Zum heutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Einrichtung geschlechtsspezifischer Schulen erklärt der Fraktionsvorsitzende und bildungspolitische Sprecher der FDP-Fraktion Andreas Büttner:
„Die Wahlfreiheit der Eltern und das Recht auf Privatschulgründungen steht nicht umsonst im Grundgesetz. Das heutige Urteil macht klar, dass der Staat kein Recht hat, in das pädagogische Konzept einer freien Schule einzugreifen. Die Entscheidung, welche Schule ein Kind besucht, liegt ausschließlich bei den Eltern und darf nicht aus ideologischen Gründen angefochten werden. Die Beteiligung von Opus Dei an dem Gymnasium darf zurecht kritisch gesehen werden – bei der Genehmigung darf das aber keine Rolle spielen. Das Gericht hat somit heute auch der politischen Gängelei von Privatschulen durch die rot-rote Landesregierung einen Riegel vorgeschoben. Ich fordere die Koalition auf, die Bevormundung der Brandenburger endlich zu unterlassen.“
Quelle: FDP-Fraktion im Landtag Brandenburg
Zum heutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Einrichtung geschlechtsspezifischer Schulen erklärt der Fraktionsvorsitzende und bildungspolitische Sprecher der FDP-Fraktion Andreas Büttner:
„Die Wahlfreiheit der Eltern und das Recht auf Privatschulgründungen steht nicht umsonst im Grundgesetz. Das heutige Urteil macht klar, dass der Staat kein Recht hat, in das pädagogische Konzept einer freien Schule einzugreifen. Die Entscheidung, welche Schule ein Kind besucht, liegt ausschließlich bei den Eltern und darf nicht aus ideologischen Gründen angefochten werden. Die Beteiligung von Opus Dei an dem Gymnasium darf zurecht kritisch gesehen werden – bei der Genehmigung darf das aber keine Rolle spielen. Das Gericht hat somit heute auch der politischen Gängelei von Privatschulen durch die rot-rote Landesregierung einen Riegel vorgeschoben. Ich fordere die Koalition auf, die Bevormundung der Brandenburger endlich zu unterlassen.“
Quelle: FDP-Fraktion im Landtag Brandenburg
Zum heutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Einrichtung geschlechtsspezifischer Schulen erklärt der Fraktionsvorsitzende und bildungspolitische Sprecher der FDP-Fraktion Andreas Büttner:
„Die Wahlfreiheit der Eltern und das Recht auf Privatschulgründungen steht nicht umsonst im Grundgesetz. Das heutige Urteil macht klar, dass der Staat kein Recht hat, in das pädagogische Konzept einer freien Schule einzugreifen. Die Entscheidung, welche Schule ein Kind besucht, liegt ausschließlich bei den Eltern und darf nicht aus ideologischen Gründen angefochten werden. Die Beteiligung von Opus Dei an dem Gymnasium darf zurecht kritisch gesehen werden – bei der Genehmigung darf das aber keine Rolle spielen. Das Gericht hat somit heute auch der politischen Gängelei von Privatschulen durch die rot-rote Landesregierung einen Riegel vorgeschoben. Ich fordere die Koalition auf, die Bevormundung der Brandenburger endlich zu unterlassen.“
Quelle: FDP-Fraktion im Landtag Brandenburg
Zum heutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Einrichtung geschlechtsspezifischer Schulen erklärt der Fraktionsvorsitzende und bildungspolitische Sprecher der FDP-Fraktion Andreas Büttner:
„Die Wahlfreiheit der Eltern und das Recht auf Privatschulgründungen steht nicht umsonst im Grundgesetz. Das heutige Urteil macht klar, dass der Staat kein Recht hat, in das pädagogische Konzept einer freien Schule einzugreifen. Die Entscheidung, welche Schule ein Kind besucht, liegt ausschließlich bei den Eltern und darf nicht aus ideologischen Gründen angefochten werden. Die Beteiligung von Opus Dei an dem Gymnasium darf zurecht kritisch gesehen werden – bei der Genehmigung darf das aber keine Rolle spielen. Das Gericht hat somit heute auch der politischen Gängelei von Privatschulen durch die rot-rote Landesregierung einen Riegel vorgeschoben. Ich fordere die Koalition auf, die Bevormundung der Brandenburger endlich zu unterlassen.“
Quelle: FDP-Fraktion im Landtag Brandenburg
