Herzberg/Elster: In den Abendstunden des Freitag musste die Polizei zu einer Körperverletzung ausrücken, die sich vor dem Herzberger Netto-Markendiscount ereignet hatte. Hier waren zwei Bekannte aneinandergeraten, worauf dann einer dem anderen ins Gesicht zu schlagen versuchte. Er traf seinen Kontrahenten zweimal und flüchtete dann zu Fuß vor der informierten Polizei. Ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung wurde eingeleitet.
Prösen: Kurz vor 10.00 Uhr ereignete sich am Sonnabend auf der Bundesstraße 101 nahe der Ortschaft Prösen ein Verkehrsunfall, in dessen Ergebnis ein Sachschaden von mehr als 50000 Euro zu Buche stand. Der Fahrer eines PKW BMW versuchte den vor ihn fahrenden PKW BMW zu überholen, wozu er zur Gegenfahrbahn hin ausscherte. Jedoch hatte dessen Fahrer übersehen, dass er bereits selbst durch einen PKW Ford überholt wurde. BMW und Ford stießen seitlich aneinander, worauf der Ford sich quer über die Fahrbahn schob und mit dem Fahrzeugheck des ersten BMW zusammenstieß. Dem Fahrer des Ford gelang es nicht, sein Fahrzeug unter Kontrolle zu bringen, er kam von der Fahrbahn ab und überschlug sich. Der Fahrer zog sich dadurch leichte Verletzungen zu. Wie der Ford kam auch der zweite BMW, der seinen Vordermann zu überholen versuchte von der Fahrbahn ab, nachdem er einen Straßenbaum streifte. Aufgrund der Gesamtumstände musste die Bundesstraße 101 für den Fahrzeugverkehr teilweise gesperrt werden, die Unfallaufnahme, Straßenreinigung und Bergung der Unfallfahrzeuge zog sich über mehr als zwei Stunden hin.
Kölsa: Am Sonntag gegen 03.00 Uhr verunfallte der Fahrzeugführer eines PKW Mitsubishi, als er seinen PKW in Kölsa in den Straßengraben lenkte. Um sich den Zugriff der Polizei zu entziehen versuchte der Fahrzeugführer sich dann unter die Besucher des Kölsaer Dorffestes zu mischen, er konnte aber durch achtsame Bürger ergriffen werden. Der Grund des Unfalls wurde schnell klar, denn der Fahrzeugführer hatte sein Fahrzeug völlig fahruntüchtig in Gebrauch genommen. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,45 Promille. Nun droht dem Fahrzeugführer ein Strafverfahren, in dessen Ergebnis die gerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis folgt.
pm/red