• Karriere
  • Impressum
  • Mediadaten
  • Datenschutz
  • AGB
Montag, 26. Mai 2025
NIEDERLAUSITZ aktuell
No Result
View All Result
  • RegioNews
    • Cottbus
    • Spree-Neiße
      • Briesen
      • Burg (Spreewald)
      • Döbern
      • Dissen-Striesow
      • Drachhausen
      • Drebkau
      • Drehnow
      • Felixsee
      • Forst (Lausitz)
      • Groß Schacksdorf-Simmersdorf
      • Guben
      • Guhrow
      • Heinersbrück
      • Hornow-Wadelsdorf
      • Jänschwalde
      • Kolkwitz
      • Neiße-Malxetal
      • Neuhausen/Spree
      • Peitz
      • Schenkendöbern
      • Schmogrow-Fehrow
      • Spremberg
      • Tauer
      • Teichland
      • Tschernitz
      • Turnow-Preilack
      • Welzow
      • Werben
      • Wiesengrund
    • Oberspreewald-Lausitz
      • Altdöbern
      • Bronkow
      • Calau
      • Frauendorf
      • Großkmehlen
      • Großräschen
      • Guteborn
      • Hermsdorf
      • Hohenbocka
      • Lübbenau/Spreewald
      • Lauchhammer
      • Lindenau
      • Luckaitztal
      • Neu-Seeland
      • Neupetershain
      • Ortrand
      • Ruhland
      • Schipkau
      • Schwarzbach
      • Schwarzheide
      • Senftenberg
      • Tettau
      • Vetschau
    • Oder-Spree
      • Eisenhüttenstadt
      • Beeskow
      • Mixdorf
      • Schlaubetal
      • Müllrose
      • Friedland (Stadt)
      • Neißemünde
      • Ragow-Merz
      • Siehdichum
      • Groß Lindow
      • Neuzelle
      • Grunow-Dammendorf
    • Elbe-Elster
      • Bad Liebenwerda
      • Betten
      • Crinitz
      • Doberlug-Kirchhain
      • Elsterwerda
      • Falkenberg/Elster
      • Fichtwald
      • Finsterwalde
      • Gorden
      • Gröbitz
      • Gröden
      • Heideland
      • Herzberg
      • Hohenleipisch
      • Plessa
      • Kahla
      • Röderland
      • Lebusa
      • Rückersdorf
      • Lichterfeld-Schacksdorf
      • Sallgast
      • Sallgast
      • Mühlberg
      • Schönborn
      • Massen
      • Schlieben
      • Merzdorf
      • Schönewalde
      • Sonnewalde
      • Staupitz
      • Tröbitz
      • Uebigau-Wahrenbrück
    • Dahme-Spreewald
      • Alt Zauche-Wußwerk
      • Byhleguhre-Byhlen
      • Lübben (Spreewald)
      • Lieberose
      • Neu Zauche
      • Luckau
      • Drahnsdorf
      • Märkisch Buchholz
      • Golßen
      • Märkische Heide
      • Jamlitz
      • Spreewaldheide
      • Heideblick
      • Schlepzig
      • Krausnick-Groß Wasserburg
      • Schwielochsee
      • Schönwald
      • Steinreich
      • Straupitz
      • Kasel-Golzig
    • Niederlausitz
    • Brandenburg
    • Nachbarn
  • VideoNews
  • Themen
    • 110&112
    • Arbeit
    • Ausflugstipps
    • Bekanntmachungen
    • Bildung
    • Kultur
    • Politik
    • Panorama
    • Ratgeber
    • Sport
    • Veranstaltungen
    • Verkehr
    • Wirtschaft
    • Branchenbuch
  • RegioNews
    • Cottbus
    • Spree-Neiße
      • Briesen
      • Burg (Spreewald)
      • Döbern
      • Dissen-Striesow
      • Drachhausen
      • Drebkau
      • Drehnow
      • Felixsee
      • Forst (Lausitz)
      • Groß Schacksdorf-Simmersdorf
      • Guben
      • Guhrow
      • Heinersbrück
      • Hornow-Wadelsdorf
      • Jänschwalde
      • Kolkwitz
      • Neiße-Malxetal
      • Neuhausen/Spree
      • Peitz
      • Schenkendöbern
      • Schmogrow-Fehrow
      • Spremberg
      • Tauer
      • Teichland
      • Tschernitz
      • Turnow-Preilack
      • Welzow
      • Werben
      • Wiesengrund
    • Oberspreewald-Lausitz
      • Altdöbern
      • Bronkow
      • Calau
      • Frauendorf
      • Großkmehlen
      • Großräschen
      • Guteborn
      • Hermsdorf
      • Hohenbocka
      • Lübbenau/Spreewald
      • Lauchhammer
      • Lindenau
      • Luckaitztal
      • Neu-Seeland
      • Neupetershain
      • Ortrand
      • Ruhland
      • Schipkau
      • Schwarzbach
      • Schwarzheide
      • Senftenberg
      • Tettau
      • Vetschau
    • Oder-Spree
      • Eisenhüttenstadt
      • Beeskow
      • Mixdorf
      • Schlaubetal
      • Müllrose
      • Friedland (Stadt)
      • Neißemünde
      • Ragow-Merz
      • Siehdichum
      • Groß Lindow
      • Neuzelle
      • Grunow-Dammendorf
    • Elbe-Elster
      • Bad Liebenwerda
      • Betten
      • Crinitz
      • Doberlug-Kirchhain
      • Elsterwerda
      • Falkenberg/Elster
      • Fichtwald
      • Finsterwalde
      • Gorden
      • Gröbitz
      • Gröden
      • Heideland
      • Herzberg
      • Hohenleipisch
      • Plessa
      • Kahla
      • Röderland
      • Lebusa
      • Rückersdorf
      • Lichterfeld-Schacksdorf
      • Sallgast
      • Sallgast
      • Mühlberg
      • Schönborn
      • Massen
      • Schlieben
      • Merzdorf
      • Schönewalde
      • Sonnewalde
      • Staupitz
      • Tröbitz
      • Uebigau-Wahrenbrück
    • Dahme-Spreewald
      • Alt Zauche-Wußwerk
      • Byhleguhre-Byhlen
      • Lübben (Spreewald)
      • Lieberose
      • Neu Zauche
      • Luckau
      • Drahnsdorf
      • Märkisch Buchholz
      • Golßen
      • Märkische Heide
      • Jamlitz
      • Spreewaldheide
      • Heideblick
      • Schlepzig
      • Krausnick-Groß Wasserburg
      • Schwielochsee
      • Schönwald
      • Steinreich
      • Straupitz
      • Kasel-Golzig
    • Niederlausitz
    • Brandenburg
    • Nachbarn
  • VideoNews
  • Themen
    • 110&112
    • Arbeit
    • Ausflugstipps
    • Bekanntmachungen
    • Bildung
    • Kultur
    • Politik
    • Panorama
    • Ratgeber
    • Sport
    • Veranstaltungen
    • Verkehr
    • Wirtschaft
    • Branchenbuch
No Result
View All Result
NIEDERLAUSITZ aktuell