Zum heutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Einrichtung geschlechtsspezifischer Schulen erklärt der Fraktionsvorsitzende und bildungspolitische Sprecher der FDP-Fraktion Andreas Büttner:
„Die Wahlfreiheit der Eltern und das Recht auf Privatschulgründungen steht nicht umsonst im Grundgesetz. Das heutige Urteil macht klar, dass der Staat kein Recht hat, in das pädagogische Konzept einer freien Schule einzugreifen. Die Entscheidung, welche Schule ein Kind besucht, liegt ausschließlich bei den Eltern und darf nicht aus ideologischen Gründen angefochten werden. Die Beteiligung von Opus Dei an dem Gymnasium darf zurecht kritisch gesehen werden – bei der Genehmigung darf das aber keine Rolle spielen. Das Gericht hat somit heute auch der politischen Gängelei von Privatschulen durch die rot-rote Landesregierung einen Riegel vorgeschoben. Ich fordere die Koalition auf, die Bevormundung der Brandenburger endlich zu unterlassen.“
Quelle: FDP-Fraktion im Landtag Brandenburg
Zum heutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Einrichtung geschlechtsspezifischer Schulen erklärt der Fraktionsvorsitzende und bildungspolitische Sprecher der FDP-Fraktion Andreas Büttner:
„Die Wahlfreiheit der Eltern und das Recht auf Privatschulgründungen steht nicht umsonst im Grundgesetz. Das heutige Urteil macht klar, dass der Staat kein Recht hat, in das pädagogische Konzept einer freien Schule einzugreifen. Die Entscheidung, welche Schule ein Kind besucht, liegt ausschließlich bei den Eltern und darf nicht aus ideologischen Gründen angefochten werden. Die Beteiligung von Opus Dei an dem Gymnasium darf zurecht kritisch gesehen werden – bei der Genehmigung darf das aber keine Rolle spielen. Das Gericht hat somit heute auch der politischen Gängelei von Privatschulen durch die rot-rote Landesregierung einen Riegel vorgeschoben. Ich fordere die Koalition auf, die Bevormundung der Brandenburger endlich zu unterlassen.“
Quelle: FDP-Fraktion im Landtag Brandenburg
Zum heutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Einrichtung geschlechtsspezifischer Schulen erklärt der Fraktionsvorsitzende und bildungspolitische Sprecher der FDP-Fraktion Andreas Büttner:
„Die Wahlfreiheit der Eltern und das Recht auf Privatschulgründungen steht nicht umsonst im Grundgesetz. Das heutige Urteil macht klar, dass der Staat kein Recht hat, in das pädagogische Konzept einer freien Schule einzugreifen. Die Entscheidung, welche Schule ein Kind besucht, liegt ausschließlich bei den Eltern und darf nicht aus ideologischen Gründen angefochten werden. Die Beteiligung von Opus Dei an dem Gymnasium darf zurecht kritisch gesehen werden – bei der Genehmigung darf das aber keine Rolle spielen. Das Gericht hat somit heute auch der politischen Gängelei von Privatschulen durch die rot-rote Landesregierung einen Riegel vorgeschoben. Ich fordere die Koalition auf, die Bevormundung der Brandenburger endlich zu unterlassen.“
Quelle: FDP-Fraktion im Landtag Brandenburg
Zum heutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Einrichtung geschlechtsspezifischer Schulen erklärt der Fraktionsvorsitzende und bildungspolitische Sprecher der FDP-Fraktion Andreas Büttner:
„Die Wahlfreiheit der Eltern und das Recht auf Privatschulgründungen steht nicht umsonst im Grundgesetz. Das heutige Urteil macht klar, dass der Staat kein Recht hat, in das pädagogische Konzept einer freien Schule einzugreifen. Die Entscheidung, welche Schule ein Kind besucht, liegt ausschließlich bei den Eltern und darf nicht aus ideologischen Gründen angefochten werden. Die Beteiligung von Opus Dei an dem Gymnasium darf zurecht kritisch gesehen werden – bei der Genehmigung darf das aber keine Rolle spielen. Das Gericht hat somit heute auch der politischen Gängelei von Privatschulen durch die rot-rote Landesregierung einen Riegel vorgeschoben. Ich fordere die Koalition auf, die Bevormundung der Brandenburger endlich zu unterlassen.“
Quelle: FDP-Fraktion im Landtag Brandenburg