Ab welchen Werten müssen Erbinnen und Erben Steuern zahlen? Seit dem seit 2009 in Deutschland geltenden neuem Erbschaft- und Schenkungsrecht sind sich auch in Brandenburg viele Bürgerinnen und Bürger bei der Antwort auf diese Frage nicht immer sicher. Jetzt bietet eine erste Orientierung zu dieser Frage die neu aufgelegte und inhaltlich überarbeitete Broschüre „Steuertipps zur Erbschaft- und Schenkungsteuer“, die ab sofort auf den Internetseiten des Brandenburger Finanzministeriums und der Finanzämter heruntergeladen werden kann und in allen Finanzämtern Brandenburgs kostenlos ausliegt.
„Grundgedanke des neuen Rechts ist eine verfassungskonforme, realitätsgerechte Bewertung des Vermögens. Diese verkehrswertnahe Bewertung wird durch deutlich höhere persönliche Freibeträge abgefedert, die sicherstellen, dass bei der Übertragung durchschnittlicher Vermögen in den meisten Fällen keine oder nur geringe Steuern anfallen“, erläuterte Brandenburgs Finanzminister Helmuth Markov heute in Potsdam. Hierzu biete die komplett überarbeitete und neu aufgelegte Broschüre den Bürgerinnen und Bürgern eine erste Orientierung.
So informiert die neue Publikation beispielsweise darüber, dass die Vererbung der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Eigentumswohnung oder des Einfamilienhauses an den Ehegatten oder den Lebenspartner steuerfrei ist. Die Vererbung eines Familienheims an Kinder oder Enkel ist bei einer Wohnfläche von bis zu 200 Quadratmetern in der Regel ebenfalls steuerfrei.
Im Land Brandenburg ist das Finanzamt Frankfurt (Oder) zentral für die Erbschaft- und Schenkungsteuer zuständig.
Quelle: Ministerium der Finanzen
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