Thiemstraße: Unbekannte Täter versuchten im Zeitraum von Donnerstag zum Freitag einen auf dem Parkplatz vor einem Mehrfamilienhaus in der Thiemstraße abgeparkten PKW Citroen zu entwenden. Dabei wurden das Türschloss und das Zündschloss beschädigt.
Der Besitzer eines anderen PKW Citroen, welcher ebenfalls in der Thiemstraße abgeparkt war, hatte dagegen nicht so viel „Glück”. Hier gelang es den Tätern diesen zu entwenden. Es entstand ein Schaden von ca. 12.000 Euro.
Schillerstraße: Der Keller eines Mehrfamilienhauses war Ziel unbekannter Täter. Auf bisher nicht geklärter Weise gelangten sie in der Nacht zum Freitag in eine Kellerbox und entwendeten neben PKW-Felgen und Heimelektronik auch 2 Kästen Bier und ein Paar Turnschuhe. Der Schaden beläuft sich auf 430 Euro.
Branitzer Dorfmitte: Freitagabend brachen unbekannte Täter die Eingangstür zu einer Firma in Branitz auf. Aus den Büroräumen wurde ein Safe mit Bargeld entwendet. Der entstandene Schaden wird mit ca. 3.200 Euro beziffert. Die Kriminalpolizei ermittelt.
nördliches Stadtgebiet: Fünf Trunkenheitsfahrten stellten Polizeibeamte am Wochenende im Cottbuser Norden fest. Die allesamt männlichen PKW-Fahrer erreichten Promillewerte von 0,72 – 1,49 Promille. Vier Fahrer haben nun mit einem hohen Bußgeld und einer befristeten Führerscheinabgabe zu rechnen. Gegen den 47-jähriger Fahrer eines PKW Ford hingegen wurde ein Strafverfahren eröffnet. Die erreichten 1,49 Promille haben außerdem zur Folge, dass der Führerschein sofort eingezogen wurde.
Leipziger Str.: Polizeibeamten fiel am Samstagnachmittag ein Fahrzeug auf, an welchem ein entstempeltes Kennzeichen angebracht war. Bei der Kontrolle des Fahrzeugführers stellte sich heraus, dass er unter Einfluss von Drogen stand und er keine Fahrerlaubnis besitzt. Da der Fahrer schon mehrfach ein nicht zugelassenes Fahrzeug führte, wurde dieses beschlagnahmt. Neben der obligatorischen Blutprobe wurde gegen den 37-jährigen Mann Anzeige erstattet.
Karl-Marx-Str.: Ein PKW-Fahrer wurde am Samstagabend in der Karl-Marx-Str. einer Verkehrskontrolle unterzogen. Das Gerät zeigte einen Wert von 0,36 Promille an – an und für sich erlaubt. Da der 19-jährige Mann jedoch ein Fahranfänger ist und er als solcher nüchtern einen PKW führen muss, erwartet ihn deshalb nun unter anderem die Zahlung eines Bußgeldes.
Quelle: Polizeidirektion Süd