Déjà-vu beim Zoll – Man trifft sich immer zweimal im Leben

18:50 Uhr | 17. Juni 2010
Auf Facebook teilenAuf Twitter teilen

Gestern erregte ein auffällig beklebter Kleintransporter das Interesse von zwei Zöllnern des Hauptzollamts Frankfurt (Oder). Der als Begleitfahrzeug eines Schwertransports hergerichtete Citroen Berlingo war in der Nähe der Arbeitsagentur Frankfurt (Oder) abgestellt.
Die Kontrollbeamten entschieden sich, das Fahrzeug zu überprüfen.
Bei der Kontrolle stellte sich schnell heraus, dass es sich tatsächlich um einen Schwertransport, der für Zöllner besonders interessant ist, handelte: das Fahrzeug war mit 197.800 Schmuggelzigaretten mit russischen und weißrussischen Steuerbanderolen beladen.
Der Steuerschaden beläuft sich auf 34.000 Euro. Gegen den polnischen Fahrer (31 Jahre) leiteten die Zöllner ein Steuerstrafverfahren ein.
Das Zollfahndungsamt Berlin-Brandenburg übernahm die strafrechtlichen
Ermittlungen.
Bereits am 25. Januar 2010 ergab die Kontrolle eines ähnlich gestalteten Kleintransporters im Stadtgebiet Frankfurt (Oder), dass es sich nicht um einen Schwer-, sondern um einen Schmuggeltransport handelte. Das Fahrzeug war mit 198.000 unversteuerten Zigaretten beladen.
Was die Zöllner überraschte:
Das gestern kontrollierte Fahrzeug ist das bereits im Januar überprüfte.
Lediglich die Aufschrift war aus der englischen in die deutsche Sprache geändert worden. Außerdem wurden zwei Rundumleuchten auf dem Dach montiert.
Um ein erneutes Umgestalten des Fahrzeug und ein drittes Aufeinandertreffen zu vermeiden, stellten die Zöllner neben den Zigaretten auch den Kleintransporter sicher.
Informationen zur Einfuhr von Zigaretten
Tabakwaren, das sind Zigarren, Zigarillos, Zigaretten und Rauchtabak (Feinschnitt und Pfeifentabak), unterliegen der Tabaksteuer. Die Tabaksteuer zählt zu den Verbrauchsteuern.
Im Gegensatz zu den übrigen Verbrauchsteuerarten ist die Tabaksteuer grundsätzlich durch Verwendung von Steuerzeichen (Steuerbanderolen) zu entrichten. Darunter ist das Entwerten und das Anbringen der Steuerzeichen an den Kleinverkaufspackungen zu verstehen. Anhand der Steuerzeichen ist erkennbar, ob Tabakwaren ordnungsgemäß versteuert worden sind. Die Höhe der Tabaksteuer ist auf den Banderolen aufgedruckt.
Nur beim Zoll angemeldete und zugelassene Hersteller oder Einführer von Tabakwaren können Steuerzeichen vom Zoll beziehen.
Bevor Zigaretten zu gewerblichen Zwecken nach Deutschland verbracht werden, muss zwingend ein entsprechendes Steuerzeichen angebracht sein.
Die Beförderung von versteuerten Tabakwaren anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder sog. Drittländern (Ländern, die nicht Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind) zu gewerblichen Zwecken ist im Tabaksteuerrecht deshalb praktisch ausgeschlossen.
Somit entsteht auch für in anderen EU-Mitgliedstaaten oder Drittländern versteuerte Tabakwaren, die nach Deutschland verbracht oder dorthin versandt werden, die deutsche Tabaksteuer. Die Steuer entsteht, wenn die Ware erstmals in Deutschland zu gewerblichen Zwecken in Besitz gehalten wird. Steuerschuldner ist, wer die Lieferung vornimmt oder die Tabakwaren in Besitz hält und der Empfänger, sobald er Besitz an den Tabakwaren erlangt hat.
Die Tabaksteuer ist sofort fällig.
Außerdem sind die Tabakwaren nach § 215 Abgabenordnung sicherzustellen.
Gegen den Einführer wird ein Steuerstrafverfahren eingeleitet.
Quelle: Hauptzollamt Frankfurt (Oder)

