen zu erfüllen und die Kosten zu tragen,” betont Behm. Aus ihrer Sicht ist es schon deshalb am sinnvollsten, wenn das Gros der Gewässer im Eigentum des Landes bliebe.
“Zudem muss der Bund erklären, was aus den Gewässern wird, die neben der BVVG weitere Eigentümer haben.” Eine entsprechende parlamentarische Frage hat Cornelia Behm dazu bereits eingereicht. “Ich bedauere, dass noch immer nicht alle Fragen im Zusammenhang mit der Seenübertragung geklärt werden konnten. Schließlich befassen sich Bund und Länder seit 2009 auch auf Grund des öffentlichen Druckes besonders intensiv mit dieser Thematik. Die grüne Fraktion im Bundestag hatte sogar einen Gesetzentwurf zur unentgeltlichen Übertragung der Seen an die Länder eingebracht. Der wurde leider von der schwarz-gelben Bundestagsmehrheit abgelehnt. Die SPD hatte sich enthalten.”
Quelle: BürgerInnenbüro Cornelia Behm MdB