Die Arbeitsagenturen und Jobcenter sind Heiligabend und Silvester nicht geöffnet – Arbeitslosmeldungen können ohne Nachteile nachgeholt werden
Die Agentur für Arbeit Cottbus, die Jobcenter der kreisfreien Stadt Cottbus und der Landkreise Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz und Dahme-Spreewald bleiben am 24. und 31. Dezember 2014 geschlossen.
Die Regelung gilt für alle Standorte. Das sind die Hauptagentur in Cottbus und die Geschäftsstellen in Bad Liebenwerda, Finsterwalde, Forst, Guben, Herzberg, Königs Wusterhausen, Lauchhammer, Luckau, Lübben, Lübbenau, Senftenberg, Spremberg und Wildau.
Für Personen, die sich am 24.12.2014 arbeitslos melden müssen entstehen keine leistungsrechtlichen Nachteile, wenn sie sich am Montag, 29.12.2014, melden.
Für den 31.12.2014 gilt diese Regelung auch, soweit die Meldung am Freitag, 02.01.2015, nachgeholt wird.
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Quelle: Agentur für Arbeit