Gestern erregte ein auffällig beklebter Kleintransporter das Interesse von zwei Zöllnern des Hauptzollamts Frankfurt (Oder). Der als Begleitfahrzeug eines Schwertransports hergerichtete Citroen Berlingo war in der Nähe der Arbeitsagentur Frankfurt (Oder) abgestellt.
Die Kontrollbeamten entschieden sich, das Fahrzeug zu überprüfen.
Bei der Kontrolle stellte sich schnell heraus, dass es sich tatsächlich um einen Schwertransport, der für Zöllner besonders interessant ist, handelte: das Fahrzeug war mit 197.800 Schmuggelzigaretten mit russischen und weißrussischen Steuerbanderolen beladen.
Der Steuerschaden beläuft sich auf 34.000 Euro. Gegen den polnischen Fahrer (31 Jahre) leiteten die Zöllner ein Steuerstrafverfahren ein.
Das Zollfahndungsamt Berlin-Brandenburg übernahm die strafrechtlichen
Ermittlungen.
Bereits am 25. Januar 2010 ergab die Kontrolle eines ähnlich gestalteten Kleintransporters im Stadtgebiet Frankfurt (Oder), dass es sich nicht um einen Schwer-, sondern um einen Schmuggeltransport handelte. Das Fahrzeug war mit 198.000 unversteuerten Zigaretten beladen.
Was die Zöllner überraschte:
Das gestern kontrollierte Fahrzeug ist das bereits im Januar überprüfte.
Lediglich die Aufschrift war aus der englischen in die deutsche Sprache geändert worden. Außerdem wurden zwei Rundumleuchten auf dem Dach montiert.
Um ein erneutes Umgestalten des Fahrzeug und ein drittes Aufeinandertreffen zu vermeiden, stellten die Zöllner neben den Zigaretten auch den Kleintransporter sicher.
Informationen zur Einfuhr von Zigaretten
Tabakwaren, das sind Zigarren, Zigarillos, Zigaretten und Rauchtabak (Feinschnitt und Pfeifentabak), unterliegen der Tabaksteuer. Die Tabaksteuer zählt zu den Verbrauchsteuern.
Im Gegensatz zu den übrigen Verbrauchsteuerarten ist die Tabaksteuer grundsätzlich durch Verwendung von Steuerzeichen (Steuerbanderolen) zu entrichten. Darunter ist das Entwerten und das Anbringen der Steuerzeichen an den Kleinverkaufspackungen zu verstehen. Anhand der Steuerzeichen ist erkennbar, ob Tabakwaren ordnungsgemäß versteuert worden sind. Die Höhe der Tabaksteuer ist auf den Banderolen aufgedruckt.
Nur beim Zoll angemeldete und zugelassene Hersteller oder Einführer von Tabakwaren können Steuerzeichen vom Zoll beziehen.
Bevor Zigaretten zu gewerblichen Zwecken nach Deutschland verbracht werden, muss zwingend ein entsprechendes Steuerzeichen angebracht sein.
Die Beförderung von versteuerten Tabakwaren anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder sog. Drittländern (Ländern, die nicht Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind) zu gewerblichen Zwecken ist im Tabaksteuerrecht deshalb praktisch ausgeschlossen.
Somit entsteht auch für in anderen EU-Mitgliedstaaten oder Drittländern versteuerte Tabakwaren, die nach Deutschland verbracht oder dorthin versandt werden, die deutsche Tabaksteuer. Die Steuer entsteht, wenn die Ware erstmals in Deutschland zu gewerblichen Zwecken in Besitz gehalten wird. Steuerschuldner ist, wer die Lieferung vornimmt oder die Tabakwaren in Besitz hält und der Empfänger, sobald er Besitz an den Tabakwaren erlangt hat.
Die Tabaksteuer ist sofort fällig.
Außerdem sind die Tabakwaren nach § 215 Abgabenordnung sicherzustellen.
Gegen den Einführer wird ein Steuerstrafverfahren eingeleitet.
Quelle: Hauptzollamt Frankfurt (Oder)

Gestern erregte ein auffällig beklebter Kleintransporter das Interesse von zwei Zöllnern des Hauptzollamts Frankfurt (Oder). Der als Begleitfahrzeug eines Schwertransports hergerichtete Citroen Berlingo war in der Nähe der Arbeitsagentur Frankfurt (Oder) abgestellt.
Die Kontrollbeamten entschieden sich, das Fahrzeug zu überprüfen.
Bei der Kontrolle stellte sich schnell heraus, dass es sich tatsächlich um einen Schwertransport, der für Zöllner besonders interessant ist, handelte: das Fahrzeug war mit 197.800 Schmuggelzigaretten mit russischen und weißrussischen Steuerbanderolen beladen.
Der Steuerschaden beläuft sich auf 34.000 Euro. Gegen den polnischen Fahrer (31 Jahre) leiteten die Zöllner ein Steuerstrafverfahren ein.
Das Zollfahndungsamt Berlin-Brandenburg übernahm die strafrechtlichen
Ermittlungen.
Bereits am 25. Januar 2010 ergab die Kontrolle eines ähnlich gestalteten Kleintransporters im Stadtgebiet Frankfurt (Oder), dass es sich nicht um einen Schwer-, sondern um einen Schmuggeltransport handelte. Das Fahrzeug war mit 198.000 unversteuerten Zigaretten beladen.
Was die Zöllner überraschte:
Das gestern kontrollierte Fahrzeug ist das bereits im Januar überprüfte.
Lediglich die Aufschrift war aus der englischen in die deutsche Sprache geändert worden. Außerdem wurden zwei Rundumleuchten auf dem Dach montiert.
Um ein erneutes Umgestalten des Fahrzeug und ein drittes Aufeinandertreffen zu vermeiden, stellten die Zöllner neben den Zigaretten auch den Kleintransporter sicher.
Informationen zur Einfuhr von Zigaretten
Tabakwaren, das sind Zigarren, Zigarillos, Zigaretten und Rauchtabak (Feinschnitt und Pfeifentabak), unterliegen der Tabaksteuer. Die Tabaksteuer zählt zu den Verbrauchsteuern.
Im Gegensatz zu den übrigen Verbrauchsteuerarten ist die Tabaksteuer grundsätzlich durch Verwendung von Steuerzeichen (Steuerbanderolen) zu entrichten. Darunter ist das Entwerten und das Anbringen der Steuerzeichen an den Kleinverkaufspackungen zu verstehen. Anhand der Steuerzeichen ist erkennbar, ob Tabakwaren ordnungsgemäß versteuert worden sind. Die Höhe der Tabaksteuer ist auf den Banderolen aufgedruckt.
Nur beim Zoll angemeldete und zugelassene Hersteller oder Einführer von Tabakwaren können Steuerzeichen vom Zoll beziehen.
Bevor Zigaretten zu gewerblichen Zwecken nach Deutschland verbracht werden, muss zwingend ein entsprechendes Steuerzeichen angebracht sein.
Die Beförderung von versteuerten Tabakwaren anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder sog. Drittländern (Ländern, die nicht Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind) zu gewerblichen Zwecken ist im Tabaksteuerrecht deshalb praktisch ausgeschlossen.
Somit entsteht auch für in anderen EU-Mitgliedstaaten oder Drittländern versteuerte Tabakwaren, die nach Deutschland verbracht oder dorthin versandt werden, die deutsche Tabaksteuer. Die Steuer entsteht, wenn die Ware erstmals in Deutschland zu gewerblichen Zwecken in Besitz gehalten wird. Steuerschuldner ist, wer die Lieferung vornimmt oder die Tabakwaren in Besitz hält und der Empfänger, sobald er Besitz an den Tabakwaren erlangt hat.
Die Tabaksteuer ist sofort fällig.
Außerdem sind die Tabakwaren nach § 215 Abgabenordnung sicherzustellen.
Gegen den Einführer wird ein Steuerstrafverfahren eingeleitet.
Quelle: Hauptzollamt Frankfurt (Oder)

