Gegenwärtig startet in den brandenburgischen Kommunen das Anmeldeverfahren für die Erstklässler des kommenden Schuljahres. Alle Kinder, die bis zum 30. September 2011 das sechste Lebensjahr vollenden, werden zum Schuljahr 2011/12 schulpflichtig und müssen bis spätestens 28. Februar 2011 in der zuständigen Grundschule angemeldet werden. Kinder, die in der Zeit vom 01. Oktober bis zum 31. Dezember 2011 das sechste Lebensjahr vollenden, werden auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen. Informationen zur Aufnahme jüngerer Kinder erteilt die Schule. Die Kommunen veröffentlichen in diesen und den kommenden Wochen öffentliche Bekanntmachungen zu den Anmeldeterminen.
Die Eltern melden ihr schulpflichtiges Kind direkt in der zuständigen Grundschule an. Die Stadt- oder Gemeindeverwaltung des Wohnortes informiert darüber, welche die zuständige Schule ist. Bei der Anmeldung ist das Kind in der Schule persönlich vorzustellen. Neben der Geburtsurkunde muss auch die Teilnahmebestätigung an der Sprachstandsfeststellung vorgelegt werden. Sofern das schulpflichtige Kind eine Kita außerhalb des Landes besucht oder sich in sprachtherapeutischer Behandlung befindet, benötigen die Eltern einen entsprechenden Nachweis.
Wenn Eltern ihre Kinder in einer anderen Schule anmelden möchten, können sie einen Antrag an das Schulamt stellen. Das erforderliche Formular erhalten sie in der zuständigen Schule. Sofern Eltern ihre Kinder an einer Schule in freier Trägerschaft anmelden möchten, so teilen sie das der zuständigen Schule mit. Nach der Anmeldung wird die schulärztliche Untersuchung durch die Gesundheitsämter zur Feststellung des körperlichen Entwicklungsstandes durchgeführt. Die Untersuchungen finden in der Regel bis spätestens Ende April 2011 statt. Nachdem alle Informationen vorliegen, erhalten die Eltern eine schriftliche Mitteilung zur Feststellung der Schulfähigkeit und über die Aufnahme ihres Kindes in eine Schule.
Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Gegenwärtig startet in den brandenburgischen Kommunen das Anmeldeverfahren für die Erstklässler des kommenden Schuljahres. Alle Kinder, die bis zum 30. September 2011 das sechste Lebensjahr vollenden, werden zum Schuljahr 2011/12 schulpflichtig und müssen bis spätestens 28. Februar 2011 in der zuständigen Grundschule angemeldet werden. Kinder, die in der Zeit vom 01. Oktober bis zum 31. Dezember 2011 das sechste Lebensjahr vollenden, werden auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen. Informationen zur Aufnahme jüngerer Kinder erteilt die Schule. Die Kommunen veröffentlichen in diesen und den kommenden Wochen öffentliche Bekanntmachungen zu den Anmeldeterminen.
Die Eltern melden ihr schulpflichtiges Kind direkt in der zuständigen Grundschule an. Die Stadt- oder Gemeindeverwaltung des Wohnortes informiert darüber, welche die zuständige Schule ist. Bei der Anmeldung ist das Kind in der Schule persönlich vorzustellen. Neben der Geburtsurkunde muss auch die Teilnahmebestätigung an der Sprachstandsfeststellung vorgelegt werden. Sofern das schulpflichtige Kind eine Kita außerhalb des Landes besucht oder sich in sprachtherapeutischer Behandlung befindet, benötigen die Eltern einen entsprechenden Nachweis.
Wenn Eltern ihre Kinder in einer anderen Schule anmelden möchten, können sie einen Antrag an das Schulamt stellen. Das erforderliche Formular erhalten sie in der zuständigen Schule. Sofern Eltern ihre Kinder an einer Schule in freier Trägerschaft anmelden möchten, so teilen sie das der zuständigen Schule mit. Nach der Anmeldung wird die schulärztliche Untersuchung durch die Gesundheitsämter zur Feststellung des körperlichen Entwicklungsstandes durchgeführt. Die Untersuchungen finden in der Regel bis spätestens Ende April 2011 statt. Nachdem alle Informationen vorliegen, erhalten die Eltern eine schriftliche Mitteilung zur Feststellung der Schulfähigkeit und über die Aufnahme ihres Kindes in eine Schule.
Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Gegenwärtig startet in den brandenburgischen Kommunen das Anmeldeverfahren für die Erstklässler des kommenden Schuljahres. Alle Kinder, die bis zum 30. September 2011 das sechste Lebensjahr vollenden, werden zum Schuljahr 2011/12 schulpflichtig und müssen bis spätestens 28. Februar 2011 in der zuständigen Grundschule angemeldet werden. Kinder, die in der Zeit vom 01. Oktober bis zum 31. Dezember 2011 das sechste Lebensjahr vollenden, werden auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen. Informationen zur Aufnahme jüngerer Kinder erteilt die Schule. Die Kommunen veröffentlichen in diesen und den kommenden Wochen öffentliche Bekanntmachungen zu den Anmeldeterminen.
Die Eltern melden ihr schulpflichtiges Kind direkt in der zuständigen Grundschule an. Die Stadt- oder Gemeindeverwaltung des Wohnortes informiert darüber, welche die zuständige Schule ist. Bei der Anmeldung ist das Kind in der Schule persönlich vorzustellen. Neben der Geburtsurkunde muss auch die Teilnahmebestätigung an der Sprachstandsfeststellung vorgelegt werden. Sofern das schulpflichtige Kind eine Kita außerhalb des Landes besucht oder sich in sprachtherapeutischer Behandlung befindet, benötigen die Eltern einen entsprechenden Nachweis.
Wenn Eltern ihre Kinder in einer anderen Schule anmelden möchten, können sie einen Antrag an das Schulamt stellen. Das erforderliche Formular erhalten sie in der zuständigen Schule. Sofern Eltern ihre Kinder an einer Schule in freier Trägerschaft anmelden möchten, so teilen sie das der zuständigen Schule mit. Nach der Anmeldung wird die schulärztliche Untersuchung durch die Gesundheitsämter zur Feststellung des körperlichen Entwicklungsstandes durchgeführt. Die Untersuchungen finden in der Regel bis spätestens Ende April 2011 statt. Nachdem alle Informationen vorliegen, erhalten die Eltern eine schriftliche Mitteilung zur Feststellung der Schulfähigkeit und über die Aufnahme ihres Kindes in eine Schule.
Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Gegenwärtig startet in den brandenburgischen Kommunen das Anmeldeverfahren für die Erstklässler des kommenden Schuljahres. Alle Kinder, die bis zum 30. September 2011 das sechste Lebensjahr vollenden, werden zum Schuljahr 2011/12 schulpflichtig und müssen bis spätestens 28. Februar 2011 in der zuständigen Grundschule angemeldet werden. Kinder, die in der Zeit vom 01. Oktober bis zum 31. Dezember 2011 das sechste Lebensjahr vollenden, werden auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen. Informationen zur Aufnahme jüngerer Kinder erteilt die Schule. Die Kommunen veröffentlichen in diesen und den kommenden Wochen öffentliche Bekanntmachungen zu den Anmeldeterminen.
Die Eltern melden ihr schulpflichtiges Kind direkt in der zuständigen Grundschule an. Die Stadt- oder Gemeindeverwaltung des Wohnortes informiert darüber, welche die zuständige Schule ist. Bei der Anmeldung ist das Kind in der Schule persönlich vorzustellen. Neben der Geburtsurkunde muss auch die Teilnahmebestätigung an der Sprachstandsfeststellung vorgelegt werden. Sofern das schulpflichtige Kind eine Kita außerhalb des Landes besucht oder sich in sprachtherapeutischer Behandlung befindet, benötigen die Eltern einen entsprechenden Nachweis.
Wenn Eltern ihre Kinder in einer anderen Schule anmelden möchten, können sie einen Antrag an das Schulamt stellen. Das erforderliche Formular erhalten sie in der zuständigen Schule. Sofern Eltern ihre Kinder an einer Schule in freier Trägerschaft anmelden möchten, so teilen sie das der zuständigen Schule mit. Nach der Anmeldung wird die schulärztliche Untersuchung durch die Gesundheitsämter zur Feststellung des körperlichen Entwicklungsstandes durchgeführt. Die Untersuchungen finden in der Regel bis spätestens Ende April 2011 statt. Nachdem alle Informationen vorliegen, erhalten die Eltern eine schriftliche Mitteilung zur Feststellung der Schulfähigkeit und über die Aufnahme ihres Kindes in eine Schule.
Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport