Nach dem doppelten Kellerbrand in der Willi-Budich-Straße in Cottbus-Schmellwitz sind Wohnungen in mindestens einem Hauseingang weiterhin nicht bewohnbar. Das sagte die Stadtverwaltung am Mittwoch in der Stadtverordnetenversammlung. Sie antwortete damit auf eine Anfrage der Linken zur Unterbringung der Betroffenen.
Rauch belastet Wohnungen in der Willi-Budich-Straße
Am frühen Morgen des 14. August hatte es im Keller des Mehrfamilienhauses zweimal gebrannt (wir berichteten). Beim ersten Einsatz holte die Feuerwehr nach damaligen Angaben der Stadt fünf Menschen mit einer Drehleiter von ihren Balkonen. Nach dem zweiten Feuer gegen 5:40 Uhr waren die Schäden an der technischen Gebäudeausrüstung so groß, dass die Bewohner nicht zurückkehren konnten. Die Ermittlungen zur Brandursache hatte die Polizei übernommen.
Nach den Informationen, die der Stadtverwaltung vorliegen, sind mindestens ein Eingang und angrenzende Wohnungen wegen starker Rauchbelastung auch aktuell noch nicht bewohnbar. Wie viele Haushalte und Personen insgesamt betroffen sind, kann die Verwaltung nicht beantworten. Das gilt ebenso für die Frage, für welchen Zeitraum eine Lösung der Wohnsituation vorgesehen ist. Beide Fragen habe die Stadt an den Vermieter gerichtet.
Die Fraktion Die Linke hatte in ihrer Anfrage geschrieben, das Gebäude sei seit dem Brand unbewohnbar. Mehrere Haushalte seien deshalb auf eine Ersatzunterbringung angewiesen, teils über die städtische Wohnungsbaugesellschaft GWC, teils in Eigeninitiative. Nach Informationen der Fraktion müssen Betroffene außerdem weiterhin Miete für die nicht nutzbare Wohnung zahlen. Sie sprach von einer Doppelbelastung, die vor allem für einkommensschwache Haushalte kaum zu tragen sei.
Möblierte Gästewohnungen für Betroffene aus Schmellwitz
Wer nach dem Brand in der Willi-Budich-Straße auf Ersatzwohnraum angewiesen ist, um Obdachlosigkeit zu vermeiden, erhält nach Angaben der Stadtverwaltung städtisch angemieteten Wohnraum. Das gilt, wenn andere, privat organisierte Lösungen nicht mehr oder noch nicht vorhanden sind.
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Betroffenen, die im Fachbereich Soziales vorgesprochen haben, bot die Stadt zudem möblierte Angebote auf dem freien Wohnungsmarkt an. Die Gebäudewirtschaft Cottbus (GWC) habe sofort mit möblierten Gästewohnungen unterstützt, hieß es in der Antwort.
Mietkosten nach dem Brand in der Willi-Budich-Straße
Ob Betroffene trotz der unbewohnbaren Wohnung weiterhin Miete zahlen, ist der Stadt nicht bekannt. Auch diese Frage habe sie an den Vermieter weitergegeben. Im Fachbereich Soziales haben sich allerdings zwei Haushalte gemeldet und um Unterstützung bei der Versorgung mit anderem Wohnraum gebeten. In beiden Fällen sei im September keine Miete gezahlt worden.
Zur Rechtslage erläuterte die Verwaltung, dass Kosten der Unterkunft nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch grundsätzlich auch doppelt übernommen werden können. Gemeint sind die Wohnkosten von Menschen, die Grundsicherung für Arbeitsuchende oder Sozialhilfe beziehen. Eine doppelte Übernahme sei aber nur vorübergehend möglich und nicht für Wohnraum, der nicht bewohnbar ist.
Bei den anerkennungsfähigen Kosten mache die Stadt zudem Ausnahmen. Es handele sich dabei jeweils um eine Einzelfallentscheidung. Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachstelle zur Vermeidung von Obdachlosigkeit zur Verfügung. Nachfragen aus der Fraktion Die Linke gab es in der Sitzung nicht.
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Red.





