In diesen Tagen beginnen die Wahlbehörden in Brandenburg mit dem Versand der Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl am 23. Februar. Wie das Innenministerium mitteilte, werden alle Wahlberechtige automatisch postalisch benachrichtigt. Wer in der letzten Januarwoche keine Benachrichtigung erhält, sollte in der entsprechenden Gemeinde-, Stadt- oder Amtsverwaltung nachfragen, da die Eintragung ins Wählerverzeichnis nur noch bis zum 2. Februar möglich ist.
Das Brandenburger Innenministerium teilte dazu mit:
In diesen Tagen beginnen die Wahlbehörden mit dem Versand der Wahlbenachrichtigungen an alle Wahlberechtigten zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025. Landeswahlleiter Josef Nußbaum informiert: „Die Wählerverzeichnisse werden jetzt erstellt. Wahlberechtigte, die bis zum Stichtag 12. Januar 2025 in Brandenburg gemeldet sind, erhalten automatisch ihre Wahlbenachrichtigung.“ Wahlberechtigt sind grundsätzlich alle Deutschen, die am Wahltag 18 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnen oder sich hier für gewöhnlich aufhalten.
Nußbaum ergänzt: „Wer jedoch in der letzten Januarwoche keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber an der Wahl teilnehmen möchte, sollte unbedingt in seiner Gemeinde-, Stadt- oder Amtsverwaltung nachfragen, ob eine Eintragung im Wählerverzeichnis vorliegt.“ Der Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis kann nur bis Sonntag, den 2. Februar 2025, gestellt werden. Der letzte Werktag ist somit Freitag, der 31. Januar 2025.
Zudem ist auf der Wahlbenachrichtigung vermerkt, ob das Wahllokal barrierefrei erreichbar ist. Ist das nicht der Fall, kann die entsprechende Gemeinde kontaktiert werden, um das nächstgelegene barrierefreie Wahllokal im Wahlkreis zu erfragen. Mit einem Wahlschein, der bei der Wahlbehörde zu beantragen ist, kann dann in diesem barrierefreien Wahllokal an der Wahl teilgenommen werden. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit der Briefwahl.
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Red. / Presseinformation
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