Gestern erregte ein auffällig beklebter Kleintransporter das Interesse von zwei Zöllnern des Hauptzollamts Frankfurt (Oder). Der als Begleitfahrzeug eines Schwertransports hergerichtete Citroen Berlingo war in der Nähe der Arbeitsagentur Frankfurt (Oder) abgestellt.
Die Kontrollbeamten entschieden sich, das Fahrzeug zu überprüfen.
Bei der Kontrolle stellte sich schnell heraus, dass es sich tatsächlich um einen Schwertransport, der für Zöllner besonders interessant ist, handelte: das Fahrzeug war mit 197.800 Schmuggelzigaretten mit russischen und weißrussischen Steuerbanderolen beladen.
Der Steuerschaden beläuft sich auf 34.000 Euro. Gegen den polnischen Fahrer (31 Jahre) leiteten die Zöllner ein Steuerstrafverfahren ein.
Das Zollfahndungsamt Berlin-Brandenburg übernahm die strafrechtlichen
Ermittlungen.
Bereits am 25. Januar 2010 ergab die Kontrolle eines ähnlich gestalteten Kleintransporters im Stadtgebiet Frankfurt (Oder), dass es sich nicht um einen Schwer-, sondern um einen Schmuggeltransport handelte. Das Fahrzeug war mit 198.000 unversteuerten Zigaretten beladen.
Was die Zöllner überraschte:
Das gestern kontrollierte Fahrzeug ist das bereits im Januar überprüfte.
Lediglich die Aufschrift war aus der englischen in die deutsche Sprache geändert worden. Außerdem wurden zwei Rundumleuchten auf dem Dach montiert.
Um ein erneutes Umgestalten des Fahrzeug und ein drittes Aufeinandertreffen zu vermeiden, stellten die Zöllner neben den Zigaretten auch den Kleintransporter sicher.
Informationen zur Einfuhr von Zigaretten
Tabakwaren, das sind Zigarren, Zigarillos, Zigaretten und Rauchtabak (Feinschnitt und Pfeifentabak), unterliegen der Tabaksteuer. Die Tabaksteuer zählt zu den Verbrauchsteuern.
Im Gegensatz zu den übrigen Verbrauchsteuerarten ist die Tabaksteuer grundsätzlich durch Verwendung von Steuerzeichen (Steuerbanderolen) zu entrichten. Darunter ist das Entwerten und das Anbringen der Steuerzeichen an den Kleinverkaufspackungen zu verstehen. Anhand der Steuerzeichen ist erkennbar, ob Tabakwaren ordnungsgemäß versteuert worden sind. Die Höhe der Tabaksteuer ist auf den Banderolen aufgedruckt.
Nur beim Zoll angemeldete und zugelassene Hersteller oder Einführer von Tabakwaren können Steuerzeichen vom Zoll beziehen.
Bevor Zigaretten zu gewerblichen Zwecken nach Deutschland verbracht werden, muss zwingend ein entsprechendes Steuerzeichen angebracht sein.
Die Beförderung von versteuerten Tabakwaren anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder sog. Drittländern (Ländern, die nicht Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind) zu gewerblichen Zwecken ist im Tabaksteuerrecht deshalb praktisch ausgeschlossen.
Somit entsteht auch für in anderen EU-Mitgliedstaaten oder Drittländern versteuerte Tabakwaren, die nach Deutschland verbracht oder dorthin versandt werden, die deutsche Tabaksteuer. Die Steuer entsteht, wenn die Ware erstmals in Deutschland zu gewerblichen Zwecken in Besitz gehalten wird. Steuerschuldner ist, wer die Lieferung vornimmt oder die Tabakwaren in Besitz hält und der Empfänger, sobald er Besitz an den Tabakwaren erlangt hat.
Die Tabaksteuer ist sofort fällig.
Außerdem sind die Tabakwaren nach § 215 Abgabenordnung sicherzustellen.
Gegen den Einführer wird ein Steuerstrafverfahren eingeleitet.
Quelle: Hauptzollamt Frankfurt (Oder)

Gestern erregte ein auffällig beklebter Kleintransporter das Interesse von zwei Zöllnern des Hauptzollamts Frankfurt (Oder). Der als Begleitfahrzeug eines Schwertransports hergerichtete Citroen Berlingo war in der Nähe der Arbeitsagentur Frankfurt (Oder) abgestellt.
Die Kontrollbeamten entschieden sich, das Fahrzeug zu überprüfen.
Bei der Kontrolle stellte sich schnell heraus, dass es sich tatsächlich um einen Schwertransport, der für Zöllner besonders interessant ist, handelte: das Fahrzeug war mit 197.800 Schmuggelzigaretten mit russischen und weißrussischen Steuerbanderolen beladen.
Der Steuerschaden beläuft sich auf 34.000 Euro. Gegen den polnischen Fahrer (31 Jahre) leiteten die Zöllner ein Steuerstrafverfahren ein.
Das Zollfahndungsamt Berlin-Brandenburg übernahm die strafrechtlichen
Ermittlungen.
Bereits am 25. Januar 2010 ergab die Kontrolle eines ähnlich gestalteten Kleintransporters im Stadtgebiet Frankfurt (Oder), dass es sich nicht um einen Schwer-, sondern um einen Schmuggeltransport handelte. Das Fahrzeug war mit 198.000 unversteuerten Zigaretten beladen.
Was die Zöllner überraschte:
Das gestern kontrollierte Fahrzeug ist das bereits im Januar überprüfte.
Lediglich die Aufschrift war aus der englischen in die deutsche Sprache geändert worden. Außerdem wurden zwei Rundumleuchten auf dem Dach montiert.
Um ein erneutes Umgestalten des Fahrzeug und ein drittes Aufeinandertreffen zu vermeiden, stellten die Zöllner neben den Zigaretten auch den Kleintransporter sicher.
Informationen zur Einfuhr von Zigaretten
Tabakwaren, das sind Zigarren, Zigarillos, Zigaretten und Rauchtabak (Feinschnitt und Pfeifentabak), unterliegen der Tabaksteuer. Die Tabaksteuer zählt zu den Verbrauchsteuern.
Im Gegensatz zu den übrigen Verbrauchsteuerarten ist die Tabaksteuer grundsätzlich durch Verwendung von Steuerzeichen (Steuerbanderolen) zu entrichten. Darunter ist das Entwerten und das Anbringen der Steuerzeichen an den Kleinverkaufspackungen zu verstehen. Anhand der Steuerzeichen ist erkennbar, ob Tabakwaren ordnungsgemäß versteuert worden sind. Die Höhe der Tabaksteuer ist auf den Banderolen aufgedruckt.
Nur beim Zoll angemeldete und zugelassene Hersteller oder Einführer von Tabakwaren können Steuerzeichen vom Zoll beziehen.
Bevor Zigaretten zu gewerblichen Zwecken nach Deutschland verbracht werden, muss zwingend ein entsprechendes Steuerzeichen angebracht sein.
Die Beförderung von versteuerten Tabakwaren anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder sog. Drittländern (Ländern, die nicht Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind) zu gewerblichen Zwecken ist im Tabaksteuerrecht deshalb praktisch ausgeschlossen.
Somit entsteht auch für in anderen EU-Mitgliedstaaten oder Drittländern versteuerte Tabakwaren, die nach Deutschland verbracht oder dorthin versandt werden, die deutsche Tabaksteuer. Die Steuer entsteht, wenn die Ware erstmals in Deutschland zu gewerblichen Zwecken in Besitz gehalten wird. Steuerschuldner ist, wer die Lieferung vornimmt oder die Tabakwaren in Besitz hält und der Empfänger, sobald er Besitz an den Tabakwaren erlangt hat.
Die Tabaksteuer ist sofort fällig.
Außerdem sind die Tabakwaren nach § 215 Abgabenordnung sicherzustellen.
Gegen den Einführer wird ein Steuerstrafverfahren eingeleitet.
Quelle: Hauptzollamt Frankfurt (Oder)

Gestern erregte ein auffällig beklebter Kleintransporter das Interesse von zwei Zöllnern des Hauptzollamts Frankfurt (Oder). Der als Begleitfahrzeug eines Schwertransports hergerichtete Citroen Berlingo war in der Nähe der Arbeitsagentur Frankfurt (Oder) abgestellt.
Die Kontrollbeamten entschieden sich, das Fahrzeug zu überprüfen.
Bei der Kontrolle stellte sich schnell heraus, dass es sich tatsächlich um einen Schwertransport, der für Zöllner besonders interessant ist, handelte: das Fahrzeug war mit 197.800 Schmuggelzigaretten mit russischen und weißrussischen Steuerbanderolen beladen.
Der Steuerschaden beläuft sich auf 34.000 Euro. Gegen den polnischen Fahrer (31 Jahre) leiteten die Zöllner ein Steuerstrafverfahren ein.
Das Zollfahndungsamt Berlin-Brandenburg übernahm die strafrechtlichen
Ermittlungen.
Bereits am 25. Januar 2010 ergab die Kontrolle eines ähnlich gestalteten Kleintransporters im Stadtgebiet Frankfurt (Oder), dass es sich nicht um einen Schwer-, sondern um einen Schmuggeltransport handelte. Das Fahrzeug war mit 198.000 unversteuerten Zigaretten beladen.
Was die Zöllner überraschte:
Das gestern kontrollierte Fahrzeug ist das bereits im Januar überprüfte.
Lediglich die Aufschrift war aus der englischen in die deutsche Sprache geändert worden. Außerdem wurden zwei Rundumleuchten auf dem Dach montiert.
Um ein erneutes Umgestalten des Fahrzeug und ein drittes Aufeinandertreffen zu vermeiden, stellten die Zöllner neben den Zigaretten auch den Kleintransporter sicher.
Informationen zur Einfuhr von Zigaretten
Tabakwaren, das sind Zigarren, Zigarillos, Zigaretten und Rauchtabak (Feinschnitt und Pfeifentabak), unterliegen der Tabaksteuer. Die Tabaksteuer zählt zu den Verbrauchsteuern.
Im Gegensatz zu den übrigen Verbrauchsteuerarten ist die Tabaksteuer grundsätzlich durch Verwendung von Steuerzeichen (Steuerbanderolen) zu entrichten. Darunter ist das Entwerten und das Anbringen der Steuerzeichen an den Kleinverkaufspackungen zu verstehen. Anhand der Steuerzeichen ist erkennbar, ob Tabakwaren ordnungsgemäß versteuert worden sind. Die Höhe der Tabaksteuer ist auf den Banderolen aufgedruckt.
Nur beim Zoll angemeldete und zugelassene Hersteller oder Einführer von Tabakwaren können Steuerzeichen vom Zoll beziehen.
Bevor Zigaretten zu gewerblichen Zwecken nach Deutschland verbracht werden, muss zwingend ein entsprechendes Steuerzeichen angebracht sein.
Die Beförderung von versteuerten Tabakwaren anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder sog. Drittländern (Ländern, die nicht Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind) zu gewerblichen Zwecken ist im Tabaksteuerrecht deshalb praktisch ausgeschlossen.
Somit entsteht auch für in anderen EU-Mitgliedstaaten oder Drittländern versteuerte Tabakwaren, die nach Deutschland verbracht oder dorthin versandt werden, die deutsche Tabaksteuer. Die Steuer entsteht, wenn die Ware erstmals in Deutschland zu gewerblichen Zwecken in Besitz gehalten wird. Steuerschuldner ist, wer die Lieferung vornimmt oder die Tabakwaren in Besitz hält und der Empfänger, sobald er Besitz an den Tabakwaren erlangt hat.
Die Tabaksteuer ist sofort fällig.
Außerdem sind die Tabakwaren nach § 215 Abgabenordnung sicherzustellen.
Gegen den Einführer wird ein Steuerstrafverfahren eingeleitet.
Quelle: Hauptzollamt Frankfurt (Oder)

Gestern erregte ein auffällig beklebter Kleintransporter das Interesse von zwei Zöllnern des Hauptzollamts Frankfurt (Oder). Der als Begleitfahrzeug eines Schwertransports hergerichtete Citroen Berlingo war in der Nähe der Arbeitsagentur Frankfurt (Oder) abgestellt.
Die Kontrollbeamten entschieden sich, das Fahrzeug zu überprüfen.
Bei der Kontrolle stellte sich schnell heraus, dass es sich tatsächlich um einen Schwertransport, der für Zöllner besonders interessant ist, handelte: das Fahrzeug war mit 197.800 Schmuggelzigaretten mit russischen und weißrussischen Steuerbanderolen beladen.
Der Steuerschaden beläuft sich auf 34.000 Euro. Gegen den polnischen Fahrer (31 Jahre) leiteten die Zöllner ein Steuerstrafverfahren ein.
Das Zollfahndungsamt Berlin-Brandenburg übernahm die strafrechtlichen
Ermittlungen.
Bereits am 25. Januar 2010 ergab die Kontrolle eines ähnlich gestalteten Kleintransporters im Stadtgebiet Frankfurt (Oder), dass es sich nicht um einen Schwer-, sondern um einen Schmuggeltransport handelte. Das Fahrzeug war mit 198.000 unversteuerten Zigaretten beladen.
Was die Zöllner überraschte:
Das gestern kontrollierte Fahrzeug ist das bereits im Januar überprüfte.
Lediglich die Aufschrift war aus der englischen in die deutsche Sprache geändert worden. Außerdem wurden zwei Rundumleuchten auf dem Dach montiert.
Um ein erneutes Umgestalten des Fahrzeug und ein drittes Aufeinandertreffen zu vermeiden, stellten die Zöllner neben den Zigaretten auch den Kleintransporter sicher.
Informationen zur Einfuhr von Zigaretten
Tabakwaren, das sind Zigarren, Zigarillos, Zigaretten und Rauchtabak (Feinschnitt und Pfeifentabak), unterliegen der Tabaksteuer. Die Tabaksteuer zählt zu den Verbrauchsteuern.
Im Gegensatz zu den übrigen Verbrauchsteuerarten ist die Tabaksteuer grundsätzlich durch Verwendung von Steuerzeichen (Steuerbanderolen) zu entrichten. Darunter ist das Entwerten und das Anbringen der Steuerzeichen an den Kleinverkaufspackungen zu verstehen. Anhand der Steuerzeichen ist erkennbar, ob Tabakwaren ordnungsgemäß versteuert worden sind. Die Höhe der Tabaksteuer ist auf den Banderolen aufgedruckt.
Nur beim Zoll angemeldete und zugelassene Hersteller oder Einführer von Tabakwaren können Steuerzeichen vom Zoll beziehen.
Bevor Zigaretten zu gewerblichen Zwecken nach Deutschland verbracht werden, muss zwingend ein entsprechendes Steuerzeichen angebracht sein.
Die Beförderung von versteuerten Tabakwaren anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder sog. Drittländern (Ländern, die nicht Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind) zu gewerblichen Zwecken ist im Tabaksteuerrecht deshalb praktisch ausgeschlossen.
Somit entsteht auch für in anderen EU-Mitgliedstaaten oder Drittländern versteuerte Tabakwaren, die nach Deutschland verbracht oder dorthin versandt werden, die deutsche Tabaksteuer. Die Steuer entsteht, wenn die Ware erstmals in Deutschland zu gewerblichen Zwecken in Besitz gehalten wird. Steuerschuldner ist, wer die Lieferung vornimmt oder die Tabakwaren in Besitz hält und der Empfänger, sobald er Besitz an den Tabakwaren erlangt hat.
Die Tabaksteuer ist sofort fällig.
Außerdem sind die Tabakwaren nach § 215 Abgabenordnung sicherzustellen.
Gegen den Einführer wird ein Steuerstrafverfahren eingeleitet.
Quelle: Hauptzollamt Frankfurt (Oder)

Gestern erregte ein auffällig beklebter Kleintransporter das Interesse von zwei Zöllnern des Hauptzollamts Frankfurt (Oder). Der als Begleitfahrzeug eines Schwertransports hergerichtete Citroen Berlingo war in der Nähe der Arbeitsagentur Frankfurt (Oder) abgestellt.
Die Kontrollbeamten entschieden sich, das Fahrzeug zu überprüfen.
Bei der Kontrolle stellte sich schnell heraus, dass es sich tatsächlich um einen Schwertransport, der für Zöllner besonders interessant ist, handelte: das Fahrzeug war mit 197.800 Schmuggelzigaretten mit russischen und weißrussischen Steuerbanderolen beladen.
Der Steuerschaden beläuft sich auf 34.000 Euro. Gegen den polnischen Fahrer (31 Jahre) leiteten die Zöllner ein Steuerstrafverfahren ein.
Das Zollfahndungsamt Berlin-Brandenburg übernahm die strafrechtlichen
Ermittlungen.
Bereits am 25. Januar 2010 ergab die Kontrolle eines ähnlich gestalteten Kleintransporters im Stadtgebiet Frankfurt (Oder), dass es sich nicht um einen Schwer-, sondern um einen Schmuggeltransport handelte. Das Fahrzeug war mit 198.000 unversteuerten Zigaretten beladen.
Was die Zöllner überraschte:
Das gestern kontrollierte Fahrzeug ist das bereits im Januar überprüfte.
Lediglich die Aufschrift war aus der englischen in die deutsche Sprache geändert worden. Außerdem wurden zwei Rundumleuchten auf dem Dach montiert.
Um ein erneutes Umgestalten des Fahrzeug und ein drittes Aufeinandertreffen zu vermeiden, stellten die Zöllner neben den Zigaretten auch den Kleintransporter sicher.
Informationen zur Einfuhr von Zigaretten
Tabakwaren, das sind Zigarren, Zigarillos, Zigaretten und Rauchtabak (Feinschnitt und Pfeifentabak), unterliegen der Tabaksteuer. Die Tabaksteuer zählt zu den Verbrauchsteuern.
Im Gegensatz zu den übrigen Verbrauchsteuerarten ist die Tabaksteuer grundsätzlich durch Verwendung von Steuerzeichen (Steuerbanderolen) zu entrichten. Darunter ist das Entwerten und das Anbringen der Steuerzeichen an den Kleinverkaufspackungen zu verstehen. Anhand der Steuerzeichen ist erkennbar, ob Tabakwaren ordnungsgemäß versteuert worden sind. Die Höhe der Tabaksteuer ist auf den Banderolen aufgedruckt.
Nur beim Zoll angemeldete und zugelassene Hersteller oder Einführer von Tabakwaren können Steuerzeichen vom Zoll beziehen.
Bevor Zigaretten zu gewerblichen Zwecken nach Deutschland verbracht werden, muss zwingend ein entsprechendes Steuerzeichen angebracht sein.
Die Beförderung von versteuerten Tabakwaren anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder sog. Drittländern (Ländern, die nicht Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind) zu gewerblichen Zwecken ist im Tabaksteuerrecht deshalb praktisch ausgeschlossen.
Somit entsteht auch für in anderen EU-Mitgliedstaaten oder Drittländern versteuerte Tabakwaren, die nach Deutschland verbracht oder dorthin versandt werden, die deutsche Tabaksteuer. Die Steuer entsteht, wenn die Ware erstmals in Deutschland zu gewerblichen Zwecken in Besitz gehalten wird. Steuerschuldner ist, wer die Lieferung vornimmt oder die Tabakwaren in Besitz hält und der Empfänger, sobald er Besitz an den Tabakwaren erlangt hat.
Die Tabaksteuer ist sofort fällig.
Außerdem sind die Tabakwaren nach § 215 Abgabenordnung sicherzustellen.
Gegen den Einführer wird ein Steuerstrafverfahren eingeleitet.
Quelle: Hauptzollamt Frankfurt (Oder)

Ähnliche Artikel

Nach Berufung in Cottbus: Vier Monate Haft für zwei Kohlegegner

AfD Brandenburg bleibt vorerst Verdachtsfall. Hochstufung ausgesetzt

23. Mai 2025

Der Verfassungsschutz Brandenburg stuft die AfD Brandenburg weiterhin als Verdachtsfall ein und stoppt vorerst eine mögliche Hochstufung zu "gesichert rechtsextremitisch"....

Stadt Cottbus 

OB Schick lädt zu Ortsteilrundgang in Cottbus-Döbbrick

23. Mai 2025

Im Cottbuser Ortsteil Döbbrick/Maiberg setzt Oberbürgermeister Tobias Schick seine Ortsteilrundgänge fort. Wie die Stadt mitteilte, stehen unter anderem Themen wie...

Sport-Update Cottbus: Turnzentrum Trampolin über neue Halle und Erfolge

Sport-Update Cottbus: Turnzentrum Trampolin über neue Halle und Erfolge

23. Mai 2025

Sport frei! In unserem Sport-Update Cottbus #24 schauen wir auf die Trampolinabteilung des SC Cottbus Turnen e.V. Im Videotalk sprechen...

Konstanze Schirmer/Stadtverwaltung Spremberg

Kita-Olympiade in Spremberg begeisterte 130 Vorschulkids

22. Mai 2025

Auf dem Gelände der Außensportanlage Drebkauer Straße in Spremberg fand gestern die 16. Kita-Olympiade für Vorschulkinder statt. Wie die Stadt...

  • Newsticker
  • Meistgelesen

Newsticker

AfD Brandenburg bleibt vorerst Verdachtsfall. Hochstufung ausgesetzt

19:00 Uhr | 23. Mai 2025 | 360 Leser

Für Montag erneut zahlreiche Busausfälle in Spree-Neiße angekündigt

17:52 Uhr | 23. Mai 2025 | 1.7k Leser

Bubbatzfreunde Kerkwitz laden zum 12. Alttechniktreffen

16:27 Uhr | 23. Mai 2025 | 150 Leser

Neueröffnung faro.shop im Lausitz Park Cottbus mit Gewinnaktion für PS5

14:57 Uhr | 23. Mai 2025 | 1.8k Leser

Mitreden & Mitgestalten: Beteiligungsworkshop beim Skatepark Spremberg

14:48 Uhr | 23. Mai 2025 | 117 Leser

OB Schick lädt zu Ortsteilrundgang in Cottbus-Döbbrick

14:44 Uhr | 23. Mai 2025 | 77 Leser

Meistgelesen

Gerichtsbeschluss legt Regionalbusverkehr in Spree-Neiße lahm

19.Mai 2025 | 13.9k Leser

Neuer Lausitz Park mit Marktkauf in Cottbus offiziell eröffnet

22.Mai 2025 | 12.4k Leser

Traurige Gewissheit: Vermisster aus Ruhland tot aufgefunden

19.Mai 2025 | 10.1k Leser

Falsche Ankäufer unterwegs: Stadt Senftenberg warnt vor Betrugsmasche

23.Mai 2025 | 3.6k Leser

Unfall in Großkoschen: Kreuzung nach Crash voll gesperrt

22.Mai 2025 | 3.6k Leser

Busunfall in Cottbus – Polizei ermittelt wegen Fahrerflucht

20.Mai 2025 | 3k Leser

VideoNews

Cottbus | Neueröffnung vom faro.shop im Lausitz Park mit Gewinnaktion Playstation 5
Now Playing
Mit dem Umzug in den neu gestalteten Lausitz Park Cottbus hat der Mobilfunk- und Internetexperte faro.shop seine Neueröffnung gefeiert. Als einziger Anbieter für Mobilfunk und Glasfaser vor Ort bietet der ...Shop persönliche Beratung, Tarife von Telekom und Vodafone sowie Unterstützung beim Glasfaserausbau in Cottbus und Umgebung. Zum Start lädt faro.shop zum Gewinnspiel ein: Wer eine Frage beantwortet und seine Kontaktdaten hinterlässt, kann eine PlayStation 5 mit zwei Controllern gewinnen. Vor Ort gibt’s passgenaue Schutzfolien zum Sofortzuschnitt, ein Glücksrad mit Rabattchancen bei Vertragsabschluss und Beratung in entspannter Atmosphäre unter anderem mit Kaffee TV-Wand. Alle Infos im NL-Partnertalk.

Mehr News, Videos, Eventtipps, NL-Aktionen sowie Social-Media-Content aus unserer Region:

Webseite:
🟠 https://www.niederlausitz-aktuell.de/​
Facebook:
🟠 https://www.facebook.com/NiederlausitzAktuell
Instagram:
🟠 https://www.instagram.com/nlaktuell​
_____________________________________________________________________________________________________

Azubis und Berufe in Südbrandenburg kennenlernen auf dem Kanal von BennyJob:
🟠 https://www.youtube.com/@BennyJob

#news #lausitz
Show More
Sport-Update #24 | Turnzentrum Trampolin über neue Halle, erfolgreichste Turner & Sportevents
Now Playing
Sport frei! In unserem Sport-Update Cottbus #24 schauen wir auf die Trampolinabteilung des SC Cottbus Turnen e.V. Im Videotalk sprechen wir über die neue Trampolinhalle, die aktuell auf dem Gelände ...des Sportzentrums entsteht und auf erfolgreiche Turner sowie beliebte Sportevents wie die GymCity Open.

VERLOSUNG🍀🍀🍀
Wir verlosen drei Powerbanks von faro-com. Kommentiert einfach bis nächsten Freitagmittag um 12 Uhr, warum ihr eine Powerbank gut gebrauchen könntet. Das Gewinnspiel läuft auf Instagram & Facebook.

💪Gemeinsam mit dem Stadtsportbund und der Sparkasse Spree-Neiße liefern wir euch regelmäßig Updates aus der Cottbuser Sportfamilie und verlosen mit jeder Folge auch einige coole Überraschungen an Euch!

Mehr News, Videos, Eventtipps, NL-Aktionen sowie Social-Media-Content aus unserer Region:

Webseite:
🟠 https://www.niederlausitz-aktuell.de/​
Facebook:
🟠 https://www.facebook.com/NiederlausitzAktuell
Instagram:
🟠 https://www.instagram.com/nlaktuell​
_____________________________________________________________________________________________________

Azubis und Berufe in Südbrandenburg kennenlernen auf dem Kanal von BennyJob:
🟠 https://www.youtube.com/@BennyJob

#news #lausitz
Show More
Cottbus | Neuer Lausitz Park offiziell eröffnet - Wie weiter mit dem zweiten Bauabschnitt?
Now Playing
Der neue Lausitz Park in Cottbus ist offiziell eröffnet. Um 8 Uhr begrüßte der neue Marktkauf seine ersten Kunden mit kleinen Überraschungen, um 9:30 Uhr folgten die weiteren Geschäften im ...Einkaufszentrum, bis auf die Apotheke. Wie es jetzt mit dem zweiten Bauabschnitt für einen neuen Fachmarktriegel weitergeht, dazu mehr im NL-Kurztalk.

Mehr News, Videos, Eventtipps, NL-Aktionen sowie Social-Media-Content aus unserer Region:

Webseite:
🟠 https://www.niederlausitz-aktuell.de/​
Facebook:
🟠 https://www.facebook.com/NiederlausitzAktuell
Instagram:
🟠 https://www.instagram.com/nlaktuell​
_____________________________________________________________________________________________________

Azubis und Berufe in Südbrandenburg kennenlernen auf dem Kanal von BennyJob:
🟠 https://www.youtube.com/@BennyJob

#news #lausitz
Show More
zu allen Videos




  • Karriere
  • Impressum
  • Mediadaten
  • Datenschutz
  • AGB

Trotz Schufa | Stahl-Shop24 | Holztreppen aus Polen | Snusdiscount.de | Jacke Damen | Reinigungsfirma Berlin

No Result
View All Result
  • RegioNews
    • Cottbus
    • Spree-Neiße
      • Briesen
      • Burg (Spreewald)
      • Döbern
      • Dissen-Striesow
      • Drachhausen
      • Drebkau
      • Drehnow
      • Felixsee
      • Forst (Lausitz)
      • Groß Schacksdorf-Simmersdorf
      • Guben
      • Guhrow
      • Heinersbrück
      • Hornow-Wadelsdorf
      • Jänschwalde
      • Kolkwitz
      • Neiße-Malxetal
      • Neuhausen/Spree
      • Peitz
      • Schenkendöbern
      • Schmogrow-Fehrow
      • Spremberg
      • Tauer
      • Teichland
      • Tschernitz
      • Turnow-Preilack
      • Welzow
      • Werben
      • Wiesengrund
    • Oberspreewald-Lausitz
      • Altdöbern
      • Bronkow
      • Calau
      • Frauendorf
      • Großkmehlen
      • Großräschen
      • Guteborn
      • Hermsdorf
      • Hohenbocka
      • Lübbenau/Spreewald
      • Lauchhammer
      • Lindenau
      • Luckaitztal
      • Neu-Seeland
      • Neupetershain
      • Ortrand
      • Ruhland
      • Schipkau
      • Schwarzbach
      • Schwarzheide
      • Senftenberg
      • Tettau
      • Vetschau
    • Oder-Spree
      • Eisenhüttenstadt
      • Beeskow
      • Mixdorf
      • Schlaubetal
      • Müllrose
      • Friedland (Stadt)
      • Neißemünde
      • Ragow-Merz
      • Siehdichum
      • Groß Lindow
      • Neuzelle
      • Grunow-Dammendorf
    • Elbe-Elster
      • Bad Liebenwerda
      • Betten
      • Crinitz
      • Doberlug-Kirchhain
      • Elsterwerda
      • Falkenberg/Elster
      • Fichtwald
      • Finsterwalde
      • Gorden
      • Gröbitz
      • Gröden
      • Heideland
      • Herzberg
      • Hohenleipisch
      • Plessa
      • Kahla
      • Röderland
      • Lebusa
      • Rückersdorf
      • Lichterfeld-Schacksdorf
      • Sallgast
      • Mühlberg
      • Schönborn
      • Massen
      • Schlieben
      • Merzdorf
      • Schönewalde
      • Sonnewalde
      • Staupitz
      • Tröbitz
      • Uebigau-Wahrenbrück
    • Dahme-Spreewald
      • Alt Zauche-Wußwerk
      • Byhleguhre-Byhlen
      • Lübben (Spreewald)
      • Lieberose
      • Neu Zauche
      • Luckau
      • Drahnsdorf
      • Märkisch Buchholz
      • Golßen
      • Märkische Heide
      • Jamlitz
      • Spreewaldheide
      • Heideblick
      • Schlepzig
      • Krausnick-Groß Wasserburg
      • Schwielochsee
      • Schönwald
      • Steinreich
      • Straupitz
      • Kasel-Golzig
  • Videonews
  • Themen
    • 110&112
    • Arbeit
    • Ausbildung
    • Ausflugstipps
    • Bekanntmachungen
    • Bildung
    • Kultur
    • Lausitzer Tiere
    • Politik
    • Panorama
    • Ratgeber
    • Sport
    • Veranstaltungen
    • Verkehr
    • Verkehr
    • Wirtschaft
    • Branchenbuch
  • Mediadaten
  • Karriere
  • Impressum
  • Datenschutz

Trotz Schufa | Stahl-Shop24 | Holztreppen aus Polen | Snusdiscount.de | Jacke Damen | Reinigungsfirma Berlin