Die Stadt Forst (Lausitz) bietet ab sofort ein Online-Fundbüro an. Bürgerinnen und Bürger können unter www.forst-lausitz.de rund um die Uhr prüfen, ob verlorene Gegenstände wie Schlüssel, Portemonnaies oder andere persönliche Dinge im Fundbüro der Stadtverwaltung abgegeben wurden. Mit diesem digitalen Service setzt die Stadt ihre Digitalisierungsstrategie fort und will Verwaltungsprozesse bürgerfreundlicher und effizienter gestalten.
Die Stadt Forst teilte dazu mit:
Ab sofort können gefundene und verlorene Gegenstände bequem online eingesehen werden: Die Stadt Forst (Lausitz) bietet mit dem neuen Online-Fundbüro einen weiteren digitalen Service für Bürgerinnen und Bürger an. Unter www.forst-lausitz.de ist der Dienst einfach und kostenlos nutzbar. Wer etwa seinen Schlüssel, das Portemonnaie oder ein anderes persönliches Eigentum verloren hat, kann nun jederzeit online nachsehen, ob der Gegenstand im Fundbüro der Stadtverwaltung abgegeben wurde.
Mit dem neuen Online-Dienst setzt die Stadt Forst (Lausitz) ihre Digitalisierungsstrategie konsequent fort. Ziel ist es, die Verwaltung schrittweise bürgerfreundlicher, transparenter und effizienter zu gestalten. Das Online-Fundbüro ist dabei ein gutes Beispiel, wie analoge Verwaltungsprozesse sinnvoll digital ergänzt werden können. Bürgermeisterin Simone Taubenek erklärt: “Ein modernes Fundbüro gehört heute in die digitale Welt. Mit dem neuen Online-Service machen wir einen weiteren Schritt hin zu einer bürgernahen und zeitgemäßen Verwaltung. Unsere Bürgerinnen und Bürger sollen ihre Anliegen unkompliziert und ohne lange Wege erledigen können – das ist unser Anspruch.”
Warum es wichtig ist, Fundsachen abzugeben
Wer eine verlorene Sache findet, ist gesetzlich verpflichtet, den Fund anzuzeigen. Die rechtliche Grundlage bildet das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), insbesondere § 965 ff. BGB. Danach muss ein Fund dem Eigentümer, oder wenn dieser nicht bekannt ist, der zuständigen Behörde gemeldet werden. In der Stadt Forst (Lausitz) ist das Bürgeramt im Rathaus die zuständige Anlaufstelle für Fundangelegenheiten. Die Abgabe im Fundbüro ist nicht nur ein Zeichen von Ehrlichkeit, sondern dient auch dem Schutz des Eigentums aller. Nur so haben Verliererinnen und Verlierer eine realistische Chance, ihre Sachen wiederzubekommen. Gleichzeitig kann der Finder unter bestimmten Voraussetzungen einen Finderlohn beanspruchen und nach sechs Monaten das Eigentum an der Fundsache erwerben, sofern sich kein Empfangsberechtigter meldet. Die Stadt Forst (Lausitz) appelliert daher an alle Bürgerinnen und Bürger: Geben Sie gefundene Gegenstände im Fundbüro im Rathaus ab. Mit dem neuen Online-Service können Verliererinnen und Verlierer selbst nachsehen, ob der Fund bereits registriert ist.
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Red. / Presseinformation